Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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Wohnen / Re: Was darf übernommen werden?
« am: 18. November 2020, 09:21:05 »
Hallo,

Nachteil der Steuerreduzierung durch Möbel ist, diesen Betrag kannst Du nicht finanzieren.
Das Geld mußt du zusätzlich zum Eigenkapital, das du der Bank zugesagt hast noch bar aufbringen.
Dafür sparst du 7-8% Steuern und Notargebühren. Macht bei 20000 Euro schon eine Menge aus.

Grüße

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Gesundheitswesen / Re: Corona wo melden?
« am: 06. November 2020, 06:51:21 »
Hallo,

z.B. diesem Link folgen, da steht alles erklärt:
https://www.normandie.ars.sante.fr/coronavirus-covid-19-que-faire-si-mon-test-est-positif

Grüße

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 30. Oktober 2020, 18:36:58 »
geht jetzt diese bescheuerte Diskussion wieder los, daß man deutschen die Einreise nach D nicht verweigern kann?
Natürlich kann jeder D immer nach D einreisen aber hoffentlich kommen die F dann mal auf die Idee die Deutschen nicht mehr nach F einreisen zu lassen.
Mann, wie ignorant kann man denn sein grad dann wenns verboten ist das Haus zu verlassen unbedingt in D einkaufen zu müßen.
Sind die deutschen Kaufläden so schön oder was? Kann man ohne deutsche Läden nicht mal 4 Wochen überleben?
Ich kann das nicht nachvollziehen.

Grüße

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Wohnen / Re: Grundbuch Baulast/Grunddienstbarkeit
« am: 29. September 2020, 14:38:41 »
Hallo,

wenn Du es beim Notar erfahren hast, stehts doch im Grundbuch drin, woher soll der Notar denn das sonst wissen?
Ist doch dann alles gut

Grüße

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Hallo,
warum sollte es da einen Zusammenhang geben?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Du stellst deinen Antrag auf Steuerbefreiung beim Finanzamt fertig.
Bei der Sozialversicherung mußt du überlegen ob freiwillig in die gesetzliche gehst, dann kannst du auch in F eine Carte viatale beantragen und in F
zum Arzt gehen oder ins Spital (z.B. bei Not-oder Unfall), oder dich privat versicherst und unter Umständen nicht genommen wirst, da du im Ausland wohnst.In F gibt es keine privaten Vollversicherungen nur Zusatzkassen.
Den Firmenwagen mußt du selbstverständlich angeben, da der ja auf deinem Lohnzettel steht.
1% vom Neuwert kommt auf das Brutto drauf und unten wieder weg, da du keine Steuern in D zahlst.
Du mußt dann auf deiner franz. Steuererklärung 1% pro Monat vom Anschaffungswert incl. MwSt. angeben und eben in F versteuern.
Grüße



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Steuern / Re: Erste Steuererklärung
« am: 28. August 2020, 15:04:16 »
Hallo,

die Steuererklärung für 19 war in Papierform irgendwann im Mai fällig.
Der Termin ist also längst verstrichen.
Pack deinen Steuerkram zusammen und fahr aufs Finanzamt, frage höflich ob sie einen Angebstellten haben der deutsch spricht, ( haben die alle
man muß nur immer etwas unterwürfig und unwissend daherkommen, dann gehts, bei Arroganz haben die keine deutschsprechenden mehr)
und der dir helfen kann deine Steuererklärung auszufüllen. Das ist keine Schande die haben da extra Abteilungen dafür, wahnsinnig viele Franzosen füllen Ihre Steuererklärung mit dem Finanzbeamten zusammen aus, da sie es nicht blicken, schau mal die Schlangen vor dem Finanzamt vor den Abgabeterminen an. Es kann natürlich sein, daß grad keiner Zeit hat, dann mußt du halt eventuell nochmal kommen aber du bekommst wenigstens einen Termin.
Im schlimmsten Fall mußt du 10% Aufschlag zahlen den kann der Beamte aber streichen, wenn es triftige Gründe für die Nichtabgabe der Steuererklärung gibt.

