Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sapperlot

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Wohnen / Re: Miet-Garantie von Freunden
« am: 30. November 2010, 09:15:09 »
Mietgarantie = Bürgen, die für die pünktliche Zahlung der Miete garantieren  :winkerwinker:

Ansonsten, ja Bürgen sind durchaus üblich und schon diese Standartmietverträge enthalten schon Passagen (eigentlich sind's mehrere Seiten), wo Bürgen für die Zahlung garantieren. Wird gerne gemacht, wenn dem Vermieter die Sicherheiten/Lohnnachweis aus welchem Grund auch immer nicht ausreichen - in F üblich, daß die Eltern etwa bei Studenten bürgen, oder wenn die Kinder ihre ersten Arbeitsvertrag haben (und noch keine damit noch keine Historie) oder wenn wie heute fast schon üblich, nur CDD-Arbeitsverträge haben.
Ist halt 'ne zusätzliche Sicherheit für den Vermieter und bei normalen erwachsenen Personen mit festen langjährigen Arbeitsverträgen eher selten.
Bei Grenzgänger ist die Sache halt etwas anders und viele französiche Vermieter können halt mit deutschen Arbeitsverträgen, Lohnbescheiden nicht viel anfangen und befürchten (zu Recht), daß sie im Zweifelsfall kaum an das Geld kommen (in D mitz irgendeinem franz. Beschluss was eintreiben wollen ist extrem aufwendig) oder der Grenzgänger auch ganz schnell wieder aus F verschwindet. Also verlangen sie eben einen zusätzlichen Bürgen, ist erlaubt, nachvollziehbar und liegt alleine im Ermessen des Vermieters ob er drauf besteht (oder irgendwelche Schreiben wie von Zaren vorgeschlagen akzeptiert).     

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Wohnen / Re: Türschlösser
« am: 30. November 2010, 08:58:14 »
Sorry, aber der Vermieter darf nicht einfach die Wohnung betreten wie er Lust hat. Gilt das Gleiche was auch in D gilt: Er hat einen Termin mit dem Mieter zu vereinbaren, damit dieser anwesend sein kann, wenn er wirklich rein will. Und Handwerker und Schornsteinfeger machen das auch direkt mit dem Mieter aus, wann sie kommen.
Und Gas/Strom/Wasser darf er auch nicht einfach absperren - zumal das den Vemrieter eigentlich auch nix angeht und bis auf Letzteres noch nicht mal was damit zu tun (Vertrag Versorger=>Mieter).
Also er hat schlicht nix in der Wohnung zu suchen und Haustürschloss wechseln ist eigentlich Standard, wer möchte schon in seiner Abwesenheit irgendwelche Leute in seiner Wohnung(und Sachen) haben.   

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Sonstiges / Re: RSA
« am: 29. November 2010, 12:40:48 »
Genau das ist der Punkt, deshalb kann man die ursprüngliche Frage ob nur Franzosen RSA bekommen könne nicht mit ja oder nein beantworten sondern allenfalls mit nein, aber...
So wie ich das verstehe hat man erst nach 5 Jahren Aufenthaltsdauer die vollen Rechte wie ein Franzose, vorher gibts Einschränkungen.
Yeap, hab ja auch nix anderes gesagt als daß man eben nix genaues sagen kann. Aber halt auch nicht, daß man sobald man die Arbeit verliert illegal ist. Wer Frankreich kennt, weiß daß es für jeden Pups eine Unmenge Verordnungen gibt, vieles sich im Wege steht und man sich nicht nur einseitig auf eine einzelnen Aspekt beschränken darf. Wer dort aber mal gearbeitet hat (oder eben als Grenzgänger) auch Beiträge ins Sozialsstem eingezahlt hat, hat nach französischem Recht ziemlich schnell auch irgendwelche Rechte. Und wenn er etwa irgendeine Beihilfe bekommt ist er ganz schnell über irgendwelchen Grenzen, daß wieder andere Sachen nicht zählen. Alles komplex und einfach nur auf Aufenthaltsrecht beschränken einfach zu kurz und die von dir genannten Texte sind auch einfach nur grob (Was ist wenn einer alle 6 Monate einen Minijob hat ;) )

Daß die Franzosen keine Einwanderung geradewegs in die Sozialsystem wollen ist auch klar und eine der Ausnahmen, bei denen sich wohl fast alle EU-Länder einig sind (und ist in D auch nicht anders). Gilt aber halt für alle die direkt kommen, um zu holen - bei allen die mal gearbeitet haben sieht das halt gleich anders aus und dann gibt es auch keine Unterschiede zwischen Franzosen und EU-Bürger. Warum sollte beide in die Sozialkassen einzahlen aber nur einer was bekommen. Also bekommt der D auch Hilfe. Und habe ehrlichgesagt noch von keinem Deutschen gehört der wegen Arbeitslosigkeit aus Frankreich ausgewiesen wurde.

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Wohnen / Re: Türschlösser
« am: 29. November 2010, 09:40:50 »
Yeap, kann man natürlich - (wenn man was kaputtmacht, kann (bzw. muß) man daß jederzeit auf eigene Kosten wieder machen lassen (halt ersetzen und nicht verändern) und bei Türen kann man ja jederzeit auch den Schlüssel verlieren - solange die neue Schlösser gleicher Art (also nicht das A2P 5sterneschloss durch ein popelschloss ersetzt wird) sind und der Vermieter am Ende des vertrages die Schlüssel kriegt kein Problem. Im Gegenteil bei allen Außentüren würde ich sagen sogar ratsam (wer weiß schon, ob keine Schlüssel vom Vormieter noch im Umlauf sind).
(Im Zweifel und damit es nachher keinen Ärger gibt, vielleicht einfach die alten Schlösser in einer Tüte im Keller aufheben)

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Sonstiges / Re: RSA
« am: 26. November 2010, 14:59:03 »
Wie ich den text verstehe?.. hmmm vor allem, daß er nur für die gilt, die "non-actif" (ohne zu arbeiten) einwandern wollen (vor allem wie der Text schon sagt Rentner & Studenten).

Also eher nicht für den normalen Grenzgänger, der wohl eher unter "actif" fällt also dann doch wohl eher diesen text:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2651.xhtml
Dort steht im übrigen auch, daß er eben nicht illegal wird (bzw "non-actif") sobald er seine Arbeit verliert. Und von einem geforderten Mindesteinkommen steht da im übrigen auch nix. Ob's aufstocken in F gibt? Wegen SMIC eher nicht, aber wer als Grenzgänger jenseits der Grenze arbeitet und unter der RSA Grenze verdient..? 

Auf der anderen Seite ist der Text auch eher ne grobe Erläuterung und kein Gesetz also entsprechend allgemein und ungenau. Pour disposer d'un droit au séjour en qualité de "travailleur", les intéressés doivent pouvoir justifier l'exercice d'une activité professionnelle en France. Denke mal da dürfte es keine Grenzgänger geben. Und die werden auch nicht unter non-actif fallen ;)


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Sonstiges / Re: RSA
« am: 26. November 2010, 10:38:59 »
Hmmm, sicher? Das galt mal, als noch die Carte de sejour gab usw.
Aber heute ist der EU-Bürger (ok, nicht jeder der von einem EUstaat zum nächsten zieht EU-Bürger und Freizügigkeit gilt auch nicht für alle "EU"-Bürger) doch rechtlich dem Franzosen genau gleichgestellt und kein Franzosen wird illegal im eigenen Land wenn er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?

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Wohnen / kann jemand den Spam hier entfernen?!
« am: 26. November 2010, 10:29:14 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist Zwinkernd Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden


 :police: :police: :police: :police: :police:





Hey Leute, kann jemand mal den Spam hier entfernen!

Erledigt ......Ralph

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Technik / Re: Steckdosenadapter
« am: 23. November 2010, 12:12:33 »
Okeiii Kommando zurück! Toyota und Ralf - Also ähnlich gedacht wie Ralf - klein= Eurostecker - "groß" = die runden "normalen Stecker"

Wenn es diese ganz fetten franz Stecker sind, gibt keine Adapter - aber eigentlich in D auch keine Haushaltgeräte dafür....230Volt Geräte mit jenseits der 20 A sind mir in D eigentlich noch nie untergekommen. Die sind dann in D doch alles Drehstrom und soweit es Haushaltsgeärte angeht (Bsp.Herd,Durchlauferhitzer...) dazu noch üblicherweise fest verdrahtet. Die roten CEE Teile sind im Haushalt (außerhalb vom "Bastelraum ziemlich unüblich") aber auch dafür gibt es Adapter auf die alte franz.Form (so ein Meter Kabel mit eben altem Stecker und CEE Dose.

