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Nachrichten - sapperlot

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Versteh ich jetzt nicht ganz - compromis de vente macht man mit dem Käufer, dazu braucht man nicht wirklich einen Notar und auch die Bank hat da eigentlich nix zu melden. Ist nicht mehr als ein Vorvertrag und sagt nicht viel mehr, als das der Verkäufer an den Käufer verkaufen will und der Käufer das Haus kaufen will. Ist sinnvoll, daß der Käufer sich vielleicht vorher mit seiner Bank klärt, daß er dann auch das Geld bekommt, aber bei dem Compromis ist die Bank nicht wirklich nötigund ob der Käufer 2 Tage oder 5Monate zur Kaufentscheidung braucht eben seine Sache und normal.
Anzahlung ist üblicherweise irgendwas 10% - der Käufer kann dann jederzeit noch abspringen (weil er etwas den kredit nicht bekommt was auch immer) - würde aber in diesem Fall die 10% verlieren.
Es sei denn der Verkäufer hat irgendwas verbockt, ist eben schuld daran das der Verkauf nicht zustande kommt.

Nicht im Grundbuch eingetragen zu sein ist allerdings Schlamperei - mag vorkommen - so normal und gang und gäbe, wie du sagst ist das allerdings sicher nicht und eigentlich sollte das vom Notar, der euren Kauf damals abgewickelt hat ganz normal ans Cadastre weitergegeben und erledigt worden sein. Absolutes Schema F und wenn es nicht gemacht wurde, dann kann man schon denken, daß irgendwo was nicht koscher war und ich wäre als Käufer mehr als alarmiert, wenn der Verkäufer mir erklärt, daß er gar nicht als Eigentümer eingetragen ist. Sorry aber auch ein fanrnzösiche Käufer würde da kaum anders reagieren und ne französiche Bank würde da probleme machen, wenn im Grundbuch noch ein ganz anderer als der Verkäufer steht und man nicht genau weiß was Sache ist usw.
Wieauchimmer, wenn dadurch der Verkauf nun unnötig verzögert wurde (normal sind grobe 3 Monate zwischen cv und notzariellen vertrag) ist das Schuld des Verkäufers und denke mal der Käufer wird in diesem Fall abspringen können und seine Anzahlung zurückverlangen können(keine Ahnung ob nicht sogar zu verzinsen).

Ansonsten übliche Vorgehensweise:
- man macht Compromis de vente
- gibt die Sache an einen Notar, der übrerprüft das Grundbuch und insbesondere Hypotheken,servitudes usw. und da das außerhalb der Dep 57,67,68 allerdings etwas komplizierter ist und der Notar am Ende für die korrektheit verantwortlich sind 3 Monate zwischen CV und Notarvertrag absolut üblich.
- Dann macht der Notar einen Termin, man geht hin, unterschreibt und macht dabei üblicherweise direkt auch die Übergabe - der Käufer schiebt einen bankbegalubigten Scheck mit dem Kaufpreis über den Tisch, der Verkäufer im Gegenzug den Schlüssel. So ist es zumindest eigentlich üblich.
Geht natürlich auch anders, ist halt Verhandlungssache und hat erst mal rein gar nix mit "verarscht werden zu tun" und sollte eigentlich im Compromis de vente stehen. Wenn nix anderess vereinabrt gilt wohl der Standartweg - Übergabe Kaufpreis/Haus bei Notartermin.

Und da die 3 Monate rum sind (und wegen euch schon später ist), könnte Käufer eben zurücktreten oder Frist setzen, bis zu dem der Notartermin gemacht sein muß + Übergabe - müßte allerdings dann auch das Geld auf den Tisch legen.
Ihr umgekehrt habt halt schlechtere Karten, irgendwas zu fordern, weil das Ganze wegen euch (eure fehlenden Eintragung) schon verzögert wurde, normalerweise (wenn nicht anders vereinbart) könnt ihr natürlcih  verlangen daß Geld bei Übergabe bei Notartermin fließt - aber in dem Fall wird der Käufer wegen den ganzen Verzögerungen jederzeit problemlos und ohne jede Kosten für ihn einen Komplettrückzieher machen können.

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Steuern / Re: 400 Euro Job mal wieder
« am: 22. Oktober 2010, 12:25:10 »
Also Homeoffice ist immer ein Problem, weil der Arbeitgeber dann plötzlich eine Arbeitstätte im Ausland hat und die dortige Gesetze, Abgaben usw gelten und die wenigsten Arbeitgeber werden den Rattenschwanz an Zusatzaufwand mitmachen. Aber wer bekommt das mit, wenn man es nicht gerade drauf anlegt.

