Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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Behörden / Re: Rückzug nach Deutschland
« am: 10. Mai 2012, 13:10:31 »
Das halte ich für ein Gerücht.
Einer der aus dem EU-Ausland nach D kommt kann ja niemals eine Abmeldebestätigung haben.
Da muß es doch andere Vormulare geben.
Man muß doch denen nicht sagen daß man schon mal in D gewohnt hat.
Oder hast du das schon mal ausprobiert?


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Behörden / Re: Rückzug nach Deutschland
« am: 10. Mai 2012, 11:00:22 »
Hallo,

warum denkt Ihr alle immer so detsch???
Du bist "Franzose" und willst dich in einem anderen EU Land niederlassen.
Was machst du?
Nimm dir in D eine Wohnung, zieh ein umd melde dich im Rathaus an.

Wo liegt da das Problem???

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Technik / Re: Technik - Türschloss
« am: 14. März 2012, 12:54:37 »
Das ist ein typisches Beispiel von "andere Länder, andere Sitten". Du wirst in Frankreich nur sehr wenige Haustüren finden, die außen einen festen Knopf zum Zuziehen haben. Der Franzose kennt das halt nicht und will das dann auch nicht. So ist er immer sicher. daß er den Haustürschlüßel auch in der Tasche hat, wenn er das Haus verläßt und nicht die Tür zuzieht und der Schlüßel liegt noch drin. ( In D sehr gutes Geschäft für Schlüßeldienste). Wenn er die Haustür aber schon abschließen muß ist es doch sehr praktisch, wenn er die in der Tür eingebaute Mehrfachverriegelung einfach durch das Hochdrücken des Türgriffs betätigen kann. Erstens hat er da viel mehr Hebelkraft, als wenn er das Schloß mit dem Schlüßel betätigen müßte, was vor allem bei etwas verzogenen Türen (und das kommt in F sehr häufig vor) sehr von Vorteil ist und zweitens braucht man den Schlüßel nur einmal umzudrehen und der Griff ist verriegelt.Hat also alles auch seine Vorteile und ist alles eine Sache der Gewöhnung.
Diese Schlößer gibt es natürlich in D auch, sind aber sehr wenig verbreitet. Einer der größten Hersteller dieser Sclößer in Ostfrankreich, die Fa. Ferco in Sarrebourg gehört ja zur Stuttgarter GU Gruppe und die verkaufen diese Schlößer auch in D.
Andererseits haben die in D üblichen Mehrfachschlößer mit 5, 7, und was weiß ich wievielen Verriegelungen in F keinen Erfolg.
Ganz anders sieht es wieder in Italien aus, so hat halt jedes Land seine Besonderheiten.

Noch ein Nachtrag für die Abschließmuffel und nur Türzuzieher. In D zahlt keine Versicherung was, wenn nach einem Einbruch festgestellt wird, daß die Tür nur zugezogen und nicht abgeschloßen wurde.

 

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Arbeiten / Re: mehrwertsteuer/Auto-Entrepreneur
« am: 27. Februar 2012, 18:56:42 »
Hallo,

als auto-entrepreneur bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da du auch die TVA nicht abführst. Das heist du kaufst wie ein Privatmann in D ein incl. MwSt.
Die Umsatzgrenze für diesen Status liegt bei 32600 €uro.
Auf deinen gewinn mußt du 23% Sozialabgaben pauschal abführen
Also als Vollzeitjob total ungeeignet, vor allem als Händler

Trotzdem viel Erfolg und Grüße

260
Arbeiten / Re: Leben in Deutschland - Arbeiten in Frankreich
« am: 21. Februar 2012, 16:58:40 »
Hallo Jasmin,
also nochmal zur Lohnsteuer:

