Hallo zusammen,
gerade habe ich gelesen, dass ab heute eine neue,
bundeseinheitliche Einreiseverordnung in Kraft tritt. Das heißt, die Bestimmungen zu Quarantäne sind nun nicht mehr Sache der Bundesländer. Grundsätzlich muss man nicht mehr in Quarantäne, wenn man einen negativen Test hat (außer man kommt aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet).
Außerdem entfällt durch die bundeseinheitliche Regelung die baden-württembergische Einschränkung, dass man im Rahmen des Grenzverkehrs nur einreisen durfte, wenn dies nicht zum Einkaufen oder zu touristischen Zwecken der Fall ist.

Hier findet man die neue Einreiseverordnung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdfDort heißt es unter §6 (Ausnahmen) nämlich nur noch...
"Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die [...] sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen [...]"Jetzt müsste das Grand Est nur noch von der Liste der Hochinzidenzgebiete gestrichen werden. Das ist bisher nicht geschehen, was mich etwas wundert, denn im Grand Est war die Inzidenz letzmalig in der Woche 24.04 - 30.04. über 200. Ich dachte, nach 7 Tagen unter 200 wird die Region gestrichen, oder?