Aber gut, wenn man es mal durchexerziert: Rein rechtlich ist das einfach ein Job für 400€/Mo in Frankreich (Also gelten die dortigen Reglen und nicht die deutschen Regeln und damit "Minijob" usw.). Also Arbeit in F, Wohnen in F, Steuererklärung in F = also ziemlich klar welchen Regeln gelten.
Auf der anderen Seite: der Minijob für den Arbeitnehmer ist doch steuerfrei solange er nicht über die 400€ geht oder täusche ich mich da?  Ergo würde man eh keine Steuern in D, also wo die Nachteile gegenüber jedem anderen 400Euro Job in F? Wäre nicht mal ne Doppelbesteuerung... Hmmm

(Der Arbeitgeber zahlt, wenn ich mich recht erinnere (also kann mich auch täuschen aber so weit mir bekannt) pauschal 30% => 15% Rente 13% Krankenkasse und 2% Steuer also ziemlich genau max 8€ - Also gehts um die 8€? Aber die zahlt der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer - und der Arbeitnehmer kann nicht einfach erklären er will die Steuern erstattet haben, die ein anderer zahlt)  

Also so recht seh ich das Prob nicht außer das man in F nicht in diesen 400€ steuerfrei nebenbei Genuß kommt. Aber jedes Steuersystem hat halt seine Vorzüge und Nachteile.

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Steuern / Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« am: 20. Oktober 2010, 09:01:12 »
Kurze Antwort: Nein!
Du kannst ja nicht eine beliebige Adresse eintragen lassen - eingetragen wird das, was die austellende Behörde in ihrem Melderegister hat, steht da nix drin oder was im  Ausland (was für D-Behörde nicht nachprüfbar ist) gibt's eben keine Adresse.
Wär sonst ja auch mit der Adresse ziemlich wertlos, wenn jeder irgendwas angeben könnte ;)

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Wohnen / Re: Immer noch oder schon wieder!!!
« am: 18. Oktober 2010, 22:09:44 »
Du nimmst einfach die Zahl für 3t 2009: 117,41 und teilst sie durch die Zahl von einem Jahr davor = 3t 2008: 117,03 und multiplizierst deine Miete mit dem was rauskommt:

also 117,41 / 117,03 = 1,0032  * Miete 650€ = neue Miete 652,11€

steht auch in der Anleitung vom Insee (ersten Link) - unten findest du dort ein Rechenbeispiel

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Wohnen / Re: Taxes foncières
« am: 17. Oktober 2010, 10:25:34 »
Yeap, gibt extra ein schönes braunes Cerfa Formular, wo man alles auflisten muß. Und da am Ende kaum jemals irgendjemand kommt und Waschbecken nachzählt kannst du dir vorstellen mit welcher "Liebe zum Detail" das von den Hausbesitzer ausgefüllt ist bzw. jede Veränderung im Haus überhaupt deklariert wird.  :pfeif:

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Wohnen / Re: Immer noch oder schon wieder!!!
« am: 17. Oktober 2010, 10:16:57 »
Also das mit dieser Anpassung an die Inflation muß im Mietvertrag stehen, damit es gilt. Wenn nicht, dann kann die Miete gar nicht erhöht werden, so lange der Vertrag läuft. Da es die einzige legale Möglichkeit ist irgendwas zu erhöhen (außer es wird modernisiert wird aber wird ja wohl nicht) steht es aber eigentlich in allen Mietverträgen. (Findest du irgendwo unter revision de loyer).

Genaue Erkläung zusammen mit einer Berechnung hier:
http://www.insee.fr/fr/themes/indicateur.asp?id=35&type=1&page=revision_loyer.htm

und die einzelen Werte (vierteljähjrlich und doch nicht monatlich, uppps)
http://www.insee.fr/fr/themes/conjoncture/indice_loyer.asp

Also bei euch wären das dann, wenn's hochkommt vielleicht 3,50 Euro mehr Miete - bei den niedrigen Inflationsraten eher lächerlich und viele Vermieter schenken sich den Aufwand.