Grüße und viel Glück

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Wohnen / Re: Grenzbebauung
« am: 21. August 2020, 13:39:12 »
Hallo Soga,

wenn das so ist wie du es beschreibst, kann dein Nachbar das Loch gleich wieder zuschütten.
Wie Mark schon geschrieben hat müßen von der Grenze bis zum Wasser mindestens 3 m Distanz sein.
Das gilt für ganz Frankreich, allerdings ist es den Gemeinden freigestellt schärfere Regeln aufzuerlegen.
Deshalb muß man den Bau eines Pools bei der Gemeinde anmelden, auch wenn man keine Baugenemigung dafür braucht.
Grüße

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Wohnen / Re: Mietkauf
« am: 21. August 2020, 07:51:22 »
Hallo,

Mietkauf kenne ich nicht, was soll das sein? Etwas wie ein privater Darlehnsvertrag mit dem Besitzer ohne Bank?
Ein beliebtes und seriöses Verkaufsmittel in Frankreich, wenn keine Bank im Spiel sein soll, ist der Rentenkauf. (Viager libre).
Du machst dem Besitzer eine Anzahlung in Höhe des Eigenkapitals ( Bouquet), das du sowieso brauchst, wenn du kaufen willst, der Restbetrag wird ausgerechnet auf die statistische Lebenserwartung des Exbesitzers und du zahlst das als monatliche Rente, natürlich mit einem auszuhandelnden Risikoabschlag, der Exbesitzer könnte ja auch 100 werden.Vorteil für den Käufer, du bist eingetragener Eigentümer mit allen Pflichten und Rechten zahlst aber keinen Bankkredit mit Zinsen sondern eben die Rente, es wird alles notariel eingetragen. Du kannst das Haus auch weiterverkaufen, alles ist möglich. Vorteil für den Verkäufer, auf die Rentenzahlungen hat er einen Steuerabschlag von 70%.
Du solltest dich für solche komplizierten Dinge von einem Notar beraten lassen,die verlangen so ca. € 120 - 150 /Std. Honorar, das sollte es einem Wert sein, bei so einer Investition.
Grüße



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Wohnen / Re: Aktuelle Abstandsregeln für Bebauung
« am: 10. August 2020, 07:32:07 »
Hallo,
ich glaube das verwechselst Du mit einem Neubau.
Bei einem Neubau müssen mindestens 3 m Abstand zur Grenze des Nachbarn oder die Hälfte der Höhe des Neubaus eingehalten werden.
Fenster die in einen bestehenden Bau eingebaut werden sollen, müssen mind. 1,9 m von der Grenze entfernt sein, ebenfalls Dachfenster mit direktem Blick zum Nachbarn. Dachfenster mit indirektem Blich zum Nachbarn 60 cm. von der Grenze.
Grüße
Fenêtre de toit et vis-à-vis
Différents types de vue

En fonction de l'accès visuel du voisinage, on parle de :

    Vue droite :
        Il s’agit d’une vision directe sur la propriété voisine lorsque l'on se place dans l'axe d'ouverture et que l'on regarde droit devant soi, sans se pencher.
        La distance minimum doit être de 1,90 m à partir de l'extérieur de la fenêtre jusqu'à la limite de propriété voisine.
    Vue oblique :
        L'accès visuel sur la propriété voisine n'est pas direct. La vision chez le voisin est possible lorsque l'on se penche à droite ou à gauche.
        Dans ce cas, une distance minimum de 0,60 m doit être respectée entre la fenêtre et la limite de propriété. Cette distance se mesure en tenant compte de l'angle d'ouverture jusqu'à la limite de propriété.

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Sonstiges / Re: Datenschutzkonforme Akten Entsorgung
« am: 30. Juni 2020, 14:33:02 »
Kennen tu ich auch niemand aber pages jaunes spuckt das aus:



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Sonstiges / Re: Datenschutzkonforme Akten Entsorgung
« am: 30. Juni 2020, 14:09:26 »
Hallo Matthias,

Du hast doch einen Kaminofen oder einen großen Holzkohlegrill
oder beides zusammen, dann gehts noch schneller

