Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sapperlot

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Steuern / Re: Steuererklärung
« am: 06. Januar 2010, 09:47:23 »
Ich würde beim ersten Mal zum Centre des Impots gehen - die helfen einem auch beim ausfüllen. (Ich würd eher frühzeitig hingehen, im Mai ist der Laden gerne total überlaufen)

HOTEL DES IMPOTS, 2 RUE DU CLABAUD,HAGUENAU
Horaire d'ouverture (accueil physique)    TLJ SAUF SAMEDI 8H30 A 12H ET 13H30 A 16H ET SUR RENDEZ-VOUS

Formulare und jede Menge weitere Infos gibts auf der Homepage des Finanzministers: http://www.impots.gouv.fr/
Abgabetermin ist spätestens 29.Mai (bei Internetdeklaration im Elsaß 25.Juni)

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Technik / Re: FB7170 als Repeater an Freebox anschließen?
« am: 31. Dezember 2009, 15:26:42 »
Die WDS habe ich auch vermisst, aber warum funst dennoch die BAFFOLO-Box?
Weil die Buffalo Box kein WDS benutzt?? Gibt noch paar andere Möglichkeiten, mehrere Router zu vernetzen. Ne recht gute Übersicht findest du hier:
http://www.dd-wrt.com/wiki/index.php/Linking_Routers

Fritzbox benutzt üblicherweise halt WDS. Ob es auch was anderes nutzen kann, keine Ahnung (Aber wenn dann würde ich eher bei Fritz als bei bei Freebox suchen - Fritz ist wesentlich flexibler and pimpbarer und gibt fast nix was nicht geht - hab mich halt ehrlich gesagt nie damit beschäftigt weil WDS eigentlich Standard ist)

Also können dir da sicher im IP-Phone Forum besser helfen, wo von dir ja genau der gleiche Thread auch läuft.. Da drücken sich die Fritzdompteuere üblicherweise ja rum.

Viel Erfolg :doppeld:

273
Technik / Re: FB7170 als Repeater an Freebox anschließen?
« am: 31. Dezember 2009, 10:02:31 »
Wahrscheinlich kann kaum jemand verstehen um was es genau geht.
Mit anderen Worten, es ist zu fachthematisch.

Ich verstehe momentan auch nicht, was ein "Repeater" an oder hinter einem Router -tun- soll,
Bisher hatte ich noch keinen entsprechenden Anwendungsfall und andere Forenteilnehmer wohl auch kaum.

Von daher wirst du nicht viel Hilfe erwarten können.
Versuche mal DS-SB mit genaueren Infos anzusprechen, vielleicht ist Er technisch spezifischer auf dem laufenden. 
Repeater ist einfach nur eine Wlan-Kiste (hier Fritz-Box) als zusätzlichen Acccesspoint irgendwo am Rande des bestehenden Wlannetzes aufzustellen um die Recihweite Wlan zu vergrößeren. Also sowas wie ein weiteren Funkmast. Und Problem ist halt, das sich Funkmast2 natürlich auch erst mal ne Verbindung zum Hauptmast(Freebox) aufbauen muß, um irgendwas weiterleiten zu können.

Problem ist einfach das Freebox das nötige WDS einfach nicht an Bord hat und deshalb die Chose nicht funktioniert (wenn es nicht inzwischen irgendne neue Version oder irgendeinen Hack gibt)

Aber dazu gibts eigentlich jede Menge Infos im Internet (halt auf Französisch)


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Wohnen / Re: Bauvorschriften in Frankreich
« am: 30. Dezember 2009, 16:29:34 »
Neee, die kommen von Fachausschüssen, bei uns in DE gelten die VDE Vorschriften. In Frankreich ähnlich.
Nur, die Vorschriften gleichen sich sehr. Wer in seinem Haus deutsche Steckdosen verbaut und die Vorschriften einhält, hat keine Probleme zu erwarten.