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Wohnen / Re: Taxes foncières
« am: 16. Oktober 2010, 16:34:10 »
Hallo zusammen,

wer kennt sich aus? Ich habe gelesen, dass für die taxes foncières der Mietwert der Immobilie (50 % davon) als Grundlage genommen wird. Bezieht sich dieser Mietwert auf einen Monat?
Ich weiß auch nicht, irgendwie haben wir das nie richtig kontrolliert und wenn es der Monats-Mietwert wäre, käme mir dieser Betrag schon recht hoch vor...

Falls jemand ne Ahnung hat, schon mal vielen Dank!

Grüße
Stini
Yeap stimmt, die Taxes Foncieres hängen mit dem Valeur locative zusammen, genauergesagt mit dem von 1970 (VLC70) bei bebauten Grundstücken. Ist allerdings nur ein tehoretischer Wert (so wie die deutsche Grundsteuer alle auf den Wert theoretischen Gebäude/Grundstückswert von von vor hunderzehn Jahren(1900)) Die tatsächliche TF hat damit aber nix direkt zu tun, die ist eben dieser Wert mal einen Hebesatz der je nachdem was Departement,Commune usw.  benötiogen festgesetzt wird.
Ansonsten gilt genau das was Dieter sagt - die TF von anderen ermöglicht dir rein gar nix an Rückschlüssen. Wenn zwei Leute ein absolut identisches Haus haben, der eine irgendwann ein 2.Waschbecken ins Bad baut (und deklariert ;) ) zahlt er bereits ne andere Grundsteuer. Jedes Waschbecken zählt wie 4 qm Wohnfläche oder so usw.. Gar nicht zu sprechen, wenn er nur eine Straße weiter wohnt. Hochkomplexe Zahlenjongliererei. Du kannst dir auf der Mairie ajederzeit einen Auszug geben lassen, wo alles genau an faktoren aufgelistet ist und wie sie bei der Berechnung mit einfliessen. Da die Franzosen allerdings notorische Nichtkorrekt/komplettdeklarierer sind, würde ich es mir allerdings überlegen. Kannst sonst sicher nicht nachher sagen, dass du von nix wußtest, wenn der Vorbesitzer vergessen hat, die Dusche,Veranda, Doppelgarage und die 2 Gästebadezimmer zu deklarieren. ;)

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Wohnen / Re: Immer noch oder schon wieder!!!
« am: 16. Oktober 2010, 16:13:06 »
Sorry Marco, aber der Vermieter hat sicher keinen berechtigten Standpunkt.
1.) Der Makler ist im Auftrag des Vermieters unterwegs gewesen, also wenn Vermieter mit dem Makler nicht zufrieden ist oder letztere etwas verbockt hat - müssen die es untereinander ausmachen. Zaren ist sicher nicht für den Makler verantwortlich.

2.) gilt auch in Frankreich der Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Und wenn er (Vermieter) oder der Makler als sein Verteter und in seinem Auftrag einen Vertrag für 650€ abschließt, muß er den halt einhalten. Ist auch keiner gezwungen einen Vertrag für 750€ zu machen, nur weil 750€ vielleicht möglich sind. Und weniger als den Maximalpreis verlangen ist sicher auch nicht ungesetzlich. Pech für den Vermieter würd ich mal sagen. Und erhöhen geht auch nur um diesen Inflationskoeffzienten den die Regierung monatlich rausgibt, und der war zeitweise jetzt sogar schon im Minus.
Und das mit dem Notar halt ich für ziemliches Geschwätz - was bitte soll ein was bitte soll ein Notar machen. Halt ich für Hokuspokus und entweder denkt er Zaren/Deutsche sind eh blöd oder womöglich blickt er's selber nicht.
Zaren muß nur aufpassen, daß ihr nicht irgendein dummer Fehler unterläuft mit der er (Vermieter) erfolgreich vor Gericht ziehen kann (weil dann wirds teuer) - also würde eh zum Anwalt gehen. Und umgekehrt dem Vermieter mal richtig auf die Pelle rücken mit den Reparaturen wie Heizung die er selbstverständlich zu machen hat.  Ein entsprechender Brief hilft da oft schon wahre Wunder und vieles geht auf einmal ganz schnell, wenn Vermieter zB merkt, daß ihn die Sache schnell teuer zu stehen kommen kann..


