Hab's heute gemacht.

Einreise nach D: Dem Bundespolizisten den Ausweis gezeigt, keine Fragen. In D eingekauft. Rückreise nach F: Die französische Grenzpolizei hat durchgewunken.
Heute gibt es einen Artikel im L'Alsace, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man zum Einkaufen
nicht nach D fahren darf:
https://www.lalsace.fr/economie/2020/05/18/non-on-ne-peut-toujours-pas-aller-faire-ses-courses-en-allemagneAber das ist wohl wieder aus Sicht der französischen Staatsbürger.
Hat eigentlich jemand den genauen Gesetzes- / Verordnungstext gefunden, in dem die Einreise geregelt ist? Ich finde überall (Bundespolizei, BMI) nur FAQs...
Und irgendwie habe ich den Eindruck, der offensichtliche Widerspruch ("
Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen, sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen" vs. "
Insbesondere Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind weiterhin nicht gestattet.") ist vielleicht absichtlich so unklar gehalten:
Ich denke, der deutsche Staat kann einen deutschen Staatsbürger nicht an der Einreise hindern (Nase hat ja auch geschrieben, dass er das schriftlich bestätigt bekommen hat). Die Einschränkung zu touristischen Gründen bzw. Einkaufen ist für mich die Präzisierung, dass dies nicht zu den triftigen Gründen für Nicht-Deutsche gehört. Da man aber - aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen - möglichst auch keine deutschen Einkaufstouristen möchte, formuliert man das etwas mehrdeutig, um die Deutschen abzuschrecken.
Am tragischsten finde ich eigentlich, wie viel europäisches Porzellan in den letzten Wochen durch diese nationalen Alleingänge zerschlagen wurde (siehe auch die Kommentare zu dem oben verlinkten Artikel - "Wir dürfen nicht, aber die Deutschen kommen zu uns").
