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Nachrichten - sapperlot

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Steuern / Re: Taxe Habitation?
« am: 16. Juli 2010, 07:48:03 »
Taxe d'habitation wird zu 100% fällig für denjenigen, der am 1.1. eines Jahres in einem Haus/Wohnung wohnt. Also wer am 2.1 wo einzieht zahlt schlicht keine Wohnsteuer für das Jahr (also "restliche Montae" gibts nicht - und Saargemünd werdet ihr jetzt für 2010 zahlen müssen und Bescheid dürfte bald kommen.
Und Hargarten, wenn ihr am 1.1 da gewohnt habt, müßt ihr eigentlich Wohnsteuer zahlen und Bescheid sollte eigentlich auch von der Post hintergeschickt werden. Eigentlich ist der Vermieter verpflichtet, zu melden, wenn er vermietet und an wen. Naja, nur wird daß manchmal vom Vermieter "vergessen"  :zwinkern: (zumindest da, wo er nicht dann 'ne Steuer für leerstehenden Wohnraum zahlt).

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Hallo Kembser

Am unbeschränkt einkommensteuerpflichtig kann's eigentlich nicht scheitern

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

"§ 1a

2.
    der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland wird auf Antrag für die Anwendung des § 26 Absatz 1 Satz 1 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. 2Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Bei Anwendung des § 1 Absatz 3 Satz 2 ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zu verdoppeln."


Also das würde dioch ziemlich gut passen, so rein meine Meinung als Laie..


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Steuern / Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« am: 15. Juli 2010, 15:48:26 »
Im Prinzip kannste zu jedem CDI gehen wegen Hilfe beim Ausfüllen. Sollte eigentlich kein Problem sein (werden warscheinlich auch nix sagen, solange nicht viel los. Und zumal du noch keine Steuererklärung /Steuernr hast kannst du ja immer die Unschuld vom Land ("keine Ahnung wo") mimen.  Abgeben kannst du dann aber nur bei deinem "Heimatfinanzamt".

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Hallo, also vielleicht ein Schnapsidee und ich übersehe da gerade was:

Also bsp -Ehepaar lebt zusammen in Frankreich:
-Ehefrau arbeitet als Grenzgänger in D oder eben ganz in Frankreich (wird in Frankreich versteuert)
-Ehemann muß aus welchen Gründen auch immer (z.Bsp. selbsständig/Beamter) in Deutschland versteuern.

Gäbe es da keine Möglichkeit, in D gemeinsam veranlagt zu werden (also Ehefrau Steuererklärung in D+F, aber ihre Einkünfte in D als ausländische Einkünfte deklarieren (heißt sie werden nur zur Berechnung  Steuersatz  berücksichtigt, aber keine Steuer fällig).
Somit wären sie ansonsten in D gemeinsam veranlagt und würden bei Steuerklasse V warscheinlich weniger Steuern zahlen als 1x Steuerklasse 1. (Klingt zwar idiotisch, ohne Not auf beiden Seiten des Rheins eine Steuererklärung zu machen. Dürfte doch nicht verboten sein und würde effektiv wohl am Ende weniger rauskommen.

Oder mache ich jetzt einen groben Denkfehler?

Hmmm


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Steuern / Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« am: 15. Juli 2010, 00:10:10 »
Was die Formulare angeht, ich würde einfach zum CDI gehen. Also wenn die nicht die nötigen Formulare haben :zwinkern:... , die sind eigentlich auch ziemlich hilfsbereit und füllen anders als in Deutschland gerne auch die nötigen Formulare aus und da eigentlich alle ihre Steuer längst abgegeben haben ist da derzeit auch nicht allzu viel Andrang. Also alles was man so an mögliche Papiere hat, einpacken und einfach hingehen, bevor man da selbst im Formular rummurkst!