Grüße

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Wohnen / Gewohnheitsrecht
« am: 20. Juni 2020, 20:15:09 »
Hallo Gemeinde

kennt sich von euch jemand aus, wenn es ums Gewohnheitsrecht geht?
Von meinem Haus, das schon sehr alt ist und das ich gebraucht gekauft habe sind es 279 cm bis zum Gartenzaun als Trennung zum Nachbarn.
Diese 279 cm sind mit einem zweiflügeligen Gartentor ausgefüllt, das vom Haus bis zum Gartenzaun geht. Das Gartentor wurde in den 70er oder 80er Jahren montiert ist noch im Originalzustand.
Von meinem Haus zur Grundstücksgrenze sind es aber nur 210 cm. Das Gartentor und der Zaun stehen 69 cm auf dem Nachbargrundstück. Ebenfalls meine gepflasterte Einfahrt. Das Grundstück ist ca. 20 m lang. Man kann jetzt nicht so ohne Einverständnis dem Nachbar 69 cm  wegnehmen und den Hof pflastern ohne daß er es merkt. Irgendjemand muß in den 70igern eine Vereinbarung getroffen haben, die gibt es aber nicht mehr.
Das Nachbarhaus ist vermietet der Vermieter hat das Haus 2002 gekauft und wohnt in Paris.
Heute ruft er mich an er will an der alten Grenze eine Mauer errichten und ich soll die Hälfte bezahlen. Mir macht das nichts aus, wenn er an der alten Grenze eine Mauer errichten will, die steht ja immer noch im Grundbuch. Nur ich will mich nicht an den Kosten beteiligen und ich will daß er meinen Hof und mein Hoftor nachher wieder in den Zustand versetzt daß alles sauber ist und funktioniert.
Wie seht ihr das?

Grüße

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld Bonus Corona
« am: 20. Juni 2020, 08:11:27 »
Hallo,

bitte genau lesen, ich habe nicht geschrieben es wäre der Gipfel der Unverschämtheit sondern der Gipfel der Ungerechtigkeit, falls im Ausland steuerpflichtige diesen Bonus bekommen würden der aus dem deutschen Haushalt bezahlt wird. Und nein, dieser Bonus wird erstmal aus Schulden bezahlt, die dann in Deutschland steuerpflichtige wieder zurückzahlen sollen. Mit Sozialabgaben hat das überhaupt nichts zu tun. Und wie Eric schreibt habe ich es befürchtet. Das Geld bekommt jeder, der Kindergeld in D bezieht, so sind die Kinder wahrscheinlich am leichtesten zu erfassen. Jetzt habe ich gehört, der Bonus soll in D steuerpflichtigen am Kinderfreibetrag wieder abgezogen werden, muß also versteuert werden, daß er Geringverdienern voll zugute kommt und Besserverdiener etwas weniger haben. Meine Frage, ist das gerecht, an "Ausländer" einen Bonus zu bezahlen, der dann nur den Deutschen wieder an der Steuer angerechnet wird? Ich gönne jedem diese Prämie, auch dem bulgarischen Bauarbeiter dessen 6 Kinder in Bulgarien Deutschland noch nie gesehen haben und deutsches Kindergeld beziehen, er hat sie besonders nötig, dieses Geld hilt aber dem deutschen Handel nicht.
Ja, das Leben ist nicht schwarz/weiß und es gibt viele Sachen die anders laufen könnten und diese 300€ pro Kind werden D auch nicht umbringen
viel mehr Sorgen macht mir F, der Staat war vor Corona schon pleite, wie wird es hier weitergehen? Da hört man überhaupt nichts von Wirtschaftsankurbelungsprogram, denn die können sich das überhaupt nicht leisten.

Grüße

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld Bonus Corona
« am: 19. Juni 2020, 11:49:36 »
Hallo,

da diese 300€ aus dem Haushalt stammen, der über Steuern und Abgaben finanziert wird fände ich es den Gipfel der Ungerechtigkeit, wenn dieses Geld an im Ausland steuerpflichtige bezahlt werden würde, befürchte aber, daß es trotzdem so kommt.

Grüße

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Wohnen / Wohnung in Strasbourg zu vermieten
« am: 06. Juni 2020, 07:05:02 »
Hallo zusammen,

ich habe 2 Wohnungen in Strasbourg Neudorf Sternenplatz recht zentrumsnah zu vermieten.
Beide Wohnungen sind renoviert, komplett möbliert mit Einbauküche komplett bestückt.
Gas Etagenheizung
Wohnung 1. Stock 3 Schlafzimmer, Wohnküche, Bad, aus einem Schlafzimmer kann natürlich auch ein Wohnzimmer gestaltet werden,
Garten mit Pergola
Wohnung 2.Stock 2 Schlafzimmer, kleines Fernsehzimmer, Küche, Bad, Balkon

Bevorzugt als WG an Studenten oder Wochenpendler
Bei Interresse bitte PN

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