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Wohnen / Re: Mehrkosten 220V zu 380V
« am: 13. Oktober 2010, 10:32:37 »

Hatte ich hier doch schon geschrieben.
380V mit 18KVA anstatt 220V mit 6KVA.
Ist doch das 3-fache oder?
Einfach mal lesen was Ralf geschrieben hat oder? ;)
Ein 3-Phasen-Anschluß bedeutet nicht automatisch mehr Leistung, denn z.B. 25A bleiben 25A. Wenn Du allerdings 3 Phasen je 25A rechnest, dann hast Du tatsächlich mehr Leistung, aber eben 75A als Maximalleistung.
Ansonsten muß natürlich jeder selbst entscheiden, was er macht.
Vorteil: 3-Phase: Drehstrommaschinen gehen, Vorteil 1-Phase - man muß nicht ständig schauen, auf wecher Phase noch Spielraum ist. Auch 18kva = 30A/Phase bedeutet wenn bsp. Trockner + Herd läuft man besser keinen Fernseher mehr anmacht, weil man sonst mit etwas Glück im Dunkeln steht (überspitzt formuliert).
Und einen 6kva Anschluß für ein ganzes Haus (=2 15A Sicherungen), Wer tut sich denn sowas freiwillig an? (Die 3+6kva Teile sind eigentlich für Kleinstverbraucher (bsp. der Zähler der Geminschaft fürs Treppenlicht, Aufzug))
Persönlich würde ich alles für 3-phasig vorbereiten, daß bedeutet (neben etwaigen Drehstomsteckdosen) eigentlich nur, daß man die Sicherungen sinnvoll auf die drei Phasen verteilt und sich dann ein Drehstrombaguette aus D holt (dieser Kupferverteiler um oben reinschrauben) oder eben 1 Phase je Reihe. Umstellen auf einphasig ist dann nicht mehr als den Stab austauschen (und den FI-Schalter) oder eben die 3 Reihen verbinden. Wenn man dann gleich noch den Meter vom Zähler zum Verteiler die entsprechend dickere Leitungen für einphasig gelegt hat ist das keine Sache und man kann jederzeit leicht umstellen. (Allerdings keine Ahnung, ob die ES/EDF bei einphasig alle drei Leitung vorsorglich zum Zähler legt bzw. bei dreiphasig die verlegte Leitung auch dick genug für 1-phasigen betrieb ist).
3 phasige FI-Schalter kriegt man in jedem deutschen Baumarkt (kosten etwa 30€ und haben F Zulassung - in F fast nur beim Elektrohändler und da kostet dann haargenau der gleiche Schalter einige hundert Euro). Deutsche und franz. Sicherungen sind dagegen komplett anders und da wird man bei 'ner echten Drehstromsicherung eben in den sauren Apfel beißen dürfen.

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Wohnen / Re: Mehrkosten 220V zu 380V
« am: 11. Oktober 2010, 11:50:03 »
Hallo

wir haben's damals sein gelassen, weil's echt überteuert war und man hinterher ja auch nicht auf 220V retour gehen kann. Bei uns im Ort gibt's auch so gut wie keinen, der 380V hat. Gerade mal zum Bauen leistet man sich den Strom und das dann meist auch nur für genau die Zeit, wo die entsprechenden Arbeiten durchgeführt werden.

Alleine bei 220V gibt's ja schon bei den verschiedenen kVA extreme Unterschiede:

3 kVA = 69,73 € Zählermiete/Jahr und 0,1093/kWh
6 kVA = 83,12 € Zählermiete/Jahr und 0,1100/kWh
9 kVA = 96,93 € Zählermiete/Jahr und 0,1125/kWh         

Evtl. findest auch hier 'was: http://bleuciel.edf.com/abonnement-et-contrat/les-prix-de-l-electricite

Sorry, also weiß jetzt nicht wo du das herhast, aber eigentlich sind die Preise für Triphasé oder Monophasé in Frankreich bisher doch eigentlich immer haargenau gleich.   
Problem in Frankreich ist, daß die Grundgebühren nach Anschluß gestaffelt und gleich ziemlich heftig steigen, so daß man natürlich den niedrigst möglichen Anschluß nimmt  (während in D eigentlich überall ein ziemlch fetter Dreiphasenschluß grundsätzlich üblich ist).
Folge ist, daß man bei einem 9kva=9000Watt eben entweder eine 45A Sicherung (einphasig) oder 3 x 15A Sicherungen(dreiphasig) hat. Ist im Prinzip genau die gleiche Leistung, nur im ersten Fall kann man einfach Verbraucher anschließen bis man die 9000Watt erreicht hat, im zweiten Fall aber nur 3000Watt je Phase und wenn man dann etwa einen Heizlüfter an hat und besipeislweise einen Föhn gleichzeitg in Betrieb nehmen will und dummerweise 2 Steckdosen die nebeneinander liegen haut's die Hauptsicherung raus, auch wenn die 9kva noch lange nicht erreicht sind. Also muß man bei triphasé eigentlich immer jonglieren, wo auf welcher der 3 Leitungen noch Kapazität ist, aber wer weiß schon woran welche Steckdose angeschlossen ist bzw. liegt die Installation halt fest und wer stellt schon die Waschmaschine halt nicht ins Wohnzimmer stellen. Also echter Vorteil monophasé und die wenigsten Franzosen installieren privat noch triphasé.
Nachteil monophasé - hängt alles an einem Draht bei triphasé immerhin an 3 Drähten und falls man ein "Draht" ausfallen sollte... (aber meist wird es dann eh das ganze Kabel sein).








 

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Hallo Ralf,

Zur deutschen Polizei: sie nimmt sich manchmal Rechte heraus, wo sie keine hat. Eine Gelegenheit, wo sie gerne ihre Kompetenz überschreiten, ist die Beschlagnahme von Zweirädern. Das hat eine gewisse Tradition bei der Rennleitung.

Würde mir so etwas passieren, würde ich sehr wohl drohen, und zwar u.a. mit Schadensersatz. Und da wäre schnellstmöglch ein Anwalt im Spiel. Kostenmaximierung bei klarer Rechtslage! Leider, anders geht das nicht mit denen.
Da hast du natürlich Recht, was die Polizei in D angeht. Wobei die Flics in F in den letzten Jahren das um Längen schlagen, was Umgang mit dem Bürger angeht (ich sag nur Knöllchen wegen Apfel essen am Steuer).
Die Frage, die man sich stellen muß, ist halt welcher Aufwand/Aufstand sich lohnt. Ändern wird der ganze Aufwand am Ende nur wenig, wenn die was gegen dich in der Hand haben, werden die das auch duchziehen, wenn nicht dann nicht. Umgekehrt ist mit Freundlichkeit und Entgegenkommen bei der Polizei auch nichts wirklich zu gewinnen. Ändert so oder so nicht wirklich viel(wenn die sich keinen echten großen Fehler leisten) und muß  jeder selbst bestimmen, ob es lohnt.      

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Nein, die Deutschen dürfen dir eigentlich nicht den Führerschein wegnehmen, wenn du Wohnsitz F hast. Dann sind die Franzosen zuständig, egal in welcher Sprache der Lappen ausgefüllt ist, er wird einfach zu einem franz. Dokument. (Soll einfach nur Verwaltungsaufwand sparen, kann ja auch nicht sein daß du je nach Lust und Laune die Gesetze wählen kannst denen du unterliegst (eben tauschen oder nicht) oder sich die Gesetze ändern nur weil du deinen Führerschein verloren hast und einen neuen brauchst). Rechtlich mußt du genauso behandelt werden wie dein Nachbar mit französichem Führerschein und auch du kannst in F dann jederzeit Punkte verlieren und die deutschen Behörden dafür nur das Fahren auf ihrem Territorium untersagen.

Ne ganz andere Sache ist, daß die Polizei halt annehmen wird, daß deutscher Füherschein = deutsche Fahrerlaubnis, was aber nicht korrekt ist.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: führerscheinentzug
« am: 07. Oktober 2010, 09:45:11 »
Hallo,
Den Führerschein machen - nach der 185-Tage Regel dürfte kein Problem sein, aber in Frankreich ist das Ding dann trotzdem nicht gültig - zumindest so lange nicht, wie er in Frankreich mit dem Entzug der Fahrerlaunis gestraft ist.

Sorry, aber da ist so nicht ganz richtig. Es gibt keinen "deutschen" Führerschein, wenn du den Wohnsitz Frankreich hast. Egal was auf dem Lappen steht, der Führerschein unterliegt automatisch den Gesetzen des Landes wo du wohnst (früher hat man ihn umtauschen müssen in ein lokales Dokument, heute wird das automatisch mit dem Wohnsitzwechsel zu einem französichen Führerschein und unterliegt den dortigen Gesetzen (spart die Rennerei was neue Papiere angeht, ändert aber nix an den Tatsachen. Wäre sonst auch irgendwie eigenartig, daß man sich die Gesetze aussuchen dürfte, die einem gerade passen (eben Führerschein tauschen oder nicht)).
Also hat er gar keine Fahrerlaubnis, solange er in F wohnt - weder in noch in D oder sonstwo.(Denn die französischen Behörden haben schlicht die Fahrerlaubnis eingezogen). Aber um einen D Führerschen zu bekommen, müßte er eh seinen Wohnsitz nach D verlegen.


     

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Vor lauter zitieren hast du vielleicht übersehen, daß es mir nur darum ging, daß man sicher nicht so einfach wie von dir geschrieben sagen kann, daß ist ein Rechtsbruch, du mußt einfach der Polizei  drohen, wenn sie dir das fahrzeug nicht sofort rausgeben usw. weil die dürfen das eh nicht "beschlagnahmen". Sag ja nicht das es auf alle Fälle erlaubt ist, sondern nur, daß es eben nicht so eindeutig NICHT erlaubt ist.

Ist nebenbei auch keine Beschlagnahme eher Sicherstellung und kann mir vorstellen, die erfolgte warscheinlich auch nicht wegen des Führerscheins, sondern weil die grünen Männchen eben annehmen, daß es nicht den Vorschriften entspricht. (Eben zu schnell unterwegs, Lautstärke, bauliche Veränderungen(wobei das eigentlich nur bei inländischen Fzg)).
Auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Straßen müssen eben  den (ausländischen) Vorschriften entsprechen. Sonst wäre warscheinlich bei keinem Holländer der Geschwindigkeitsbegrenzer auf deutschen Autobahnen aktiv ;)
Und Fzg dürfen zur Feststellung des Sachverhalts(Gutachten) natürlich sichergestellt werde.

Und ein deutscher Gutachter beurteilt auch nicht französiche Zulassungsvoschriften, sondern einfach nur das Fahrzeug und stellt halt fest, die Kiste läuft was weiß ich 80km/h, der Lärmpegel ist wasweißich. Und ist denke mal dazu in der Lage. Der rest macht die Ämtler(bzw. Staatsanwaltschaft) wo sicher jemand sitzen wird, der die franz.Zulassungsvorschriften kennt (bzw. wirds warscheinlich sogar ne Tabelle geben, was wie (und z.Bsp) wie schnell gefahren werden darf ;) Dürfte auch nicht der erste Fall in D sein.
Also wär mir da nicht so sicher, ob man sich mit dem drohen bei der Polizei wirklich einen echten Dienst erweisen würde.
Achso, das ist Dein Beweggrund: die Polizei hat immer recht.
Sorry, aber auf so einen dümmlichen Vorwurf antworte ich nicht, außer das ich halt vorziehe, mich erst umfassend zu informieren, um nicht polternd den Kasper zu geben.

Liebe Grüße

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Das ist IMHO (bin kein Anwalt) eindeutiger Rechtsbruch. Hier haben diese Polizisten ihre Kompetenzen überschritten. Sie waren der Meinung, daß Dein Sohn nicht berechtigt ist dieses Fahrzeug an dieser Stelle zu benutzen. Das ist der strittige Punkt. Sie waren aber nicht berechtigt das Fahrzeug zu beschlagnahmen, d.h. eurem Besitz zu entziehen [1].

Sorry, aber warum sollen sie das Teil nicht "beschlagnahmen" können? Ich sag nur mal Stichwort: Gefahrenabwehr - ein kleiner aber ziemlich gummiartiger Paragraph. Damit kann die Polizei sehr wohl Fahrzeuge sicherstellen, wenn ansonsten eine Gefährdung andere droht.
Und das ist beispielsweise der Fall:
- Wenn jemand ohne Führerschein fährt (und ansonsten womöglich weiterfahren würde)
- oder das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht (was hier natürlich auf Anhieb schwer werden dürfte, da es was Zulassung angeht (nur) den franz.Bestimmungen entsprechen muß - aber wenn es denen nicht entspricht (und ein Beamter das grob weiß) geht das selbstverständlich auch.

Also wär mir da nicht so sicher, ob man sich mit dem drohen bei der Polizei wirklich einen echten Dienst erweisen würde.
(Sicherstellen macht Rennleitung z.Bsp. auch regelmäßig wenn irgendwelche durchgeknallte Millionäre ihre Gumball rennen veranstalten. Da stapeln sich regelmäßig die Luxusschlitten bei der Polizei und die Millionäre werden sich sicher gute Anwälte leisten können)

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