Und wie petee sagt ist natürlich EK-Steuer ab dem 1.Tag fällig. Wäre sonst ja auch ein geiles Steuersparschlupfloch - Einfach am 2.1 nach Frankreich ziehen und 1 Jahr keinerlei Steuer zahlen.  :pfeif:
Der 1.Tag ist eigentlich ab da, wo man Einkünfte in Frankreich hat (naja ohne Einkünfte eh keine Steuern). Also (wenn keine andere Einkünfte in F) ab dem Tag, wo man den Grenzgängerstatus hat (Ab diesem Tag zählt das Einkommen in D quasi als franz. Einkommen und wird auch so versteuert (eben in F)).
Und Steuererklärung muß man sich beim ersten Mal selber drum kümmern (weil es eben kein Meldewesen wie in D gibt), danach wirst du dann garantiert vom Finanzamt nie wieder vergessen  :zwinkern:

Naja, die 10% Aufschlag für 2009 wird ziemlich sicher fällig werden, geht normal automatisch, aber so ein wenig flexibel sind die, zumindest wenn es um ein paar Tage geht, aber das sind halt langsam schon paar mehr. Also unbedingt sofort hin!
2008 ist eh vergurkt, aber dürfte ja zum Glück dafür nicht allzu viel Einkommen angefallen sein,  würde mal annehmen Majoration warscheinlich 10% + die 0,4% Zinsen je Monat, oder im schlimmsten Fall 40% Aufschlag (wobei glaube ich weniger, wird eigentlich nur fällig wenn man die Frist nach Aufforderung versäumt).

Wünsche auf alle Fälle mal viel Glück!


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Sonstiges / Re: Mehrwertsteuer / TVA
« am: 13. Juli 2010, 13:31:52 »
spirou, mal langsam mit den Pferden! Also kenne das nur als Kann Vorschrift - sprich KANN der Unternehmer mit dem Kunden den erniedrigten Steuersatz in Rechnung stellen, wenn die Bude/Gerätschaft über 2 Jahre alt ist. Aber das muß der Kunde eben mit dem Handwerker (vorab) ausmachen. Hat er das nicht getan und auch keine korrekte Attestation vorgelegt, wovon ich hier einfach mal ausgehe, dann hat der Handwerker selbstverständlich und korrekterweise 19,6% TVA in Rechnung zu stellen.
Hier Gerichtsvollzieher, Anwalt und Anwaltsschreiben mit Fristsetzungen zu empfehlen = ist ein echtes Rezept für 'ne richtig fette Bauchlandung hinlegen, mal ganz abgesehen von den Kosten.

Im Zweifel hält der Handwerker seinen Kopf hin, wenn er nur 5,5%tva nimmt und das Finanzamt aus welchen Gründen das nachher nicht akzeptiert, weil er beispielsweise keine schriftliche Bestätigung vorliegen hat oder wider besseren Wissens jüngere Sachen als älter ausgibt. Bleibt nur das eben halt vorher auszumachen.

Abgesehen davon ist das nicht so einfach mit den 5,5% und gilt auch nicht für alles, sondern gibt einige Einschränkungen bei Sanitärinstallationen,Aufzüge,Klimaanlagen und Heizungen, bei Grünanlage gibts z.Bsp. gar nichts reduziert. Also nicht so ganz einfach und wenn ihr die Sache für 19,6% vereinbart habt (und das habt ihr quasi stillschweigend spätstens durch die Bezahlung) ist die Sache eigentlich gegessen, wenn ihr einen Devis mit 5,5% hattet könnte man den Installateur auffordern, daß noch zu ändern. Ansonsten wenn der nicht will, dann geht da nix mehr. (Und bei allen Sachen in Frankreich muß man eben -falls nix anderes vereinbart, oder vorgeschrieben- erst mal von 19,6%TVA ausgehen.

Und bei Heizungen wirds halt unter Umständen sowieso schwer. Beim Ersetzen fallen 19,6% an, bei Wartungsarbeiten im Prinzip 5,5TVA, wenn er Teile auswechselt, die eben keine 2 Jahre alt sind, müssten es 19,6% sein, das Einstellen einer Düse dagegen 5,5, die Reinigung dagegen ziemlich sicher für 19,6%. Also kompliziert und die meisten Handwerker werden sich die Zettelwirtschaft bei kleineren Sachen nicht antun.  

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Behörden / Re: meldewesen
« am: 05. Juli 2010, 08:03:31 »
Was hat die Carte de sejour mit deutschen Behörden zu tun? Und die Frage war ja, ob die deutschen Behörden überhaupt die Adresse haben.
Und wer -als EUBürger- MUSS ne Carte de sejour haben? Und wenn, dann steht da ja Adresse drin... 

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Wohnen / Re: Taxe Habitation ohne Audiovisionelle!
« am: 05. Juli 2010, 07:55:47 »
ich habe da mal eine grundsätzliche Frage: Bei der Taxe Habitation sind doch immer noch Gebühren Audiovisonelle (Fernseher) dabei. Was ist wenn jemand gar keinen Fernseher hat? Muß er das dann trotzdem zahlen, oder wie kann man das umgehen?
Indem man auf der Einkommensteuererklärung ankreuzt, daß man keinen Fernseher besitzt!

