Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - spirou

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »
226
Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung Kind
« am: 28. Juni 2013, 07:13:19 »
Hallo,

versucht doch das Ganze mal von Seite der Versicherung zu betrachten. Also ich kann mir das so vorstellen:
Ihr wollt von einer Versicherung eine Leistung, für die ihr aber nichts bezahlen wollt ( Kind mitversichern)
Versicherungen machen normalerweise aber nichts umsonst. Da sie aber Kinder auf die Versicherung der Eltern mitversichern müßen werden Sie für Schadensfälle sicher eine Entschädigung vom Staat bekommen. Da ihr aber in F lebt ist der deutsche Staat nicht zuständig, also muß das Kind eine franz. Versicherungskarte haben, daß sich die KK das Geld dann vom franz. Staat holen kann. So könnte das gehen.

Grüße

227
Hallo,
ich hab zwar keine Ahnung , aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Motorradführerscheinn teurer als in D sein könnte,
Ich sehe oftmals in D und in F Motorradschüler rumfahren. in D ist das meist ein Schüler gefolgt von einem Lehrer. In F sind das 4 oder 5 Motoradschüler gefolgt von einem Lehrer, also normalerweise müsste das viel kostengünstiger sein. Und wegen der Sprache würde ich mir auch keine Sorgen machen. Es gibt in F ebensoviele TR, RO iund BG wie in D die der Sprache nicht sonderlich mächtig sind und die Prüfung trotzdem bestehen also warum nicht Du als D? Du musst nur dementsprechend selbstbewusst auftreten und dich nicht unterkriegen lassen.
Gruesse

228
Steuern / Re: Steuererklärung Kreditzinsen?
« am: 20. April 2013, 12:25:44 »
Hallo Eric,
wenn du schon 18 Jahre einen privaten Immo-Kredit fuer dein eigen genutztes Haus laufen hast,brauchst du ja auch keine Bestaetigung, da du ja eh nichts steuerlich geltend machen kannst. Das Gesetz das zum Steuerabzug von Kreditzinsen berechtigt, wurde von der Regierung Sarko 2007 eingefuehrt und 2011 wieder abgeschafft. Es hat dich berechtigt 5 Jahre lang deine Zinsen bis zu einem bestimmten plafond an der Steuer abzuziehen. Ist jetzt aber sowieso schon wieder Schnee von Gestern

Gruesse

229
Steuern / Re: Steuererklärung Kreditzinsen?
« am: 20. April 2013, 07:36:30 »
Wir bekommen von unserer  Bank automatisch einen Beleg für die Steuererklärung mit den ausgewiesenen Zinsen.
Nach meinen Informationen muß der Kredit aber vor dem 1.1.2011 abgeschloßenen worden sein. Für danach abgeschloßene Verträge gab es dann keinen crédit d´impôt mehr.

230
Hallo,

Kembser, dein Vorschlag mit der privaten KV in F ist sicher gut, nur der Nachteil ist, es gibt keine Vollversicherung in F.Ich bin schon seit Jahren auf der Suche nach einer.
Man kann nur Zusatzversicherungen abschließen. Ich habe eine einzige gefunden, die sich auf französisch/schweizer Grenzgänger spezialisiert hat. Das Höchsteintrittsalter bei denen liegt aber bei 40 Jahren und das ist für mich vorbei.
Kennst du noch andere Vericherungen?? Würde mich sehr freuen noch eine KV in F zu finden bevor ich 50 werde, da wirds ja dann sicherlich noch schwerer werden.
Auch in Hinsicht auf später, da ich überhaupt noch nicht weiß wie ich es im Rentenalter machen werde. Bin zur Zeit in D versichert und habe die Arbeitsstätte in D  als Wohnadresse angegeben, da die ja Ausländer nicht versichern.
Aber das wird ja in der Rente nicht mehr gehen.

Grüße

231
Wohnen / Re: Notar in Frankreich
« am: 22. Januar 2013, 17:40:28 »
Hallo,

habt Ihr schon einen compromis de vente unterschrieben?
vom Compromis bis zum acte de vente gibt es eine Frist von 3 Monaten in denen die einzelnen Parteien unter bestimmten Umständen und dann mit Bezahlung von Entschädigung wieder aus dem Vertrag aussteigen können.
Dann geht es aber normalerweise schnell.
Die Notarkosten sind genau festgelegt und können nicht variieren.( Kosten kann man googeln)
Jede Partei kann sich einen eigenen Notar nehmen, das wird oft auch empfohlen.
Natürlich verlängert sich das ganze Prozedere durch das Hin und Herschicken der Verträge, da ja jede Partei beim Notar persönlich unterschreiben muß.
Die Kosten erhöhen sich um keinen Cent.( 99 % sicher, googeln)
Die Notare teilen sich das Honorar.

