Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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@Iggelchen
Frz. sprechen wird Euer Kind evtl. mal später können, aber wohl kaum fließend.
Aber auch schreiben? Soll es sich später in F aufhalten können oder den Rückzug nach D starten, wo es wohl auch benachteiligt wäre, da man mit Kinderbüchern und Filmen wohl kaum irgendeine Sprache erlernen kann!
Nix gegen die Idee - aber die "Möchtegernbeibringer" zu Hause müssen schon etwas "auf dem Kasten haben", damit die Kinder hinterher nicht total aufgeschmissen sind.
Die Tochter einer Nachbarin macht jetzt Schule von zu Hause - ist aber schon 16 und hat ihr College hinter sich. Intelligent genug dafür ist sie, ob sie den nötigen Biss dafür hat, das Ganze auch durchzuziehen wird sich zeigen.
@Freilerner, etc.
Versaut Euren Kindern nicht die Zukunft, indem Ihr Euren Kindern etwas beibringen wollt, was Ihr selbst überhaupt nicht könnt!

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Behörden / Re: Pass oder Perso
« am: 04. Januar 2013, 22:07:31 »
@chevymichel: Adler ist fluglahm, da nur halber Adler (mein Mann ist Franzose)  ;)
Das mit dem Perso für Kid's unter 16 werde ich bei nächster Gelegenheit mal in D nachfragen.

@Waylon57
Die Großen stehen bei mir noch im Reisepass, allerdings ist der mittlerweile abgelaufen.
Die Tour nach Straßburg war uns bisher echt zuviel.
Evtl. können die mir auf'm Amt in D ja auch Auskunft geben, ob Reisepass ja oder nein

333
Behörden / Re: Pass oder Perso
« am: 03. Januar 2013, 21:47:47 »
@Waylon57
Unsere Kinder haben alle eine carte d'identité, benötigen sie dann noch zusätzlich den Kinderreisepass, wenn sie sich in D aufhalten?


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Rund um's Kind / Re: Kind kriegen in F
« am: 03. Dezember 2012, 16:01:04 »
@Yene
"Juchhuuu...somit kann ich wohl tatsächlich in Frankreich entbinden und der Vater des Kindes kann dann dabei sein." 
Kann er nur in F bei der Entbindung dabei sein?
Also in D sagt bestimmt keiner im Krankenhaus oder in der Klinik etwas, wenn er z. B. kein Wort versteht oder sagen kann. Dabei sein darf er aber bestimmt, wenn er nicht gerade 'nen Parkplatz suchen muss und Euer Kind es so eilig hat und nicht mehr auf den Papa warten kann. Bei unserem letzten Sohn war mein Mann daher leider nicht bei der Geburt dabei.

Den ganzen Papierkrieg würd' ich mir an Deiner Stelle echt ersparen.

Solltest Du fließend Französich sprechen, kannst Du Dir meine weiteren Zeilen eigentlich sparen.

Was ist eigentlich, wenn's dem Würmchen nicht gut gehen sollte? Ist dann gleich eine Kinderklinik in der Nähe? Kannst Du dann direkt dabei sein? Verstehst Du dann auch alles, kannst Du dann alle Fragen, die Dir notwendig erscheinen, stellen?
Was, wenn's Dir unter der Geburt oder hinterher bescheiden geht? Würdest Du in so einem Fall gerne in einem fremden Land im Krankenhaus liegen?
Klar man soll den Teufel nicht an die Wand malen - aber auch nicht alles durch die rosarote Brille betrachten.

Mein Mann ist Franzose, wir wohnen in F, es gibt auch Verwandschaft in der Nähe von Metz, wir sind zu AMP wg. Kinderwunsch nach Metz gegangen, irgendwie habe ich mich auch durch die ganzen Versuche durchgewurschtelt, da mein Mann ja auch nicht immer dabei sein konnte, aber entbunden habe ich nur in D.

Wünsch' Dir und Deinem Würmchen eine gute Kugelzeit.

