Hallo,
macht noch mal einen neuen Beitrag, wenn ihr eine neue Frage habt.
Warenverkehr kann rollen, keine Einschränkungen. Nur ob der Verkäufer will, ist eine andere Frage. Vielleicht ist es ihm in F auch zu gefährlich wegen Corona. Er muß es ja nicht tun.
MwST. rechtlich ist es eine ganz andere Sache. Privatmann aus F kauft Ware in D, bezahlt deutsche MwSt. Kann dann die Ware nach F bringen oder mit Spedition anliefern lassen, kein Problem. Privatmann aus F kauft Ware in D und läßt sie vom Verkäufer nach F liefern, es fällt franz MwSt an die ans franz. Finanzamt abgeführt werden muß. Nicht jeder hat und nicht jeder will eine franz. Steuernummer haben.
Ohne Grenzkontrollen war alles kein Problem, das ist ja nie aufgefallen, mit soviel Kontrollen würde ich zu 100% auch nicht nach F fahren an Privat auszuliefern.
An Gewerbe zu liefern ist 0 Problem, innergemeinschaftliche Lieferung, es fällt keine MwSt. an
Vielleicht liegt es ja auch daran.
Grüße