Grenzgaenger Forum

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Das Formular müsstest Du weiter oben einfach anklicken können. Ausfüllen und an die Email, die ich weiter oben angegeben habe, senden.

Die Befreiung brauchst Du für alle Kinder  die in F wohnen aber in D zur Schule gehen sollen. Vermutlich bis einschließlich 16. Lebensjahr. Für den Ältesten (damals 17) hatte ich die Befreiung für die Berufsschule auch beantragt, kam aber keine mehr.

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Technik / Re: Linky, neuer Stromzähler
« am: 29. Dezember 2020, 18:35:03 »
Hm, bei 6KVA hatte ich so einiges laufen. 2 Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschine, Backofen und der ganze Kleinkram, der noch so daran hängt.
Nur wehe, Wasserkocher oder Staubsauger kamen dazu...
Habe irgendwann es aufgegeben und 9KVA genommen. Und ja, mich hat auch lange der Preis abgeschreckt.
Bisher ist seitdem keine Sicherung mehr heraus geflogen.
Haben seit Oktober auch Linky. Läuft wie davor.

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Sonstiges / Re: Anwalt für Scheidung
« am: 28. Dezember 2020, 19:11:45 »
Hast eine PM

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Hallo Carmen,
gern geschehen.

Die Befreiung musst Du halt für jedes Schuljahr aufs Neue beantragen.

Hat Dir die Leitung von der GS auch gesagt, dass Du den Schulsachkostenbeitrag jährlich zu entrichten hast sofern Du keine Steuern in D zahlst?
Der Betrag steigt jedes Jahr um ein paar €. Für das Schuljahr 2020/2021 waren es 792€. Ist bei der GS einmalig vor dem 01. Juli jeden Jahres zu entrichten.
Der Schulsachkostenbeitrag wird an die Gemeinde der GS gezahlt.

Du kannst ja Rückmeldung geben, ob das mit der Befreiung jetzt schon geklappt hat.

Viele Grüße

Anne

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Anbei das Formular für den Antrag.
Ich habe es dieses Jahr an folgende Anschrift gemailt:

anthony.galioro@ac-nancy-metz.fr

Du kannst es ja jetzt schon probieren.

Hatte im Juni (warte auch nicht gerne den Ferienbeginn ab) innerhalb einer Woche die Befreiungen für Grund- und Gemeinschaftsschule.
Die Befreiung für die Berufsschule von Ende Juli hat dann doch bis Ende August gebraucht.




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Für welches Schuljahr soll es denn sein?
Für 2021/2022?
Mir wurde gesagt, dass man den Antrag immer erst in den Sommerferien (oder kurz davor) vor dem betreffenden Schuljahr stellen kann.

Bin jetzt unterwegs.
Formular kann ich Dir heute Abend schicken.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 12. Oktober 2020, 18:37:35 »
Scheibengleister, ich habe den ganzen Kram vor max 2 Wochen erst vernichtet.

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Rund um's Kind / Re: Familienleistungen
« am: 11. Oktober 2020, 23:06:48 »



Ach ja, ich habe festgestellt, dass die Smileys, die ich hier benutzen möchte in 'Fragezeichen' oder ähnliches umgewandelt werden. Hat das Problem noch jemand ausser mir?

Ist bei mir auch so. Die smilies vom Handy sind nicht gleich mit den smilies im Forum

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Dann lasse ich die Smileys mal besser sein.

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Rund um's Kind / Re: Familienleistungen
« am: 11. Oktober 2020, 15:09:07 »
Leider gibt es bei Scheidung auch kein Deutsches Kindergeld,auch wenn der Ex in Deutschland arbeitet. :'(

das stimmt nicht eine freundin von mir bekommt auch den differenzbetrag aus D weil ihr ex dort schafft

Wenigstens mal ein Lichtstreif am Horizont.
1 Jahr getrennt, Scheidung läuft in F gerade an.
Zukünftiger Ex arbeitet in D.
Alle wohnen in F.
Zukünftiger Ex separat.
Kinder mit mir.
D & F prüfen seit der regulären Nachfrage im Frühjahr seit Juni die Zuständigkeit.
Hatte schon Bedenken, dass es nur noch das doch recht geringe Kindergeld aus F geben wird.

Ach ja, ich habe festgestellt, dass die Smileys, die ich hier benutzen möchte in 'Fragezeichen' oder ähnliches umgewandelt werden. Hat das Problem noch jemand ausser mir?

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Rund um's Kind / Re: Familienleistungen
« am: 11. Oktober 2020, 07:43:40 »
@Kembser
Dass man in D eine Differenzzahlung beantragen kann, wenn F für das Kindergeld zuständig ist, wusste ich noch nicht.
Danke für diese Info ?

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Rund um's Kind / Re: Familienleistungen
« am: 10. Oktober 2020, 11:43:07 »
Sobald von einem Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) aus F bezogen werden, ist wohl leider F zuständig.

Da wird auch weder D noch F eine Aussage abgegeben.
Erst wenn es soweit ist, wird geprüft werden, wer denn nun zuständig ist.
Und die Amtsschimmel wiehern in beiden Ländern. Man braucht viel Geduld und leider auch ein finanzielles Polster oder Menschen, die einen unterstützen können.
Solange die Zuständigkeit nicht geregelt ist, stellt D die Zahlungen ein. Es gibt erst wieder Kindergeld, wenn geklärt ist, ob nun D oder F zuständig ist

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Rund um's Kind / Re: Familienleistungen
« am: 09. Oktober 2020, 17:50:16 »
Solange sie verheiratet und nicht getrennt sind, können die Kinder und die Ehefrau über ihn familienversichert sein.

Es sei denn, sie meldet sich in F arbeitslos.
Dann ist bei ihr nix mehr mit Familienversicherung.

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Versicherungen / Re: Wechsel des Versicherungsnehmers
« am: 07. Oktober 2020, 21:50:37 »
Geht das auch, wenn man selbst nicht der ursprüngliche Versicherungsnehmer war?

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Versicherungen / Wechsel des Versicherungsnehmers
« am: 06. Oktober 2020, 21:33:06 »
Hallo, gibt es in Frankreich bei einem bestehenden Vertrag auch wie in Deutschland die Möglichkeit den Versicherungsnehmer zu wechseln?
Konkret geht es um die Versicherungen für:
Motorrad
Haus
Auto

Oder kennt jemand einen, der mir hierzu eine verbindliche Auskunft geben kann?

Schon mal lieben Dank für Eure Antworten ?

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@Ralph
vielen Dank für die Info :doppeld:

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