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Nachrichten - Saarbrücker

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406
Steuern / Re: Steuern in Frankreich
« am: 15. September 2010, 11:25:13 »
Hallo

um einen kleinen Einblick zu bekommen schau bitte mal hier:
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article3974&var_recherche=eingangssteuersatz

Besser ist es, du gehst auf folgende Seite www.impots.gouv.fr/ (Hier kannst du deine Steuern selber berechnen, solltest jemand haben, der franz. kann)
gibst dort alle Steuer relevanten Daten und fiktive Gehälter ein.
Damit kannst du herausfinden ab welchem Betrag Steuern zu entrichten sind.

Viel Erfolg und Gruß

der Saarbrücker

407
Steuern / Re: Steuern in Frankreich
« am: 14. September 2010, 16:30:25 »
Hallo und willkommen im Forum,

bevor deine Frage intensiv beantwortet wird, wird ein Neuling grundsätzlich
gebeten sich im WIKI (s.o. auf der Leiste, 3. von rechts) schlau zu machen.
Dort steht unter: Spezielle Themen; Steuern in Frankreich sehr viel Information.
Ein- und Reinlesen dann Fragen. 

 :doppeld:

alles wird gut.

408
Wohnen / Re: Suche Bank in D
« am: 12. Juni 2010, 06:13:52 »
Moin,
ich schließe mich Ralph an.
Auch ich hatte mir vor vier Jahren einen Kleinkredit genehmigt über die genannte Summe.
Bei dem Angebotsvergleich der beiden deutschen Banken, bei denen wir Konten unterhalten,
mit unserer franz. Bank, hat diese am besten abgeschlossen.
Ob es dann 5,3% eff. Jahreszins sind oder 5,4% ist bei dem Betrag zu vernachlässigen.
Lass dir einfach die Kosten des Kredites auf die gesamte Laufzeit berechnen,
damit hast du den besten Vergleich.

meint der Saarbrücker

409
Hallo @clautschi,
ich finde das überhaupt nicht Kitschig. Wir haben in Frankreich geheiratet (beide deutsche)
und nach deutschem Namensrecht habe ich den Namen meiner Frau angenommen.
Eine Familie ein Name. Nicht Kitschig, wenn dann Konservativ.
euer Saarbrücker

410
Steuern / Re: Steuererklärung
« am: 16. Mai 2010, 19:14:38 »
Hallo Flyer,
also 2005 war es so, dass wir getrennte Steuerklärungen bis zum Heiratsmonat abgegeben haben.
Danach eine Gemeinsame Erklärung. In der Tat hatte ich damals die Gehälter und Sozialleistungen aufgesplittet.
Deine Einkommen als Beamter werden den Einkünften deiner Frau dazugerechnet. Der daraus errechnete Steuerbetrag
wird um einen kalkulierten Satz (deine Steuern in D) gemindert.
Leider entspricht dies nicht der tatsätzlich geleisteten Steuerlast in D.
Alle Bemühungen dies zu ändern liefen ins Leere.
Zudem wirst du in D auch noch mit teuerklasse (Hihi Freudscher Verschreiber, wollte Steuerklasse I schreiben) versteuert.
Nimm doch einen Termin im Centr de Impot,  dort wird gerne geholfen.
Gruß

411
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 16. Mai 2010, 19:00:27 »
noch ein Nachtrag:
Wir haben letzte Woche die Steuererklärung bei dem für uns zuständigen Sachbearbeiters des FA in FR gemacht.
Die vereinbaren dafür extra Termine für Grenzgänger; Dort wird man im 1/4Stundentakt abgefertigt.
Länger braucht man in der Regel auch nicht. Stelle man sich das mal in D vor??????
Hier mein Nachtrag: Ich habe den F Finanzbeamten gefragt, wie sich das mit Aktiengewinnen verhält - die Antwort:
Unter 25000 Euro (in Worten Fünfundzwanzigtausend) braucht nichts versteuert zu werden.
Allerdings kennt dieser Beamte wohl nicht die Rechtsprechung aus letztem Beitrag.
schönen Sonntag noch wünscht
der Saarbrücker

412
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 16. Mai 2010, 18:49:00 »
Hallo Forumgemeinde,
hier sind Fragen aufgetaucht was wie wo an Einkünften (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit meine ich nicht)
zu versteuern sind. Meines Erachtens wird es nur komplizierter, aber liest selber:
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
Haben Sie im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht nur auf Ihre inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG (sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG). Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Besteuerungsrecht für inländische Kapitaleinkünfte jedoch grundsätzlich dem ausländischen Wohnsitzstaat zugesprochen.
Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Abgeltungsteuer von Ihren inländischen Zinsen.
Das gilt aber nicht für Zinsen aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen. Von diesen Erträgen muss die auszahlende deutsche Stelle Abgeltungsteuer einbehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG) und des Teileinkünfteverfahrens bei betrieblichen Kapitalerträgen.
Da der Steuereinbehalt abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG), müssen Sie in Deutschland keine »Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige« abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
lg der saarbrücker
Den nicht erstattungsfähigen Teil der deutschen Abgeltungsteuer dürfen Sie sich in der Regel auf Ihre ausländische Einkommensteuer, die Sie im Wohnsitzland auf Ihre deutschen Kapitaleinkünfte zahlen, anrechnen lassen.

LG der Saarbrücker

413
Behörden / Re: Personalausweis und Reisepass
« am: 31. Januar 2010, 14:37:01 »
Hallo Forum,
ich möchte mich mal an diesen Thread dranhängen.
Über das Thema ist ja schon viel geschrieben worden, auch von mir bzg. Perso
für Auslandsdeutsche, die zuletzt in BW gewohnt haben.
Meine Frage: Hat jemand in jüngster Vergangenheit einen Perso in Baden Württemberg beantragt
und auch bekommen. Wenn ja, teilt mir bitte das Einwohnermeldeamt mit.
Grundsätzlich brauch ich den Perso nicht. Bin mit dem Reisepass ja zufrieden.
Es ist nur praktischer dieses kleine Teil mit zu führen.

schönen Sonntag an alle

saarbrücker

414
Wohnen / Re: Wohnungsbauprämie und Riester
« am: 20. Januar 2010, 18:28:20 »
Hallo,

vergisst bitte nicht in eurer französischen Steuererklärung die erhaltenen Zinsen
für das Bausparguthaben in der Ansparphase  anzugeben.

gruß

der saarbrücker

415
Ich hab da eine Frage:
Weiß jemand, ob die französische Pastille verte in Deutschland die Umweltplakette ersetzt
oder wenn nicht - muss man sich aus 27 EU-Ländern, sofern man die befahren will eine
entsprechende Plakette besorgen? Oder gilt eine Plakette einmal angebracht in allen Staaten der EU?
Wie verhält es sich?
Gute Frage - oder? :rolleyes:

416
Hallo,
ich weiß nicht ob mein folgender Beitrag bekannt ist deshalb für alle die an der co2 Steuerdiskussion teilnehmen:
Ich hatte Heute beim Schneeschaufeln eine längere Gesprächsrunde mit meinem franz.  Nachbarn.
Wir unterhielten uns auch über diese Steuer.
Ich hatte mit meinem Wissen aus dem Forum gedacht ich wäre schlau und habe ihm die Tabelle mit der Co2
einstufung erklärt.
Danach hat er mich sehr überrascht und jetzt kommt es:
Habt Ihr gewußt, dass Ihr für jedes eurer Kinder 20gr. CO2 wieder gut geschrieben bekommt?
Wie geht das hab ich ihn gefragt:
Die Franzosen sagen - hab ich Kinder, brauchst du ein größeres Auto.
Die Steuer wird allerdings erst einmal fällig.
Danach geht ihr auf die Cite de Administration und die überbezahlte Steuer gibt es zurück.
Fragt mich bitte nicht wo das steht. Aber ich hoffe es hilft euch ;)
ciao
der Saarbrücker :winkerwinker: :winkerwinker:

417
Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 09. Januar 2010, 19:16:43 »
Hallo und ein gutes neues Jahr wo immer ihr seit,
also ich verstehe diese Aufregungen und Argumentationen über den franz. Führerschein überhaupt nicht.
Wir (ich meine damit das Forum) haben uns entschlossen in diesem franz. Staat zu leben, wir sind quasi ausgewandert. Wir zahlen hier steuern, schicken unsere Kinder (sofern vorhanden) hoffentlich auf die franz.
Schule, beteiligen uns am Gemeindeleben, haben Kontakt zu franz. Nachbarn usw. diese Liste könnte sehr lang werden.
Wir sind bereit gewesen den deutschen Perso abzugeben und leben mit dem Reisepass.
(Ich weiß man kann den Perso wieder beantragen; Aber nicht überall) macht ja auch nichts.
Warum um Himmels Willen wird da so ein Geschrei um den franz. Führerschein gemacht.
Der steckt doch sowieso in der Handtasche oder im Geldbeutel oder Brieftasche.
Ich lebe nun 14 Jahre in Frankreich und mußte den nicht ein einziges mal  vorzeigen.
Die Antwort von Khmer trifft den Nagel doch auf den Kopf.
Leider wird sie missverstanden. Und warum besteht Ihr so auf dem Scheckkartenformat;
Klar es ist praktisch - aber die Franzosen machen halt nicht alles sofort mit.
Ich glaube manche müssen das franz. Lebensmotto erst noch lernen.
Da schreibt jemand: Die Franzosen sollen sich dem deutschen Schema anpassen - wo sind wir denn?????
@SilkeBig:
es stimmt einige Klassen sind zeitlich befristet; So z.B. PKW fahren mit Hänger,LKW fahren im allgemeinen.
Aber was heißt das denn?
Die Befristung gilt für 5 Jahre, danach musst du zur Prefecture und eine Gesundheitsprüfung machen, dauer ca.ne viertel Stunde, dann hast du wieder einen Stempel für 5 Jahre. Was ist daran schlecht?
so, da soll für Heute reichen

418
Versicherungen / Krankenversicherung
« am: 11. Dezember 2009, 14:15:17 »
 :winkerwinker:
mal eine Frage allgemeiner Art:
Kann mir jemand sagen, ob es in Frankreich eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht gibt.
Danke

419
Steuern / Re: Buch zum frz. Steuerrecht - auf deutsch
« am: 10. Dezember 2009, 15:20:58 »
Hallo Grenzgängerin,

sorry, war ein wenig untergetaucht - stöbere jetzt wieder im Forum,
wenn ich deine Rezession richtig deute, sollte dieses Buch in jedem Grenzgängerregal stehen?!
 LG der Saarbrücker

420
Hallo Gleichgesinnte,
im Moment hört es sich gut an Steuern zu sparen und für später was anzulegen.
Der Haken bleibt doch - Volle Versteuerung der Zusatzrente.
Wie hoch dieser Steuersatz einmal sein wird :mad:??
Ich habe von diesen Steuersparmodellen Abstand genommen und einen anderen Weg
eingeschlagen. Sparen mit versteuertem Geld. Dabei brauchen nur die Erträge versteuert zu werden.

a+ der Saarbrücker

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