Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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241
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 02. September 2012, 14:40:06 »
Hallo banjo,

wie ich in meiner ersten Antwort anführte war es der gleiche Fall wie beim Fragesteller.
Ich lebte in D und arbeitete in F.
Mir ist jetzt aber wieder eingefallen, daß ich am Schluß auch einen Zweitwohnsitz in F hatte wegen einer Versicherung die ich abschloß, brauchten die eine Adresse.
Aber das habe ich ja geschrieben, daß es mit Zweitwohnsitz noch besser gehen würde.
Auf dein DBA, was immer das heißen soll zurückzukommen, das in beide Richtungen gelten soll, erklär mir dann doch mal bitte warum es eine Grenzgängerbescheinigung für die in F ansässigen, die in D arbeiten braucht wenn doch angeblich das Wohnland die Steuer sowieso kassiert?
Fakt ist halt, daß man normalerweise dort besteuert, wo man das Geld verdient,wie gesagt, sonst bräuchte es ja dieses Grenzgängergedöns alles nicht.
Zu dieser Zeit hatte ich noch einen deutschen Mitstreiter der mit mir in F arbeitete und aber von den Franzosen gar nichts wissen wollte und weiterhin in D versteuerte.
Ihm wurde dann automatisch eine retenue à la source vom franz. Finanzamt einkassiert und in D hat er dann nochmal versteuert. Der war zweimal der Gelackte.

Grüße

242
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 02. September 2012, 14:14:34 »
Hallo Cembo,

das was banjo und xy hier diskutieren mag ja alles ganz interessant sein, das scheinen auch 2 richtige Steuerexperten zu sein, aber es sind halt DEUTSCHE
Steuerexperten, die deutsch denken alles mit deutschen Gesetzen und pipapo begründen wollen und keine Ahnung haben wenn jemand in F sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, da sie es ja noch nie waren. In deinem Fall mußt du aber wie ein FRANZOSE denken, der in D lebt. Deswegen mein Verweis zu den expatrié
Glaub mir, ich habe das 5 Jahre lang genau so gemacht wie oben beschrieben. Wenn du in F noch einen Zweitwohnsitz hast, tant mieux, dann kannst du Wasser Strom u.s.w. auf dich anmelden und kannst deine residence secondaire sogar nachweisen.
Ich habe meine Lohnabrechnungen in F vom Steuerberater machen lassen, der dann auch die Steuererklärung gemacht hat. Ich habe dann auf den Steuerbescheid gewartet, bin mit dem zum deutschen Steuerberater gegangen und habe dann meine deutsche Steuererklärung gemacht. In Deutschland hat man immer mehr Zeit wie in F für die Steuererklärung und wenns der Steuerberater macht kann er sogar noch mehr Verlängerung beantragen. Mein franz. Steuerberater war immer baff über die langen Verlängerungsfristen in D.
Und dann wurde das genau so eingereicht wie oben beschrieben.
Jahrelang das gleiche Prozedere. Zwei Steuerberater und zwei Finanzämter beteiligt, keiner hat jemals reklamiert. Und dein Fall hat überhaupt nichts mit Grenzgänger zu tun, weil es in diesem Fall total wurscht ist ob du in Stuttgart, München oder Scheibenhardt wohnst und in Lauterbourg, Paris oder Marseille arbeitest.
Es sei denn, du bist ENTANDTER einer deutschen Firma, dann sieht es schon wieder ganz anders aus.
Also nochmal, ich habe von Gesetzen keine Ahnung, das interessiert mich auch nicht besonders, weil ich mich bei einem Problem immer gerne an einen Experten wende.
Und in meinem Fall waren 4 professionelle Parteien beteiligt und haben das genau so gemacht und es hat funktioniert.

Grüße

243
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 02. September 2012, 12:24:43 »
Lieber xy ( ungelöst?)

selbstverständlich ist der Fragesteller in D steuerpflichtig, da er dort wohnt.
Einkommen aus Arbeit werden aber erst in dem Land versteuert in dem sie erwirtschaftet werden.
Deswegen müssen ja auch die ganzen Grenzgänger hier diese Bescheinigungen ausfüllen und diverse Bedingungen erfüllen, daß eben Ihre Einkünfte nicht in D versteuert werden.
Hier handelt es sich aber um einen ganz "normalen" Fall.
Der Fragesteller arbeitet in F und will natürlich seine Einkünfte auch da versteuern, was ganz normal ist.
Danach gibt er dieses bereits versteuerte Einkommen in D in seiner Steuererklärung an.
D darf es nicht noch einmal besteuern. Es dient nur zur Feststellung seines zu zahlenden Steuersatzes, wenn er in D noch weitere Einkünfte hat.

