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Nachrichten - sapperlot

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Steuern / Re: franz. Steuer 2010 (Ehefrau Beamtin)
« am: 26. Mai 2010, 18:17:02 »

Hmm... also im neuen Formular Revenus 2009 habe ich unter 8|Divers nur diese drei Möglichkeiten (8FV, 8TT, 8UU)
- Revenus exonérés non retenus pour le calcul du taux effectif (revenus d´organismes internationaux, de représentations étrangères) 8FV
- Contrats d´assurance-vie conclus à l´étranger (joignez la liste des contrats) 8TT
- Coomptes bancaires á l´étranger (joignez la déclaration n°3916 ou la liste des comptes sur papier libre) 8UU

ich denke wenn dann würde 8 FV am ehesten zutreffen...

muss ich evtl. irgend einen Nachweis (außer meiner Abrechnungen) evlt. vom deutschen Finanzamt beifügen?

Hmmm, also ich habs hier wie oben gesagt auf dem Bogen für 2009  - ist allerdings "Déclaration Préremplie Revenues 2009" - ( CERFA No 2042K No 10330 14), aber macht irgendwie keinen Sinn daß es bei Version "nicht vorausgefüllt" einfach fehlt.  
Und wenn hätt ich gesagt 8TIaber habt ihr wohl auch nicht und die Option 8FV ist auch nur zum haken dran machen (cocher) - aber wie sollen die daraus erkennen - wer wo was wieviel im Ausland versteuert hat.
Also würde vielleicht doch mal zum nächsten CDI gehen. Weil falsche Erklärungen wieder anzufechten, wenn das Kind erst mal in Brunnen gefallen ist,  ist möglich aber dauert meist ziemlich lang und gibt nur Stress. (Ehrlichgesagt, wenn es eure erste Erklärung ist, würde ich sowieso zum nächste CDI gehen, einmal von denen genau erklären und ausfüllen lassen (und sich auf einem 2.Bogen ne Kopie fürs nächste Mal machen (die Forumulare ändern sich zwar jedes Jahr leicht, aber hilft ungemein beim nächsten ausfüllen)) - Die helfen gerne, nur sind die halt im Moment ziemlich überlaufen, weil halb Frankreich am Erklärung machen ist.

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Steuern / Re: franz. Steuer 2010 (Ehefrau Beamtin)
« am: 25. Mai 2010, 23:25:22 »
Hallo Dieter, erstmal sorry das ich meinen ersten Beitrag gleich an der falschen Stelle eingestellt habe...   muss mich hier erst etwas zurecht finden.
Dann Danke für deine Antwort. Werden wir mit mehr französischen Steuern rechnen müssen, aufgrund meines Gehaltes? (also doppelt versteuern in D und F?)
nur von der Progression, weil der prozentsatz Steuer abhängig ist von den Geamteinnahmen. Die werden aber nur auf den französischen Teil der Einnahmen fällig. 
1BJ hab ich gefunden, es gibt jedoch nur ein 8FV oder 8TT oder 8UU. 
Mantelbogen  letzte Seite unter 8|Divers (ganz unten) sollte das Feld 8TK direkt über dem von dir genannten Feld 8FV zu finden sein

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weisst du was das kostet? Ich brauche sowieso dieses Jahr einen neuen Pass..

Paß 82€

Ein Haufen Geld für die paar Seiten Papier, hmmm in den Geschäftszweig sollte man einsteigen und eigene Päße verkaufen - und mal etwas die Versionen aufpeppen, mit Swarowski blingbling für die Damenwelt, frei wählbare Bildchen auf dem Cover statt Adler (Bsp.Schwiegermutter) usw.     

Bin dann mal weg Staat zu gründen!

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Technik / Re: Neuf in Saargemünd?
« am: 23. Mai 2010, 20:57:16 »
Z.I. = Zone Industriel = Industriegebiet (Siehtst du immer wieder auf den Straßeschilder)


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Technik / Re: Neuf in Saargemünd?
« am: 23. Mai 2010, 10:14:28 »
Mmh, ich glaub das ist strassenabhängig, sprich es kommt drauf an für Kabel da verlegt sind.
Das ist sogar mastabhängig. Mein Nachbar links Numericable und begeistert davon, noch nie ein Problem, mein Nachbar rechts hat inzwischen Orange, weil Numericable ständig bei ihm abgestürzt ist und immer wieder tagelang aus unerfindlichen Gründen nicht funktioniert hat.

