Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - WolfS

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
211
Marktplatz - Biete und Suche / Schreiner gesucht
« am: 22. Juli 2010, 10:21:51 »
Kennt jemand im Raum Selestat - Ste.Marie-aux-Mines - Ribeauville einen Schreiner, der Fensterklappläden baut ?
Er sollte nicht versuchen, sich mit meinem Auftrag zur Ruhe zu setzen, also bezahlbar sein und richtig geil wäre, wenn er auf E-Mails antworten würde ;-)

212
Sonstiges / Re: Mehrwertsteuer / TVA
« am: 13. Juli 2010, 17:27:06 »
Zwischen vereinbart und anerkannt sehe ich schon einen Unterschied. Vereinbart habe ich mit dem Handwerker keinen Mehrwertsteuersatz. Dass ich mit der Zahlung die Rechnung anerkannt habe - o.k.
Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass genau er mich vor einiger Zeit auf den für einen Altbau geltenden, verminderten Steuersatz erst aufmerksam gemacht hat.
@spirou
Als ich ihn angesprochen habe, hatte ich den Eindruck, ich bin ihm lästig und er will mir klarmachen, es gäbe keine unterschiedlichen Steuersätze. Immerhin erklärte er, seine Unterlagen zu prüfen. Auf meine schriftliche Beanstandung
reagierte er nicht.
@sapperlot
Dem Haus sieht man seine 100 Jahre schon an. Irrtum also ausgeschlossen. Ausgetauscht hat er die Steuerung. Die war deutlich über 2 Jahre alt; ich schätze mal 8 Jahre. Das weiss er auch, denn bisher hat er alle Arbeiten im Heizungs- und Sanitärbereich gemacht.
Was er (noch) nicht weiss: Das hat sich nun natürlich erledigt, der macht für mich nichts mehr.

Zusammengefasst: Ich bin mir sicher, im Recht zu sein. Allein dadurch, dass der Heizungsbauer im Gespräch nicht auf den 19,6% bestand, fühle ich mich bestätigt. Der Betrag um den es geht, liegt im unteren dreistelligen Bereich. Dafür kann ich weder zum Verbraucherschutz fahren, noch werde ich klagen. Es ärgert mich halt einfach: Der Handwerker hat nicht davon, ich habe den Schaden und das Finanzamt freut sich.
Ich werden das Ganze unter 'Franzosen sind stur, zumindest Deutschen gegenüber' ablegen.

Wenn noch jemand einen Tip hat - gerne ! Ansonsten danke an alle, die hier helfen wollten.

213
Sonstiges / Re: Mehrwertsteuer / TVA
« am: 13. Juli 2010, 09:20:36 »
Hallo moni,
ja, da bin ich mir schon sicher. Ich habe immer nur 5,5 % TVA bezahlt - egal ob Parkettverlegung, Rolladenreparatur oder Dachreparatur. Und im aktuellen Fall handelt es sich um Arbeiten an der Heizung
Gruß
WolfS

Jetzt hast du mich unsicher gemacht. Ich habe mal gegoogelt:
Der Umsatzsteuersatz beträgt in Frankreich 19,6%, der ermäßigte Satz 2,1% bzw. 5,5%. Bei Arbeiten an Wohnräumen gilt der ermäßigte Steuersatz von 5,5%, allerdings nur, wenn die Gebäude vor mehr als zwei Jahren fertig gestellt wurden und es sich um Renovierungsarbeiten handelt. Bestimmte Gegenstände sind jedoch davon ausgenommen. Arzneimittel werden in Frankreich mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1% versteuert. Die Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet: Taxe sur la valeur ajoutée (TVA).

214
Sonstiges / Mehrwertsteuer / TVA
« am: 12. Juli 2010, 15:04:39 »
Ich habe ein altes Haus; für Reparaturen/Handwerkerrechnungen gilt statt der sonst üblichen 19,6% hier der verminderte Steuersatz von 5,5%.
Nun hat ein Handwerker aus Versehen, aus Unwissenheit, mit Absicht - ich weiß es nicht, eine Rechnung mit 19,6% TVA geschrieben und meine Frau hat bezahlt, ohne zu prüfen. Meine Reklamation bzw Bitte, die Rechnung neu zu schreiben und die Differenz zurück zu zahlen - zweimal schriftlich, einmal persönlich - sind erfolglos.
Hat jemand ähnliches schon mal erlebt ? An wen wende ich mich, um zu meinem Recht (Geld) zu kommen ? Danke für hilfreiche Tips !