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Behörden / Re: meldewesen
« am: 04. Juli 2010, 22:34:00 »
Reisepass "muß" man ändern lassen, aber nur wenn man in einen anderen Ort zieht. Naja ohne Ortsänderung keinerlei Behördengang nötig und wie sollen (deutsche) Behörden dann mitkriegen das von Straßburg Süd nach Straßburg Nord umgezogen ist ;)
Und das mit Pass ändern lassen bei Umzug ist, wenn ich mich recht erinnere, sogar nur eine Kann- aber keine Mußbestimmung da das nicht als offizielle Adressangabe zählt. Anders als im Perso wo es wohl eine Mußsache ist. 

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Behörden / Re: meldewesen
« am: 04. Juli 2010, 11:55:02 »
Diese lange Zahl auf dem Pass verrät fast alles über dich. Vor allem, sagst du nicht wo du wohnst, kann ich es mir kaum vorstellen, dass du auf die Behörde willst und denen erklären, wieso du dein Wohnort nicht Preis gibst.
Diese lange Zahl erklärt eigentlich vor allem und nur unter welcher Nummer dein Datensatz abgelegt ist. Pass gilt 10 Jahre und umziehen kannst du 1 tag nachdem du ihn beantragt hast und ummelden gibts im Ausland ja nicht.

Aber selbstverstädnlich gibts natürlich auch hierfür ein Gesetz  wie für alles Andere:

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)

§ 111 Falsche Namensangabe

 (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

 (2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

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Sorry Eliott

Aber lebst du wirklich in Frankreich? In Frankreich ist alles und anders als in Deutschland, wirklich nahezu alles zu Tode geregelt und fällt mir auch nix was auch nur irgendwie wachsweich geregelt ist. Folge ist ein dermaßen Wust von Gesetzen, dazu überall Formulare ohne Ende und Datenerfasung ohne Ende, was dann zum üblichen Chaos in den Daten führt, weil wenn ich eben auch noch das Tausendste angeben muß, was nie überprüfbar ist, jeder irgendwas angibt was im laufe der Jahre zu einer kunterbunten Ansammlung von Daten führt.
Um einfach bei deinem Beispiel zu bleiben (auch wenn es nix mit khmers frage zu tun hat): Selbstverständlich brauchst du Antwort und eine echte Baugenehmigung sobald du irendwas bauen willst,wofür du auch in D ne Baugenehmigung brauchen würdest. Diese vereinfachte Erklärung gilt nur wenn du kleine Dinge am Haus machst. Wie z.Bsp. Fenster austauschen willst oder z.Bsp. neu verputzen. Wenn z.Bsp. bei dem Fenster, daß ersetzt wird die Farbe des Festerrahmen nicht ganz der alten entspricht, braucht man in Frankreich schon eine Genehmigung,  in D interessiert das keinen Mensch. In Frankreich gibt es wenn ich mich recht entsinne 6 Arten von Baugenehmigungen jede mit ihre eigene Vorschriften und wenn die baudeklaration als genehmigt gilt, wenn von der Mairie nix zurückkommt  hat das auch wenig mit Korruption zu tun (könnte ja auch verweigert werden, wenn man nicht zahlt), sondern einfach mit dieser wahnwitzigen Formularwust. Und das französiche Beamte korrupter wären als deutsche scheint mir auch eine der Märchen zu sein zumal da alles ziemlich öffentlich ist(man kann als Bürger fast überall Einsicht bekommen). Und die Polizei führt sich seit sarkotzi ziemlich auf, aber korrupter? habs jedenfalls noch nie erlebt, daß die auf einen Strafmandat verzichten würden, das man schreiben kann.

