Salut Suzette, (soviel Zeit muß sein!
)
wir haben den Wohnsitz nur in D, daher auf dem Perso "Kein Wohnsitz im Inland". Damit reicht die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aus. Wie es mit Doppelwohnsitz ist kann ich nicht sagen.
Auch nach den Erleichterungen von heute geht neben speziellen Fällen entweder Berufs(!)Pendler - d.h. ohne 14 Tage häusliche Quarantäne oder Rückreise nach Deutschland (bei Wohnsitz in D) MIT häuslicher Quarantäne.
Mein Arzt ist auch in D, ich muß jedes Quartal zur Routinekontrolle. In Gambsheim an der Grenze habe ich meinen letzten Befund vorgezeigt - daraus ging Namen und Anschrift des Arztes hervor, der letzte Untersuchungstermin und daß ich quartalsweise hin muß - und das passte terminlich, ich durfte passieren.
Du solltest also irgendsowas dabeihaben, nur mal eben nach D zum Arzt geht nämlich immer noch nicht.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Was die BuPo angeht - da gab es wohl an mehreren Übergängen Vorfälle bei denen die Beamten ihre Kontrollpflicht über die Maßen ausgedehnt haben was dann zu Beschwerden führte - was auch in diesem Thread schon zu lesen war.
Die gute Info: Seit heute dürfen Pendler auch wieder in D legal einkaufen.
Grüßle,
Edgard
Hallo Edgard
naja, wenigstens gibt es die gute Info, dass Pendler in BaWü legal einkaufen dürfen (im Saarland durften sie schon immer

), aber der Rest klingt ja gar nicht gut.
Ich habe zum Beispiel gar keinen Perso, nur meinen Reisepass, und den von der Botschaft in Strasbourg.
Ich habe gestern mit der Bundespolizei gesprochen, der Herr war sehr freundlich muss man sagen, und er meinte Reisepass reicht, aber weitere Gründe wären willkommen. z. B. Arztterminzettel oder so.
Aber vor Ort kann das natürlich anders aussehen, nachdem was du sagst, wenn offenbar die Nase nicht passt.

Zumindest Seehofer, so wurde in der Saarbrücker Zeitung gemunkelt, macht am Samstag auf...
Oh, bevor ich es vergesse, die BuPo sagte mir gestern, man solle am besten, wenn man sich nur kurz in F aufhalten sollte, also unter den 48 h Quarantänepflicht bleibt, kurz vor Grenzübertritt irgendwo was kaufen auf dt. Seite, Bäcker, Tanke, damit man beweisen kann, wann man ungefähr rüber ist, und nicht "versehentlich" aus Mangel an Beweisen sozusagen, unter Quarantäne gestellt wird.