Anne

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Steuern / Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« am: 02. Dezember 2012, 20:56:37 »
Bissel spät an.
Unsere laufen auch zum 31.12.2012 aus.
Mein Wisch ist schon beim FA in D. Muss mal in der Firma nachfragen, ob schon ein Freistellungsbescheid ausgestellt worden ist.
Den meines Mannes haben wir Freitag von FA in F retour bekommen, muss jetzt noch ans FA in D. Habe vorsichtshalber das Teil gescannt, werde morgen beim FA anrufen wg. EMail. Dann haben die's direkt und können schon mal tätig werden und müssen nicht noch ewig auf die Post warten.
Wir haben beide Bescheide Anfang Oktober den Arbeitgebern gegeben. Mitte/Ende November bekamen wir den von meinem Mann mal endlich wieder, direkt ab zum FA in F und morgen dann halt ab zum FA in D. Müsste also noch funzen.
Solltest Du nicht saumäßig Glück haben, wird Dein Januar-Gehalt wohl in D versteuert werden.
Drück' Dir mal die Daumen :doppeld:



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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 24. November 2012, 18:54:17 »
Stimmt, steht so nicht d'rinne.
Nur, Elterngeld bekommst Du, wenn Du für den Bezugszeitraum zu Hause beim Kind bleibst und nicht zur Arbeit gehst, bzw. wenn Du Deine Arbeitszeit auf die zulässige wöchentliche Stundenzahl reduzierst. Beides setzt jedoch voraus, dass man überhaupt erst ein bestehendes Arbeitsverhältnis (durch die Elternzeit ganz oder teilweise ruhend) hat.

Evtl. braucht man für den Mindestbetrag von 300,- € kein bestehendes Arbeitsverhältnis, aber so ganz schlau werde ich aus den "Informationen zum Bundeselterngeld" auch nicht.

Die Damen und Herren vom zuständigen Amt müssten Dir aber Rede und Antwort stehen können.

Ich drücke Dir mal die Daumen, dass der Amtsschimmel nicht zu laut wiehert und mal absieht von wegen längstens drei Monate rückwirkend, solltest Du Anspruch auf's Elterngeld haben.

LG
Bingo

337
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 24. November 2012, 16:15:33 »
Du benötigst sowohl für das Elterngeld aus D, als auch für die "Allocation differentielle" aus F ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis in D zwischen dem 1. und dem 2. Kind und auch nach dem 2. Kind, ansonsten gibt's nix, da Du dann ja auch in keiner Elternzeit bist sondern arbeitssuchend.


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Rund um's Kind / Re: Kind kriegen in F
« am: 22. November 2012, 15:08:02 »
@Nutellalein

Verliert ein früher ausgestelltes E106 damit seine Gültigkeit?
Ich war schon froh, dass die das nicht mehr jährlich wollten sondern endlich das Kreuzchen bei "bis zum Widerruf der vorliegenden Bescheinigung" machten.
Fängt jetzt der Spaß mit dem Nachfolgeformular 1 wieder von vorne an?

LG

Bingo

339
Rund um's Kind / Re: Kind kriegen in F
« am: 21. November 2012, 14:24:40 »
@ Anne
So ganz stimmt das nicht.
Sollte sie zu diesem Zeitpunkt sich in D schon abgemeldet haben und in F angemeldet, so muss zuerst auf dem Formular E106 von der CPAM der Familienversicherungsschutz in F bestätigt werden. Danach kann die Krankenkasse in D erst das Kind mitversichern - und dieser Vorgang kann sich ganz schön in die Länge ziehen.
Dieser Fall setzt allerdings voraus, dass jemand von den beiden Grenzgänger (F wohnend, D arbeiten) ist.

@ Yene
Es gibt eine Menge Variablen in Deinen Fragestellungen - Du wirst wohl etwas Geduld mitbringen müssen, bis die Dir alle beantwortet werden können.
Da Du z. Zt. keinen Arbeitsplatz hast, würde ich mich an Deiner Stelle auf keinen Fall in D abmelden, da Du damit auch den Anspruch auf die Krankenversicherung in D verlieren würdest.