Viel Glück

Grüße

232
Hallo,

so einfach wie es hier versucht wird darzustellen, die Kinder dem Schulsystem in F zu entziehen ist es nun auch wieder nicht.
Auch in F besteht eine Schulpflicht für Kinder ab 6 Jahren.
Kinder zuhause zu unterrichten ist zwar erlaubt, muß aber bei der Mairie und der zuständigen Academie angemeldet werden.
Es werden dann regelmäßige Kontrollen gemacht ob die Kinder auch tatsächlich unterrichtet werden und auf dem Stand der normal in die Schule gehenden sind.

Grüße

Zitat aus einem Ratgeber für Homeschooling


En France, le homeschooling est légal et l'enfant doit être enregistré auprès de l'Inspection Académique et de la Mairie. En principe, une inspection doit avoir lieu deux fois par an dès que l'enfant atteint l'âge de 6 ans.

233
Behörden / Re: Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 25. November 2012, 18:32:27 »
Mark schreibt:Es gibt in F kein Melderecht-

in ganz Gallien?
nein:

ganz im Osten der Republik, ganz versteckt hinter den Vogesen gibt es 3 Départements die haben tatsaechlich eine Meldepflicht, da die einmal zwischen 1872 und 1918 eingefuehrt wurde und immer noch gilt.So wie manch andere Gesetze auch ( siehe Unterschiede in der Krankenkasse u.s.w.) Nur wie ca. 100.000 andere Gesetze in F wird die Meldepflicht nicht ueberall angewandt, ich glaube vor allem im 57 ist sie schon ziemlich in Vergessenheit geraten.
Bei uns wird jedenfalls drauf bestanden und das entsprechende Dekret liegt auch auf dem Rathaus aus.
Mir hat die Meldebestaetigung auch schon beim auto zulassen geholfen, da ich z.B. keine Tel. Strom oder Wasserrechnung vorlegen konnte, das laeuft bei uns alles auf meine Frau.

gruesse

234
Behörden / Re: Um- bzw. Abmeldung nach Umzug von D nach F
« am: 23. Oktober 2012, 15:29:56 »
Hallo,
um mal damit aufzuräumen ob es eine Anmeldepflicht gibt oder nicht, hier ein Auszug aus einem elsässischen Gemeindeblatt in dem klar steht, daß die 1883 in den Dep.,57,67 und 68 eingeführte Pflicht sich bei Ein- oder Auszug an-bzw. abzumelden in diesen genannten Dep. immer noch Gültigkeit hat.
Siehe unten.
Nous remercions les nouveaux arrivants de bien vouloir se déclarer en mairie.
De même, les personnes quittant la commune sont priées de nous en informer afin de
permettre la mise à jour du listing des habitants pour les ordures ménagères.
Les propriétaires de logements locatifs sont également priés de bien vouloir informer la
mairie des arrivées et départs de leurs locataires.
«En droit général, l'article 104 du Code civil fait référence aux déclarations de domicile à la
municipalité en cas de transfert de domicile, mais uniquement dans un but de preuve.
La déclaration de changement de domicile, notamment sur la carte nationale d'identité, n'est
qu'une simple faculté.
Dans les départements d'Alsace et de Moselle, cette déclaration est soumise aux règles du
droit local, dont le but était à la fois d'assurer un contrôle policier de la population et de
retrouver les débiteurs du Trésor.
Ainsi, c'est en vertu d'un décret du 22 décembre 1789 datant de l'époque révolutionnaire
française que les autorités allemandes ont publié trois ordonnances, prises par les
présidents des trois districts alsaciens lorrains (ordonnance du 16 juin 1883 concernant le
Bas-Rhin, ordonnance du 18 juin 1883 pour le Haut-Rhin et ordonnance du 15 juin 1883 pour
la Moselle).
Elles obligent toute personne qui change de domicile à faire une déclaration de départ à la
police (ou à la mairie, s’il n'existe pas de commissariat de police) du lieu qu'elle quitte et une
déclaration d'arrivée à la police de la localité de son nouvel établissement. Ces déclarations
sont ensuite consignées dans un registre spécial.
Cette réglementation relative à la tenue d'un fichier domiciliaire est toujours en vigueur»

235
Wohnen / Re: Welche Region im Alsace zwischen Karlsruhe und Freiburg?
« am: 22. Oktober 2012, 17:03:53 »
Hallo Grenzer,

ich weiß ja nicht wie es bei euch im 78 ist, im Elsass jedenfalls geht man nach der "Grundschule" (ich denke du meinst die école élémentaire) erst mal aufs Collège, bevor das Lycée kommt.
Und da wäre für deinen Nachwuchs sicher ein zweisprachiges empfehlenswert, von denen es doch einige gibt. ( siehe angehängte Liste für den Bas-Rhin)http://www.ac-strasbourg.fr/fileadmin/publ/Examens/inscriptions/college/67_CLG_Bilingues_2010-2011.pdf.
Allerdings ist es an einigen recht schwierig einen Platz zu bekommen, da normalerweise auch schon école élémentaire bilingue vorausgestzt wird. wie mit zugezogenen verfahren wird weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht erst mal eine schule suchen und danach den Wohnort auswählen.
Viel Erfolg und Grüße

236
Technik / Re: Handytarife für Kinder
« am: 03. Oktober 2012, 16:51:17 »
Hallo Eric,

danke fuer den Link, hat mir sehr geholfen.

