Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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Behörden / Re: Ledigkeitsbescheinigung
« am: 09. September 2012, 18:34:10 »
Das ist eine Ehefähigkeitsbescheinigung.

CERTIFICAT DE CAPACITE A MARIAGE


Da wir (ich bin Saarlännerin  :laugh: und mein Mann ist Franzose) damals in D geheiratet haben, ging das über's frz. Konsulat in SB.

LG Bingo




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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 18. August 2012, 22:59:05 »
@Chevymichel

Habe sowohl als auch erhalten.
Zunächst ist D d'ran mit den Leistungen. Dann verrechnet F alles, und in meinem Fall bekam ich von F noch was dazu, wenn  ich die Ämter richtig verstanden habe, in Papierform habe ich von F noch nie etwas bzgl. Leistungsanspruch gesehen.
Mir ist allerdings eben eingefallen, dass es evtl. auch daran gelegen hat (Elterngeld + allocation differentielle), dass ich nur den Mindestbetrag vom Elterngeld inkl. Geschwisterbonus, also 375,- €, bekommen habe, da ich zwischendurch nicht gearbeitet habe, sondern die kompl. Elternzeit genommen habe bzw. immer noch nehme.

Nachfragen bei der CPAM würd' ich aber schon an Eurer Stelle.

LG Bingo

348
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 13. August 2012, 11:06:38 »
@Chevymichel

Das Problem mit CPAM & dt. Krankenkasse gibt es jetzt etwa zwei Jahre, nachdem es diesbezüglich eine Änderung gab. Evtl. sieht die eine dt. Krankenkasse das lockerer als die andere, aber bei der TK läuft nix ohne den ausgefüllten Wisch von der CPAM - leider, wir hätten auf das HickHack auch verzichten können.

Die Unterstützung mit "Allocation differentielle" richtet sich nicht nach dem Familieneinkommen. Berücksichtigt wird das dt. Kindergeld, welches wesentlich höher ist als das frz. Kindergeld. Bleibt nun ein Elternteil in Elternzeit (congé parental), werden das dt. Kindergeld und evtl. Lohn/Gehalt aus verringerter Stundenzahl aufgerechnet, aber nicht Lohn/Gehalt vom Partner. Die Kohle gibt es längstens für die vollen drei Jahre Elternzeit.

LG Bingo

349
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 12. August 2012, 15:33:39 »
Thema CAF:
Macht Deine Frau Elternzeit für's 2. Kind? Bleibt sie in der Zeit kpl. zu Hause oder verringert sie nur die Stundenanzahl?
Bleibt sie kpl. zu Hause, so hat sie über die CAF noch Anspruch auf "Allocation differentielle" für den Zeitraum der Elternzeit. Bei zwei Kindern und dem heutigen Kindergeld aus D können das immer noch so 800,- € alle drei Monate (Zahlungen sind im Apr, Jul, Okt u. Jan immer für die drei vorhergehenden Monate) sein.
Würde auf jeden Fall schriftlich eine Anfrage bei der CAF stellen.
Was die ganzen Formulare angeht - ich habe noch nie ein solches von der CAF zu Gesicht bekommen, aber wie Nutellalein schon schrieb, die kommunizieren untereinander, sowohl die Kindergeldkasse, als auch die Elterngeldstelle (je mit der CAF).

Thema CPAM:
Da wir in Frankreich wohnen, ist zunächst die CPAM mit der Versicherung an der Reihe. Ist man obend'rauf noch Grenzgänger, so darf man sich zusätzlich auch in D bei einer Krankenkasse anmelden. Daher ist es zwingend, zunächst in F bei der CPAM sich anzumelden und dann bei der dt. Krankenkasse. Von dort bekommt man dann das Formular E106, dieses umgehend zur CPAM schicken, evtl. auch tel. Druck machen. Die dt. Versicherung greift erst, sobald diese das E106 von der CPAM retourniert bekommen haben!
Unser Sohn musste 2011 zwei Tage nach seiner Geburt im Mai leider wg. extremer Neugeborenen-Gelbsucht auf Intensiv und hatte zudem noch Probleme mit der einen Hüfte. Zum Glück konnten wir Ende Juni die Versichertenkarte überall (2 versch. Stationen in der Klinik SLS, Ki-Arzt & Orthopäde) nachreichen, ansonsten wären saftige Rechnungen ins Haus geflattert.