@khmer : besorg dir doch einen Auszug zum Vorgang von der SP  (Kopien kann man doch von jeden Amtsvorgang anfordern, sprich ist halt wieder ein Formular ausfüllen(Antrag auf Kopie) und dann solltest du sehen, wie und wann du Besitzer warst bzw. wann die SP die Sache bearbeitet (sprich auch weitergeleitet hat) wurde. Die Kopie ist dann hochoffiziell und Beamte lieben ihre Formulare, Kopien,Stempel und macht auch weniger Arbeit als irgendeinen Kaufvertrag zu beurteilen und vor allem leichter den Widerspruch zu akzeptieren als zu widersprechen. Offiziellen Papieren zu widersprechen gibt nur Ärger und welcher Beamte will das schon ;) Also wenn irgendwas ist, tiger ich fast immer mit Auszügen von irgendwas offiziellen Unterlagen hin und hatte noch nie Probleme, das irgendjemand daran je was bemängelt hätte auch wenn die teilweise grottenfalsch ausgefüllt waren. Wäre ja so wie ins eigene Nest schei***.   

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Steuern / Re: bin ich Grenzgänger????
« am: 03. Juli 2010, 10:27:48 »
Ich verstehe dein Problem immer noch nicht. Wohnort Frankreich und ansonsten entscheidet liegt es Unternehmen und entscheiden tust eh nich du, wo du Steuer zahlst.,Also wozu dieses ganz "wo kann ich mich informieren" und nicht einfach abwarten. (und wenn dein Unternehmen dich eben beim franz.Finanzamt meldet, bist du kein Grenzgänger, wenn es dich beim deutschen Finanzamt meldet, brauchst du ne Grenzgängerbescheigung um dort nicht zu zahlen.
Aber ganz allgemein, und wegen der Logik: Um Grenzgänger zu sein muß man eben Grenzgänger sein, sprich eben für die Arbeit ÜBER die Grenze. Und daneben kann man nicht dauerhaft im Elsaß arbeiten und ein anderes Land kassiert die Lohnsteuer. (Sonst gäbs sicher morgen ein Haufen leute die mit rumänischem Arbeitsvertrag fest in D und F arbeiten würden).
(Ich habe gerade das Formular Grenzgänger// Travailleurs frontaliers vor mir. Dort muss ich meine Arbeitsstätte nennen und "mich verpflichten, jede änderung des WOHNORTES meinen AG und dem Finanzamt mitteilen (von änderung der Arbeitsstätte ist dort nichts vermerkt).
Wissen die im franz Finanzamt diesbezüglich Bescheid (oder sollte ich besser einen franz Steuerberater aufsuchen?
Na, weil die Änderung der Arbeitsstätte von deinem Arbeitgeber gemeldet wird, denn der ist zunächst mal für zuständig. Und die Formulare/Daten werden auch zwischen D und F ausgetauscht, was aber auch eigentlich logisch ist, sonst könnte man sich ja in D abmelden von der Lohnsteuer ohne sich je in F "anzumelden".

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Wohnen / Re: 1000l Fass
« am: 01. Juli 2010, 10:02:12 »
Ansonsten,

hat doch mindestens einer von den Baumärkten im Angebot, hab's da irgendwo gesehen, weiß jetzt nur nicht mehr bei welchem - Bricoman, BricoDepot oder LeroyMerlin. Ansonsten mal bei Ebay oder im Internet suchen. Googlet mal IBC-Tank (bzw. IBC Container) - gibt's tausende Angebote.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: benzinpreise
« am: 30. Juni 2010, 11:19:02 »
Hallo Toyota: Du hast warscheinlich nicht den Nachbarshundethread mitbekommen, wo Kathy tatsächlich vorgeschlagen hat, einfach Gift auszulegen, damit der Nachbarshund kreppiert.
Dort war es Mathis, der uns auf die verblüffende Ähnlichkeit des Avatars von Kathy mit dem Foto von Lindsay Lohan aufmerksam gemacht hat (http://www.inquisitr.com/23490/confirmed-lindsay-lohan-has-been-popping-adderall-to-lose-weight/ ). (Deshalb auch der Verweis von Ralph :zwinkern:) Komischerweise hat sie davor nie drauf aufmerksam gemacht, das sie es nicht ist, wenn da einer der Testosteronfraktion drauf angesprungen ist.

Und selbstverständlich sind alle Männer gleich. Und alle Frauen auch. Und alle Franzosen haben immer ein Baguette unterm Arm und eine Weinflasche in der Hand.  Wo kämen wir da schließlich hin, wenn man nicht mehr verallgemeinern dürften....    :zwinkern: :winkerwinker:

PS: "nur weil einige sich... nackt zeigen, oder ihre mehr oder weniger noble Haut Couture auf einer ganzen Seite präsentieren müssen. Nicht alle Männer erfreut das..." - hmmm also selbstvertsändlich schaut manN da gerne hin. Okok, also geb's zu, ICH tu's,  und verallgemeinere schon wieder unglaublich, gibt auch Männer die lieber andere(s) sehen würden, aber die Mehrheit ...  :winkerwinker:

PS - Wooooooohuuuuuu, ist der Thread vom Weg ab... zum Benzinpreis, stimmt wirklich, vorgestern in Paris war der Benzinpreis (genauer Diesel) bei 1,34 an normaler Tanke, in D gestern nur bei 1,18. Irgendwie schon eigenartig!

