Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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Hm, mir wurde gesagt, dass man mit den WW-Kennzeichen lediglich in F fahren darf. Grenzübertritt wäre aus Gründen der Versicherung nicht erlaubt?
Oder wurde das mittlerweile geändert?

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Die deutschen rosa FS werden in F derzeit nicht umgetauscht. F hat die europ. Richtlinie bzg. der neuen FS noch nicht umgesetzt. Die rosa FS sind bis 2033 gültig!

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F31674

Ich habe das gerade durchgegeigt und meinen Antrag abgelehnt bekommen mit dem Hinweis, dass dt. FS nur bei Diebstahl oder Verlust in F ‚umgeschrieben‘ werden können.

Danke für die Info. Hatte selbst schon gesucht, aber nix gefunden. Jetzt weiß ich, dass mein frz (mein dt wurde in den 90igern in einen frz umgeschrieben) rosa Lappen noch nicht umgetauscht werden muss?

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Sonstiges / Re: Wespen
« am: 30. Juni 2020, 06:57:23 »
Bitteschön ?

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Sonstiges / Re: Wespen
« am: 29. Juni 2020, 16:00:33 »
"guêpes frelons" Reichweite 6m
Point vert müsste so etwas haben
Gibt auch mit 4 oder 10m Reichweite

Das 1. Nest hat unsere Feuerwehr beseitigt.
Beim 2. sollten wir uns selbst darum kümmern

Ich habe irgendwann aufgehört zu zählen. Irgendwie mögen die Wespen unser Grundstück.

Da, wo schon mal gesprüht wurde, kommen sie so schnell nicht wieder hin.
Das Spray kann man daher auch als Prophylaxe benutzen.

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Arbeiten / Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« am: 29. Juni 2020, 14:54:39 »
Solltest Du und / oder Deine Tochter (sofern über Dich familienversichert) auf die dt Krankenversicherung angewiesen sein, hast Du noch ein Problem.
Wohnsitz F = Bezug Arbeitslosengeld von F = nur noch in F Krankenversicherung

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Ihr könnt Euer Kind in D an einer Schule anmelden. Voraussetzung ist, dass keine neue Klasse daraufhin gebildet werden muss. Das könnt Ihr bei der Schulleitung erfragen.
Ihr müsst dann den Schulsachkostenbeitrag entrichten. Einmalig zu zahlen. Für eine Grundschule im Saarland für das Schuljahr 20/21 knapp 800€. Dieser Betrag steigt jährlich um ein paar Euro.
Von F braucht Ihr die Entbindung von der frz Schulpflicht.
Was Dragonvamp geschrieben hat, müsste die Abmeldung von der frz Schule sein.

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld/famielienbeihilfe wer zahlt was?
« am: 14. Juni 2020, 15:16:16 »
Ihr wohnt also in D?
Sie hat die Arbeit in D verloren.
Du arbeitest in Ö?
Wenn dem so ist, bist Du hier falsch. Grenzgängerforum für wohnhaft F und Arbeit in D.
Allerdings kenne ich jemanden, den ich fragen könnte. Da wäre halt die Beantwortung der oben gestellten Fragen nicht schlecht.

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld/famielienbeihilfe wer zahlt was?
« am: 14. Juni 2020, 10:53:40 »
Du arbeitest in Ö, ok.
Ihr wohnt alle in F?
Sie hat ihre Arbeit in D verloren?
Wo wohnt und arbeitet der Papa des Großen?

Sollte der Papa des Großen in D wohnen und arbeiten, so müsste das Kindergeld über den Papa in D beantragt werden können.

Für den Rest sind noch zu viele Fragen offen.


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Wann bekommt man Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und wann nur nach frz Recht?

Situation derzeit = Vater Wohnsitz F, Arbeit D

Kids und ich Wohnsitz F. Wollen aber so schnell wie möglich nach D ziehen.

Momentan erfolgt Unterhaltszahlung nach Gutdünken des Vaters, da halt noch kein Termin vor Gericht möglich war. Und nein, außergerichtlich geht da leider nichts. Dass seine Kinder von dem, was er mir übrig lässt mit leben müssen, ist ihm wurscht.

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Nein, man braucht einen Gerichtsbeschluss oder ein Schreiben vom Jugendamt.  Ein Freund von mir hatte deswegen Probleme und musste Strafe zahlen. Wir haben dann die Dokumente nachträglich organisiert und er kam mit einem blauen Auge davon

OK, Danke für die Info.

Bin ja mal gespannt, wie das Finanzamt das so sieht, wenn es noch keinen Beschluß gibt, da noch kein Termin vor Gericht statt gefunden hat (1. Termin bisher 2x verschoben - 1x wg Streik vor Gericht und 1x mangels Dolmetscher).

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Wieder etwas dazugelernt?

Sorry, das Fragezeichen hat sich irgendwie ans Ende geschummelt. Wollte eigentlich nen Smiley setzen.

Sage auch Danke für die Info?

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Hallo und Bonjour,  :winkerwinker:

vielleicht ist es irgendwo schon beschrieben, aber leider konnte ich bisher nichts passendes finden.
Kann man den Kindesunterhalt für ein Kind das überwiegend in Deutschland bei seiner Mutter lebt in der Steuererklärung ansetzen ?

Viele Grüße

Zshlst Du nach Düsseldorfer Tabelle? Wenn ja, warum? Wegen Wohnsitz D?

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Wenn du vom Jugendamt eine Bestätigung hast, dass du Betrag x an unterhalt zahlst, kannst du diesen in der Erklärung angeben. Allerdings solltest du Kontoauszüge mit den Überweisungen mit dem Betreff  Unterhalt vorlegen können, falls es zur Kontrolle kommt

Reicht nicht auch eine Bescheinigung der Mutter über die Zahlung des Unterhalts?
So läuft es zumindest, wenn alle wohnhaft in F

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Hm, hatte damals mit der Elterngeldstelle telefoniert. Da ging nix in Sachen Steuern.
Evtl hat sich ja auch in der Zwischenzeit etwas geändert.

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Wieder etwas dazugelernt?

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