Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - spirou

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »
91
Wohnen / Re: "Filetstück" in 67480 Roppenheim zu verkaufen
« am: 25. Oktober 2018, 08:10:49 »
Hallo,

wenn ein Veganer ein Filetstück verkauft, gehe ich davon aus, daß es sich um Gammelfleisch handelt

Grüße

92
Smalltalk / Colonia Dignidad in Beinheim?
« am: 24. September 2018, 08:46:43 »
Hallo Gemeinde,

ich habe letztens was gehört, daß es in einem Wald bei Beinheim eine Wohnsiedlung von ganz verschrobenen Deutschen geben soll, die dort wie in einer Kolonie mit Zufahrtstor und Einfahrtsberechtigung leben sollen und wie in einer deutschen Exklave dort leben. Weiß da jemand was davon? Wie kann sowas gehen in Frankreich?

Grüße

93
Hallo Summer,
versteh die Frage nicht ganz: Du arbeitest in F und fragst wie Du Steuern bezahlen sollst?
Du brauchst dich eigentlich um nichts kümmern, da die Steuer ab 2019 direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Du bekommst dann wie in D den Lohn netto ausgezahlt.
Da Du wahrscheinlich noch keine Steuernummer hast, wird dir nichts übrigbleiben zum Finanzamt hinzugehen und eine zu beantragen.
Das kann dein AG nicht für dich erledigen.
Ob du dann für 2018 eine Steuererklärung nachreichen mußt können Sie dir auch direkt auf dem Finanzamt sagen.
Normalerweise ist es nicht vorgesehen 2018 zu versteuern, nur bei gravierenden Veränderungen.
Bei dir hats ja eine gravierende Veränderung gegeben, da du erst in 2018 angefangen hast zu arbeiten.
Also bei dem Punkt nachfragen und auf jeden Fall brauchst du eine Steuernummer für deinen AG

94
Rund um's Kind / Re: Schulpflicht in FR - Selbstausbildung der Kinder
« am: 11. September 2018, 13:52:50 »
Hallo,

Kinder zuhause ausbilden ist möglich, muß halt nach franz. Lehrplan sein und wird kontrolliert.
Bitte diesem Link folgen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F23429

Grüße

95
Wohnen / Re: Kosten Grundbuch Änderung (Teilungserklärung)
« am: 28. August 2018, 07:13:10 »
Hallo,

bei immobilier.notaire.fr kannst Du die Notarkosten kalkulieren.
Bei einem Hauskauf von € 15000 liegen die bei € 2800.
Da ist also noch viel Spielraum.
Der Notar hat irgendeinen anderen Betrag zugrunde gelegt, da er es für 2800 nicht machen will (darin sind ja 40% Steuern enthalten).
Ich würd ihn einfach mal fragen wie er das gerechnet hat und ihm die Kalkulation vom Internetrechner vorlegen.ansonsten zu einem anderen gehen
 Grüße
Grüße

96
Wohnen / Re: Kosten Grundbuch Änderung (Teilungserklärung)
« am: 27. August 2018, 08:23:06 »
Hallo,
die Notarkosten liegen bei einem Kauf von €150000 bei ca. € 11600
Fließt da kein Geld bei Euch? Deine Ex wird dir Ihren Anteil doch nicht schenken?
Auf welcher Basis hat der Notar seine Kosten errechnet?

Grüße

97
Wohnen / Re: Finanzierung einer Neubauwohnung in Frankreich
« am: 18. August 2018, 07:47:17 »
Hallo,
ich sprech davon, falls du im Ausland selbstständig bist, also in D CH B u.s.w.
Das Problem ist, die wollen ja alles von dir wissen und als Angestellter in F steuerpflichtiger steht ja alles in deiner Steuererklärung.Von Selbstständigen wollen die Bilanzen der letzten 3 Jahre. Wenn die Bilanzen aber z.B. aus D kommen haben 3/4 der Banken das Problem daß sie sie nicht lesen können und daher gleich sagen sie machen das nicht.
Grüße

98
Wohnen / Re: Finanzierung einer Neubauwohnung in Frankreich
« am: 17. August 2018, 14:43:13 »
Hallo,
warum machst du dir einen Kopf wegen ein paar Kröten einer Lebensversicherung, wenn du 50% Eigenkapital für eine Wohnung beisteuern kannst?
Die Versicherung heißt assurance vie und muß 100% der Kreditsumme betragen, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Man kann da alles mögliche mitversichern, Krankheit Arbeitslosigkeit u.s.w. das muß aber alles nicht sein.
Manche Banken bieten das als Paket so an, dann nur nach der vorgeschriebenen Risikolebensversicherung fragen, wenn du das andere nicht willst, ist dann trotzdem meistens etwas günstiger.
Theoretisch kannst du eine bestehende Lebensvers. einbringen, dann wird die Bank aber kein Angebot erstellen.
Die verkaufen Ihren Kredit und Ihre LV dazu, so ist das halt.
In D, also in B-W andere Bundesländer kenne ich mich nicht aus, gibt es fast nur die LBS die in F finanzieren.
Da das nach franz. Recht geschehen muß haben die eine franz. Partnerbank.
Ich hab die Unterlagen kommen lassen, die verlangen für das erstellen eines Angebotes 600 €.
Ich hab dann in KA angefufen, da geht sogar ein Franzos ans Telefon und hab den gefragt ob ich ihm mein Vorhaben mal zusenden kann. Er kann ja mal reinschauen und mir vorab sagen obs nen Wert hat oder nicht.
Der sagte ja schicken sie mir mal alles ich schaus mal an, hab nie mehr was von ihm gehört.
Aber mit 50% Eigenkapital nimmt dich jede franz. Bank mit Kußhand auch ohne franz. Wohnsitz, es sei denn du bist selbstständig.
Grüße

99
Steuern / Re: Deutsch sprechender Steuerberater im Dreiländereck
« am: 15. August 2018, 07:06:53 »
Hallo,
würd mich mal interessieren was kleines Geld ist. Ich war im Frühjahr bei einem, der verlangt für eine Beraterstunde € 135
und für eine Buchhalterstunde € 75 oder 80 so was.
Eine private Steuererklärung kostet pauschal € 270,  beim ersten Mal ca. 300 - 350.
Ist sowas bei dir Kleingeld oder ist deiner günstiger?
Grüße

100
Steuern / Re: Deutsche Anschrift fürs Finanzamt möglich?
« am: 06. August 2018, 06:22:00 »
Hallo,
eigentlich kann keine Strafe kommen, da ihr ja falls ihr nicht vermietet keine Einnahmen habt.
Keine Einnahmen, keine Steuer, keine Strafe
Ob bei SCI Gewerbesteuer anfällt auch ohne Einnahmen kann ich nicht sagen, bei normalen Firmen ist das so.
Ich würde auf jedenfall die SCI wegmachen und eine Indivision mit deutscher Adresse gründen.
Was soll euch eine CSI bringen?
Grüße

101
Steuern / Re: Steuererklärung für eine SCI??
« am: 06. August 2018, 06:17:41 »
Hallo,
ich bin jetzt kein Steuerexperte aber ich glaube die Notarin hat euch echten Käse erzählt.
Es ist natürlich jedem freigestellt ob er eine SCI gründen will oder nicht, Die SCI ist vielleicht etwas besser zu verwalten, da Firma und jeder hat seine Anteile, wie Aktien, die kann man hin und herverkaufen wie man möchte auch an Fremde.
Hatten eure Eltern schon eine SCI? Sicher nicht, die hatten bestimmt eine Indivision oder hats nur einem Elternteil gehört?
Der große Nachteil ist halt, es muß jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden und ich weiß nicht ob man das ohne französisch und ohne Steuerberater hinkriegt.
Falls Ihr das Haus wirklich nur privat nutzen wollt, nicht vermieten wollt und auch keiner der 7 seinen Teil verkaufen will ( immer schwierig) würde ich dringend empfehlen zu einem wirklich gut deutsch sprechenden Notar zu gehen, die SCI rückgängig machen und eine Indivision zu gründen. Dann braucht ihr in F keine Steuererklärung abzugeben falls ihr nicht vermietet nur eben Grundsteuer und den ganzen anderen Mist bezahlen.
Vorteil: es steht dann jeder von euch 7 im Grundbuch und keiner kann ohne daß die anderen zustimmen seine Teile verkaufen.
Auf jeden Fall weg von dieser Notarin, die hat nichts verstanden
Grüße

