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Nachrichten - spirou

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Hallo Matthias,

sehr interessantes Thema mit dem ich mich auch schon länger beschäftige aber aus anderen Gründen. Ich bin in D priv. versichert und würde gerne in F versichert sein, da die deutsche Privat-
vers. nur funktioniert weil ich als Wohnort meine Firmenadresse angebe. Wenn ich mal in Rente gehe und keine deutsche Adresse mehr habe werden die mir kündigen.
Ich habe schon versch. Versicherungen angeschrieben und mich auch anderweitig erkundigt aber es existiert in F keine Privatversicherung. Da alle in F pflichtversichert sind ob angestellt oder selbstst. gibt es meines Wissens nach nur Zusatzversicherungen zur Pflichtvers.
Dieses Problem wirst du dann auch haben, da du in F Privatier sein wirst brauchst du ja eine Privatvers. oder kann man freiwillig in die gesetzliche? Aber das würde sicher ein Vermögen kosten

Grüße

197
Hallo TGV,

ich habe es mir verkniffen meine Meinung hierzu zu äußern, da ich es sicher nicht so diplomatisch hingekriegt hätte wie du.
Aber Glückwunsch, besser kann man es nicht ausdrücken.

Grüße

198
Hallo,

in F gibt es keine Halbjahre sondern Trimester. Aber das sollte keine Rolle spielen.
Es besteht wie in D eine Schulpflicht für Kinder. Es würde mich schwer wundern, wenn die Schule in Lauterb. dein Kind abweisen dürfte wenn ihr dort hinzieht.
Man kann ja Familien nicht verbieten innerhalb des Schuljahres umzuziehen.
Da deine Tochter in die 5. Klasse geht ist dieser Jahrgang in F noch école élémentaire, also übersetzt 5.Jahrgangsstufe Grundschule.
Für die Grundschulen sind ausschließlich die Gemeinden die Träger.
Ich würde auf die Gemeinde gehen, denen den fall schildern und nach einer Lösung suchen.
Eventuell in die 4. klasse ( CM1)einschulen und dann nächstes Jahr nochmal die 5.Klasse (CM2) machen.
Wir sind auch schon innerhalb des Schuljahres umgezogen, allerdings innerhalb F, und es war überhaupt kein Problem mit dem Schulwechsel.
Denk doch auch mal an die ganzen Flüchtlinge, Gastarbeiter u.s.w., die aus dem Ausland kommen. Die kommen ja auch nicht nur auf den 1.Sept. angereist und deren Kinder müssen ja auch zur Schule.
Oder einfach Nägel mit Köpfen machen,dort hinziehen, sich bei der Gemeinde vorstellen und das Kind in der Schule anmelden. Das wäre natürlich die einfachste Lösung.
Manchmal stimmt das Sprichwort: Wer lange frägt, geht lange fehl
Grüße und viel Glück


199
Hallo nochmal,

jetzt auf einmal wissen wir daß du neu in F baust, sogar mit einem Architekten (Franzose?),einen Bauunternehmner aus D hast, der Bau noch nicht abgeschloßen ist und der Maurer eine Abschlagszahlung will incl. der Kosten für die Décennale Versicherung.
Schau mal auf deine Ausgangsfrage:  "Decenale! wer zahlt üblicherweise? Bauherr oder Bauunternehmer"
Warum kommen die Informationen immer so scheibchenweise. Warum schreibst du nicht gleich den ganzen Sachverhalt. Von uns kennt doch keiner deine Situation.
So hätte man sich die ganzen Spekulationen sparen können.
Wenn du einen Archi hast ist ja der für die Kostenkontrolle zuständig und wird das Problem mit dem Maurer sicher klären.