Unterschiede sind gewollt, man will schließlich in Frankreich keine deutschen Produkte haben, sondern eigene verkaufen.
Da liegt doch einfach die Sache begraben. Das Ganze ist einfach nur eine Riesenlobby und ein großer Teil der Vorschriften ist einfach nur dazu da, um zu kassieren und nach Möglichkeit unliebsame Konkurrenz draußen zu halten. Nur als Bsp, das  Schukosystem existiert schon fast 100 Jahre und halb Europa darunter Nachbarländer wie D oder Spanien nutzen das schon ewig, und ehrlich gesagt eindeutig das pfiffigere Systen (Schutzkontakt über Federn die gleichzeitig den Stecker halten) aber in F muß man die Steckdose neu erfinden. Nicht weil es besser ist sondern weil man die Konkurrenz sich vom Leibe halten will (Und wenn die jetzt mit verpolungssicher kommen..LOL!). 1001 neue Vorschriften aber nix gegen die Bajonettglühbirne und 10 Sorten Installationsdosen machen. Das ganze ist also mindestens 50% Lobbyarbeit,  aber Vorschriften sind halt einzuhalten, wenn du es nicht tust und irgenwas passiert und sei es wegen was ganz Anderem dann bist du der Mops.


Sinnvoller sind aber die doppelt verriegelten Steckdosen trotz vorgeschriebenem Fehlerstrom-Schutzschalter.
Wenn ein Kind in Deutschland einen Nagel in die deutsche Steckdose steckt und unter Strom gerät, schaltet zwar ein vorhandener FI-Schalter sofort ab.
Aber wenn ein Kind zwei Nägel in eine deutsche Steckdose steckt, dann fließt kein Fehlerstrom, sondern normaler und der ist, bzw kann tödlich sein.
Insofern haben die Franzosen Sicherheitstechnisch mehr Durchblick, sorgen für mehr Sicherheit, bzw bemühen sich darum.
Also die Chance, das ein Kind gleichzeitig 2 Nägel in die Steckdose stecken und dabei perfekt von der Umwelt isoliert sind, sodaß der FI-Schalter nicht anspringt halt ich eher für gering, bzw wird ein Kind mit 2 Nägel und etwas Geduld problemlos auch den Verschluß der Steckdose aufkriegen. Aber sei's drum, bei Kinder vielleicht noch sinnvoll.
Bei einem Haushalt ohne Kinder dagegen nur Schrott und wegen diesen scheiss Teilen ist letztes Jahr fast unser Haus abgebrannt. In Wandsteckdosen mags ja noch gehen, aber irgendwie mal schnell einhändig einen Stecker in einen Verteiler nebern Sofa zu stecken kann man vergessen, weil eher sicher der Verteiler bewegt als diese kleinen Krüppel in den Löchern. Also braucht man beide Hände und dann wird der Stecker in der Steckdose "rumgedrückt und gerührt" bis die Dinger zur Seite gehen (meistens drehen). Ist nicht das erste Mal, daß dabei der ein Stift eines Steckers sich verbogen und den Geist aufgegeben hat. Letztes Jahr dann halt leider nicht sofort sichtbar, daß was im Stecker abgebrochen ist, heiß wurde und der Stecker davonschmolz. Hätte einen formidablen Hausbrand auslösen können. Seither sind die Teile aus jedem Verteiler rausgebohrt und Verteiler werden garantiert nimmer in F gekauft.