LG
Bingo



340
Wohnen / Re: Lohn oder Kontopfändung in Deutschland
« am: 19. November 2012, 10:10:28 »
@Eric
hinter einer Lohnpfändung müssen nicht immer Schulden stecken.
Das kann auch eine "supernette" Ex-Frau sein, die den Hals nicht voll bekommt und ihren Unterhalt über diesen Weg absichert obwohl das absolut nicht nötig gewesen wäre.
In diesem Fall könnte es dann auch der Ex-Mann sein.

@Nicole2102
Sollte die Lohnpfändung wg. Schuldentilgung sein, kann ich allerdings Eric nur zustimmen - erst mal die alten Schulden begleichen bevor wieder neue gemacht werden - glaube nicht, dass Peter Zwegat auch ins Elsass kommt  ;)

341
Veranstaltungen / Stammtische / Re: Martinsumzug Spicheren????
« am: 10. November 2012, 18:44:26 »
Ei um so besser, hier in der Gegend (Raum Bouzonville Richtung Niedaltdorf) gibt's leider nix. Mein Mann kommt aus dem Raum Sarrebourg und kennt's von dort her leider auch nicht.

LG

Bingo

342
Veranstaltungen / Stammtische / Re: Martinsumzug Spicheren????
« am: 06. November 2012, 21:11:39 »
In Frankreich gibt's diesen Brauch nicht.
Denke nicht, dass Du irgendeinen Ort finden wirst, der einen Martinsumzug macht.
Zudem ist der 11. November ein frz. Feiertag, da der 1. Weltkrieg am 11.11.1918 beendet wurde.

LG

Bingo

343
Rund um's Kind / Re: Nachwuchs geplant - was beachten?
« am: 04. November 2012, 15:23:50 »
Hallo Nutellalein

die Prämie, falls es denn Euer Einkommen zuläßt, gibt es auch für Grenzgänger-Eltern. Unsere Kinder sind in D geboren, Prämie gab es für uns allerdings erst ab dem 2. Kind.

LG

Bingo

344
Technik / Re: Handytarife für Kinder
« am: 25. September 2012, 22:28:48 »
Hallo!

Eigentlich müssen die Kid's bei Vertragsabschluß 14 Jahre alt sein, lt. einem frz. Bekannten. Der hat den Kampf mit seiner Tochter im März daher verloren  :D. Sie hat allerdings nur 'was zum Aufladen.

Bingo

345
Behörden / Re: Ledigkeitsbescheinigung
« am: 24. September 2012, 23:46:44 »
Oh Mann, da rede einer mal noch 'was von wegen Europa.

Wir hatten damals ja schon die Nase voll, bis wir endlich alles beisammen hatten, nur das die Leutchen damals wohl mehr Ahnung hatten.
OK, evtl. liegt es auch daran, dass ich erst ab Standesamt in D abgemeldet war, kann mich noch dunkel daran erinnern, dass ich mich vorher ummelden wollte, die vom Standesamt mich aber händeringend gebeten haben das bitte ja nicht zu tun, da sonst alles noch komplizierter werden würde, mh....

Bei uns hieß das Teil halt Ehefähigkeitszeugnis bzw. CERTIFICAT DE CAPACITE A MARIAGE. Ausgestellt wurde es damals vom frz. Konsulat in SB, die für den frz. Wisch und die dt. Übersetzung 180 DM haben wollten, unser dt. Standesamt wollte dann nochmal 85 DM für die Überprüfung.

In die Länge hatte sich die Sache auch gewaltig gezogen. Aufgebot wollten wir damals im Oktober bestellen, konnten wir allerdings erst, nachdem die Mühlen endlich gemahlt hatten, im folgenden Februar machen. Nachdem zwei Wunschtermine von uns sozusagen abgelaufen waren, entschieden wir uns dann dafür, noch ein wenig länger zu warten und dann erst mitte des Jahres zu heiraten, da wir somit dann auch noch Steuern sparen konnten.

Viel Glück Euch beiden!
Bingo

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