Thema Voruntersuchungen:
Es gibt ab Kindergarten so zwei, drei Vorsorgeuntersuchen im Kindergarten selbst, bzw. man muss wie wir z. B. nach Bouzonville ins College mit dem Kind zur Untersuchung. Sollte bei den Untersuchungen irgendetwas auffällig sein (Sprach- und oder Sehstörungen, etc.) bleiben die auch dahinter, bis das von einem Facharzt abgeklärt wurde. Ebenso muss man mittlerweile auch Zahnarztbesuche nachweisen.

LG Bingo

350
@Nutellalein
In D sind die Vorschriften schärfer als in F.

Ein Kind hat auf dem Beifahrersitz nur etwas zu suchen wenn:
-Airbag aus & entgegengesetzt der Fahrtrichtung der Sitz (Babyschale) befestigt werden kann
-inkl. zugehörigem Sitz, sofern hinten keine Gurte sind oder alle Sitze hinten schon mit anderen Kindern belegt sind

Mein ältester (10 Jahre, ca. 1,45m) meckert auch schon, dass er doch keinen Sitz mehr bräuchte, da seine Kollegen alle ohne fahren, aber da muss er durch, für ihn gelten die Regeln aus D. In F haben die Kinder halt scheinbar alle "serienmmäßig Airbags" um Hals & Co.

In D dürfen die Kid's erst ohne Sitz fahren, sofern sie 12 Jahre alt sind und 1,50 m groß sind, damit die Gurtführung ihnen im Fall eines Falles nicht die Gurgel stranguliert und der kompl. Körperbau einen Unfall ohne Sitz besser "übersteht".

Sorry, aber mit der Sicherheit der Kid's im Auto ist nicht zu spaßen, ich könnte kotzen, wenn ich hüben wie drüben die ganzen Leichtsinnigen sehe, die ihre Kinder nicht oder unzureichend im Auto sichern (auf dem Schoß vom Beifahrer, hinten auch noch ein paar, wenn man quasi als Sammeltaxi fungiert). Es sind doch nur ein paar Meter, wir fahren auch nicht schnell - mh, das können sie dann auch dem Depp sagen, der sie mit Karacho auf's Korn genommen hat.....

351
Gegenfrage:
Wieso Kinderwunschbehandlung im Ausland? In F werden drei Versuche komplett von der CPAM übernommen und die Kryokonservierung kostet noch keine 45 €/Jahr (gegenüber ca. 300 € in D).

LG Bingo

352
Apropos Elterngeld:
Elterngeld bekommst Du, so lange Du in D einen Arbeitsplatz hast. Solltest Du in Elternzeit sein, bekommst Du zumindestens 300 € plus evtl. den Geschwisterbonus von 75 € (solange das Geschwisterkind noch nicht drei Jahre alt ist, bzw. das nächstältere noch keine sechs Jahre alt ist (während der Laufzeit der Elterngeldzeit > 12 Monate nach Geburt).

LG Bingo

353
Sofern Ihr alle in F wohnend sein solltet, Dein Mann in D arbeitet und Du über Ihn familienversichert bist (also aus F kein Arbeitslosengeld oder sonstiges bekommst), sollte es eigentlich so sein, dass Ihr Anspruch auf Kohle aus D habt. Bekommst Du aber irgendetwas von F, ist zunächst F an der Reihe und von D müsstet Ihr dann einen Anspruch auf den Unterschiedsbetrag haben, da die Kohle aus F weniger ist als aus D.

Auf jeden Fall musst Du nun die Unterlagen, die man in F von Dir verlangt, ausfüllen. Könnte sonst sein, dass beide Länder so lange nichts zahlen, bis der Papierkrieg beendet ist.

Wenn Du allerdings definitiv auf Nummer sicher gehen willst, bleibt Dir noch die Option Rückzug nach D.

LG Bingo

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Rund um's Kind / Re: Fragen zu CAF
« am: 10. Juni 2012, 15:59:35 »
Evtl. steht Euch 'ne Prämie kurz vor Entbindugstermin zu (zw. 800 u. 900 €), evtl. auch noch 'was hinterher.

Klar der Papierkrieg kann einem schon auf die Nerven gehen - selbst mein Mann (geb. Franzose) freut sich immer wieder auf's Neue, wenn er dort mal wieder anrufen "darf"  :laugh:

Aber man sollte schon bei Zeiten den ganzen Kram erledigt haben.