Grüße

244
Steuern / Re: Wohnen in DE, Arbeiten in FR
« am: 02. September 2012, 10:19:25 »
Hallo,

ich habe das 5 Jahre lang gemacht.
Hatte aber in D noch € 600.- Zusatzeinkommen/ Monat
Ich habe ganz normal mein Einkommen in F versteuert ( mit deutscher Adresse) da ich es ja in F verdient habe.
Bei der deutschen Einkommensteuererklärung habe ich dann das versteuerte Einkommen nochmal angegeben,
das dann aber nur den Steuersatz erhöht hat und nicht noch einmal versteuert wurde.
D.h. das Finanzamt hat die € 7200 aus D die normalerweise als Gesamtjahreseinkommen unter der Steuergrenze wären
auf mein F Einkommen draufgesetzt und so versteuert.
Wenn du aber kein Einkommen in D hast, müsstest du dann auch in D meiner Meinung nach keine Steuer bezahlen.
Es gibt auch irgendwo ein Forum der Expatrié aus F die z.B. zu Massen in Kehl wohnen weil es da billiger als in Strasbourg ist und alle in F arbeiten,
( such mal danach wenn du französisch kannst).
Da werden solche Themen behandelt

Grüße

245
Langensteinbach gestern nachmittag: € 1,268  ( + MwSt)
also für Geschäftsautos noch nicht rentabel

246
Hallo,

was ist das für eine blöde Frage und auch noch von einem Pater.
Natürlich ist es nicht legal wenn du dich nur bei deinem Freund anmeldest aber bei deiner Freundin wohnst
Was denkst du denn?
Oder ist die Frage ironisch gemeint?

247
Steuern / Re: Steuerfreie Geldanlagen
« am: 31. August 2012, 15:37:48 »
Hallo ,
was brauchst du da einen Link?
pifolog hat doch alles beschrieben.
Geh zur Bank deines Vertrauens und mach ein Livret A oder ( und ) ein LDD auf.
Geht bei jeder Bank, die Zinsen sind überall gleich, jeder Bürger kann nur jeweils eins haben.
Fertig
Viel Spass beim Geldanlegen

248
Hallo,

also ich habe meinen 2011 umschreiben lassen müssen.
Hat alles reibungslos und wunderbar geklappt.
Wie du schreibst den Original FS abgeben und provisorischen bekommen.
Ich hab mir nicht mal die Frage gestellt ob der in der EU gültig ist oder nicht. FS ist FS
War in den 2 Wochen in D A und CH völlig sorgenfrei unterwegs.
Prompt ist mir in D in dieser Zeit auch noch einer reingefahren.
Der wollte dann auch noch unbedingt die Polizei holen und wir haben eine Stunde im Regen auf die gewartet.
Gott sei dank ist das in F nicht möglich, das gehört meiner Meinung nach unbedingt abgeschafft, bei Blechschäden die Polizei zu holen.
Kurz und gut, die sind dann gekommen, haben natürlich auch meinen FS sehen wollen und waren dann über diesen "Fresszettel" den ich Ihnen zeigte etwas erstaunt, haben sich aber alles darauf stehende brav abgeschrieben und nichts weiter gesagt, den Unfall aufgenommen, dem Gegner noch 20 € wegen ich glaube Verkehrsgefährdung abgeknöpft und sind wieder gefahren.

Keine weiteren Folgen.

249
Hallo Nutellalein,

du hast also im deutschen Inland keinen Wohnsitz. Mich würde mal interessieren wo denn das deutsche Ausland ist??
Ich hoffe daß dein Avatar nicht ein reeles Foto deines Nachwuchses ist, das wäre nicht sehr klug!!

Grüße

250
Hallo,

hier die Antwort, gefunden auf pole-emploi.fr
Wenn du auf die Seite gehst, findest du auch einen Link zu den Ausnahmen:Cas de démission considérés comme légitimes

Salarié démissionnaire

Vous avez démissionné, avez-vous droit aux allocations chômage ?