Grüße

200
Hallo,

wie ich vermutet hatte. Der hat einen Auftrag in F angenommmen, entweder ohne über die franz. Vorschriften bescheid zu wissen oder vorsätzlich nichts von der Décennale gesagt.
Jetzt versucht er durch die Hintertür das Geld wieder reinzukriegen. Hat er wenigstens nach der franz. Bauvorschrift RT2012 gebaut?
Ich würde dem das einfach an der Rechnung abziehen mit dem Hinweis daß es sich hierbei um eine franz. Pflichtvers. handelt, die in die Gemeinkosten reinzurechnen ist.
Er kann dann ja mal in F klagen, wenn er meint Recht zu haben.

Grüße

201
Hallo,
natürlich ist es völlig unüblich und auch unlauter die Décennale extra zu berechnen. Da könnte ja auch einer auf die Idee kommen und seine Haftpflicht oder Autoversicherung auf die Rechnung zu schreiben.
Diese Kosten sind ja schon in die Gemeinkosten reinkalkuliert.
Anders sieht es natürlich aus wenn der Unternehmer aus dem Ausland kommt und extra für diesen Auftrag eine Décennale abgeschloßen hat.
Die ist dann auftragsbezogen und muß normalerweise auch bezahlt werden.
Im Normalfall steht das aber schon im Angebot. Mit Extrakosten hinterherzukommen ist immer schwierig zu bewerten.
Grüße

202
Hallo,

jeder Bauhandwerker, der in F arbeitet ( auch ausländische Unternehmen) ist gesetzlich verpflichtet eine garantie décennale bei einer Versicherung abzuschließen.
Damit ist der Bauherr abgesichert im Falle von gravierenden Bauschäden oder sogar Unbewohnbarkeit des Hauses, die durch die Bauhandwerker verursacht wurden.
Die Absicherung gilt 10 Jahre auf das Bauwerk und 2 Jahre auf bewegliche oder nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Teile ( Fenster, Heizkessel u.s.w.)

Bei Neubauten ist auch der Bauherr gesetzlich verpflichtet eine Versicherung dommages-ouvrage abzuschließen, eine Art Bauhaftpflicht.
Wenn Schäden am Bau auftreten werden die normalerweise über die dommages-ouvrage abgewickelt, die dann versucht ihr vorgestrecktes Geld von der  décennale des Handwerkers zurückzubekommen.

Grüße

203
Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 11. Dezember 2014, 18:06:47 »
Hallo Bettina,

was du beschreibst ist genau die konstellation die viele franz. Ehepaare gewählt haben und die ich oben beschrieb.
Du hast lebenslanges Wohnrecht in deiner Immobilie und die Kinder können das Erbe erst nach Ableben des zweiten Ehepartners antreten.
Das ändert nichts daran daß sie schon Erben sind und im Grundbuch eingetragen werden, was die o.a. Probleme geben kann.

Grüße

204
Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 11. Dezember 2014, 09:17:47 »
Hallo Dirk,

wie stellst du dir das vor mit einer GmbH?
Gründung kostet 25000 €. Gut, man kann eine UG mit 1 € gründen. Rechtlich ist das glaube ich dasselbe.
Dann muß die UG ja die Immobilie kaufen. Mit welchem Geld? Angenommen Kaufpreis 200000 € und es sind erst 50000 abbezahlt?
Den Kredit für die Immobilie würde die franz. Bank ja kündigen wenn eine deutsche UG Eigentümer wird. Und würde die UG einen Kredit bekommen mit einer Immobilie in F als Sicherheit?
Auserdem muß eine GmbH einen Jahresabschluß vom Steuerberater vorlegen. Kosten mind. 1500 € jährlich.
Die Eigentümer müßten dann der GmbH Miete bezahlen, daß diese den Kredit bedienen kann. Da die Mieter dann Eigentümer der GmbH sind müßten sie ja Ihre eigenen Mietzahlungen nochmal versteuern oder wie würde das laufen?