PS: @Ralf - die Adapter sind zugelassen für 3680W und stabiler wie so manche franz.Steckdose (wo es unglaubchen Billigschrott gibt und ich ehrlichgesagt nehr Bedenken hätte).

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Technik / Re: Steckdosenadapter
« am: 23. November 2010, 08:55:01 »
Adapter gibt's zum Bsp. bei Leroy Merlin - werden einfach dazwischen gesteckt wie beim Reiseadapter und kosten 1 Euro irgendwas.

Ansonsten sind aber eigentlich alle neueren Geräte heute mit Stecker ausgestattet, die bei beiden Systemen funktionieren (Schukostecker mit Loch im Boden) - im übrigen eigentlich auch alle Verteilersteckdosen. Also würde für die Geräte, wenn es nur ein paar sind - Adapter kaufen. Ansonsten einfach paar Verteiler in D kaufen (braucht man ja immer, einfach halt auf das Loch in der Mitte achten)
Aber alle Steckdosen auswechseln - LOL auch ne Idee, aber würd ich mir nicht wirklich antun.

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Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 18. November 2010, 14:04:01 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist ;) Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden (siehe: Artikel 22  Loi n°89-462 du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les rapports locatifs et portant modification de la loi n° 86-1290 du 23 décembre 1986 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006069108&dateTexte=20101118).

Und das mit dem "Pflicht" zu irgendeiner Kaution ist einfach nur Quatsch.

Gilt im übrigen genauso für  möblierte wie nicht möblierte Whgen! Und möbliert in F bedeutet anders als in D das alles drin sein muß was "indispensables à la vie au quotidien" ist - sprich Möbel, aber auch Lampen, Geschirr, Besteck, Betten, Matratzen, Bettdecken!  (mit  Ausnahme von "Hauswäsche" (Bettwäsche,Handtücher..))

Ansonsten gilt auch genau das was Spirou sagt - es ist eben nicht D und es gelten ganz andere Regeln und dem Gericht in F -und das ist das einzig Zuständige- ist es am Ende ziemlich egal, ob in D andere Gesetze gelten und Regeln gibt. Es ist eben F und zählen franz.Gesetze und nix anderes und haben schon mehr als genug Leute mehr als schmerzlich und teuer feststellen dürfen. Also vergesst die deutschen Regeln und ehrlich gesagt am besten auch deutscher Makler, die franz. Whg.vermakeln.

PS:Und auch das mit dem Makler ist wie Spirou es sagt. Seine Aufgabe, einen Mieter für eine Whg finden. Das ist der Auftrag und nicht mehr. Insbesondere ist er nicht für (spätere) Streitigkeiten da (Wenn er mit Vollmacht den Mietvertrag aushandelt und unterschreibt ist er auch noch für den korrekten Mietvertrag mit(!)verantwortlich - genauso wie der Mieter)

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: A auf dem auto?
« am: 16. November 2010, 09:25:36 »
Was für eine Frage! Was meinst du wieviel eine Vorschrift wert ist, wenn man die ohne jede Strafe nach Lust oder Laune beachten oder mißachten kann? ;) Natürlich gibt's eine Strafe, wenn sie dich erwischen - aber auf der anderen Seite wie sollen sie außer bei Kontrolle oder Unfall? den Fahranfänger seiht man einem ja nicht an. (Bei letzterem könnte es dann auch noch Probleme mit der Versicherung geben)
Wenn du so viel Probleme mit dem A auf deinem Auto hast - kauf dir halt ein Magnetisches A, daß halt nur drauf "klebt", wenn es nötig ist
siehe hier:
http://www.priceminister.com/offer/buy/16377323/-A-Debutant-Magnetique.html

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Wen interessiert das?
Z.B. mich. Vermutlich noch ein paar Leute mehr, die sich über die wichtigen Staaten in Mitteleuropa informieren. Viele aus diesem Forum leben sogar in dem Staat, der davon betroffen ist.

BTW Beiträge, die Dich nicht interessieren, brauchst Du weder lesen noch kommentieren. Daher gibt's eine aussagekräftige Überschrift.

Ralf

Echt? Wohnst du im Takatukaland? Alle die in Frankreich leben oder auch nur irgendwie mit Frankreich zu tun haben hat die Meldung mit so wahnsinns zusatz infos wie "Sarkozys Popularität ist wegen der umstrittenen Rentenreform stark gesunken (ist)." doch ungefähr so viel aufregend Neues und Interessantes wie ein Sack Reis der irgendwo umgefallen ist. (Mal abgesehen davon, daß es ziemlich Blödsinn ist und Sarko Popularität nicht erst seit der Rentenreform unterirdisch ist).