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Wohnen / Re: Haus kaufen im Elsass - aber wie wo was ?
« am: 30. Juni 2010, 10:53:34 »

KOmisch, sapperlot, dass du das doof findest, wir haben schon mal mit einer Wohnung in D Probleme gehabt, da wäre ich froh gewesen, man hätte sowas nachweisen müssen.
Und man muss nicht alles nachweisen, kommt auf die Region an, zB muss man in best. Gebieten auch Grubenschäden angeben. Finde ich auch wichtig.
Im Vergleich zu D, wo man kauft wie gesehen...
Hallo Biggi,

ich finde das "doof", einfach weil diese Bescheinigungen kaum das Papier wert sind auf dem sie stehen, aber einen Haufen Geld kosten, alles zusammen so locker je nach Ort 500 Euro und mehr.
Bsp. PLomb - Blei in den Wänden von bleihaltiger Farbe - Aussage des letzten Experten, den wir wegen Bescheigung für Vermietung hatten: Blei könne man, wenn man nur wolle, in allen alten Häusern nachweisen, aber das wäre überhaupt nicht gewollt, weil sonst die Hälfte der Häuser in Frankreich nicht bewohnbar wäre. Also geht es nur drum, ob offensichtlich irgendwo alte Farbe offen abblättert, was überstrichen ist ok und wenn morgen einer gegen die Wand kommt und die neue Farbe abblättert und drunter die Bleifarbe erscheint interessiert das keinen. O-Ton Experte: "Ich kann eh nicht hinter Schränke schauen" - also eine Bescheingung die man haben muß, dia aber nix wirklich aussagt.
Bei der Electric genau das gleiche Spiel, Dauer der Prüfung nicht mal 20 Minuten, wobei er die meiste Zeit davon mit dem Ankreuzen von Dingen auf seinen bunten Zetteln beschäftigt war ohne das er die Sachen auch nur angeschaut hat. Einzige echter brauchbare Sache, daß er den Erdungswiderstaqnd ausgemessen hat. Ansonsten ein Witz, aber wenigstens eine Bescheinigung und wenn jetzt das Haus wegen Elektroschaden abfackelt abgesichert.
Oder diesen Energiepaß(DPE) - der reine Witz. Laut Experte kommt eh keine altes Haus auf Grün oder auch nur Gelb, mit Glück auf Rot eher aber tiefschwarz. Abhängen tut das in erster Linie vom Alter des Hauses und Fensterfläche, ob und wie gut die Isolierung ist, zählt nicht wirklich. O-Ton: Wie soll ich bitte überprüfen ob die Isolierung fachgerecht ausgeführt ist, das Alter vom Haus und die Fenster habe ich dagegen. Und für 120€ könnte man eben nicht mehr erwarten, natürlich gäbe es auch aufwendigere Unterscuhungen aber die würden halt kosten und hier ginge es ja nur drum, den notwendigen Zettel zu bekommen.
Und also wirklich kaum das Papier wert auf dem sie stehen und auch logisch, der Auftraggeber (Verkäufer) will eigentlich nur die Bescheigung und eigentlich gar nicht genau wissen, was Sache ist und der "Experte" natürlich möglichst einfach sein Geld verdienen. Und bis vor 3 Jahren konnte jeder sich die Akkredititerung zum Experten holen. Da kam es schon mal vor, daß der Dorffriseur nebenbei auch als Gutachter für Häuser Bescheigungen ausgestellt hat. Also einfach 'ne teure Augenwischerei und am Ende zahlt das natürlich auch der Käufer indirekt mit. Ist so wie mit der LKW-Maut - zahlt ja auch kein Bürger direkt, aber am Ende ist es doch auf's Joghurt draufgeschlagen.

PS: Die Bescheinigugn zu den "risques naturels & technologiques" kannst du kostenlos auf eurem Rathaus bekommen oder in Kurzform im Internet abfragen: http://macommune.prim.net/


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