Das Gehalt muß da versteuert werden,wo es generiert wird. Deswegen sind ja alle hier die in F wohnen und in D arbeiten so scharf drauf eine Grenzgängerbescheinigung zu bekommen.
So können sie, was normalerweise gesetzeswidrig wäre aber mit einer Grenzgängerbescheinigung als Sonderregelung legal wird ausnahmsweise in F versteuern was sie in D verdienen.
Du wirst ja in F arbeiten und dort dein Geld verdienen. Also musst du normalerweise dein Gehalt in F versteuern.Dazu musst du zum Finanzamt gehen dir einen Steuernummer geben lassen und die Einkommenssteuererklärung abholen. Dann kannst du in F versteuern.
Ansonsten muß dein AG direkt diese retenue a la source von deinem Lohn ans Finanzamt abführen und du versteuerst den Rest in D. Das deutsche Finanzamt wird sich freuen und das Geld natürlich nehmen obwohl es ihm nicht zusteht und du verzichtest auf einen Teil von deinem Lohn, denn die Löhne in F sind ja auch deswegen z.T. niedriger als in D da weniger Steuer zu bezahlen ist.
Ich glaube in den Centre des Impôts der Grenzregion gibt es genug deutschsprechende die dir da Auskunft geben können, ich würde einfach mal da hin gehen und mich erkundigen.
In Kehl und Umgebung gibt es viele Franzosen, die dorthin gezogen sind um den hohen Mieten und Hauspreisen in strasbourg zu entgehen aber weiter in F arbeiten. Meinst du die zahlen freiwillig in D Lohnsteuer??
Wie ich mal gehört habe, haben die auch einen  verein oder sowas ähnliches. Vielleicht mal rausfinden und Dort anfragen

grüße

261
So schlimm wird das schon nicht sein. Zu meiner Grundschulzeit waren wir 3 Klassen in einem Zimmer mit einem Lehrer und aus uns ist trotzdem was geworden. Ist doch immer noch besser als die Schule zu schließen und die Kleinen mit dem Bus rumzukutschen ins nächste Dorf. Außerdem gibt es ja nach der primaire nur das Collège, da kann man ja sowieso nicht wählen und in sofern werden die Kinder dort den Anschluß schon wieder packen wenn sie ein bisschen zurückhängen sollten. Die die es nicht packen sollten, würden auch unter anderen Umständen hinterher hängen.

Grüße

262
Arbeiten / Re: Leben in Deutschland - Arbeiten in Frankreich
« am: 21. Februar 2012, 15:29:02 »
Hallo Jasmin,

als erstes, alles wird sich ändern, aber das ist nicht schlimm. Du kannst ganz cool bleiben.
1. Es wäre natürlich ein Frevel, wenn du dich zum Grenzgänger machen würdest und dein Einkommen in D versteuern würdest, da du in F wesentlich weniger Lohnsteuer bezahlst.Du müsstest dich allerdings selbst darum kümmern. Wenn du weiterhin in D versteuern willst, wird dir in F eine kleine Steuer, die sog. " retenue a la source" sofort vom Lohn abgezogen den Rest bezahlst du in D, du musst also eine Einkommensteuererklärung abgeben und deinen F Lohn Angeben. Du kannst dir aber auch in F beim Finanzamt eine Steuernummer holen und die Steuererklärung in F machen, wie gesagt die Lohnsteuer ist wesentlich niedriger. Das Einkommen mußt du dann zwar in D nochmal auf deiner Einkommensteuererklärung angeben, es wird aber nicht nochmal versteuert, sondern dient lediglich zur Berechnung des Steuersatzes falls du noch andere Einkommen in D haben solltest.
2. Sozialversichert bist du natürlich in F und zwar ohne wenn und aber. Du und vor allem dein AG zahlen in die franz. Krankenkasse in die Arbeitslosenkasse, Berufsgenossenschaft und Rentenkasse. Wenn du dann mal in Rente gehst wirst du einen Teil deiner  Rente aus F beziehen. Dabei spielt es keine Rolle wie lange du in F einzahlst, du musst nur 40 Jahre einbezahlt haben egal wo oder 65 sein dann erhälst du anteilmässig Rente aus F. Auch Arbeitslosengeld würdest du dann aus F beziehen, wenn du eine bestimmte Zeit ( die weis ich leider nicht ) einbezahlt hast. So weit ich weis ist das AG aus F interessanter als in D und wird auch länger bezahlt. Paralell kann man sich ja immer in D arbeitssuchend melden.
Sehr gut ist natürlich, daß dein AG eine Zusatzversicherung für dich abschließen will, das macht nicht jeder und ist normalerweise Privatsache. Mit der Zusatzversicherung bist du dann 100% versichert und brauchst z.B. beim Arzt oder im Spital keine Eigenleistung zu löhnen. Wenn du natürlich in D zum Arzt gehen willst braucht du noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung oder du musst halt gleich beim Arzt bezahlen und reichst die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Was die dann erstatten weis ich leider nicht.
Pflegeversicherung zahlst du natürlich keine, da es das in F nicht gibt. Wie es dann allerdings in D aussieht wenn du mal Pflegefall wirst habe ich keinen Plan. Das hängt natürlich auch von deiner weiteren Lebensplanung ab und wie lange du in F arbeiten willst und ob du vielleicht doch mal ganz nach F kommst oder wieder ganz nach D gehst u.s.w. Ich zahle z.B. in D Pflegeversicherung obwohl ich weis, daß ich in D niemals Pflege in Anspruch nehmen werde, da ich niemals in D wohnen werde.(Könntst ja dann meine haben).
Also, wenn das so eine internationale Firma ist, wo du arbeiten gehen willst und man gar kein französisch braucht, wird es doch aber sicher den einen oder anderen dort geben der französisch kann und mit dem du dich verständigen kannst. Da würde ich dann einfach mal einen anquatschen und fragen wie die das machen.
Ansonsten, einfach mal anfangen zu arbeiten und schauen was draus wird. Passieren kann dir nichts, du bekommst Gehalt und bist versichert und wenn du nach 6 Monaten merkst, dass F nichts für dich ist ist auch nichts kaputtgegangen.