Gruesse

237
Technik / Re: Handytarife für Kinder
« am: 25. September 2012, 18:26:11 »
hallo Petee,
danke für deine Nachfrage. Selbstverständlich suche ich einen spanischen Anbieter, da wir hier ja in einem Italien Forum sind.
Aber ernstfaft: Meinst du die Freundinnen meiner Tochter würden auf ein deutsches Handy innerhalb Frankreichs anrufen, wenn sie nur 1 Kilometer voneinander entfernt sind. Da wäre meine Tochter ja die Lachplatte der Klasse, wenn sie mit einer deutschen Handynummer ankommen würde.
Ausserdem hätte ich auch keine Lust mit ihr jedesmal wenn sie telefonieren will zur deutsche Grenze zu fahren um Auslandstarife zu sparen. Wir haben bei uns im Dorf seit 1945 kein deutsches Netz mehr.
Also: meine Frage bezieht sich nur auf franz. Handytarife

Danke und Grüße

238
Technik / Handytarife für Kinder
« am: 25. September 2012, 13:16:26 »
Hallo,

unsere Große wird jetzt bald 12 und ist nach ihrer Aussage die letzte in der Klasse ohne Handy. Wenn sie jetzt zum Geburtstag nicht endlich ein Handy , (natürlich muß es ein tactile sein) bekommt haut sie von zu Hause ab. (sagt sie zumindest).
Wir sind natürlich der Meinung. wie viele Eltern, es ist noch viel zu früh für ein Handy, aber irgendwann muß man sich halt mal damit anfangen zu beschäftigen. Ich habe jetzt mal die seiten von bouyges orange und sfr angeschaut aber so richtig was über Kinderschutz habe ich nicht gefunden. Die wollen halt alle nur verkaufen und der Rest ist ihnen ziemlich egal.
Alle Seiten über versteckte Kosten, was alles im "forfait" nicht enthalten ist u.s.w. muß man stundenlang suchen und dazu habe ich keine Zeit. Meine Frage an euch ist es nun wie Ihr es mit euren Kindern handhabt und ob jemand sich mit speziellen Kindersicherungen u.s.w. auskennt. Erstens zum Schutz der Kinder ansich und zeitens zum Schutz der Eltern vor explodierenden Kosten.
Mir schwebt ein Handy mit einem Vertrag oder auch Karte vor der folgendes beinhaltet:Telefonieren für ca. 5 € im Monat, kein Nachkaufen oder Nachladen während des Monats möglich, kostenlose sms, keine mms möglich, Internet nur über Wifi möglich, Datenaustausch nur über Bluetooth möglich, im Auland alles blockiert.
Gibt es sowas oder sowas ähnliches?
Vielen Dank und Grüße

239
Hallo,

die taxe foncière ist tatsächlich die Grundsteuer, hat aber sehr wohl was damit zu tun was auf dem Grundstück steht.
So kostet Wohnhausfläche Garten Garage Gewerberäume, Lager alles unterschiedliche Sätze und das ist auch je nach Gemeinde oder ComCom verschieden.
Wers ganz genau wissen will geht mit seinem Plan aufs Katasteramt und lässt sichs erklären. Man kann dort auch verhandeln und umwidmen. habe mal eine Werkstatt zur hälfte als Lager eintragen lassen, das macht ganz schön was aus.

Grüße

240
Wohnen / Re: Hausfinanzierung
« am: 05. September 2012, 10:16:45 »
Hallo,

als wir damals unser Haus finanzierten, vor 10 Jahren, habe ich gelernt, daß in Frankreich eine Finanzierung bis zum Ende durchgerechnet werden muß.
Das heißt 10 Jahre fest und danach weiß man nicht was kommt und muß neu verhandeln ist nicht erlaubt.
Deswegen hat sie 10 Jahre 2,9% und für den Rest 4,4% bis zum Ende.
In diesem Finanzierungsrahmen gibt es natürlich unendlich viele Varianten . z.B. 15 Jahre fest bis zum Ende der Tilgung mit festem Zins oder mit variablem Zins der sich der Zinsentwicklung angleicht aber in einer Fourgette bleibt u.s.w. u.s.w.
Deswegen ist es gut daß man immer Sonderzahlungen oder Kompettzahlungen ohne Sonderkosten tätigen kann und dann gegebenfalls die Bank für die Restfinanzierung wechseln kann. Für Leute die nicht viel Zeit haben und nicht gut französisch können empfiehlt es sich sehr, einen "courtier en crédit immobilier" zu konsultieren, der mit mehreren Banken verhandelt und dann das beste Angebot präsentiert.
So hast du selber nichts mit den Banken zu tun und den Kopf für andere Sachen frei.
Mehrere Bekannte von uns haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Grüße
 

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »