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Nachrichten - Ralf K.

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Behörden / Re: Personalausweis beantragen
« am: 07. Oktober 2010, 09:32:46 »
und die sagten mir, dass es in Baden-W. einen Erlass gibt, der das momentan noch verbietet für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, erst ab November wäre der Antrag möglich........für mich stinkt das zum Himmel, ist reine Abzocke....

Für mich hat das eher den Grund, daß Dir die christliche Regierung in Stuttgart die erkennungsdienstliche Behandlung (mit Fingerabdrücken usw.) ab 1. November aufzwingen will. Vergiß nicht, daß genau diese Regierung von Recht und Gesetz nicht besonders viel hält.

So langsam wird's recht eng mit dem Termin, und Du hast schon Monate verstreichen lassen, ohne Dein Recht durchzusetzen. Daher hängt's jetzt von Deiner Motivation ab, um der erkennungsdienstlichen Behandlung zu entgehen. Ich würde mir an Deiner Stelle das Personalausweisgesetz durchlesen und schauen, was für Deine Situation dort maßgeblich ist, mir einen Verwaltungsangestellten in einem Rathaus vorknöpfen, die Sache vor Ort ggf. bis zum Dienststellenleiter eskalieren. Zeugen und Gesprächsnotizen nicht vergessen.

Wenn Du dagegen Deine Fingerabdrücke hinterlegen möchtest und dafür auch noch 28,80 Oiros bezahlen möchtest, dann warte ab. Im November läuft eh noch nichts mit den neuen Personalausweisen mit den fernauslesbaren biometrischen Daten. D.h. Du wirst inkl. Bearbeitungszeit Deinen neuen Ausweis vielleicht schon im Januar erhalten, eher viel später. Diesen darfst Du völlig problemlos von seiner Fernauslesbarkeit befreien. Wie man so einen Chip im Ausweis endgültig deaktiviert, überlasse ich Deiner Phantasie ;-)  Die Gültigkeit des Ausweises ist dadurch nicht beeinträchtigt.

Gruß, Ralf

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Vor lauter zitieren hast du vielleicht übersehen, daß es mir nur darum ging, daß man sicher nicht so einfach wie von dir geschrieben sagen kann, daß ist ein Rechtsbruch, du mußt einfach der Polizei  drohen, wenn sie dir das fahrzeug nicht sofort rausgeben usw. weil die dürfen das eh nicht "beschlagnahmen". Sag ja nicht das es auf alle Fälle erlaubt ist, sondern nur, daß es eben nicht so eindeutig NICHT erlaubt ist.
Naja, der Fall hat sich im ersten Beitrag anders angehört als in späteren. Insofern ist eine Beurteilung der Lage sowieso erschwert.

Zur deutschen Polizei: sie nimmt sich manchmal Rechte heraus, wo sie keine hat. Eine Gelegenheit, wo sie gerne ihre Kompetenz überschreiten, ist die Beschlagnahme von Zweirädern. Das hat eine gewisse Tradition bei der Rennleitung.

Würde mir so etwas passieren, würde ich sehr wohl drohen, und zwar u.a. mit Schadensersatz. Und da wäre schnellstmöglch ein Anwalt im Spiel. Kostenmaximierung bei klarer Rechtslage! Leider, anders geht das nicht mit denen.


sondern weil die grünen Männchen eben annehmen, daß es nicht den Vorschriften entspricht. (Eben zu schnell unterwegs, Lautstärke, bauliche Veränderungen(wobei das eigentlich nur bei inländischen Fzg)).
Nur ist der Versuch des Aussitzens von Seiten des Fahrzeugbesitzers kontraproduktiv. Entzieht mir einer mein Eigentum, muß er es begründen. Schriftlich: Quittung, Begründung. Und kein "sie werden von uns hören".


Und Fzg dürfen zur Feststellung des Sachverhalts(Gutachten) natürlich sichergestellt werde.
Genau in diesem Punkt ist der Fragesteller nicht sehr deutlich geworden.

Sorry, aber auf so einen dümmlichen Vorwurf antworte ich nicht, außer das ich halt vorziehe, mich erst umfassend zu informieren, um nicht polternd den Kasper zu geben.
Die im ersten Beitrag beschriebene Situation war durchaus recht eindeutig, um mit der Polizei entsprechend umzugehen. Zumindest für mich, der sich z.B. wg. eines angeblich nicht zulässigen Endschalldämpfers im Gegensatz zu etlichen anderen nie sein Fahrzeug wegnehmen ließe.

Gruß, Ralf

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Sorry, aber warum sollen sie das Teil nicht "beschlagnahmen" können?
Für den Entzug von Eigentum gelten in der deutschen Rechtsprechung recht hohe Anforderungen.

Ich sag nur mal Stichwort: Gefahrenabwehr - ein kleiner aber ziemlich gummiartiger Paragraph. Damit kann die Polizei sehr wohl Fahrzeuge sicherstellen, wenn ansonsten eine Gefährdung andere droht.
Nicht so einfach. Das übliche Vorgehen der Polizei z.B. bei einem Betrunkenen, der uneinsichtig bzgl. seiner Fahreignung ist, ist ihm den Schlüssel zu nehmen, den er typischerweise am nächsten Tag in nüchternem Zustand beim Revier abholen kann. Die Polizei ist in diesem Fall nicht berechtigt das Auto zu beschlagnahmen, nicht mal nach einer Trunkenheitsfahrt. Sie ist nur verpflichtet(!) sicherzustellen, daß der Betrunkene nicht mehr selbst fährt. Der Betrunkene könnte beispielsweise einen (fahrfähigen) Freund herholen, der ihn mitsamt dem Fahrzeug nach Hause fährt. Zulässig, ohne den Fahrzeugschlüssel einzubehalten.

- Wenn jemand ohne Führerschein fährt (und ansonsten womöglich weiterfahren würde)
Zündschlüssel abnehmen, Fahrzeug vor Ort parken. Im hier angesprochenen Fall noch nicht mal das, weil der Vater vorbei kam, um den Sohn abzuholen. D.h. selbst das Einbehalten des Schlüssels wäre hier eine Kompetenzüberschreitung, da sichergestellt ist, daß der Sohn dieses Fahrzeug nicht mehr fährt.

- oder das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht (was hier natürlich auf Anhieb schwer werden dürfte, da es was Zulassung angeht (nur) den franz.Bestimmungen entsprechen muß - aber wenn es denen nicht entspricht (und ein Beamter das grob weiß) geht das selbstverständlich auch.
Darf ein deutscher Gutachter franz. Zulassungsvorschriften beurteilen? Frage an einen Anwalt.

Das Stillegen oder die Beschlagnahme eines Fahrzeugs muß gut begründet sein: z.B. schwere Sicherheitsmängel führen zur Stillegung, z.B. der Verdacht der Beteiligung des Fahrzeug an einer Straftat führt zur Beschlagnahme, aber niemals z.B. ein nicht zugelassener Endschalldämpfer, auch wenn die deutsche Polizei genau dies meist medienwirksam praktiziert. Sie fallen damit auf die Schnauze. Das gibt einen (ggf. kostenpflichtigen) Mängelbescheid, mehr nicht.


Also wär mir da nicht so sicher, ob man sich mit dem drohen bei der Polizei wirklich einen echten Dienst erweisen würde.
Achso, das ist Dein Beweggrund: die Polizei hat immer recht. Nur mal als Anmerkung zur aktuellen Situation in .de: es wurde tatsächlich ein Polizist verurteilt, weil er letztes Jahr in Berlin einen Demonstranten verletzt hat (das berühmte Prügelvideo mit dem Radfahrer). D.h. Polizisten haben mitnichten immer recht. Und wenn es schon gelingt trotz aller Lügenkampagnen Polizisten zu veruteilen, kann es mit deren Rechtsverständnis nicht zum Besten stehen. Zu Stuttgart 21 sage ich jetzt gar nichts.

(Sicherstellen macht Rennleitung z.Bsp. auch regelmäßig wenn irgendwelche durchgeknallte Millionäre ihre Gumball rennen veranstalten. Da stapeln sich regelmäßig die Luxusschlitten bei der Polizei und die Millionäre werden sich sicher gute Anwälte leisten können)
Bist Du Dir über den Verlauf dieser Aktionen sicher? Werden die Fahrzeuge tatsächlich beschlagnahmt oder nur die Weiterfahrt untersagt (stillgelegt)? Wie lange brauchten die "Luxus-"Anwälte, um die Fahrzeuge wieder rauszuholen? Wie lautete die Begründung von Seiten der Rennleitung?

Ich glaube nicht, daß dieses Beispiel in irgendeiner Weise auf den hiesigen Fall anwendbar ist, solange nichts genaues bekannt ist.

Gruß, Ralf

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D.h. die haben die Karre jetzt in ein Sachverständigen-Büro zu einem Leistungsgutachten stehen.
Weißt Du eigentlich, wer dieses Leistungsgutachten bezahlen soll? Was meinst, weswegen ich Dir gestern riet sofort tätig zu werden und wenn es sein muß per Anwalt. Wenn das Gutachten beauftragt ist, geht der Streit um die Kosten los (das wird ein hoher 3stelliger, vielleicht sogar 4stelliger Betrag, AFAIK). Und das Ergebnis wage ich vorherzusehen.


Dabei wird leider nix Gutes herauskommen.
Eine Beschlagnahme des Fahrzeugs war zunächst illegal. Sollte ein Gutachten allerdings darüber vorliegen, daß das Fahrzeug tatsächlich zu schnell fahren könnte, dann legitimiert sich sozusagen die Beschlagnahme. Euer Fehler, daß ihr das Fahrzeug nicht sofort wieder herausgeholt habt bzw. es euch überhaupt habt wegnehmen lassen.

Wenn Du allerdings bei Deinem ersten Beitrag zum Thema bereits wußtest, daß die Beschlagnahme mit einem Verdacht der "Manipulation am Fahrzeug" zum Zwecke der Leistungserhöhung erfolgte, dann hättest Du auch ohne hier zu fragen direkt und sofort zu einem Anwalt gehen müssen. Denn die Fragen, wie Fahren ohne gülltige Fahrerlaubnis sowie mit einem nicht versicherten Fahrzeug (die beiden typischen Vorwürfe in diesem Fall) grenzüberschreitend bewertet werden, sind ein Fall für einen Anwalt.

Habe aber trotzdem soeben einen Anwalt angerufen, der will mal dort nachhören...
Naja, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen, jetzt braucht ihr sowieso einen Anwalt.

Trotzdem viel "Glück", Gruß, Ralf

P.S.: Meine 25Mm zwischen 15 und 17 mit "geringfügig"[tm] modifizierten Zweitaktern liegen lange zurück, Erfahrungen habe ich mit der Rennleitung etliche gesammelt, nur keine solchen.

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Ich find es sehr wichtig, die weitere Entwicklung zu beobachten und auch hier darüber zu informieren.
Das kann doch nicht nur Filesharer interessieren?

Beim Heise-Verlag in den News:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erste-Warnungen-an-mutmassliche-Urheberrechtsverletzer-in-Frankreich-1101512.html
Daraus: "Ein Jahr nach Verabschiedung eines umstrittenen französischen Gesetzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind die ersten Warnungen an Verdächtige verschickt worden."
"Derzeit verwarnt die Behörde Internet-Nutzer, die illegal Filme oder Musik herunterladen, auf Basis der IP-Adresse."

Es gibt Wege die eigene IP-Adresse zu verschleiern. Es sind dieselben Methoden, die von Staats wegen gefördert werden, damit z.B. persische und chinesische Oppositionelle das Internet frei(!) und ohne Zensur nutzen können.

Gruß, Ralf

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Sonstiges / Re: Hausfinanzierung D oder F
« am: 04. Oktober 2010, 18:53:06 »
Habe z.B. bei der Credit Mutuel gelesen, dass man jederzeit ohne Mehrkosten Sondertilgungen machen kann, .. ?

Es gibt 100 Banken und 500 Kreditvertragsangebote, jedes ist anders.

BTW ich würde in meine Überlegungen auch noch schweizer und österreichische Banken miteinbeziehen. Vor einigen Jahren hatte ich mit einer Bank in Vorarlberg verhandelt. Deren Angebot war besser als das Angebot der Bank, bei der der Kredit vorher lief.

Soll heißen: Du mußt selbst Angebote für Dein Objekt und Deine Person einholen. Pauschal gibt's vielleicht ein paar Trends, mehr nicht.

Zur Verhandlung mit deutschen Banken kann es sinnvoll sein seine eigenen Schufa-Daten zu kennen, denn von denen stammt das Scoring, das viele deutsche Banken als Grundlage ihrer Risikoabschätzung nehmen. Wie das Scoring zustande kommt, ist ein großes Geheimnis. Problematisch ist bei denen, wenn über Dich gar keine Auskünfte vorliegen. Daher ist's wichtig die von denen über Dich gesammelten Daten zu kennen, zumindenst den Teil, den sie offiziell gesammelt haben.

Gruß, Ralf

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Ein weiteres Überwachungsinstrument zur "Verbessungerung unserer Sicherheit" wird erprobt und bald in Betrieb genommen.
In Deutschland haben einzelne Bundesländer immer mal wieder so was ähnliches probiert, indem stationäre Kameras typischerweise an Autobahnen Kennzeichen gelesen haben, um festzuhalten, wer und wann vorbeikam äh natürlich nur, um "Verbrecher zu fangen", die mit einem Kennzeichen unterwegs sind, das in der Datenbank als verdächtig markiert ist. Mehrfach wurden solche Vorhaben von höchsten deutschen Gerichten nach langer Verfahrensdauer für unzulässig erachtet, während trotzdem Daten gesammelt wurden, nichtsdestotrotz hat dann immer wieder das nächste Bundesland angefangen Persönlichkeitsprofile, nein, also nur Kennzeichen zu erfassen, ohne das Urteil, das für ein anderes Bundesland galt, zu beachten. Momentan wird gerade in Bayern "verdachtsunabhängig" erfaßt, AFAIR.

Die Österreicher sind auch gerade dabei ein solches System zu etablieren. Insofern wundert es nicht, daß Sarkotzi denselben Drang verspürt. Allerdings ist die franz. Variante der mobilen Erfassung eine Stufe "moderner". Wie funktioniert das eigentlich mit dem Datenschutz? Im Artikel ist zwar die Rede von 8 Tagen werden die Fotos aufbewahrt, dann gelöscht. Weniger Platz in der Datenbank nimmt allerdings statt 500kB Foto der kleine Datensatz in Anspruch, der Koordinaten der Sichtung mit Zeitstempel sowie per OCR erfaßtem Kennzeichen ablegt, also <0,1kB.

Brave new world :-(

Gruß, Ralf

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haben aber ("..wir können da nix machen, Anweisung der STA..") das Ding aufgeladen und sich dann mit einem "..Sie hören von uns.." verabschiedet.

Das ist IMHO (bin kein Anwalt) eindeutiger Rechtsbruch. Hier haben diese Polizisten ihre Kompetenzen überschritten. Sie waren der Meinung, daß Dein Sohn nicht berechtigt ist dieses Fahrzeug an dieser Stelle zu benutzen. Das ist der strittige Punkt. Sie waren aber nicht berechtigt das Fahrzeug zu beschlagnahmen, d.h. eurem Besitz zu entziehen [1].

Habt ihr die Namen der Polizisten? Habt ihr wenigstens die Dienststelle oder einen Ansprechpartner dort?

D.h. ich würde mir sofort den dortigen Chef geben lassen und ihn zu sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs auffordern. Keinesfalls irgendeinen kleineren Sachbearbeiter. Wenn der Chef nicht will, dann die übergeordnete Stelle (vermutlich im saarländischen Innenministerium) nennen lassen. Wenn sie die nicht rausrücken, hat das Innenministerium Telefonnummern für den Direktkontakt.

Namen selbstverständlich merken, keine weitere(!) Diskussion zu dem Thema am Telefon mit ihm führen, Faxnummer nennen lassen und ihm direkt im Anschluß per Fax ein kurzes Gesprächsprotokoll zukommen lassen. Als Drohung an den Herrn Rennleitungschef würde ich mir vermutlich nicht verkneifen, ihm eine Frist von 2 Stunden zu setzen, daß das Fahrzeug in die heimische Garage geliefert wird, weil Du ansonsten mit einem Anwalt bei ihm im Büro stehen wirst. Damit die Drohung nicht leer ist, solltest Du allerdings bereit sein, diese wahrzumachen. Soll heißen, bei Verweigerung kommst Du ohne Anwalt sowieso nicht weiter.

Bei solchen Aktionen der deutschen Polizei vergeht mir regelmäßig die Laune. Das Überschreiten ihrer Kompetenzen gehört zum heute normalen "Umgangston" bei denen.

Solltest Du mit Deiner Reaktion einfach nur abwarten wollen (und Freitag liegt schon lange zurück!), dann hast Du schon verloren. Das Fahrzeug wirst Du erst in einigen Wochen wiedersehen, vermute ich. Ggf. erst nach Beendigung des Verfahrens gegen Deinen Sohn. Und das kann im Bereich von 1 Jahr liegen.

Vergiß nicht alles säuberlich zu dokumentieren, d.h. z.B. bei Übergabe des Rollers Fotos vom Zustand anzufertigen [2], Gesprächsprotokolle, d.h. Telefonate mit jemandem, der mithört, usw.. Eine chronologische Aufstellung hilft später Deinem Anwalt ungemein, einen Überblick zu gewinnen.

Viel Glück, Ralf

[1] Dein Sohn ist berechtigt damit in Frankreich zu fahren, was die deutsche Polizei somit verhindert. Außerdem wird das Fahrezug auch von anderen Familienmitgliedern genutzt, vermute ich.
[2] Jeden noch so kleinen Mangel am Roller vor Ort dokumentieren und in einem Übergabeprotokoll festhalten. Ohne Übergabeprotokoll keine Übergabe. Dann eher die Annahme des Rollers verweigern und diesen auf dem Gerichtsweg herausholen. Das maximiert zwar den Ärger, aber im Wesentlichen auf der Seite der Rennleitung.

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Behörden / Re: Personalausweis beantragen
« am: 22. September 2010, 17:48:14 »
Wo Kann ich meinen Personalausweis erneuern?

Das "Wo" ist ja offensichtlich geklärt, aber das "Wann" noch nicht ;-)  Du hast Zeit bis Ende Oktober einen deutschen Personalausweis ohne erkennungsdienstliche Behandlung für 8 Oiros mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu erwerben. Außer den 8 Oiros ein einfaches Paßbild mitbringen, mehr nicht. Ab November wird das unsichere, fernauslesbare Dokument zum "Schnäppchenpreis" von 28,80 Oiros zu erwerben sein, mit Aufpreis sogar mit den Datensätzen drauf, die im Internet sehr begehrt sein werden.

BTW ab November wird es aller Voraussicht nach erstmal keine Neuausstellungen von Personalausweisen geben, weil sie bei der Einführung der neuen Technik nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch schlampen. O-Ton aus dem Rathaus, in dem ich meinen Personalausweis vor einigen Tagen neu beantragt habe: "das wird nix Anfang November".

Gruß, Ralf

P.S.: weitergehendes hier
http://blog.fefe.de/?ts=b264ca2d
http://blog.fefe.de/?ts=b2673e71

100
Sonstiges / Re: Achtung! Eventuell ein Fake!
« am: 14. September 2010, 15:48:26 »
Und wenn ich zurück rufen will, [...]

Und genau das verstehe ich nicht. Da weiß man schon, daß das kein Anruf ist, der einen interessiert, und dann wird auch noch versucht zurückzurufen. Wenn das dann eine Nummer zum Telefonsextarif ist, ist das Jammern hinterher groß.

Daher: wenn man jemand in der Leitung hat, dem man nicht besonders wohlgesonnen ist, dann "Moment mal, ich muß mal kurz aufs Klo/das Baby schreit/die Milch kocht über/... und den Hörer erstmal liegen lassen. Das Problem erledigt sich irgendwann von alleine. Ganz ohne Aufwand auf Seite des Belästigten.

Gruß, Ralf

101
Wohnen / Re: Wollte mich von Euch verabschieden
« am: 30. August 2010, 01:51:11 »
Hallo Eli!

Das tut mir sehr leid. Jetzt hatten wir uns ein paar Mal als Ralf-Treffen äh 67er-Treffen versammelt, und jetzt fehlt einer so plötzlich :-(

Ich wünsche Dir alles Gute, wohin es Dich auch jetzt verschlägt.

Viele (traurige) Grüße, Ralf

102
Technik / Re: Rapidshare
« am: 09. August 2010, 14:00:28 »
Gibt es da in Frankreich Probleme mit bzw. wie die Rechtslage in Frankreich bezgl. downloads.

Also zunächst mal gibt es keine Probleme Rapidshare zu nutzen, denn Rapidshare ist ein Dienstleister, siehe auch den Wiki-Eintrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rapidshare

Problematisch kann es erst dann werden, wenn man Dir nachweisen kann, daß Du Inhalte besorgt hast, die einem wie auch immer gearteten Urheberrecht unterliegen, und es jemand gibt, der genau dies verfolgt. Was Du dann erwarten kannst, kannst Du unter dem Stichwort Hadopi nachlesen. Wie dieser Nachweis erfolgt, steht dort meist auch dabei, und wie man seine Spuren im Internet verwischt, gehört heute auch schon fast zum Basiswissen eines aufgeklärten Internet-Nutzers. D.h. erwischt werden die, die völlig ahnungslos sind und eigentlich im Internet ohne Internet-Führerschein eh nichts verloren haben, IMHO.

Wenn Du dann schon am Lesen bist, kannst Du Dir gleich ein paar Gedanken machen, was Zensur heutzutage ist, und wieviel so eine mitteleuropäische Demokratie im Vergleich zu einer afrikanischen oder nordamerikanischen Bananenrepublik wert ist. Ok, ich schweife ab ...

Nochmal zu Deiner Ausgangsfrage: benutze Rapidshare solange Du weißt, um welche Inhalte es sich handelt und keine Urheberrechtsprobleme erkennbar sind.

Gruß, Ralf

103
Sonstiges / Re: Franz. Gasflaschen
« am: 08. August 2010, 16:53:51 »
Hallo,

zwei Fotos:




Flaschen dieser Art finden sich auf jener Web-Seite. Die Farbe der Flasche läßt darauf schließen, daß Propan drin ist.
Und dann steht da, daß ich die Quittung vom Erstkauf brauche. Ok, damit sind sie wertlos. Hahn auf, danach zum Altmetall in .de, bevor ich noch mehr Arbeit damit habe und sie nach .fr transportiere. Nicht gerade überzeugend, dieses System :-(

Falls irgendjemand den Rest der angebrochenen Flasche verwerten möchte, bringe ich sie zum nächsten 67er-Treffen mit.

Danke, Gruß, Ralf

104
Sonstiges / Franz. Gasflaschen
« am: 06. August 2010, 15:17:41 »
Hallo,

es geht um Gasflaschen, mit denen ich mich überhaupt nicht auskenne. Ich habe 2 Stück in .de geerbt. Stimmen dort meinten, daß dies keine deutschen seien, sondern französische Pfandflaschen seien. Ein paar Daten dazu:
Durchmesser: 30cm
Höhe: 60cm
Inhalt 13kg Propan, aber wohl auch für Butan verwendet (Aufschrift "Butagaz").
Farbe: silber.

Fragen: Kauf- oder Pfandflaschen (wenn ja, wieviel)? Bringe ich die zum üblichen Gasflaschenhändler an der Tankstelle? Für die Mülltonne sind die mir ein bißchen zu schade, denn eine ist noch ganz gut gefüllt (das dürfte einen ordentlichen Knall geben, wenn die in der Presse landet ;-) ).

Bei Bedarf kann ich ein Foto machen.

Gruß, Ralf

105
Hallo,

Meldung von Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Frankreich-Mit-Spyware-gegen-Copyright-Verletzungen-1050844.html

Daraus:
"Die 36 Seiten umfassenden Spezifikationen sehen außerdem vor, dass die staatliche Spyware zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen die bestehenden Konfigurationen verwendeter Computer und Router einschließlich aller installierten Programme analysieren und auch Änderungen daran registrieren darf."

Und:
"Der [...] Vorschlag sieht auch vor, dass auf Basis der Kontrolle des Datenstroms der Zugang zu speziellen Webseiten oder der Einsatz von Applikationen geblockt werden kann. Auch wird der Rückgriff auf Schwarze beziehungsweise Weiße Listen zum Filtern von Anwendungen oder Online-Auftritten erwogen."

Na klasse, Zensur ist gesuchte Begriff. Und die Beschreibung der Software,
 "mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen." ist so ein schlechter Scherz, daß den einige sogar glauben werden, weil er derart unglaubwürdig ist.

Gruß, Ralf


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