Viel Glück und viele Grüße


263
Hallo Toyotafan,

hast du heute morgen schon was geraucht?

Grüße

264
Wohnen / suche altes Haus in Strasbourg
« am: 15. Februar 2012, 11:07:49 »
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem älteren sanierungsbedürftigen Haus am besten leerstehend, auch abbruchreif in Strasbourg zentrumsnah zwecks Umbau oder Neubau zum Mietshaus mit ca. 4-10 ( je nach Objekt oder Platz)kleinen Single-Studentenwohnungen z.T. für Eigenbedarf. Falls jemand mal zufällig so eine Hütte sieht, was weis oder sogar was zu verkaufen hat bitte ich um eine Nachricht.
Ebenfalls könnte ich für dieses Projekt noch Geschäftspartner gebrauchen. Vielleicht hat ja der eine oder andere von euch auch Kinder, die mal in Str. studieren könnten oder einfach eine Anlage fürs Alter sucht oder vielleicht die gleiche Idee verfolgt. Bei Interesse bitte Nachricht.

Grüße


265
Hallo,

es gibt für Neubauten tatsächlich eine Versicherung, die sich "assurance dommage ouvrage" nennt und meines Wissens auch verpflichtend für den Bauherren ist. Diese Versicherung wird meistens schon mit dem Hausbaukredit mitverkauft, da es sonst gar keinen Kredit gibt. Wenn man keinen Kredit in Anspruch nimmt kann man als Privatperson so viel ich weiß auch ohne diese Versicherung bauen.
Die Versicherung kostet so ungefähr 1-2% des Hauspreises.
Anders sieht es für die am Bau beteiligten Firmen aus. Die brauchen verpflichtend eine "assurance décénale" das ist eine Versicherung die die Garantieleistungen der Baufirmen abdeckt, falls sie aus eigener Kraft die Gewährleistungsansprüche nicht aufbringen können, oder schon bankrott sind wenn die Gewährleistung anfällt.
Da die Fa. Hanlo aber anscheinend eine franz. Niederlassung hat, sollte das ja geregelt sein.
Ich würde mir da auf jeden Fall einen franz. Architekten oder Bauingeneur dazuholen der das alles überwacht und prüft ( suivi des travaux) das kostet sicher nicht die Welt, kann aber viel Geld und Ärger sparen und stellt sicher daß die auch wirklich nach den franz. Normen bauen.


viele Grüße und viel Glück beim Hausbau

 

266
Rund um's Kind / Re: Krabbelgruppe, Spielkreis etc.
« am: 09. Februar 2012, 08:45:09 »
Hallo,

wenn du Französinnen nach einer Krabbelgruppe frägst, werden die meisten gar nicht wissen was das sein soll.
In F ist das Kinder bekommen militärisch organisiert und das Kind eigentlich fast von Geburt an fremdversorgt.
Da es bei Kind 1 und 2 nur bis 10 Wochen nach der Geburt Geld gibt, und alle jungen Familien in F hoch verschuldet sind ( neues Haus, neues Auto u.s.w.) müssen die Mamas 3 Monate nach der Geburt schon wieder arbeiten und das Kind kommt in die Krippe oder zur Tagesmutter oder zur Oma. Wer soll da wann noch krabbeln ?

