Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ~Pero~

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Das was du schreibst ist Anstiftung zur Kriminalität.

Nicht ganz - er verleitet ja niemanden dazu diese Vorgehensweise zu durchlaufen.
Wobei diese an sich im Zweifelsfall durchaus einen Straftatsbestand erfüllen kann.


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So weit ich das Thema kenne, bringt auch eine Baugenehmigung nichts wenn der Nachbar nicht zustimmt.
War bei einer bekannten auch so.
Ein Fenster direkt auf das Grenze muss immer vom Nachbarn zugestimmt werden, ist wohl in Frankreich so.

AFAIK, ist das in DE genauso.
Bekannte hatten mit dem gleichen Thema in DE die gleichen Probleme

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto anmelden
« am: 25. Februar 2016, 21:42:31 »
Ich habe es Seinerzeit für das Auto meiner Frau mit einer formlosen Procuration gemacht - in Metz.
Ohne Probleme

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Sonstiges / Re: Recensement 2016
« am: 02. Februar 2016, 23:29:22 »
Hier kann man schauen, wann man dran ist,
bzw. der Ort wo man wohnt.

http://www.le-recensement-et-moi.fr/rpetmoi/accueil

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Wohnen / Re: Deutschsprachige Mitarbeiter Banken Forbach
« am: 02. Februar 2016, 23:21:13 »
HAllo ihr Lieben!

Wer von euch ist denn aus dem Raum Forbach und kann mir seinen deutschsprachigen Ansprechpartner bei seiner Bank nennen? Möchte mir bei zwei drei Banken ANgebote zur Immobilienfinanzierung einholen. Ich kenne bereits
CM - Herr Sander (habe ich einen guten Eindruck, kennt den jemand und hat Erfahrungen)?

Ich danke euch im Voraus für eure Mühe!!  :)

LG Tina

Habe Dir eine PN geschickt.

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Le contrôle doit avoir moins de 6 mois à la date de la demande (2 mois si une contre-visite a été prescrite) fait en France (ou dans l'Union européenne s'il y était immatriculé).

Quelle:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1050

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Elliot,

wie kommst Du darauf, dass man als privat versicherter "nen Haufen Kohle spart"? Mein Beitrag für die PKV liegt über dem der GKV.
Man könnte die Sichtweise auch umdrehen: All die gesetzlich Versicherten, die den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert bekommen, die sparen nen Haufen Kohle!
 

Naja - die Höhe Deines Beitrages kannst Du in gewissen Grenzen aber selber steuern, durch Wahl des entsprechenden PKV-Anbieters und durch die Leistungen die du versichert haben willst. Das kann der GKV-Abhängige nicht.
Und - ich denke mal Du musst nicht auf einen Termin z.B. bei Neurologen 4-6 Monate warten, trotz akutem Verschlechterungsverlauf. Das interessiert die bei den GKVlern einen Scheiss. - Auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird.
WIR haben in vorliegendem Fall dann entschieden das Ganze privat abrechnen zu lassen. Termin in 2 Wochen.
Noch Fragen?
Sorry - aber da kann ich KOTZEN.

Jemand der die PKV wählt tut dies bewusst, weil er Vorteile sieht und i.d.R. ein entsprechendes Einkommen hat. Wenn dem nicht so wäre, könnte er sich ja auch in der GKV freiwillig versichern. ;-)
OKAY - soll er und darf er - aber dann "heulen" weil es nicht mehr so einfach zurück geht in die "billige" GKV? hmmmmm

Der GKV-Pflichtversicherte tut dies weil er MUSS, und nicht das entsprechende Einkommen hat.
Er kann wählen zwischen Belzebub mir geringer Zuzahlung und Deibel mit höherer Zuzahlung, da ja die Aufschläge nicht auf die AG mit umgelegt werden, sonder wieder nur mal auf die AN zu 100%.

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Wir mussten in Frankreich auch nichts angeben.
Lt. Aussage des Bankers wäre das normal hier.

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Behörden / Re: Pfefferspray Waffenschein?
« am: 12. November 2015, 20:50:56 »
Pero, hast Du genaue Werte?

bis 100ml Inhalt habe ich gefunden.
Konzentration leider nicht.

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Behörden / Re: Pfefferspray Waffenschein?
« am: 11. November 2015, 22:35:08 »
Ist verboten, erlaubt ist nur CS, das auch nur in gewissen Konzentrationen.

Stimmt so generell nicht,
je nach Konzentration und Menge fallen die unter Kat. D-2 und sind ab 18 Jahren frei verkäuflich,
sowohl CS als auch Capsaicin (sprich Pfefferspray)
Décret n° 2013-700 du 30 juillet 2013 portant application de la loi n° 2012-304 du 6 mars 2012 relative à l'établissement d'un contrôle des armes moderne, simplifié et préventif

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"constat amiable"  Danke für den Tipp! Hat mir meine Versicherung nicht gesagt!!

Was macht die / der  kein französisch kann? Wir haben den europäischen Unfallbericht (mehrsprachig) im Auto (ausgedruckt vom ADAC) wird das akzeptiert???

Ist nach meinem Kenntnisstand das Gleiche

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Vorstellungen / Re: Hallo zusammen
« am: 06. September 2015, 22:30:10 »
bienvenu

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld
« am: 15. Mai 2015, 22:09:53 »
joh - wie in DE i.d.R. auch.

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Steuern / Re: Steuerabgabetermine 2015
« am: 07. Mai 2015, 00:53:59 »
Mir wurde mal erklaert, dass man gar keine Belege mitschicken muss, auch nicht bei der Papierabgabe.
Man muss die Belege nur aufheben und nur bei Nachfrage einreichen.

so isses.

habe noch nie was abgegeben.
weder bei Papierdeklaration, noch bei Online.
Man muss nur in der Lage sein, bei Kontrolle das Ganze auch nachzuweisen.

Soooo einfach kann ne Steuererklärung sein - wie aufm Bierdeckel.