PS: Wenigstens mit QUellenangabe, bei vielen Dingen wird von B/I einfach irgendwelche Sachen von anderen Seiten runterkopiert und hier ohne jede Quellenangabe oder wenigstens Link hier gepostet. (Wobei das Kopieren von fremden Texten an sich schon jede Menge Ärger bringen kann)




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Technik / Re: Kein Internetanschluß-was tun?
« am: 12. November 2010, 10:24:07 »
Also vergess irgendwas Orange+EuropaFlat pipapo was sie dir da aufschwätzen wollen - der pure Telefonanschluß ist einiges billiger (16€ wenn ich mich recht erinnere).
Internet sollte eigentlich fast überall gehen wenn auch in vielen Ecken nicht gerade schnell. Und gibt auch jede Menge Alternativanbieter.
Allerdings ist Orange sowas wie Deutsche Telekom in D - also quasi die Besitzer der Leitungen und wenn bei denen Internet nicht geht (was mich ehrlichgesagt wundert, ab sei's drum) - also wenn da I nicht geht wirds mit den anderen warscheinlich auch nix. (Aber würde da bei den ansderen auch mal fragen, scheint mir zumindest komisch, daß da so gar nix gehen soll)
Alternative Kabelnetzbetreiber (etwa www.numericable.fr) - die haben ihre eigenen Leitungen.
Wenn auch das nicht geht - eben Mobilfunk: gibts schon für wenige Euro (allerdings sehr eingeschränkt) Flatrate ungefähr 29,90€  

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Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 04. November 2010, 19:03:14 »
Leute, macht doch mal halblang mit dem Bedenkenträgertum.

Also um was geht es denn eigentlich? Um irgendwas verreisen von gerade mal 45-50 Tage! Also 1. überhaupt nicht klar, ob da eh je mehr als 45 Tage rauskommen oder man eh im Limit bleibt und dann sowieso keine Frage. Oder die Reisen wirklich alle nur in D stattfinden oder bspweise auch in F (und damit auch wieder nicht über das 45Tage Limit). Oder man von Saarbrücken eben nach Freiburg reist und im Grenzgängerraum bleibt und auch wieder nicht... Also am Ende geht's wohl um paar Tage - und wenn man den Tag der Reise vorher noch im Büro vorbeischaut, bzw. danach zählt dann schnell ein Tag auch nur noch als halber Tag und welcher Finanzbeamter prüft jetzt, ob Herr x am Reisetag 3h in der Firma war oder nicht. Und wenn es nachher um 2 Tage hinoderher geht wird das Finanzamt kaum Theater machen. Also sehe es so wie pifo und würde dir Claude vorschlagen, dich als Grenzgänger anzumelden. Wenn das verreisen weit über die 45 tage hinausschießt kannst du dann immer noch jederzeit und genau mit der Begründung in D versteuern. Aber ohne Not doch nicht. ;)
Also alles halb so wild!

Und @ralph -  warum soll man nicht über ein Stuerschlupfloch in einem öffentlichen Forum reden. Schlupfloch heißt erst mal nur eine Lücke und muß ja nicht gleich illegal sein (gibt genug gesetzeslücken). Allerdings bin ich auch wie du am bezweifeln, daß es da eine gibt. Aber Zaren weiß sicher mehr.

Und abschließend yeap Moni, gibt sicher noch paar mehr Gründe in Frankrecih zu leben. Aber deshalb muß man doch nicht mehr Steuern zahlen wollen als unbedingt erforderlich...

in diesem Sinne

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Wohnen / Re: Container für Aushub/Bauschutt Region Bitche
« am: 25. Oktober 2010, 09:46:57 »
Geh mal zu deiner déchetterie (bzw."Recyclinghof") und frag dort. Dort sollte auch ein großer Container stehen, wo man kostenlos Bauschutt abgeben kann (bei uns offiz. nur noch max.1m³ pro Tag), für größeren Mengen betreibt ein Bauunternehmen gleich nebendran einen  Platz, wo sie auch größere Mengen Bauschutt annehmen (rein Steine kostet nix, bei mit Boden gemischt muß man zahlen). Bauschuttcontainer für privat hab ich noch nie gesehen, bei uns kann man den Bauer fragen, der kommt genre mit seinem Frontlader und Anhänger für ein schönes Trinkgeld.


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