LG Anne

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Steuern / Re: Brutto oder Netto??
« am: 10. Mai 2012, 15:31:07 »
Falls Du arbeitslos werden solltest, bist Du ab diesem Tag auch nicht mehr in D krankenversichert. Arbeitslosengeld bekommst Du dann aus F. Musst Dir für den 1. Tag Deiner Arbeitslosigkeit einen Termin in F bei ANPE nehmen, E301 im Gepäck haben, etc. Kohle bekommst Du dann von der ASSEDIC. Zumindestens war's '96 mal so, kann heute auch evtl. über's I-Net gehen. Aber krankenversichert bist Du auch heute dann nur noch über CPAM in F!

Falls Dir dadurch eine Lücke in Deinem Bonusheft beim Zahnarzt entstehen würde, könntest Du das dann auch privat bezahlen (Kontrollbesuch bei Zahnarzt für Bonusheft-Stempel). Ist bei den Kosten für die Erhaltung des Esszimmer's heutzutage durchaus eine Überlegung wert, sofern man später wieder in D versichert wäre.

Verstehe allerdings auch nicht, wieso einige die Carte Vitale nicht beantragen - was machen die denn im Notfall? Mal schnell mit dem Kopf unter'm Arm über die Grenze springen?

Bingo

356
Wir hatten 2004 für  Österreich eine vom ADAC abgeschlossen. Unter 20 € für's Jahr. Die hat sich direkt bezahlt gemacht. Musste leider noch am Ankunftstag ins AKH in Wien. Zettel vom ADAC vorgelegt und keinen weiteren Papierkrieg gehabt geschweige denn, dass ich irgendwie hätte Vorkasse leisten müssen. Kann ich nur empfehlen. Wir sind allerdings Mitglieder beim ADAC.
Probiere es doch einfach mal dort.
Evtl. ist die AXA auch 'was für Dich.

Gruß Bingo

357
Wohnen / Re: Wasser
« am: 26. April 2012, 21:42:21 »
Wir haben ein "Pickerl" auf'm Auto dafür, ohne das Teil darf man in Bouzonville nichts entsorgen.
Das mit dem Müll läuft bei uns auch offensichtlich über die Mairie. Nachdem wir unseren Neuzuwachs dort "angemeldet" hatten, bekamen wir  letztes Jahr kurz darauf auch die Mitteilung von seitens der Müllabfuhr, dass sich der mtl. Betrag erhöht hat.
Wasser gibt's bei uns über Société des Eaux de l'Est.

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Technik / Re: Fernsehen
« am: 07. April 2012, 19:01:18 »
Wir haben zwei Schüsseln mit je einem LNB.
Eine für die dt. Sender und eine für die frz. Sender.
Zumindestens konnte man 2000 die Geschichte noch nicht anders lösen.
Ob der Receiver nun aus D oder aus F kommt ist eigentlich wurscht.
Zum Glück konnten mir meine Kollegen damals helfen, der ganze Kabelsalat zu den zwei Multischaltern war auch nicht gerade ohne.

Gut möglich, dass es mittlerweile einfachere Lösungen gibt, sollte dem nicht so sein, brauchst Du echt jemanden, der sich mit dem Kram auskennt.

Bingo

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Sonstiges / Re: Reiserücktrittversicherung
« am: 22. März 2012, 21:11:37 »
Ok, soweit war ich noch nicht. Hatte mir bisher nur die Tarife und Leistungen der Einzelnen angesehen.

Wir sind beim ADAC, waren auch schon froh darüber. Kam sogar zu uns nach Hause, als unser Auto nicht mehr anspringen wollte und die Batterien der Nachbarn zu schwach zur Wiederbelebung waren.

Bingo

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Sonstiges / Re: Dubiose Nummer!
« am: 22. März 2012, 15:08:34 »
Es nervt, aber dagegen unternehmen kann man halt nix. Rote Liste bringt auch nichts, da die Fuzzi's mittlerweile, wie Banjo schon schrieb, auf gut Glück mit ihren Automaten irgendeine Nummer wählen - ob's die jetzt nun gibt oder nicht.

Solange die Dich nicht abends z. B. nach 21 Uhr anrufen geht's ja noch.

Bingo

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