Ach ja, ich habe voriges Jahr die EDF beim Umbau unserer örtlichen 20 KV Anlage beobachten können, müssen.
Ich kann Euch nur sagen, mir standen die Haare zu Berge als ich denen zusah.
Die arbeiteten noch nach mittelalterlichen Methoden, teilweise unter lebensgefährlichen Bedingungen und so hatten wir vor
30, 40 Jahren schon nicht mehr gearbeitet.
Und yeap, die EDF hat natürlich absolute Narrenfreiheit. Bei uns kommen aus dem Zähler oben 4 Adern (Triphase) um in großem Bogen im danebenliegenden Kasten mit dem Hauptschalter zu verschwinden. Kein Kabelkanal, nixund da die vorm Hauptschalter und Sicherung sind und damit ständig unter Strom stehen traut sich da auch keiner ran. Dazu 2 Adern in blau und 2 in Schwarz... :D
  

Nachtrag:

Ich habe in meinem Haus einen Mix aus franz. und deutschen Steckern.
kenne zumindest die deutschen Vorschriften und halte die auch ein. Somit kann normalerweise nichts passieren.
Gibt es irgendwo die franz. Vorschriften für Haushalts-Elektro-Arbeiten?
Vorschrift (Norm) heißt  NF C15 -100

Bücher gibts dazu ne Menge (http://www.amazon.fr/s/ref=nb_ss?__mk_fr_FR=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=installation+electrique&x=0&y=0 )
Besonders praktisch (weil billig und übersichtlich) find ich die Hefte von Eyrolles (irgendwas 8Euro)). Wenn's um die Vorschriften geht von denen das "Les évolutions de la norme électrique". Danach kennt man -denke ich- schon die meisten Unterschiede. Sind jetzt keine echten tiefgehenden Fachbücher aber reichen zum sich zu informieren. Und die meisten anderen Bücher sind oft eher "Bastelbücher" wo dann auf 5 Seiten und mit 20 Bilders erklärt ist, wie ich ein Kabel abisoliere  :rolleyes:
Empfehlung: in den nächsten Leroy Merlin oder Casto fahren - die haben fast alle 'ne Bücherabteilung, wo man problemlos drin rumschmökern kann.
(Im Internet gibts dazu leider wenig wirklich umfassendes und die reine Norm ist wohl ein dicker (und wie bei Din-Vorschriften ein teurer) Wälzer)

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Ansonsten sich bei den Gelben Seiten die Immohändler raussuchen und deren Schaufenster abklappern
http://www.pagesjaunes.fr/

oder in der DNA
http://immo.dna.fr/

(Immoteil immer in der Sonntagsausgabe)

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Wohnen / Re: Bauvorschriften in Frankreich
« am: 29. Dezember 2009, 11:33:21 »
Auf jeden Fall hat alles geklappt, Haus steht, Elektrik auch :-)
Mondscheinengel, das ist und bleibt natürlich das Wichtigste und die Punkten dazu von mir waren auch nur als Anmerkung. Hausbau ist immer aufregend, spannend und erfahrungsreich. Das dazu in einem fremden Land geschafft zu haben, meinen herzlichen Glückwunsch!
 
@moni - Yeap, die Verrsicherungen suchen immer ein Loch, wo sie sich ohne zahlen verdrücken können.  Und wenn irgendwas wegen der Elektrik Schaden nimmt heißt es schnell, nicht ordnungsgemäß usw.. Ich würde den "Diagnostic confiance sécurité"  machen zu lassen. Kostenpunkt je nach Hausgröße etwa 100-200€ und damit hat man ne "hochoffzielle" Bescheinigung, daß die Installation der aktuellen Norm entspricht und das Argument fällt damit für die Versicherung flach.... (Wird von manchen versicherungen inzwischen sogar gefordert).
(und wegen der deutschen Steckdosen, hat wohl was mit EU zu tun - solange die Steckdosen irgendwo in der EU genehmigt sind, dürfen sie wohl benutzt werden)   

@puppels - wie rarad sagt, ab dem ersten Haus jenseits der Grenze fängt Frankreich und halt entsprechend auch seine Normen an. Steckdosen haben diesen bescheuerten Stift, daß man Stecker nur in eine Richtung reinstecken kann - so daß abgewinkelte Stecker ständig Problem machen wenn Steckdosen übereinander an der Wand sind und bei geraden Stecker immer rumpfriemeln muß, weil das Loch im Stecker auf der falschen Seite ist (franz. gerade Stecker haben zur Orientierung meist diese Öse). Dazu diese "Obturateurs", diese kleinen Deckel die die beiden Löcher verschließen und gerne klemmen...

Und zur Elektrik: Wie rarad sagt, in Frankreich andere Norm als in D und was die in früheren Jahren hinterher waren, versuchen die jetzt am überholen mit 'ner neuen Norm bald jede Woche. Ist wirklich jedes (auch unnötiges) Fitzelchen inzwischen zu Tod reglementiert in F. (Wobei auch 'ne Menge sinnvolle Sachen dabei sind wie etwa die 25mm² Kabeldicke (+ 20A Absicherung) für Steckdosenleitungen, 2-polige Sicherungen...)
F Norm heisst NF C15 -100. 

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Sonstiges / Re: Darf man das so überhaupt?
« am: 27. Dezember 2009, 13:33:23 »

"Einen Personalausweis können auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen, allerdings kann die Beantragung nicht bei deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden, da die Zuständigkeit hierfür bislang bei den Bundesländern lag. Am 1. November 2010 übernimmt der Bund die Ausgabe der Personalausweise. Übergangsweise können dann Auslandsdeutsche bis 31. Dezember 2012 wie bisher auch nur in Deutschland bei jeder Passstelle einen Ausweis beantragen. Ab dem 1. Januar 2013 übernehmen dann die deutschen Auslandsvertretungen die Ausgabe der Personalausweise für Auslandsdeutsche."

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsdeutsche
 

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Sonstiges / Re: ärger mit kündigung
« am: 27. Dezember 2009, 13:28:49 »
Was du tun kannst? Ehrlichgesagt nicht mehr viel milasu

Wenn Mieter/Vermieter sich beim Auszug nicht einig werden können, kann man immer einen PV von einem Huissier angfertigen lassen und das notfalls vor Gericht austragen. Wenn man allerdings etwas unterschreibt und darin irgendwas anerkennt, ist es zu spät. Man kann natürlich vor Gericht ziehen, von wegen daß man das nicht verstanden hat, der Spaß kostet aber ein Haufen Geld und mag vielleicht auch klappen,  aber man kann genausogut auch baden gehen und sich vorhalten lassen müssen, daß man als erwachsener Mensch nix unterschreibt,wenn man es nicht versteht. (Ob sich der Aufwand und das Risiko  lohnt?) Und am Ende ist immer noch nix darüber entschieden, für welche der "Schäden" du aufkommen mußt)

Und zu den Schäden:
Problem für den Mieter ist halt meistens, daß beim Einzug alle Fehler wirklich penibelst genau aufgeschrieben werden sollten (État des Lieux). Leider wird da in der vorfreude auf die Wohnung meist geschlampt und nachher beim Auszug kann man als Mieter dann nimmer beweisen kann, das die Macken nicht von einem stammen. Ist am Ende in F fast schon üblich, daß man die Kaution gleich abschreibt.

Aber um im einzelnen zu schauen - also gemäß deiner Aufzählung - ich weiß  ja nicht was die genauen Schäden die ihr aufgenommen habt und die du unterschrieben hast:
- undichte Fenster brauchen Jahre wird man dir kaum anlasten können
- alte Armaturen auch nicht
- aber z.Bsp. steht im État des Lieux d'entrée, daß die Badewanne lackiert war? Wenn nicht, kann der Vermieter natürlich behaupten daß du die (und dazu schlecht/porös)) lackiert hast
- Löcher(von Nägel/Schruaben), ganz heikles Thema! in D gehört das zum üblichen Gebrauch einer Wohnung, in Frankreich steht das in den meisten Verträgen extra als verboten drin (Interdictions de tout percement et scellement dans le mur, faiences,carrelages,boiseries). Wenn du es trotzdem machst, kann der Besitzer die Reparatur verlangen und dir die Kosten vom Handwerker aufs Auge drücken.
- Das Gleiche gilt mit Schrammen (also die Stärkeren, etwa wenn man beim Auszug mit Möbel ne schöne fette macht z.Bsp.)