215
Wohnen / Re: Wasserpreise!
« am: 06. Juli 2010, 13:44:48 »
@Zaren
Nicht neues mehr hier im Thread - hast du was rausgefunden ?

216
Wohnen / Re: Wasserpreise!
« am: 08. Juni 2010, 21:34:58 »
@ Zaren
Wenn der Wasserzähler anders aussieht als der unter dem Link von petee01 angebildeten, so sagt das nicht viel. Jeder Hersteller macht da was Eigenes. Es ging hier nur darum, wie diese Zähler richtig abgelesen werden. Aber ich habe noch einige Fragen.

1. Zunächst solltest du feststellen, ob deine Abrechnung nach diesem Zähler erstellt wird. Das kann dir entweder dein Vermieter beantworten, wenn du die Abrechnung von ihm bekommst. Wenn du allerdings direkt an den Wasserversorger bezahlst, so liegt dir die Rechnung vor. Auf dieser steht die Zählernummer (Ref.Compteur). Diese Zählernummer findest du auch auf dem Zähler; evtl nur die letzte fünf oder sechs Stellen.
2. Wenn das der Zähler ist, machst du genau das, was ich weiter oben in meinem ersten Beitrag beschrieben habe.
3. Ist er es nicht, so machst du dich auf die Suche. Aber auch diese Frage muss dir eigentlich dein Vermieter beantworten.
4. Wenn du den Zähler gefunden hast, machst du weiter wie unter 2.
5. Hast du deine Nachbarn mal nach deren Zähler und /oder Abrechnung gefragt ?
6. Bitte deine Nachbarn, Wasser laufen zu lassen und beobachte 'deinen' Zähler. Es darf sich nicht bewegen.

Ich weiss nicht, was bei euch 1 cbm Wasser kostet. Wir zahlen insgesamt weniger als 3 €/cbm. Bei diesem Preis und den von dir genannten 600 € jährlich würde das einem Verbrauch von 200 cbm im Jahr entsprechen - und das scheint mir für einen 2 Personen Haushalt sehr viel, aber nicht unmöglich. Also leg los mit den Überprüfungen.
Wenn dir was unklar ist, melde dich.

217
Wohnen / Re: Wasserpreise!
« am: 08. Juni 2010, 10:32:05 »
@Zaren
Lass dich nicht irritieren. Ich habe seit Jahren mit Leuten zu tun, die GLAUBEN zu wissen, wie Wärme-/Kälte-/Strom- oder eben Wasserzähler funktionieren.
- Die von einem Wasserzähler gemessenen Einheiten sind Kubikmeter (cbm). Je nach Bauart des Zählers hast du für die Verbrauchsanzeige einschließlich der Nachkommastellen entweder ein Rollenzählwerk (wie der Tacho im Auto) oder ein Rollenzählwerk für die vollen cbm und für die Nachkommastellen die von Toyotafan beschriebenen kleinen 'Rädchen' mit den Bezeichnungen x0,1 bis x0,0001. Wenn auf einem dieser Rädchen mit der Bezeichnung x0,001 der Zeiger auf 3 steht, so rechnest du 3 (cbm) x (mal) 0,001 = 0,003 (cbm). Ein cbm hat 1000 Liter; 0,003 cbm sind demnach 3 Liter. Petee01 hat einen Link hier ins Forum gestellt. Geh da mal drauf; da ist sehr einfach beschrieben, wie ein Zähler abgelesen wird (Empfehlung auch an Toyotafan !)
- Ich kenne natürlich deine Familienverhältnisse nicht, aber ich denke es ist selbstverständlich, dass bei der von mir beschriebenen Überprüfung weder der Partner noch Kinder oder möglicher Besuch im Haus ist und auch die Waschmaschine nicht läuft. ;-)
- Stimmt es, was der Toyotafan schreibt ? Du/ihr wohnt nicht allein in dem Haus ? Ist das dein Haus oder wohnst du zur Miete ? Wenn du Mieter bist, dann solltest du zunächst mal die Abrechnung deines Vermieters prüfen. Sind für die einzelnen Wohnungen Zwischenzähler eingebaut ? Wird nach Pauschalen (qm oder Personen) abgerechnet? Mach mal genauere Angaben.

@Toyotafan
Natürlich hast du recht : Nicht nur Zaren muss das Haus verlassen, es darf auch sonst keiner im Haus sein, der Wasser verbrauchen könnte - aber: wie ich weiter oben geschrieben habe ist das doch wohl selbstverständlich - oder ?

Und hier der Klassiker :


Man muss zwar keinen zweiten Zähler einbauen um den vorhandenen zu kontrollieren, ist aber für technisch unbedarfte Leute die bessere Alternative.


Diesen Satz habe ich ausgedruckt; er hängt jetzt neben meinem Schreibtisch an der Wand und hat heute schon für viel Freude gesorgt !

218
Wohnen / Re: Wasserpreise!
« am: 08. Juni 2010, 00:15:14 »
Toyotafan schreibt viel - aber auch viel Unsinn.
- Die Zählerbezeichnung Qn 1,5 steht für die zulässige Dauerbelastung des Zählers. Das heisst aber nicht, dass dieser Zähler bei Spitzenbelastung auch höhere Mengen nicht korrekt misst und auch wenn irgendwo das Wasser nur tropft, wird das noch genau erfasst.
- Wenn bei dem kleinsten Rädchen 0,0001 steht, so heisst das, dass bei einer Umdrehung 1/10000 eines cbm, also 0,1 Liter Wasser durchgeflossen sind. Dementsprechend bei 0,001 1 Liter oder bei 0,01 10 Liter.
-Energiesparen bedingt nicht Wassersparen usw
- Um den auf dem Zähler gemessenen Wasserverbrauch zu kontrollieren muss man keinen zweiten Zahler einbauen.

@ Zaren
Wie ja Toyotafan schon geschrieben hat, solltest du zunächst überprüfen, ob alle Wasserhähne dicht sind, die Toilettenspülung nicht durchläuft und auch den Heizungskeller nicht vergessen. Über eine defektes Sicherheitseinheit am WW-Boilerzulauf (Ne Art Überdruckventil) kann das Wasser direkt in den Kanal laufen.
Wenn also alles dicht ist, prüfst du den Zähler und merkst dir die Stellung aller Zeiger ( ggf Foto machen). Dann schliesst du dein Haus ab und gehst essen oder Bier trinken. Wenn du wieder heim kommst, muss jeder Zeiger noch die gleiche Stellung haben wie vorher. Ist das so, kannst du erstmal sicher sein, dass das angezeigte Wasser auch von dir verbraucht wurde.

Dann nimmst du dir einen 10 Liter Eimer. Wenn der Eimer keine Markierung hat, füllst du Wasser aus einem Messbecher in den Eimer und machst bei 10 Liter eine Markierung. Jetzt gehst du zum Zähler, merkst dir den Stand, füllst 10 Liter Wasser in den Eimer und kontrollierst anschliessend erneut den Zähler. Der sollte dann auch nur 10 Liter Verbrauch anzeigen.
Zeigt er mehr an, gehst du zu deinem Wasserlieferant und reklamierst.
Alles klar ? Viel Spass.









219
ca 50 qm, 3 FH, Dachgeschoss, aber keine schrägen Decken, Bad neu, alle Zimmer und Flur mit Laminat (neu),
ab sofort frei, Miete 400 EUR/Mon.

Bei Interesse bitte hier im Forum eine kurze Nachricht hinterlassen; E-Mail oder Telefonnr schicke ich dann per PN

220
Behörden / Re: Online Banking von Credit Mutuel HILFE!!!
« am: 11. Mai 2010, 13:41:04 »
Meine Erfahrung mir der CM :
Von teuer keine Spur. Mein Konto kostet 3 EUR im Monat. Damit kann ich leben und die schicken mir dafür sogar einmal im Monat die Auszüge nach Deutschland.
Online banking problemlos; da kommt sogar eine E-Mail als Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt ist. Das ist ganz praktisch, wenn man vom Smartphone überweist.
Teuer sind Abbuchungsaufträge; die haben mir für die Abbuchung einer Versicherungsprämie 15 !! EUR berechnet. Allerdings nur einmal. Abbuchungsauftrag gekündigt; ich überweise jetzt selbst.

221
Wohnen / 3 Zimmer Wohnung in Ste Marie-aux-Mines zu vermieten
« am: 11. Mai 2010, 13:04:09 »
ca 50 qm, 3 FH, Dachgeschoss, aber keine schrägen Decken, Bad neu, alle Zimmer und Flur mit Laminat (neu),
ab sofort frei, Miete 400 EUR/Mon.

Bei Interesse bitte hier im Forum eine kurze Nachricht hinterlassen; E-Mail oder Telefonnr schicke ich dann per PN

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15