Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Nase

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 »
211
Gesundheitswesen / Re: Sv Nummer carte vital
« am: 16. Mai 2019, 10:26:28 »
Bei mir dauerte es schlaffe 11 Monate. Alledings wurden in der Zeit 2x Unterlagen nachgefordert, weil angeblich unleserlich, bzw. die Geburtsurkunde nicht als solche erkannt wurde. Bei meiner Frau (gleiche Umstände) dauerte es 9 Monate. Sie bekam die CV direkt. Ich bekam auf Nachfrage wo meine denn bleibt eine Vorläufige und 4 Wochen später die Endgültige.

212
Ich habe gerade mal wieder ein in "D" gekauftes Fahrzeug in "F" zugelassen. Ich lasse das (WW-Kennzeichen und endgültige Zulassung) immer von einem KFZ-Händler machen. Bisher, auch dieses mal, habe ich auf Anfrage die Originalpapiere immer mitbekommen. Diesmal musste ich nur dafür unterschreiben, dass ich sie mitgenommen habe.

213
Ich habe zufällig gerade letzte Woche mit meinem Steuerberater über das Thema gesprochen.
Lt. ihm sind die Erträge aus Kapital-LV steuerpflichtig. Egal ob die Erträge eigentlich 20 Jahre in "D" waren. Es geht um den Auszahlungstermin. Auf die Erträge fallen dann 7,5% Steuern an. Wenn man mehr eingezahlt hat, als man bekommt muss man also keine Steuern zahlen. Mein SB empfiehlt aber auf jeden Fall die LV anzugeben da wohl auch hier für den Versicherungsgeber eine Meldepflicht besteht.

214
Lt. meinem Steuerberater (gestern) geht es rein darum anzugeben, dass Konten im Ausland existieren. Eine Meldepflicht haben die Banken eh.
Zinseinkünfte sind selbstverständlich auch anzugeben, aber da ist in "D" genauso. Bei meiner LV hieß es, es reiche sie anzugeben. Erst bei der Auszahlung muss diese versteuert werden.

215
Ach so....

Formular 5011 würde ich beim Finanzamt vorbeigehen. Das wird abgestempelt und gut ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alles was ich auf dem Postweg erledigen will mehrere Wochen, wenn nicht Monate geht, weil oft noch Rückfragen kommen. Also hin zum Finazamt, mit dem Formular wedeln und dann ist auch gut.

216
Also zu ein, zwei Fragen kann ich Dir antworten.

Ausweise (Personalausweis/Reisepass). Die bekommen bei der Abmeldung in Deutschland nur einen Aufkleber, dass kein fester Wohnsitz in "D" besteht.
Die Papiere werden ausschließlich auf dem Konsulat in Starsbourg verlängert. Ich habe mir deshalb kurz vor meiner Auswanderung beides nochmal neu ausstellen lassen. Falls Du bereits einen Führerschein hast, der nach 15 Jahren abläuft musst Du in "F" einen neuen Führerschein beantragen.
Bei mir waren die Abmeldekosten in "D" 25.-€. Dann habe ich für meine Bank in "D" noch eine erweiterte Abmeldebestätigung benötigt. Die hat mich 5.-€ zusätzlich gekostet.
Wenn Du weite in "D" arbeitest, dann solltest Du dich in "D" recht bald abmelden. Bei mir hat das Finanzamt in "D" nämlich den Grenzgängerstatus erst ab Vorlage der Abmeldebescheinigung akzeptiert. Bis zu diesem Datum war ich in "D" steuerpflichtig.
Eine Meldepflicht in "F" besteht nicht. Man bekommt auch keine Meldebestätigung. Bei der Mairie sollte Du dennoch vorbeigehen und Bescheid geben, dass Du neu im Ort bist. Dort gibt es oft nützliche Infos z.B. zur Müllabfuhr. Eine Meldebestätigung gibt es aber nicht. In "F" gelten Telefon-, Gas-, Stromrechnungen usw. als Wohnsitznachweis. Sollte man z.B. immer eine im Auto haben.
Zum Drama mit der Ausfuhr der KFZ kann ich leider nichts sagen. Ich musste auf alle Fälle die Kaufbelege einreichen. War bei mir aber auch nicht so schlimm, weil unsere Autos keine 2 Jahre alt waren und vom Händler gekauft wurden.

Ansonsten Willkommen in "F"

217
Wohnen / Gasheizung und Schornsteinfeger
« am: 08. April 2019, 09:59:01 »
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Gasheizung. In  einem anderen Thema habe ich ja schon berichtet, dass man in "F" seine Gasheizung 1x jährlich warten lassen muss, was ich auch schön brav getan habe. Nun fragt mich meine Frau, ob denn auch der Schornsteinfeger noch kommen muss....
Ich habe da ganz ehrlich noch nicht darüber nachgedacht, weil meine Gasheizung im Keller ist und das Abgasrohr ca. 20cm über dem Boden aus der Wand geht, also nicht wirklich in den Kamin geleitet wird, sondern aus dem Keller direkt nach außen. Sie meinte aber wegen einer Emmissionsmessung.

Weiß da jemand Bescheid? (Ich kann nicht einmal sagen, ob der Heizungsbauer die nicht evtl. bei der Wartung mit gemacht hat.)

Danke!

218
Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 05. April 2019, 11:10:41 »
Tut mir leid, das verstehe ich nicht wirklich.

Ich mache 2018 ganz normal eine Steuererkärung und bekomme sicher auch einen Bescheid. Der wird doch auch eine Stuerlast ausweisen?

Bin nächste Woche eh beim Steuerberater um endlich meine Vorauszahlungen 2019 zu regeln. Vielleicht geht mir dann ein Licht auf.

219
Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 05. April 2019, 10:42:11 »
Noch zwei Fragen...

vom Nulljahr 2018 habe ich auch gelesen. Das kann doch nicht im Ernst stimmen. Einkommensteuer ist doch eines jeden Staates Haupteinnahmequelle? Wie soll das funktionieren? Geben wir die Erklärung dann nur ab um die Vorauszahlungen 2019 zu ermitteln?

Mein Steuerberater sagte mir, die Unterlagen vom Finanzamt sollten Anfang April kommen. Ich dachte die weden nicht mehr verschickt?

Zur Erläuterung:
Wir sind erst Ende 2017 nach Frankreich gezogen und mussten deshalb 2017 keine Steuer zahlen. 2018 wird die erste "echte" Steuererklärung in "F" für uns.

Jetzt schon Danke und Grüße an alle.

220
Danke Euch für die nützlichen Infos!
Das Werk ist vollbracht!
Tatsächlich konnte ich die Unterlagen für den qutus fiscal per Mail einreichen und 24 Stunden später ohne Termin auch in Haguenau abholen.
Um die WW-Kennzeichen kommt man halt weiter nicht rum. Zulassung derzeit ca. 4 Wochen.

Also Ende gut....  :Hands:

221
Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 01. März 2019, 11:29:42 »
Ich habe leider keine Mailadresse (Finanzamt Wissembourg) gefunden. Gibt es eine "zentrale" Mailadresse?
Kann nur schlecht persönlich hin. Habe nicht umsonst alles an den Steuerberater gegeben. Ich müsste immer Urlaub nehmen.
Das habe ich für's Finanzamt in Wissembourg schon mal gemacht und bekam zur Antwort ich soll nach Hagenau gehen...

222
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: KFZ-Kauf/Verkauf
« am: 26. Februar 2019, 11:11:36 »
Das Formular für den KFZ-Verkauf habe ich gefunden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das auch für einen Verkauf ins Ausland benötige.
Bei meiner recherche bin ich dann aber noch über einen weiteren Punkt gestoplpert. Stimmt es, dass bei einem verkauf im Inland die "Controle Technique" nicht älter als 6 Monate sein darf?

223
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / KFZ-Kauf/Verkauf
« am: 25. Februar 2019, 09:49:51 »
Ich starte demnächst vermutlich das Abenteuer mein Auto zu verkaufen und ein Neues anzuschaffen. Darum herum gibt es bei mir noch einige Fragezeichen, die ich der Community mal, in der Hoffnung Licht ins Dunkel zu bringen, schildern will.

1) Bisher ging ich davon aus, dass ich beim Verkauf nur meine Versicherung informiere und sonst keine weiteren Verpflichtungen habe. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass ich das KFZ über ANTS abmelden muss und eine Kopie meines Persos, sowie eine "declaration de cession" hochladen muss. Woher bekomme ich diese? Gibt es dafür ein Formular? Gilt das nur für Verkäufe ins Ausland?

2) Evtl. kaufe ich das Auto in "D". Bei einem Gebrauchtwagenkauf (älter als 6 Mon. und mind. 6.000.-km) sind mir die Modalitäten vom Import meines "Alten" schon bekannt. Evtl. passiert es aber, dass ich ein Neufahrzeug in "D" kaufe.
Was habe ich denn da beim Finanzamt zu tun? Denke, dass ich die Steuerdifferenz nachzahlen muss. Wie hoch ist die bei KFZ? (1%? oder kommt da mehr drauf?).
3) Wie kann ich denn über den deutschen KFZ-Brief/Schein ermitteln wie hoch die Zulassungskosten in "F" sind. Wei kommen ich an die CV-Werte?

Danke Euch schon jetzt im Voraus!
Grüße Nase

224
Puh,

das ist alles sehr verwirrend. Da scheint wirklich jeder zu machen was er will...
Ich leibäugle damit mir in D einen Gebrauchten zu kaufen, der die Kriterien nicht als Neuwagen zu gelten erfüllt. Ich würde den dann auch, wohne ja nur 5 km hinter der Grenze, mit Kurzzeitkennzeichen zu mir nach Mothern fahren. Jetzt habe ich hier etwas entweder nicht richtig verstanden, oder da wurde was geändert. Als ich vor einem Jahr endlich mein Fahrzeug aus "D" in Frankreich zulassen konnte, musste ich die Quitus Fiscale bereits haben um ein "WW"-Kennzeichen zu bekommen. Ist das heute nicht mehr so?
Ich habe damals für die QF alleine 4 Wochen gebraucht. Damals musste ich alle Unterlagen per Mail nach Haguenau schicken. Man hat sich dann irgendwann telefonisch bei mir gemeldet und einen Termin vereinbart für die Abholung der QF.  Dann endlich konnte ich die WW-Kennzeichen bekommen.
Wenn das jetzt ohne QF geht, dann könnte ich ja relativ schnell wieder fahren und dann in aller Ruhe die QF beantragen.

Liege ich irgendwie daneben?

225
Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 18. Februar 2019, 13:48:42 »
Was nun wieder mich interessiert.... Mein Steuerberater sagt er kommt da nicht weiter. Wie hast Du das bewekstelligt?

Jetzt schon Danke!

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 »