Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - WolfS

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Wohnen / Re: Kosten für Gasanschluss
« am: 10. November 2011, 10:25:53 »
Na klar: Die Gaz de France.

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Behörden / Re: Französisches Gesetz
« am: 14. September 2011, 17:39:48 »
Frenchlady, du verstehst mich nicht oder du willst mich nicht verstehen.
- Ich behaupte nicht, dass du die Gründe eures Streites kennst, sondern ich kann es mir vorstellen - so habe ich geschrieben. Und wenn du jetzt sagst, du würdest die Füße still halten, wenn dem so wäre - nee, jetzt denke ich nicht weiter.
- Den 11-jährigen hast du zitiert und geschrieben, dies sei der Höhepunkt eurer Auseinandersetzung; und jetzt tust du es als 'geplapper' ab - was denn jetzt?

Ich wollte dir mit meinen Gedanken nur helfen - du willst mit mir diskutieren (und ich sage bewußt diskutieren und nicht streiten). Da hab ich keinen Bock drauf. Ich bin jetzt hier raus.
btw: Wenn die Versöhnungs- oder Klärungsgespräche auch so verlaufen - jeder sagt 'ich habe recht' - wird es bei euch NIE Frieden geben. Um zu gewinnen muss man nicht unbedingt nachgeben; oft reicht es, nicht das letzte Wort haben zu wollen.

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Behörden / Re: Französisches Gesetz
« am: 14. September 2011, 16:38:17 »
Deshalb nocheinmal meine Frage : gibt es Frankreich einen Paragraphen gegen üble Nachrede / Rufschädigung???
Ich kann mich erinnern, dass Dior vor einiger Zeit mal einen Angestellten entlassen hat und dieser denjenigen, der zur Entlassung beigetragen hat, auf Rufschädigung verklagt hat. Demnach gibt es wohl auch entsprechende §§.

Aber: Ein Anwalt kann dir hierüber sicher besser Auskunft geben und allein das Befragen eines Anwalts wird an deiner Wohnsituation wohl nichts ändern. Ein Anwalt wird dir auch sagen können, ob der Spruch eines 11-jährigen bestraft werden kann und ob auch ein Gericht davon ausgehen wird, dass er seinen Eltern nachspricht. Ich glaube: Nein.

Und noch ein Aber: Du schreibst, eine Nachbarfamilie mobbt dich. Und du schreibst weiter, die Frau hält sich raus, der Sohn ist mit 11 Jahren noch ein Kind und die Tochter hat den Kontakt mit ihren Eltern abgebrochen. Da bleiben doch nicht mehr viele Mobber übrig. Suche ein Gespräch mit deinem 'Gegner' und ich bin sicher, er wird dir sagen, welche Probleme er mit dir hat (wobei ich mir aber vorstellen kann, dass dir die Gründe bekannt sind, dass du sie zumindest ahnen kannst). Sprich nicht mit seiner Familie über ihn und versuche vor allem nicht, sie gegen den Mann der Familie aufzubringen. Auch nicht die Tochter; auch dann nicht, wenn sie sagt, sie vertrage sich nicht mit ihrem Vater. Es ist und bleibt ihr Vater und selbst wenn sie dich nicht bewusst anschwärzen will - sie muss ja bei einem Gespräch nur sagen, die Frenchlady kann dich auch nicht leiden.....

Es gibt nur zwei Lösungsmöglichkeiten:
1. Krieg - Dann hilft aber kein jammern, dann musst du angreifen, dich wehren und verhandeln
2. Kapitulation - Also die Situation akzeptieren oder wegziehen

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Behörden / Re: Französisches Gesetz
« am: 14. September 2011, 09:58:22 »
Wenn du seit 12 Jahren dort wohnst, wirst du noch andere Freunde haben. Sprich mir denen und lass dir helfen.
Wenn wirklich nur die von dir beschriebene Situation im Urlaub der Auslöser eures 'Streites' war und du es in 2 Jahren nicht geschafft hast, dich mit deinen ehemaligen Freunden mal an einen Tisch zu setzen und das Ding aus der Welt zu schaffen, dann wirst du das mit einem Gang vor Gericht oder zum Bürgermeister (kopfschüttel!) auch nicht erreichen.
Wenn es stimmt, dass diese Familie gezielt Unwahrheiten verbreitet, solltest du dir aber mal Gedanken machen, warum  jeder glaubt, was über dich gesagt wird. Und ob es da nicht noch andere, von dir vielleicht verdrängte, Differenzen in der Vergangheit gab.
Such dir aus denen, die verstummen wenn du kommst, den Einen oder die Andere aus und sprich sie gezielt an. Frage, welche Probleme bestehen, wer was gesagt hat und frage, warum das geglaubt wird! Wenn mein linker Nachbar zu meinem rechten Nachbarn sagt, ich sei eine Schlampe, so muss der das ja nicht zwangsläufig glauben. Und wenn doch, dann muss ich daran arbeiten. Und wenn das keine Lösung bringt, ich aber BEWEISE habe, dann nehme ich mir einen Anwalt und lasse ihn das Ding durchziehen. Notfalls auch vor Gericht.

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Technik / Re: DRINGEND Bankvebindung von SFR
« am: 04. Mai 2011, 11:30:12 »
Ich habe noch nie gehört, dass bei Kreditkarten die Herkunft eine Rolle spielt. Noch nicht einmal in Frankreich. Entweder werden die akzeptiert oder nicht. Ich habe allerdings auch noch nie gehört, dass man eine Telefonrechnung mit einer Kreditkarte bezahlen kann.
Aber:
Geh auf www.sfr.fr und lade dir ein Lastschriftformular (autorisation de prélèvement) runter und schicke es SFR. Das sollte funktionieren. Garantieren kann ich dir das aber leider nicht. Und die Kontonummer einer französischen Firma zu bekommen – (fast) unmöglich. Mir hat mal die GDF nach einem Kontowechsel empfohlen, das Geld vorbeizubringen. Nein, nicht vor 100 Jahren; vor 3 Wochen. Ich bin dann zu meiner Bank und die haben die Kontonummer irgendwie ausfindig gemacht. Das wäre vielleicht für dich auch eine Möglichkeit.

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Sonstiges / E-Mail Adresse der EDF
« am: 22. März 2011, 13:08:35 »
Moderne Kommunikation und Frankreich - 2 Welten begegnen sich... :-[

Hat zufällig einer der Forumteilnehmer eine funzende E-Mailadresse der EDF (Gaz)? Die sche... 08er Nummern funktionieren ja bekanntlich aus Deutschland nicht und selbst wenn ich in Frankreich bin nicht von meinem Handy

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Technik / Re: Stromkabel finden
« am: 10. März 2011, 11:40:25 »
Ich kann dir leider keine Firma nennen - aber such dir mal einen Verleih von Baumaschinen (Minibagger, Rüttelplatten etc) die sollten entweder Kabel-/Leitungsortungsgeräte ebenfalls vermieten - oder zumindest wissen, wer sowas hat.

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Hier gibts einen deutschen LKW Fahrer mit deutschem Führerschein der aber in Frankreich wohnt und jetzt das 50. Lebensjahr erreicht.
Ab dem 50. Geburtstag hat er 2 Jahre Zeit, den Schein zu verlängern. Erst dann ist er unwiederbringlich verloren. Also keine Panik
Zitat
In Deutschland kann er das nicht machen da im deutschen Führerschein die deutsche Adresse eingetragen ist die ja jetzt nicht mehr gilt.
entscheidend ist nicht die im Führerschein stehende Adresse. Für die Umschreibung braucht er einen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung

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Technik / Re: IP Interessenskonflikt
« am: 16. Januar 2011, 13:03:41 »
Wahrscheinlich ist die Freebox nicht als Router eingerichtet. In diesem Fall gehst du auf www.free.fr und änderst die Einstellung.
Einfach genug?

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Wohnen / Re: Türschlösser
« am: 02. Dezember 2010, 10:46:13 »
Selbstverständlich gibt es Fälle, wo der Vermieter in die Wohnung muss. Und selbstverständlich wird ein Vermieter im Normalfall seinen Mieter davon in Kenntnis setzen. Und im Notfall hat er sogar das Recht, ohne zu fragen in die Wohnung zu gehen
Beispiel 1 – Kellerwohnung und dort sitzt der Hauswasserzähler mit dazugehöriger Absperrung. In der EG Wohnung ist ein Wasserrohrbruch
Beispiel 2 – Gaszähler sitzt in der Wohnung. Gasgeruch im Haus
Und schließlich: Was spricht dagegen, den Schlosstausch mit dem Vermieter zu besprechen? Zudem habe ich geschrieben
Zitat
würde ich das zumindest mit dem Vermieter abklären.

Und abschließend: Das Thema scheint den, der es eröffnet hat, weniger zu interessieren als uns. Deshalb ist für mich jetzt Schluss

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Wohnen / Re: Türschlösser
« am: 30. November 2010, 08:29:03 »
Was willst du wirklich tauschen? Das Schloss einer Zimmertür oder das Schloss der Wohnungstür?
Zimmertür ist kein Problem. Beim Auszug ggf wieder das Alte einbauen.
Bei der Wohnungstür ist das nicht ganz so einfach. Wenn es z.B. irgendwelche Dinge in deiner Wohnung gibt, an die der Vermieter/Handwerker dran müssen ( Wasserabsperrung, Gasabsperrung, Strom, Zugang zum Dach für Schornsteinfeger usw) würde ich das zumindest mit dem Vermieter abklären.
Ansonsten gilt das Gleiche wie bei der Zimmertür.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Verwarngeldangebot
« am: 21. November 2010, 11:23:51 »
www.google.de, Suchbegriff 'Verwarnungsgeldangebot', 1.Link :

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_01_03.html

Wird ein Betroffener bei oder unmittelbar nach der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt und handelt es sich um einen minderschweren Verstoß, der nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld unterhalb der Eintragungsgrenze (also höchstens 35 €) geahndet werden soll, so können Polizeibeamte ein Verwarnungsgeld im Einverständnis mit dem Betroffenen, der hierzu anzuhören ist, sogleich kassieren, womit die Sache dann erledigt ist.

Führt der Betroffene nicht genügend Geld mit sich oder wird von diesem Sofortverfahren aus anderen Gründen nicht Gebrauch gemacht, so holt in solchen Fällen die für die Verfolgung der begangenen Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde dies sodann nach, indem sie dem Betroffenen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot übersendet, in dem der für die Annahme des Angebots erforderliche Zahlungsbetrag genannt und eine Frist von regelmäßig einer Woche für die Zahlung gesetzt wird.

Ist der Betroffene damit einverstanden und überweist er den vorgeschlagenen Betrag in voller Höhe fristgemäß, dann ist damit wiederum das Verfahren abgeschlossen.

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Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 19. November 2010, 17:08:05 »
ok - ich dachte, der 34c gilt nur für Makler die verkaufen usw. Aber dem Sven kann das egal sein. Er wird auch einen Taxifahrer nicht nach seinem Personenbeförderungsschein fragen.

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Wenn du das nicht berechnest, so ist das deine Sache.
Sicher ist jedenfalls, dass ein Mieter für die jährliche Wartung seiner Gasheiztherme (Etagenheizung) selbst sorgen muss und diese auch bezahlen muss. Und dementsprechend muss er bei einer Zentralheizung die für die Wartung entstehenden Kosten anteilig übernehmen. Ggf. habe ich geschrieben, weil es ja auch wartungsfreie Heizung gibt, z.B. Elektroheizung.

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Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 19. November 2010, 16:34:35 »
Eine Monatsmiete Kaution ohne Verzinsung ist normal. Wenn der Vermieter mehr verlangt, bedarf es deiner Zustimmung bzw Bereitschaft, dieses mehr zu zahlen. Und ob du das machst, musst allein du entscheiden. Wenn ich als Vermieter 3 MM Kaution will, lass ich auch mit Hinweis auf geltendes Recht nicht mit mir handeln: dann gibt’s halt keine Wohnung. Ich würde jedenfalls an Keinen vermieten, der schon vor Vertragsabschluss mit dem Gesetzbuch winkt. Und wenn ich als Mieter nicht mehr als das gesetzlich Erlaubte bezahlen will, so mach ich das auch nicht. Ein guter Mittelweg ist immer: miteinander reden. Frag ihn, warum er 3 MM will. Vielleicht kann er es erklären, vielleicht weiß er es gar nicht – und du entscheidest.
Über den Makler und die Steuernummer musst du dir als Privatmann Null Gedanken machen. Und dass man als Makler eine spezielle Zulassung braucht, ist mir auch neu. Wenn der dir eine Wohnung in China vermittelt, so darf er dir, wenn ihr das so vereinbart (Vertrag) habt, dafür eine Rechnung schreiben. Gleiches gilt wie für China natürlich auch für Frankreich. Und ausser für die Vermaklung ist der Makler für nichts zuständig, verantwortlich oder gar haftbar. Korrekte Makler werden allerdings am Zustandekommen des Mietvertags mitwirken bzw diesen evtl sogar mit dir im Vermieterauftrag abschließen.

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