Seules les personnes involontairement privées d’emploi (licenciement, fin de contrat à durée déterminée) peuvent bénéficier des allocations de chômage. S'y ajoutent les personnes dont le contrat de travail (CDI) s'est achevé après une rupture conventionnelle.

Toutefois, si vous avez démissionné, votre situation pourra être réexaminée en commission paritaire au plus tôt 121 jours après la date de démission.

La commission paritaire évaluera vos démarches de recherche d'emploi. Elle décidera de vous attribuer ou non les allocations à partir du 5ème mois de chômage.

Certains cas de démission sont considérés comme légitimes et permettent d'être pris en charge par Pôle emploi : consultez l'accord d’application n° 14 du 19 février 2009 pour les connaître.

Publié le 13 July 2012

Grüße

251
Hallo,

ich bin mir zu 99% sicher, daß man Darlehnzinsen für eigen genutzte Immobilien seit 2011 nicht mehr steuerlich geltend machen kann.
Grüße

252
Rund um's Kind / Re: Fragen zu CAF
« am: 09. Juni 2012, 12:37:16 »
Hallo,

es scheint mir so, daß einige Fragen die hier gestellt werden immer wieder den gleichen Hintergrund haben:
Was wollen die Franzusen eigentlich von mir, ich will doch gar nichts von denen.Die sollen mich doch gefälligst mit Ihren Formularen in Ruhe lassen, ich bin doch nur eine deutsche Exklave auf franz. Gebiet und will am liebsten mit den Behörden gar nichts zu tun haben.
Aber es ist halt so, daß ihr euch entschloßen habt in F zu wohnen und da sind dann halt die franz. Behörden auch dein Ansprechpartner und natürlich wenn man in F wohnt und staatliche Leistungen für Kinder in Anspruch nehmen will ist halt als erstes die CAF euer Anpsrechpartner.
Das heißt, zuerst zur CAF das Kindergeld beantragen und nicht zuerst in D und dann die CAF vor vollendete Tatsachen stellen. Das mögen die nicht.Denn für dich zuständig ist halt die CAF und die wollen natürlich wissen welche staatlichen Leistungen du in Anspruch nimmst.
Wenn man diesen Weg geht klappt alles ganz wunderbar.
Außerdem kann ich deine Aussage "mein Mann und ich sind beide deutsche mit dt. Arbeitgebern, daher bekommen wir ja auch das Kindergeld u Elterngeld aus Deutschland, soweit so gut" nicht nachvollziehen, da das Kindergeld ja nichts damit zu tun hat ob man arbeitet oder nicht.
Ihr arbeitet zwar in D zahlt eure Steuern aber in F und trotzdem seht Ihr es als ganz normal an daß der deutsche Staat euch Kindergeld bezahlt? denkt mal darüber nach.

Grüße


253
Das nennt man in F " droit du sol". Wenn ein Kind in F geboren wird kann es dadurch Franzose werden.
Siehe: Reisen von Brasilianerinnen nach Franz. Guyana zum Gebären

254
Steuern / Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 13:21:09 »
Frage:

Warum richtet sich jemand, der in F wohnt nach einer "Düsseldorfer Tabelle"????
Ist die verbindlich für Europa?

255
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Radar und so
« am: 22. Mai 2012, 16:33:04 »
Hallo,
also 48 km/h, 1 Punkt, 90 € ist schon richtig bei erlaubten 40km/h.
Das ist halt die Mindeststrafe und das kostet es auch schon bei 41 km/h Toleranz abgezogen.
Wenn du dann nicht innerhalb 14 Tagen bezahlst kostet es schon 135 €
Warum denn mit 10 oder 20 € Strafzetteln rummachen, die Arbeit ist doch die gleiche wie einen 90 € PV auszudrucken und bei dem ganzen Verwaltungsaufwand und dem aufgeblasenen franz. Beamten-und Verwaltungs-Sesselfurzerapparat bliebe ja bei einem 20€ PV für den Staat und den armen Herrn Hollande, der ja zigtausend Lehrer mit Staatsgeld, das er nicht hat einstellen will, nichts mehr übrig.
Also lieber mit 109 km/h über die Landstrasse fahren, das kostet das gleiche man hat aber wenigstens noch etwas Spass.

Grüße

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