Ehrlich gesagt würde ich die Sache als besonders ärgerlich abhaken und zähneknirschend die 800€ zusätzlich zahlen. Ist halt irgendwie das Kind schon sowas von in den Brunnen gefallen und mit dem europäischen Vollstreckungsbescheid kann man auch nimmer sagen, daß dich die Sache nicht auch in Österreich ganz schnell einholen kann und dazu die Kosten sich dann schnell auch mal verdoppeln, verdreifachen oder so kann... Und beim nächsten Mal wie Dori sagt halt alles nur mit einem Zeugen (der auch franz. spricht) machen.  

279
Arbeiten / Re: Unterstützung wenn man sich selbständig machen will
« am: 23. Dezember 2009, 10:58:17 »
Also es muß auch noch andere Möglichkeiten geben an einen Zuschuss zu kommen. Hatte bis vor kurzem eine Nachbarin, die hat schon seit 2 oder so  Jahren RMI bekommen und sich selbstständig gemacht.
Hat irgendwie ne Liste (Businessplan war das bei der sicher nicht) mit voraussichtlichen Kosten eingereicht und dementsprechend Geld bekommen (hat allerdings irgendwas mit 12000,-€ eingereicht und am Ende wurde das auf 4500€ zusammengestrichen). Die ist dann mit dem Geld erst mal in Urlaub gefahren  :rolleyes: Total chaotisch die Frau. Leider hat die auch die letzten 3 Jahre nie Miete gezahlt und nachdem auch der letzte juristische Trick nichts mehr half ist sie leider im September aus der Wohnung geflogen und unbekannt verzogen.
Also kannn leider nichts genaueres sagen, und hab mich ehrlichgesagt nie mit beschäftigt,  aber muß es da auch paar andere Töpfe geben, aus denen man Geld bekommen kann.

280
Technik / Re: Neu gebaut - Telefonleitung und Internet?
« am: 21. Dezember 2009, 19:36:43 »
Hallo ihr Lieben  :winkerwinker:

wir sind im Juni in unser neues Haus (neu gebaut) eingezogen. Am Freitag kam dann endlich mal die EDF und hat uns unseren Zähler gesetzt, endlich haben wir keinen Baustrom mehr...

Wir haben auch immer noch kein Telefon / Internet. (Internet geht im Moment nur über meine Handy-Flatrate und ist entsprechend langsam).

Nun meine Frage:

- Wir haben noch keine Telefonleitung. Muss ich diese zwingend bei der France Telecom beantragen? Nein, muß man nicht wenn man im "dégroupé" Gebiet liegt oder gar Kabelanschluß hat
- wenn ja - wie kann ich in Kontakt mit der France Telecom kommen? Geht das auch über Internet (da ich nicht gut französisch kann)? Yeap, zumindest bei der Konkurrenz kein problem, siehe z.Bsp. hier: http://adslcgi.free.fr/subscribe/NDI0_indexnewline.html  oder http://adsl.sfr.fr/offres-adsl/internet/ouverture-ligne/ouverture-et-construction-de-ligne/?sfrintid=hpadsl_meac_gau_boladsl
- wenn nein - Alternative Anbieter? In erster linie mal http://www.free.fr und http://adsl.sfr.fr/ und www.numericable.fr (Kabelanbieter) gibt aber noch mehr darty usw..
- wie lange dauert es, bis die Telefonleitung liegt? Kommt drauf an... wenn ihr in einem neuen Lotissment seid, ist vielleicht was größeres, wenn ihr dagegen das einzige Haus ohne Teflonbuchse seid.. kann man so nicht sagen - geht aber normalerweise recht schnell (zumindest der Anschluß...ob der dann auch funktioniert ? :pfeif: .
- hat jemand die Postanschrift der France Telecom?http://www.orange.fr/  unter offres und boutiques findest du auch die lokalen Läden (unten rechts)
- was kostet Internet/Telefon Flatrate so im Schnitt monatlich?29,90€ ist so ein Standardpreis für Internet+Telefon (meist mit Telefonflatrate in die halbe Welt). Numericable hat derzeit das günstigste Angebot 19,90 trickst aber mächtig bei Telefon und Fernsehen (daß ist im prinzip einfach nur TNT und wenn ich die ganzen Teille von anderen Länder aus den Zielen nehme bleibt eigentlich Flatrate nach Europa und USA übrig - wer damit leben kann: ist mit Abstand billigstes Angebot derzeit)

Hat jemand vor allem Erfahrungen im Ort Carling mit dem Empfang? Wohnen ca. 200 m hinter dem Grenzübergang Lauterbach in einer kleinen Seitenstraße... Ich habe schon mit 1, 2 Nachbarn gesprochen, deren Internetempfang wohl nicht sooo gut zu sein scheint bzw. mit SFR z.B. haben sie viele Probleme...Genau richtig - Nachbarn fragen! Die Sache kann von Straße zu Straße verschieden sein, besser wie die Nachbarn weiss es keiner!

Danke für die Antworten!
Viele Grüße

Jenny


281
Wohnen / Re: Bauvorschriften in Frankreich
« am: 21. Dezember 2009, 19:18:31 »
Sorry aber wenn ich das lese stehen einem schon etwas die Nackenhaare zu Berge.

Wenn ihr mit einem Architekten gebaut habt, dazu ein Fertighaus in  Standardmassen hast du es ja vielleicht gar nicht mitbekommen, aber selbstverständlich braucht man in Frankreich eine Baugenehmigung wenn man ein Haus bauen will. Ist erhlichgesagt ein absolute Papierschlacht (immerhin haben sie jetzt irgendwie 11kategorien auf nur noch 5 Kategorien von Bauanträgen (permis de construire, autorisations d'urbanisme) zusammengestutzt) und  Deutschland dagegen ja fast angenehm einfach. Eine Deklaration gibt es auch, gilt aber nur für Winzprojekte wie irgendeine Terrasse bauen (wenn <20qm) oder ein neuer Putz, aber auch da kann man nicht einfach zur Mairie und danach gleich anfangen, sondern muß Minimum 4 Wochen warten (und wenn man bis dahin nix hört von der Mairie, gilt es als genehmigt). Was ihr gemacht habt, nehm ich mal eher an, ist einfach nur den Anfang des (zuvor genehmigten) Baues angezeigt (Ouverture du chantier). Auch das ist wie beim Ende - muß angezeigt werden, nur dann und natürlich wenn man diesen ganzen Pflichtversicherungen, das Schild usw. hat darf man bauen. 

Ansonsten empfanden wir das Bauen in Frankreich als relativ angenehm - ohne große Vorschriften... Man kann praktisch auf seinem Grundstück tun und lassen, was man will.
Woooohoo, da habt ihr warscheinlich noch nie was von PLU oder POS gehört? Solltet ihr euch unbedingt mal besorgen (gibts garantiert auch für euer Grundstück eine) und da werdet ihr staunen, was man so alles regeln kann. Bei uns sind das bspweise. kanpp 40 Seiten je Zone und da ist wirklich jeder Pups von max.Höhe Zaun, Abstand zum Nachbarn bis hin das Plastikvordächer und Zierfachwerk nicht erlaubt, wie Ecken an Straßen gestaltet werden müssen usw. geradezu zu Tode geregelt. Da unserer Grundstück ziemlich groß ist liegen wir gleich in 3 Zonen und die Vorschriften sind ein beachtlicher Schmöker. Wie gesagt, kein Problem solange man mit den Nachbarn gut auskommt. Aber wehe wenn nicht..  Bestandschutz für womöglich gegen die POS/PLU Vorschriften Gebautes gibts dann auch erst nach 30 jahren.   
Die Regelungswut der Franzosen ist geradezu unendlich, auch wenn sich dann nachher keiner dran hält (Aber ein echtes Damoklesschwert).

Also mit dem Architekten hast du dafür Recht, solange man zumindest nicht mehr als 170qm Wohnfläche auf seine Grundstück hat. Bis 170qm braucht man keinen Architekt und kann auch die Pläne usw selbst malen. Für alles was drüber raus geht, auch wenn man dann später nur 40qm zu einem bestehenden 150qm Haus anbaut, braucht man einen Architekten. Viele bauen deshalbt 'ne 169qm Butze und ein halbes Jahr später dann das Dach aus (dann mit Architekt) ;)

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Elektrik und das mit dem akkreditierten Elektriker ist kompletter Nonsense und gilt so für Deutschland, in Frankreich kann aber schlicht jeder die Elektrik in einem Haus verlegen, auch jede Privatperson (und das machen auch viele Franzosen - in jedem besseren Baumarkt kannst du jede Menge fetter Schmöker über Elektroinstalltion finden).  Der EDF, eigentlich ist es ja inzwischen die ErDF, ist das im Prinzip völlig schnuppe. Einzige Regel: Der Zähler (Anschluß) darf nur dann gesetzt werden, wenn die Bescheinigung vom Consuel vorliegt. Die kann entweder der Elektriker beantragen, aber auch jeder Privatmann - einziger Unterschied: beim Elektriker kommen die nur stichprobenmäßig, beim Privatmann kommen die immer - Kontrolliert und genau überprüft wird eigentlich nur, daß das Tableau (heute die GTL) richtig und der Norm entsprechend  installiert und verdrahtet ist. Steckdosen und ob die deutsch oder franz sind interessieren die nicht wirklich. Sobald man den Schein vom Consuel in den Händen hat,  kann man zur ErDF und den Anschluß beantragen. Und wenn der Zähler sitzt oder z.Bsp in einer alten Bude ein Zähler ist, aber die gesamte Leitungen und Steckdosen ausgetauscht werden, interessiert das weder die ErDF noch sonst irgendjemand auch nur einen Meter. Da entsprechend häufig da rumgemurkst wird, gibts von Promotelec/Consuel inzwischen auch einen "Diagnostic confiance sécurité", wo Steckdosen angeguckt, Erdung kontroliert und die Abstände im Bad nachgemessen werden. Ist allerdings freiwillig - bei Vermietung seit Anfang 2009 aber Pflicht. Aber auch das kann jeder beantragen, ist kein hexenwerk und braucht man keinen Elektriker dazu.


Telefonanschluß -> Antowrt bei deiner Frage

282
ab 2010 kann man in Deutschland die Krankenversicherung ohne Höchstgrenzen von der Steuer absetzen.

Was bedeutet das für Grenzgänger?
Naja ziemlich genau das was du sagst, eben einfach das man Krankenversicherungsbeiträge ohne Höchstgrenzen bei der DEUTSCHEN Einkommensteuer absetzen kann - Also, nur kurze Frage - wieviel EKSteuer zahlst du in D als Grenzgänger?   :zwinkern: :zwinkern::lach:

283
Arbeiten / Re: Nur wenige Tage Arbeitslos...
« am: 14. Dezember 2009, 16:14:25 »
wieso brauchst Du ne Carte Vitale um Dich arbeitslos zu melden ? Die wollen halt Deine Sozialversicherungsnummer haben.
in D gearbeitet, in D Krankenkasse,SV sonstige  Abgaben bezahlt => keine Sozialversicherungsnr in F??

284
Wohnen / Re: Wer muss zahlen?
« am: 14. Dezember 2009, 16:09:56 »
Wer ist denn dafür verantwortlich, wenn die Heizung kaputt ist, sie reparieren zu lassen?
Kommt natürlich drauf an: Hast du das Thermostat abgebrochen... bist du es. Ist sie einfach an Altersschwäche ausgegangen ist es der Besitzer.

Aber im allgemeinen ist die Sache wie folgt: Der Mieter ist nur verntwortlich für wirklich kleinste Schönheitsreparaturen (und am Ende weniger als in D). Also Bsp. Entkalken Perlator Wasserhahn ist Sache des Mieters, wenn er tropft ist das eigentlich schon Sache des Vermieters. Heizung ist eigentlich so gut wie sicher Sache des Vermieters! (Einziger Haken, in vielen Mietverträgen ist vereinbart, daß der Mieter 1x im Jahr nach den Chauffe_Eau, bei Häuser auch die Heizung durch einen Fachmann warten läßt, aber wenn man das hat machen lassen ist man fein raus)

Sowas mit einfach Mietmindern ist schlicht ein absolutes NoGo in Frankreich. Nicht zu zahlen ist einer von 2 Gründen mit denen man ruckzuck fristlos gekündigt werden kann.
Also bei irgendwelchen Schäden Vermieter am besten direkt schriftlich per Einschreiben in Kenntnis setzten (direkt den Brief mit Tesa zusammenkleben und als Umschlag verwenden ist in F üblich, damit der Stempel auf dem Brief ist) und sofortige Behebung verlangen. Wenn er sich nicht drum kümmert - bleibt eigentlich nur der Gang zum Anwalt damit man sich nicht selbst in den gesetzen vertrickt. So darf man  zwar nicht einfach Geld einbehalten (was in F als Selbstjustiz gilt und Selbiges wird in F fast immer zum Nachteil ausgelegt), es gibt aber die Möglichkeit die Miete auf eine neutrales Konto (Huissier?!) einzuzahlen mit dem Auftrag, daß der Vermieter das Geld bekommt sobald er die und die Reparaturen erledigt hat. Mit dem nachweis beweist man, daß man sehr wohl seine Miete zahlt. Ist aber alles etwas heikel und wie gesagt besser einen Anwalt einschalten.

Bei Heizung gäbe es aber auch noch die Sache mit Gesetz mit den Mindestanforderungen an eine Wohnung. Dazu gehört Warmwasser, funktionierendes Klo, Mindestgröße etc.  damit eine Wohnung überhaupt eine Wohnung ist. Wenn bspweise über längere Zeit(zur kalten jahreszeit) keine Heizung funktioniert, ist es per Gesetz nicht bewohnbar und nicht als Wohnung vermietbar. Wenn der Vermieter es trotzdem als Wohnung vermietet macht er sich sogar strafbar. Meistens hilft schon die Drohung auf die Mairie zu gehen bzw. wenn man ein Huissier kommen läßt und der einen P.V. anfertigt. Aber das ist wirklich was, wenn es wirklcih hart auf hart geht und mit der Gefahr, daß man dabei weit übers Ziel rausschiesst, die Gemeinde die Whg für nicht bewohnbar erklärt, der Eigentümer erklärt, daß er das Geld für die Renovierung nicht hat und am Ende man ohne alles dasteht.       


PS: wegen Avocat auf der Mairie nachfragen, gibt fast überall eine kostenlose juristische Beratung (permanence juridique), meistens 1x die Woche/Monat - wo jeder hinkann und seine Frage einem Anwalt stellen kann. Die schreiben einem zwar keine Briefe, aber können einem ziemlich genau sagen, was man wie tun sollte.

285
Wohnen / Re: EDF Forbach geschlossen
« am: 14. Dezember 2009, 15:06:01 »
Guckt man hier:

http://www.edf-bleuciel.fr/accueil/pages-transverses/nous-contacter/resultats-940010.html&tag=4


Allerdings ist EDF im Moment ein absoluter Chaosladen, wo sich alle 2 Wochen alles ändert und man nicht wirklich sagen kann, ob in 2 Tagen noch gilt was einem gerade gesagt wird oder derjenige der es einem sagt dann noch zuständig ist.

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