Bei Suche nach Neuf. Tip: Geh mal nach http://cartewifi.sfr.fr/ . Dort sind die alle Neuf WifiHotspots mit genauer Adressenangabe(drauf clicken), die meisten dieser Hotspots sind Kunden mit Neufbox => also siehst du ziemlich präzise ob es funzt und wer in deiner Straße Neuf hat! ;)

 

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hallo

wir haben ja Kurzarbeitergeld bekommen und dies wurde ja in Deutschland versteuert ,nun wie soll dies jetzt in der Steuerklärung von Frankreich angegeben werden .
Zuerst hiess es bei " 8 divers tk "eintragen, doch nun sollen wir es zu dem normalen Bruttoentgeld addieren ,aber dann werden wir ja doppelversteuert oder sehe ich da was falsch .

danke für jeden tip
Also ich würde es unter 8 divers (letzte Seite Mantelbogen) aufnehmen, wenn es schon komplett versteuert wurde, denn schon besteuert ist es dementsprechend  "exonere". 

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Technik / Re: Mobiler I-net zugang
« am: 23. Mai 2010, 09:55:52 »
wer kann mir ifo drüber geben wie es in frankreich mit nem i-net stick funzt bzw anbieter und preise?wohne in roth bei hambach
mfg
Funzen: genauso wie in Deutschland.
Anbieter, ziemlich alle die Mobilfunk anbieten: SFR,  Bouygues, Orange als Mobilfunknetzbetreiber, daneben einige Reseller wie AuchanTelecom, Numericable, VirginMobile usw...

Tarife gibt's wie Sand am mehr und kaum aufzählbar. Bsp. Bouygues alleine grob 80 Tarife für Buchen übers Netz, Kaufen im Shop, nur Wochenende, Wochenende+Abends, 12 oder 24 Monate Laufzeit. Also muß man selber suchen und echte Monatsflatrates (7/24) für irgendwas ab ungefähr 29,90€, aber aufpassen meist nicht beschränkt was die Datenmenge angeht.
(auf den Seiten meist irgendwo unter "Internet mobile", "Internet partout" oder "Internet3g" zu finden.)
Immerhin sind die Internetflatrate preislich noch einigermaßen im Rahmen, was man von den Mobilfunkpreisen und Internet nach Stunden nicht sagen kann (Ein Vielfaches von dem was es in D kostet, auch bei den franz. Reseller kaum besser). Und wenn ab Juli EU-Roaming Gebühren auf max 47cent/min. raustelefonieren gesenkt werden, wird es billiger sein mit seinem D Handy von F aus jemand in F (fixe) anzurufen als mit einem F Handy von Numericable(50cts/min).  Wenn die ihre Preise in F nicht senekn, wirds irgendwann billiger vom Ausland aus mit dem F Handy nach F zu telefonieren als im Land selber!

Alternative: Wifi - gibt anders als in D jede Menge kostenloser Wifispots (Restaurants wie Flunch, Mc Do, Ikea, große Einkaufszentren, oft auch in öffentl. Parks). Daneben einige Millionen Hotspots, die man als ADSL Kunden bei SFR und Free kostenlos nutzen kann. (clevere Sache, daß die Free und Neufboxen bei den Kunden neben dem Internetzugang für die Kunden noch etwas extra aus der Leitung quetschen und somit gleichzeitig Hotspots sind). 

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 06. Mai 2010, 21:53:57 »
Wenn ich das Forum so anschaue, muß ich schon etwas lächeln. In Deutschland macht jeder seine Steuererklärung irgendwann irgendwie, womöglioch nach der 3.Aufforderun.

Erhöhe einfach die Steuern bei zu später Abgabe um 10% und schon rennt der ganze Hühnerstall aufgeregt umher, fragt seit Monaten bald jeden 2. Tag irgendjemand, wann denn die Formulare endlich kommen, erzählt jeder wann er welche Formulare hat und wann denn die lilablaßblauen und die zartrosa waßweißich kommen.

Ob die Auslandsfranzosen in Deutschland auch so aufgescheucht umherrennen?

Nur so'ne Anmerkung  :winkerwinker: :nixwieweg:

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Behörden / Re: Finanzamt
« am: 03. Mai 2010, 20:47:33 »
Vielen Dank, ihr habt mir sehr viel geholfen. Ich gehöre zu EU-Bürger die noch keine Arbeitsgenehmigung für De haben. Ich habe mir gedacht, wenn eine unbefristete Arbeitsaufenthalt und Arbeitsgenehmigung hat, bleibt es für immer... ich habe mich wohl geirrt. :-\
Aufenthaltserlaubnis verfällt nach 12 Monaten dauerndem Aufenthalt außerhalb von D oder z.Bsp auch wenn man ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen EU Land bekommt (also EUländer wo Freizügigkeit gilt). Macht ja auch einen Sinn, wenn einer bspweise irgendwann mal 5 Jahre in seinem Leben in D gewohnt hat, kann er nicht dann bspweise mit 80 Jahre sich hier kurz niederlassen, um hier bspweise Operationen usw. finanziert zu bekommen und danach wieder verschwinden.
Kann ich trotzdem mit meinem  Mann einen gemeinsamen Einkommensteuer machen, wenn ich mich erst nach  6 Wochen nach ihm in Fr angemeldet habe, muss diese Zeit in der Steuererklärung angemerkt werden?
Yeap, dann wird die für ersten 6 Monate 2 Steuererklärungen gemacht, für die anderen 6 Monate dann eben nur och eine in F.

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Wohnen / Re: Ärger mit Vermieter
« am: 03. Mai 2010, 20:43:29 »
Gutachter =  Expert immobilier. Gutachter verlangen ist keine so gute Idee (das zahlt der es verlangt). Üblich ist Makler, die machen eigentlich alle "Estimation gratuite",geben einem das auch schriftlich und die wird zum Bsp. auch vom Finanzamt anerkannt (also durchaus üblich).

- Ihr habt Vorkaufsrecht
- Vermieterin darf nicht irgendwelche Mondpreise verlangen, 12% Aufschlag auf den reellen Wert ist möglich, alles darüber gilt als Wucher und wird ziemlich deftig bestraft
- wenn ihr mit dem genannten Wert nicht einverstanden seit, weiteren Makler kommen lassen oder eben dann Expert immobilier mit Kosten 50/50 oder auch üblich: Wenn der auf den Wert des Maklers oder drüber kommt, zahlt der Mieter, wenn er drunter liegt der Vermieter (kann man sich dann irgendwie einigen und wenn man sich 100% sicher ist und das Büdchen haben will, wird man notfalls auch den ganzen Betrag zahlen)

Ansonsten, auch ohne Vorkaufsrecht könnt ihr der Vermieterin/Makler das Leben zur Hölle machen und den Preis restlos ruinieren. (Hatte mal einen Mieter in einer Whg, der partout wollte das sein Bruder die Whg bekommt. Der hat wahlweise bei Interessenten mal nicht aufgemacht, die Interessenten angeschrien, immer auf den gleichen Riss hingewiesen, der angeblich letze Woche entstanden ist und seither jeden Tag größer wird, daß Wasser kaputt, Heizung kaputt, Fenster wären verzogen und Griff abgebroichen uss, der hat vor jedem Besuch einen Eimer abgestandenen Urin in die Badeanne gekippt und bis zum Klingeln drin stehen lassen, daß die Whg dermaßen nach Pisse roch usw.Unser einziges Glück, daß der Bruder arbeitslos wurde und zurück nach Italien ist, sonst hätte man die Whg warscheinlich nie verkauft. Also gibt jede Menge Möglichkeiten, den Verkäufer in den Wahnsinn zu treiben und das wieß normaleriweise auch der Vermieter mit sicherheit aber der Makler ;) )

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Behörden / Re: Finanzamt
« am: 02. Mai 2010, 20:20:00 »
Yeap genauso wie pifolog sehe ich es auch. Ehegattensplitting usw geht halt nur, wenn man eben gemeinsam versteuert (und das geht nur, wenn man in einem Land einen gemeinsamen Steuersitz hat ;) )
Ansonsten versteuert der eine eben am Wohnsitz Frankreich, der andere am Wohnsitz Deutschland - ist allerdings nicht unbedingt vorteilhaft. Bleibt alternativ Wohnistz beide Frankreich und eben ein Grenzgänger mehr  ;)
Nehme einfach mal an du bist nicht EU-Bürgerin: Wie es bei Grenzgänger mit Arbeitserlaubnis (also weiterhin arbeiten ist) weiß ich nicht. Brauchst dann eine franz. Aufenthalsterlaubnis. Wenn du mit EU-Bürger verheiratet bist, normalerweise kein größeres Problem (Stichwort Freizügigkeit).
Eine Aufenthaltserlaubnis verfällt normalerweise nach einiger Zeit, wenn man nicht mehr in dem Land wohnt. (war irgendwas wenn länger als ein halbes Jahr oder 1 Jahr). Aber hättest dann halt franz. Aufenthaltserlaubnis und wenn dein Mann wieder nach D geht, kannst du selbstverständlich auch wieder mitziehen

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Yeap Blue

Ansonsten eine wirklich gute Empfehlung von dir dann halt eben für alle Häuslebesitzer! (gibt ja auch genug hier) Denke die 30 Eurönchen sind gut angelegt, weil man gerade als Ausländer doch über allerlei Fußangeln stolpern kann.

Aber hingehen und fragen, wo man sich im notfall hinwenden kann, kann man ja mal.
Dem kann man allerdings kaum was hinzufügen! Fragen kostet nix! Oder eben bei direkt bei den Mietervereinigungen!

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Wohnen / Re: Ärger mit Vermieter
« am: 02. Mai 2010, 20:05:40 »
Ob sie uns aber so dringend heraus haben möchte, daß sie uns bezahlt, glaube ich nicht. Mal abwarten.
Naja, wenn man für das Haus zum Beispiel 50000,- weniger bekommt, weil es vermietet ist (und um die Summen geht es ziemlich schnell), dann ist man ganz schnell und zähneknirschend bereit z.Bsp. 10000,- an den Mieter für dessen Kündigung zu zahlen und dafür dann immer noch 40000,- mehr in die Tasche zu stecken als auf die 40000 zu verzichten. Und wenn nicht der Verkäufer, dann eben der Käufer der halt für 10000,-Euro an den Mieter um 50000 billiger an das am Ende gleiche leerstehende Haus kommt. ;)

Ansonsten was Mietzahlung angeht: Ich würde die Vermieterin unbedingt zwingen, schriftlich Farbe zu bekennen. Verlangt von der Vermieterin für jeden Monat schriftlich eine "Quittance de Loyer" - darauf habt ihr ein Recht als Mieter. Sie ist verpflichtet euch die auszustellen. Wenn sie es nicht tut, muß sie das begründen! Und wenn sie gar nix tut und ihr sicher seid, daß ihr genau an die Kontonr. überweist, die ihr als RIB (mit ihren Namen bekommen habt) bekommen habt solltet ihr gegen sie vorgehen. Gleiches gilt für Scheck, wenn ihr Schecks schreibt könnt ihr am Kontoauszug sehen, wann eingelöst und wenns drauf ankommt feststellen lassen von wem). Nicht irgendwie schleifen lassen, wenn das bspweise aufs falsche Konto geht, weil ihr einen unglücklichen Zahlendreher drin habt oder nie ein Scheck eingelöst wurde, wird der Richter sagen, daß ihr die Schuld habt! Naja, wobei sie zuerst schriftlich erst mal in Verzug setzen muß.

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Wohnen / Re: Ärger mit Vermieter
« am: 02. Mai 2010, 10:10:45 »
Himbeere,

es ist so wie Zaren sagt! Und eigentlich sogar wie ein -zugegeben kleiner- Lottogewinn. Also eigentlich hat die Vermieterin keine Chance euch da rauszubekommen (die Regeln sind wie in D sehr mieterfreundlich und ihr müßtet schon was dämliches anstellen und selbst dann..). Und wenn sie es ernsthaft verkaufen will, dann kriegt sie einen vernünftigen Preis eigentlich nur leer. Also wird sie zusehen müssen, wie sie euch da rausbekommt, rausekeln geht fast nicht (wenn ihr ein ganzes Haus gemietet habt, Schlösser austauschen und damit hat es sich) - also bleibt eben nur zu zahlen.
Bspweise in Form von Umzugskosten, neues Haus finden, bar auf die Hand was auch immer. Wie gesagt, womit IHR euch immer bestechen laßt und da der Mietvertrag noch so lange läuft macht es für sie auch nicht billiger ;)
Das wird auch die Vermieterin wissen, der Makler aber ganz sicher. Also ich würde einfach mal abwarten! Auf der anderen Seite ist es in Frankreich auch üblich, daß Makler eine kostenlose Schätzung des Wertes abgeben - also mußt nicht unbedingt um den verkauf gehen, kann auch sein, daß die Vermieterin das Haus ihren Kinder schenken will oder ähnliches ;)

   

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Sorry Blue,

aber was du da die ganze Zeit den Mieter empfiehlst ist eine der Vereinigungen in Frankreich für Haus und Grundbesitzer, also der Vermieterseite und nicht der Mieterseite  

das sagt ja eigentlich auch der Namen
"UNPI : Union Nationale de la Propriété Immobilière" - Nationale Vereinigung des Immobilienbesitzes
bzw. noch deutlicher
"Union de chambres syndicales de propriétaires et copropriétaires" = Vereinigung der Verbände der Eigentümer und Miteigentümer"

also auf Deutschland übertragbar also die Vereinigung der Haus & Grundbesitzer "Haus&Grund" und nicht der Mieterbund! Nicht das die keine Ahnung von Mietrecht haben, aber wie in D geht man in F als Mieter auch eher nicht zur Vereinigung, die Vermieterinteressen vertritt, sondern zu den Pendant des deutschen Mieterbundes, als besipielsweise:
Confédération Nationale des Logement: http://www.lacnl.com/
Confédération Générale du Logement http://www.lacgl.fr

Und die 30,-Euro Jahresbeitrag sind auch keine Rechtschutzversicherung, sondern Mitgliedsbeitrag. Das bietet zwar die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt und andere Immo-Experten bei denen zu befragen, aber wenn's vor Gericht oder größere Korrespondenz geht wird man einen Anwalt brauchen und würde mich jetzt wundern, wenn die das zahlen.

Zaren, deine Rechtschutzversicherung dagegen schon!

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