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Nachrichten - WolfS

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Wohnen / Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« am: 28. August 2012, 15:31:12 »
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Woran 'man' (vielleicht sogar du) sehen kann, dass falsches Lüften vorliegt: Ein innenliegendes Bad schimmelt oder hinter einem Schrank schimmelt eine Wand oder die Rückwand von einem Schrank schimmelt oder in einem Raum ist der Schimmel nur im Eckenbereich oder der Heizungsverbrauch ist in einem verschimmelten Raum = 0 usw

@banja
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber eine der Hauptursachen für Schimmel ein Wasserrohrbruch kannst du doch nicht ernst meinen. Oder doch?
Und deine Ausführungen zum Taupunkt: Nicht eine falsche oder fehlende Berechnung und nicht warme oder kalte Luft sorgt für Schimmelbildung, sondern die darin enthaltene Feuchtigkeit.
Ein Mensch gibt in unseren Breiten täglich ca 0,8 L (ohne Urin!) Flüssigkeit an seine Umgebung ab. Dazu kommt Flüssigkeit beim Kochen, Baden, Duschen, Putzen usw. Bleibt diese Flüssigkeit in der Wohnung bildet sie an kalten (Außen)Wänden Niederschlag. Und der schimmelt dann irgendwann
Beispiel: Ungeheiztes Schlafzimmer mit Zugang zum geheizten Bad. Nach em Duschen oder Baden hat das warme Bad ein hohe Luftfuchtigkeit bleibt nun die Tür zum Schlafzimmer offen, kühlt sich die warme, feuchte Luft aus dem Bad ab und kondensiert an den kalten Wänden.
So oder ähnlich hast du es ja sicher gemeint, wenn auch nicht so geschrieben. Wie sollte denn nach deiner Eischätzung die an bestimmten Bauteilen kondensierende Flüssigkeit (natürlich vorher) abgeführt werden, wenn nicht durch Lüften?

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Wohnen / Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« am: 28. August 2012, 11:01:40 »
Du hast - wie ich annehme - den Anwalt deines geringsten Misstrauens verpflichtet. Daher solltest du ihm auch wenig misstrauen und ihm glauben wenn er sagt, die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Die verschimmelten Wohnungen, die ich bisher gesehen habe, waren alle falsch oder gar nicht gelüftet, also vom Bewohner verursacht. Sollte das bei dir auch der Fall sein, müsstest du nicht nur die Kündigungsfrist einhalten sondern auch noch für den Schaden aufkommen. Und was sind die 'anderen Schäden'?
Warum hast du überhaupt einen Anwalt? Einen Mietvertrag kann man auch ohne juristischen Beistand kündigen. Und wenn du den/die Schäden nicht verursacht hast..... Ich würde genau das machen, was banjo geschrieben hat
Ich kann nur sagen, ich würde einem Vermieter einer verschimmelten Wohnung keinen Cent Miete mehr geben, wenn er dieses gesundheitskritische Problem nicht löst. Basta.

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Na ja, vielleicht nicht de jure, aber de facto gibt es in Deutschland ja auch eine Halterhaftung - zumindest beim Falschparken. Und ansonsten ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Ausnahme: Er belastet sich selbst oder Familienangehörige. Benennt der Halter den Fahrer nicht, kann er zum Führen eines Fahrtenbuch's verpflichtet werden.
Wurde das 'Tatwerkzeug', hier das Auto, verkauft, so muss wahrscheinlich weltweit der Nachweis erbracht werden.
Aber selbst in F gibt es eine Versicherungspflicht für Kfz. Ich gehe mal davon aus, dass der TE, also der Verkäufer, zumindest seine Versicherung zeitnah gekündigt hat. D.h., der Käufer hat entweder das Fahrzeug ordentlich angemeldet (dann sollte es mit dem Strafbefehl keine Probleme geben) und versichert oder er fährt ohne Versicherungsschutz. Und deshalb habe ich geschrieben, dass sich die Polizei dafür sehr interessieren wird.

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Das sind ja alles super Tips, wie ma's richtig macht oder hätte machen müssen - aber hilft das dem der TE wirklich weiter?
@Traene
Mein französisch ist nicht wirklich gut - aber wie ich das
"Je vous informe du rejet de cell-ci en raison du non respect moins une des regles impératives...

Le motif du rejet est: Desingation incomplete: Libellé de voie et complément d'addresse non renseignés."
verstehe, hast du doch Angaben (eine Adresse ?) nicht/falsch/unvollständig gemacht!? . Das hast du ja auch schon festgestellt.  Du hast auch geschrieben, dass du den neuen Eigentümer über die Geldstrafe informiert hast. Wie denn? Aber egal, jedenfalls hast du ja Kontaktdaten. Also wieder auf die Prefecture und die Angaben vervollständigen. Oder zur Polizei am Wohnsitz des Käufers. Die kümmern sich ganz schnell. Scheint doch ganz einfach. Viel Erfolg.

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Zunächst mal sind das unklare bzw zu wenig Informationen, die du hier gibst.
- Frau = Deine Frau?
- Kinder wie alt bzw unterhaltsberechtigt?
- Wo arbeitet ihr in der Schweiz?
- Du/ihr wollt künftig beide in F arbeiten?
- Quellensteuerausgleich (sowas wie in Deutschland Lohnsteurausgleich) gibt es, aber kenn ich nicht. Bei der 'normalen' Steuererklärung wird schon nach Kindern gefragt bzw diese berücksichtigt. Da aber in der Schweiz jeder Kanton eigene Steuergesetze hat und du nicht sagst, wo du arbeitest, kann ich dir die Frage auch nicht beantworten
Ich denke, du/ihr solltet euch einen Steuerberater nehmen.

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Okay, das war's, ich bin dann wieder abgemeldet.

Ich werde dich vermissen :nixwieweg:

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Wohnen / Re: Probleme wegen Vormieter ? Und mit Makler !
« am: 11. Juli 2012, 14:04:22 »
Also mal der Reihe nach:
Wenn dein Vormieter Gas und Strom nicht abmeldet, so wirst du damit keine Probleme bekommen. Du hast es bereits auf dich angemeldet und alles ist ok. Auch wenn es zu einer Sperre gekommen wäre – du hättest Gas und Strom bekommen. Da kommt halt die Plombe vom Zähler wieder ab.
Zum Wasser: Du bist Mieter eines Hauses? Da bekommt dein Vermieter die Rechnung. Du bist Mieter einer Wohnung? Da bekommt der Verwalter (bei ETW's) oder der Eigentümer des Hauses, die Rechnung. In beiden Fällen solltest du aber den/die Wasserzähler ablesen. Idealerweise mit dem Vermieter.
Zur Post:
Klar darfst du die nicht öffnen. Wenn du die geöffnete Post jetzt dem Adressat zukommen läßt, könnte er dich anzeigen......
Ich würde als erstes den Namen auf dem Briefkasten ändern. Evtl kannst du außerdem den Briefträger informieren. Wenn in meinem Briefkasten Post liegt, die nicht für mich bestimmt ist, so gebe ich die dem Briefträger am nächsten Tag wieder mit oder schreibe drauf 'Empfänger verzogen' und werfe sie bei der Post ein.
Btw – ich würde als Makler auch nicht den Aushilfsbriefträger geben. Also wenn er sonst alles falsch macht – da handelt er richtig.
Und zum Makler:
Wenn du dem Makler mehr bezahlst als üblich, so machst du dich nicht strafbar, sondern bestenfalls  der Makler.
Zur in F üblichen Höhe der Courtage wurde ja schon ausführlich geschrieben.

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Wenn er sich doch über die horrenden Parkgebühren in SB aufregt...dann ist das seine Meinung! Und die sollte doch jedem zustehen?!
Sorry, da hatte/habe ich den Beitrag vom TE nicht komplett auf meinem Screen. Bezüglich der Parkgebühren konnte ich nur lesen, dass er sein Auto für 4€ im Freien stehen lassen musste. Das ist bei dem was ich sehe der einzige Bezug zur Höhe von Pargebühren. Eine von vierzehn Zeilen
(Ich gebe dir natürlich recht: Das ist Wahnsinn - aber es wird ja keiner gezwungen, da zu parken)

Wir, jeder einzelne machen doch die Städte zu dem was sie sind.
Wenn keiner mehr in die Städte geht und die hohen Parkgebühren bezahlt, werden die bald nicht mehr so hoch sein. Ist doch ganz einfach (Einmaleins der Betriebswirtschaftslehre), die Nachfrage regelt den Preis.

100% Zustimmung. Und das mit der Nachfrage klappt jetzt schon auch in SB : Etwas außerhalb gibt's ausreichend kostenlose Parkplätze.
 

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Super Beitrag: Ich habe im Halteverbot geparkt, weil es so wenig Parplätze gibt
- Falsche Sprache auf dem Bescheid. Glaubst du, Franzosen stellen einem Ausländer den Bußgeldbescheid in seiner Muttersprache aus? Außerdem ging der Bescheid nicht an dein Auto sondern an dich - und ich nehme an, du bist Deutscher?!
- Das Geld bleibt in Frankreich - was willst du für dein Einkaufen in Saarbrücken? Die Ehrenbürgerwürde? Ach nee, einen Freiparkschein.

btw : Schon das Wort 'Halteverbot' sagt doch aus, dass in diesem Bereich das Halten verboten ist. Auch wenn du nur 'kurz' halten wolltest. Seh es sportlich, wenn es gut geht hast du die 4€ für den Parkplatz gespart. Wenn nicht - das hast du ja nun erlebt.
Übrigens hast du nach dem aktuellen Bußgeldkatalog entweder auf einem Fuß- oder Radweg oder länger als eine Stunde geparkt. Und da kannst du in jedem Fall froh sein, dass dein Auto nicht abgeschleppt wurde. SB ist halt ne Kleinstadt. In M, F, B, K!!! oder HH hätte wäre der Wagen weg gewesen.

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Leichenschänder  :laugh:

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Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 23. Juni 2012, 15:37:20 »
Die Wasserdichtigkeit ist immer nur eine Momentaufnahme, die Uhr fällt, man stösst irgendwo an , das Glas hat einen fast nicht sichtbaren Schaden usw...
Was wird das jetzt? Phylosophisch? So wie: Das Teil (Auto, Haus, Kleid, wasserdichte Uhr) ist nicht mehr neu; es wurde gestern schon gebaut oder ich bin nicht besoffen; mein Glas ist doch leer?

Und das ist natürlich ein Klassiker:
Zitat
Rolex hat den Chinesen damals Konkurrenz mit ihrem Werk gemacht, Tudor meine ich hieß das
Rolex hat schon Uhren gebaut, da hat man in China die Zeit noch an den Fingern abgelesen.
Und zum Abschluss denk dir einfach den Satz, den ich an Toyotafan geschrieben habe

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Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 23. Juni 2012, 15:23:55 »
Lilipuntania machte eine bessere Aussage als WolfS. Letzterer behauptet alle wären mindestens bis 10 m dicht. Das darf bezweifelt werden.

Du darfst alles bezweifeln. Nur würde ich mir wünschen, dass du dir beim Lesen ähnlich Mühe gibst, wie beim Verfassen deiner Abhandlungen wie hier über die 'Wasserdichte von Uhren'.
Aber wenn ich schon hier schreibe, vielleicht bist du so nett zumindest mir, vielleicht aber auch allen Anderen die hier mitlesen, zu erklären, warum du bezweifelst, dass alle Rolex-Modelle zumindest bis 10m wasserdicht sind bzw für welches Modell dies nicht zutrifft.

Und Toyotafan (nix gegen dich, Liliputania, ich weiß ja, wie es gemeint ist) wenn du hier schon den Oberlehrer gibst und darauf wohl sogar stolz bist, erkläre doch bitte auch gleich, wie eine Uhr '10 Bar' haben kann.
Man, man, man, weniger ist manchmal mehr. Wenn man von etwas keine Ahnung hat : einfach mal die Klappe bzw die Finger still halten

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Sonstiges / Re: Wasserdichte Uhr?
« am: 21. Juni 2012, 16:45:05 »
Rolex. Egal, welches Modell - wasserdicht sind sie alle mindestens bis 10m. Für höhrere Ansprüche nimmst du die Submariner (ich glaube, dicht bis 30m) oder die Sea-Dweller, dicht bis weit über 100m. Garantiert.

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Sonstiges / Re: Dubiose Nummer!
« am: 16. Juni 2012, 13:27:46 »
Oh, du verschickst Mails per Telefon - sorry, das wusste ich nicht.

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Sonstiges / Re: Dubiose Nummer!
« am: 15. Juni 2012, 13:16:43 »
Auch Mailspammer würfeln ihre Adressaten immer häufiger per Zufall zusammen. Es gibt mittlerweile Befürworter, dass das Versenden einer Mail etwas Geld kosten sollte. Nicht ganz abwegig...
Nicht ganz abwegig - aber wenn ich mir ansehe, was täglich durch den Briefträger, also bezahlte Sendungen, in meinem Briefkasten landet, wird sich durch Gebühren nichts ändern. Um E-Mails abzuwehren gibt es Spamfilter. Meiner ist so gut, dass da noch ganz selten was durchrutscht. Und wenn doch mal eine durchkommt gilt:
Nicht öffnen, nicht antworten, löschen.

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