267
Versicherungen / Re: Französische Krankenkasse
« am: 02. Februar 2012, 12:11:56 »
Hallo,

also "droit"heißt niemals Gesetz, das Gesetz= la loi,  ganz einfach im Wörterbuch rauszufinden wenn man es nicht weis.
le droit= das Recht oder das Anrecht, das heist, du braucht eine Bestätigunmg für ein Anrecht auf irgendwas. Nach droit muß der Satz noch weitergehen, z.B. gibt es eine " attestation de droit à l´aide pour une complémentaire santé" Du kannst diese Bestätigungen zum großen Teil im Netz finden und runterladen. Schau doch mal auf "ameli.fr", das ist die Seite der Assurance Maladie.

Grüße

268
Steuern / Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« am: 28. Januar 2012, 10:15:20 »
Hallo g2122,
bitte meine Antwort richtig lesen, ich habe gar nichts von einem Freibetrag erwähnt.
Natürlich gibt es in F einen Steuerfreibetrag, das ist ja gar keine frage. Aber es gibt kein nicht zu versteuerndes Nebeneinkommen von 400€ monatlich wie in D. Das heißt, der Nebenverdienst ist, wenn man steuerrechtlich korrekt sein will in F als Einkommen anzugeben.
Welchen Steuersatz Sally dann am Ende darauf bezahlt oder ob sie überhaupt Steuer bezahlt wissen wir ja nicht da wir das Einkommen oder Familieneinkommen ja nicht kennen.
Ebenfalls hat ein 400€ Jobs überhaupt nichts mit einer Steuerklasse 6 oder wie auch immer zu tun, da er eben nur bei der Knappschaft und nicht beim Finanzamt angegeben wird.Lohnsteuerkarte kann sie ja keine haben, da sie in F wohnt deshalb schrieb ich ja, wenn überhaupt ein deutscher AG Ausländer als Minijobler anstellt.
Anders wäre es wenn der AG sie als Niedriglöhner einstellen würde, dann ist das wie ein normales Arbeitsverhältnis, sie wäre kranken- und rentenversichert und müßte Lohnsteuer bezahlen. Und um von der befreit zu werden, bräuchte sie dann die Grenzgängerbescheinigung.

Grüße

269
Arbeiten / Re: Rechtsanwalt für französisches Arbeitsrecht
« am: 28. Januar 2012, 08:31:34 »
Hallo,

entscheidend ist nicht nur wie weit der Anwalt vom suchenden weg ist, sondern wo der Gerichtsstand der Streitenden ist und welches Gericht im Streitfall zuständig ist und welcher Anwalt dann für dieses Gericht eine Zulassung hat.
Also erstmal das zuständige Gericht raussuchen, dann Suchmaschine betätigen: Le barreau de.... , dann aus dieser Liste einen Anwalt aussuchen.
Ich hatte mal in einem Rechtsstreit Maître Schwab aus Saverne und war mit dem Ergebnis recht zufrieden, wenn man weiß daß in F die Gerichte normalerweise sehr AN freundlich sind und ich auf der anderen Seite stand.

Grüße


270
Steuern / Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« am: 28. Januar 2012, 08:21:47 »
Hallo,

wenn du einen AG findest der dich als Ausländerin für 400 € anstellt musst du das Einkommen normalerweise in F versteuern, da es in F kein steuerfreies Nebeneinkommen gibt.
Da aber niemand davon weiß, d.h. Sozialabgaben und Steuerpauschale gehen vom AG direkt an die Knappschaft und du bist sowieso nicht versichert, ( ansonsten gibt es keine Papiere ans Finanzamt oder so)kann eigentlich in F niemand was davon mitbekommen .........

Grüße

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