Grüße

205
Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 11. Dezember 2014, 08:47:01 »
Hallo Emily und Bettina,
Erbrecht ist in F so eine sache, da habe ich auch schon neg. Erfahrungen gemacht.
Hauptstreitpunkt sind immer die Immobilien.
Kinder stehen im Erbrecht über allem.
Ich kenne einen Fall bei uns, da hat der Sohn den Vater nach Ableben der Mutter auf Erbauszahlung verklagt um sich einen Ferrari zu kaufen.
Der Vater nahm dann einen Kredit und mußte ein Viertel des Hauses nochmal bezahlen.
Berliner Testament ist bei deutschen zwar üblich in F aber unbekannt und kann  nicht angewendet werden.
Deswegen haben viele Ehepaare das lebenslange Wohnrecht in der Immobilie nach Ableben des Ehepartners vereinbart.
Aber Vorsicht!!!
Das hat nichts mit Berliner Testament zu tun. Die Kinder erben trotzdem. Nur können Sie das Erbe eben erst nach Ableben des zweiten Elternteils nutzen.
Das schlimme ist aber, sie stehen im Grundbuch. Das heißt der Überlebende ist nicht mehr Herr im Haus. Vor allem bei Patchworkfamilien wie bei Bettina ist das sehr gefährlich.
Stell dir vor dein Mann stirbt, seine Kinder erben den Pflichtteil, deine Kinder nichts. Seine Kinder stehen nun im Grundbuch und du wohnst mit deinen Kindern und eventuell auch noch mit seinen im Haus.
Da können aus Freunden Feinde werden. Du kannst nichts mehr machen ohne das Einverständnis der Kinder deines verst. Mannes.
Ich seh das bei meiner eigenen Schwiegermutter. Sie will das Riesenhaus verkaufen, 5 Kinder zum Teil in Übersee wohnend und sich überhaupt nicht wohlgesonnen stehen im Grundbuch und blockieren alles. Sogar der Verkauf einer simplen Wiese wird zum monatelangen Papierkrieg mit offenem Ausgang.
Wir sind im Moment am Überlegen eine SCI zu gründen. Das ist in F die einzige Möglichkeit Immobilienstreitigkeiten nach Erbfall weitgehend zu umgehen.
Das überzeugendste Argument dafür: Es steht nur die SCI als Firma im Grundbuch.
Wenn die Ehepartner jeder 50% dieser Firma besitzt, behalten sie immer die Mehrheit. Bsp. Bettina: Dein Mann stirbt, du erbst 50% von seinen Anteilen seine Kinder zusammen 50% von seinen Anteilen. D.h. du hast dann 75% der SCI Anteile und bestimmst alleine über die Immobilie. Du kannst verkaufen, renovieren, aufteilen in Eigentumswohnungen, seine Kinder rausschmeißen wenn ihr euch gar nicht vertragt u.s.w.
Nachteil: Es ist halt eine Firma und da enstehen jedes Jahr ein paar Kosten, die man aber z.T. steuerlich wieder verrechnen kann.

Grüße


206
Hallo,
wie Ralph sagt sind der Umsatz der sàrl mit der deutschen Firma, sowie dein Gehalt, das du von deiner sarl beziehst zu trennen.
Um den Umsatz der sarl wird es wohl auch nicht gehen, die kann ja Geschäfte in der ganzen Welt machen, soviele sie will. Es geht dabei um Entsendung von Arbeitnehmern einer franz. sàrl ins Ausland, die dort Montage- oder sonstige Arbeiten für die franz. sàrl ausführen. Und da kann es durchaus sein, daß der entsande Arbeitnehmer, also du selbst, sein Einkommen im Ausland, also in D versteuern muß und zwar komplett wenn er  mehr als 182 Tage pro Jahr im Ausland tätig ist. Darunter sind es Teilbeträge die ans ausländische Finanzamt gezahlt werden müßen.Da kannst du mal auf gouv.fr oder auf die Seiten der Auslandsfranzosen wie france-expatries oder ähnliches gehen, da ist das alles erklärt.Ab wieviel Monaten Aufenthalt man sich in D anmelden muß weiß ich nicht, hat aber mit der Einkommensteuer nichts zu tun, da können dann höchstens noch Sozialabgaben anfallen.
Du sprichst ja von Steuerfahndung und nicht von Steuerprüfung und da gehe ich mal aus, daß es hier ja eine Vorgeschichte dazu gibt sonst würden die ja nicht gleich eine Durchsuchung machen.
Ich schreib jetzt einfach mal hypothetisch was ich aus deinen Beiträgen verstanden habe: Du lebst und arbeitest das ganze Jahr in D, wohin du von deiner sàrl die du in F gegründet hast, weil du aus welchen Gründen auch immer in D keine Firma haben darfst "entsand" wirst. Die Wohnung in der du lebst hat die sàrl für dich gemietet. Die sàrl schreibt deinem wahrscheinlich einzigen Kunden Rechnungen und du versteuerst Umsatz sowie dein Gehalt alles in F.Du bist auch in F sozialversichert. Somit ist für die Franzosen alles klar, da wirst du auch nie Schwierigkeiten bekommen aber aus D würde ich mich an deiner Stelle dauerhaft zurückziehen weil das mit den schwedischen Gardinen gar nicht so unwahrscheinlich ist.

Grüße


207
Technik / Re: Free Hotline aus Deutschland erreichen?
« am: 02. September 2014, 10:34:18 »
Hallo,
die Frage tritt ja immer wieder auf, wie man 08 Nummern  aus dem Ausland erreichen kann.
Hab mal nach "appeler free depuis l´étranger" gesucht und bin auf einen Service gestoßen der Verbindungen zu diesen Nummern herstellt.
http://www.08depuisletranger.com/ Ist halt nicht ganz billig und ich habe es auch nicht ausprobiert ob es funktioniert.
Grüße

208
Hallo,
ich habe genau das gleiche Problem wie du, Grenzgänger und 60 km einfach zur Arbeit mit Dienstwagen.
Machte laut Steuerberater einen geldwerten Vorteil von ca. 900 €uro wie bei dir.
Ich habe 3 Jahre lang diese 900 € versteuert und im Gegenzug meine Fahrten zur Arbeit als frais réel abgesetzt.
Jetzt hatte ich eine Steuerprüfung mein Vorgehen wurde nicht akzeptiert.
Da hier mal wieder 2 Steuerrechte aufeinandertreffen muß differenziert werden.
Dein AG muß die Gehaltsabrechnung nach deutschem Recht machen, da kommt er nicht drumrum, schließlich kann es ihm ja egal sein wo du wohnst.
Du versteuerst aber nach franz. Recht und mußt diese Regeln anwenden, d.h. du mußt deine Geh.abrechnung modifizieren.
Du steichst den deutschen geldwerten Vorteil raus, der findet in F keine Anwendung und rechnest den franz. geldwerten Vorteil rein der sich wie folgt ermittelt.
12%/Jahr des Kaufpreises (Rechnungsbetrag incl. MwSt) wenn das Fzg. jünger als 5 Jahre ist und der AG auch das Benzin bezahlt
9%/Jahr des Kaufpreises (Rechnungsbetrag incl. MwSt) wenn das Fzg. älter als 5 Jahre ist und der AG auch das Benzin bezahlt
40%/Jahr der Leasingrate(Rechnungsbetrag incl. MwSt) wenn das der AG auch das Benzin bezahlt
Also wichtig: in F zählt der Kaufpreis neu oder gebraucht, nachzuweisen durch Rechnung und nicht der Listenpreis
Wenn du das Benzin selber bezahlen mußt verändert sich der Prozentsatz, kannst du alles im Internet nachforschen z.B. hier:http://www.expert-comptable-tpe.fr/posts/view/voiture-de-fonction-calculer-avantage-en-nature-du-dirigeant-#L%26rsquo%3Bavantage+en+nature+du+v%26eacute%3Bhicule+de+soci%26eacute%3Bt%26eacute%3B+%3A+deux+modes+de+calcul
Frais réel kannst du keine ansetzen da es nicht dein eigenes Auto ist.
Bsp. Du hast € 40000 in F zu versteuerndes Einkommen .
darin sind € 10800 ohne MwSt. geldwerter Vorteil enthalten.(Dein AG muß den geldwerten Vorteil für im Ausland wohnende Angestellte exkl. MwSt angeben, das vermindert deine Sozialabgaben(deutsches Recht, muß der Steuerberater wissen))
Du ziehst jetzt also von den 40000 € die 10800 € geldwerter Vorteil ab das macht 29200 € zu versteuerndes Einkommen.
Jetzt lässt du dir vom AG die Rechnung für das Fzg. geben und nimmst vom  Betrag incl. MwSt.12% 35000€x12%=4200 €
Jetzt 29200€ + 4200 € = 33400 €
Diese 33400 € trägst du bei zu versteuerndes Einkommen ein und nichts anderes.
Die nächste Überlegung ist die Rentabilität. nach franz. Rechnung versteuerst du für das Auto 4200 € und kannst keine Fahrten zur Arbeit geltend machen ob es da nicht rentabler ist ein Fzg. privat zu kaufen, die Fahrten zur Arbeit als frais réel abzusetzen( wobei du plausibel erklären mußt warum 60 km einfach zur Arbeit, sonst werden höchstens 40km akzeptiert) und für Dienstfahren dein Fzg. dem AG zur Verfügung zu stellen der dir das dann  wieder vergütet.

Alles etwas kompliziert, mach das beste draus

 Grüße



209
Steuern / Re: Steuerprüfung
« am: 01. Juli 2014, 09:50:18 »
Hallo,
danke für die rege Beteiligung, ich gebe mir mal selbst eine Antwort, für die die es interessiert und vielleicht in einer ähnlichen Lage sind.
Gestern nachmittag war ich 2,5 Std. auf dem CDI, um die Erklärungen 11,12,13 neu zu machen.
Trotz Einbestellung war die Sachbearbeiterin nicht da. Die neue Sachbearbeiterin hat auf einmal die Bilanzen meines Besitzunternehmens akzeptiert.
Das heißt ausl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Bilanzergebnis übernommen fertig und nicht ausländische Vermietung und Verpachtung.
Ich hatte alle Belege dabei um die Kosten zu belegen, nichts gebraucht.
Anders sieht es bei der Privatnutzung des Firmen PKW aus.Da gelten halt wirklich die franz. Regeln, d.h., den deutschen geldwerten Vorteil aus der Gehaltsrechnung rausrechnen und  12% vom Rechnungsbetrag des Autos incl. MwSt./Jahr reinrechnen. Damit ist alles abgegolten. Weg zur Arbeit kann nicht geltend gemacht werden.
Da muß ich jetzt überlegen ob es nicht günstiger ist einen PKW privat zu kaufen und die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen und tagsüber für Dienstfahrten dem Betrieb zu vermieten.Andererseits müsste ich dann halt auch die Reparaturen und Spritkosten privat bezahlen und das alles TTC.
Dritter Punkt war die Betriebsrentenversicherung, aber das ist jetzt zu kompliziert hier zu erklären

Grüße


210
Steuern / Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« am: 25. Juni 2014, 18:54:09 »
Hallo,

mir wurde das heute auf dem CDI so erklärt, daß es den Franzosen vollkommen Wurst ist was auf deinem deutschen Gehaltzettel steht.
Du mußt den geldweten Vorteil für deinen Firmenwagen, den dein AG auf dem Lohnzettel eingetragen hat wieder streichen und den nach französischem Recht geltenden eintragen.
Das sind dann nicht 12% vom Listenpreis des Fahrzeuges / Jahr jetzt netto ohne MwSt. gerechnet, sondern 12 % vom Rechnungsbetrag brutto incl. MwSt. die du dann als geldwerter Vorteil zu deinem Brutto dazurechnen und versteuern mußt. ( Bei Leasingfahrzeugen gelten andere Regeln) Damit ist klar daß der AN die TVA nach F abführt.

Grüße

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