102
Wohnen / Studio-Studentenbude zu vermieten
« am: 03. August 2018, 08:01:20 »
Hallo,
falls jemand Interesse hat und für den Nachwuchs noch ne Studentenbude sucht:
Vermiete zum 1.9. in Strb.Neudorf eine kleine Dachwohnung möbliert.Dritter Stock.
30m² am Boden nach Carrez ca.20m², kleines Zimmer, kleine Einbauküche offen zum Eß-Wohn-Arbeitszimmer,
Dusche/WC, Heizung elektrisch. €340 kalt.
Kann noch keine Fotos reinmachen Whg. wird auf Mitte August fertig.
Besichtigungen jederzeit.
Bei Interesse bitte PN

103
Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 09. Juli 2018, 15:09:23 »
Hallo,
Erbschaften sind im Land der Entstehung zu versteuern und dann in Fr. in der Steuererklärung nochmal anzugeben
aber normalerweise nicht nochmal zu versteuern.
In F sind 100000 € Bargeld steuerfrei danach progrssiv, da gibt es eine Tabelle kann man im Netz suchen
Ich hab aber noch nie gehört, daß man von lebenden Eltern erben kann

Grüße

104
Steuern / Re: Abgabetermin Steuererklärung
« am: 06. Juni 2018, 08:43:40 »
Hallo,
der Papierabgabetermin war der 17.5. Der online Termin war gestern.
Hoffentlich hats dein Steuerberater online durchgegeben, was ich mir aber schlecht vorstellen kann, denn als deutsches Büro hat er sicherlich die franz. Software nicht und über impots.gouv bräuchte er ja eure Zugangsdaten.
Es sind ab heute dann 10% Strafe zu bezahlen.

Grüße und viel Glück

105
Hallo,
nochmal, alle Einkünfte obliegen normalerweise der Steuer in dem Land indem sie erwirtschaftet werden. Es gibt Ausnahmen bei Einkünften durch unselbstständige Arbeit und bei Zins-und Kapitaleinkünften. Diese werden im Wohnsitzland versteuert, das ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.Das ist aber eine Ausnahme und nicht die Regel.Also vereinfacht, alle Einkünfte die nicht Lohn und Zinsen sind, in die deutsche Steuererklärung. Das sind Einnahmen aus Mieten, Hausverkäufen und anderen steuerpflichtigen Privatverkäufen, selbstst. Arbeit, künstlerischen Auftritten, stiller Teilhaber, Kommanditist, Erbe, u.s.w. und normalerweise auch Renten aber da bin ich noch nicht im Thema. Da gibts glaub ich Ausnahmen.
Alle diese Einnahmen in die deutsche Steuererklärung, Steuern zahlen, Deckel zu fertig.
Ich machs jetzt so, daß ich einfach meine deutsche Steuererklärung nehme und das zu versteuernde deutsche Einkommen bei ausl. Auskünfte eintrage.
Der Steuerberater sagt das geht so nicht, man muß auch jeden Einzelposten in der franz. Erklärung wieder eintragen also Mieten extra Gewerbeertrag extra usw. da in F andere Regeln gelten. In D kann man Immobilien z.B. abschreiben in F nicht, das erhöht dann schon wieder die Steuer.
Ich hab dem St.berater gesagt ich geh das Risiko ein und werds bei meiner Methode belassen.
Diesen Artikel habe ich noch im Internet gefunden:

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen, wie in Ihrem Fall mit den Einkünfte aus Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie.§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Beschränkt Einkommensteuerpflichtig bedeutet, dass sich die Besteuerung der Einkünfte auf die inländischen (im Inland erzielten) Einkünfte beschränkt. Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 EStG dargelegt und entsprechen weitgehend den Einkunftsarten gem. § 2 EStG.

Grüße

 

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »