Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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436
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 23. Oktober 2009, 14:56:47 »
Hallo,

ja,ja..die spinnen wirklich.
Beide Hände immer am Lenkrad?!
Muss ich als immer einen Beifahrer/in dabei haben, der/die den Schaltknüppel bedient?
Oder gibt es in F nur noch Automatic wg. beide Hände am Lenkrad.
Wo führt das alles noch hin? Bsp: Scotty Energie........

euer Saarbrücker

437
Hallo auch bei trübem Wetter,

ich habe alle Beiträge gelesen und wohl doch nicht verstanden?!
Folgender Fall: Ich hatte vor ein paar Tagen den Hänger meines Nachbarn geliehen
(bis 749 Kg). Mit diesem bin ich dann, mit einem Fahrzeug zugel. in D, mal kurz über
die Grenze und hab eine Besorgung gemacht.
Ist das Erlaubt oder nicht?
a+
euer Saarbrücker

438
Wohnen / Re: Heizkörper Regler Automatik
« am: 16. Oktober 2009, 14:09:53 »
Hallo Bianca,

google bitte "robinet de radiateur thermostatique".
lass dir die Seiten übersetzten und ich denke du wirst fündig.

a+

der Saarbrücker

439
Steuern / Re: Frisch Verheiratet!! Was tun???
« am: 14. Oktober 2009, 09:07:54 »
Hallo Dobifan,

ist dir aufgefallen, dass der Fred vom 16.09 ist und die Esther auf Rückfragen keine Antwort gibt?
Wer arbeitet wo, wie (Angestellt-Beamtet-Selbstständig) Kinder, Wohnort und etc und...
Noch Fragen?
a+
Saarbrücker

440
Behörden / Re: Welche Papiere wohin?
« am: 09. Oktober 2009, 14:18:24 »
Hallo Zaren,

auch von mir Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Zu deinen Fragen kann ich dir nur definitiv zur ersten eine Antwort geben:
Muss ich auch eine neue Grenzgängerbescheinigung ausfüllen nein.
Das mit der Steuer ist wie Dieter12 schon gesagt hat völlig richtig.
Wir haben 2005 in F geheiratet und haben genau so verfahren.
Bei einer eventuellen Namensänderung musst du allerdings den Reisepaß ändern lassen.
Bei mir war dies so, weil ich den Namen meiner Frau annahm.
Das es überhaupt noch die Carte sejour gibt überrascht mich ein wenig.
Aber es ist wohl mit vielen kleinen Dingen - Lothringen / Elsaß.
a+
saarbrücker

441
Na Hallo Puppels,

Antwort zu deiner Frage NR.4
ich bin nun fast ein Jahrzehnt mit meinem kleinen gelben Schildchen auch im Forets Noir unterwegs
und kann dir berichten, dass ich mit den "Deutschen grün-weissen Streckenpfosten" bisher (toi,toi,toi) keine Probleme hatte.

lieber Olli, nicht nur die linke Hand zum Gruß; Der eine oder andere 4Rad Fahrer bekommt auch schon mal den rechten Fuß zum Gruß.
persönliche Meinung: ich glaube das sind Mopedfahrer, die gerade mal fremdfahren.

gruß

der Saarbrücker

442
Sonstiges / Re: carte de sejour noch erhältlich?
« am: 01. September 2009, 16:47:32 »
Hallo Saphir99,

so einfach ist es mit dem Perso für Auslandsdeutsche doch nichtjavascript:void(0);, anbei Auszug des Innenministerium von Baden-Württemberg:
(Vielleicht regelt Rheinland/Pfalz und Saarland anders)

Sehr geehrter Herr Krauß,

zu Personalausweise an „Auslandsdeutsche“ gab es vom IM B.-W. folgende Stellungnahme:

 

1. zur Ausstellung von Personalausweisen an "Auslandsdeutsche" vertreten wir

folgende Auffassung:

Auslandsdeutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht; einen

Personalausweis können sie deshalb im Regelfall nicht erhalten. Der

Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG)

beschränkt sich nach seinem Zweck auf Personen, die das 16. Lebensjahr noch

nicht vollendet haben. Inzwischen ist § 1 Abs. 3 LPAuswG durch eine

bundesrechtliche Regelung überflüssig geworden. Vor diesem Hintergrund kommt

die Anwendung des § 1 Abs. 3 LPAuswG auf Auslandsdeutsche nur in Betracht,

wenn besondere Gründe, z.B. ein Notfall, vorliegen.

Die Ausstellung eines Personalausweises an eine Person ohne Wohnsitz im Inland

wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf, da nicht verhindert werden kann, dass

der Ausweisbewerber in verschiedenen Gemeinden, ggf. sogar in

unterschiedlichen Bundesländern, Personalausweise beantragt. Zur Verhinderung

eines Missbrauchs kommt deshalb die Ausstellung eines Personalausweises nur in

Notfällen in Betracht.

Sofern im Einzelfall ein Personalausweis an einen Auslandsdeutschen

ausgestellt wird, wird als Anschrift eingetragen: "Ohne Wohnanschrift im

Inland".

Um den Anliegen von im Ausland lebenden Deutschen nach einem Personalausweis

Rechnung zu tragen, haben wir schon vor längerer Zeit das Bundesministerium

des Innern gebeten, eine Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen für

die Ausstellung von Personalausweisen analog dem Passrecht zu schaffen. Dies

soll durch eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise, die im

Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises notwendig

ist, erfolgen.

 

2. die Rechtslage stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:

Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund die Kompetenz, Rahmenvorschriften über das

Ausweiswesen zu erlassen. Die Länder haben die Rahmenbestimmungen des Bundes durch ihre

Landespersonalausweisgesetze ausgefüllt.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen ist nun auf den Bund übergegangen. Sobald

das neue Personalausweisgesetz in Kraft tritt, sind die Regelungen

der Länder obsolet. Bis dahin gilt jedoch das baden-württembergische

Landespersonalausweisgesetz weiter.

Einige Bundesländer haben in ihren Personalausweisgesetzen Regelungen, die die Ausstellung

von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zulassen. Wir legen das baden-württembergische

Landespersonalausweisgesetz jedoch so aus, dass Auslandsdeutsche im Regelfall keinen

Personalausweis erhalten können.

Eine andere Rechtslage ergibt sich erst dann, wenn das neue Personalausweisgesetz des Bundes

am 1.11.2010 in Kraft tritt.

Wolfgang Häfele, Innenministerium Baden-Württemberg, Referat 54

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schelb

Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Passamt,

Fundbüro, Gewerbeamt, Soziales

 

Gemeinde Münstertal/Schwarzwald

Wasen 47

79244 Münstertal


443
Vorstellungen / Re: Na dann mal Salut...
« am: 29. August 2009, 09:34:25 »
Hallo Sven,

willkommen im Forum. Supervorstellung - da könnte man sich glatt
ne Scheibe abschneiden. :doppeld:

Gruß der Saarbrücker

444
Sonstiges / Re: carte de sejour noch erhältlich?
« am: 28. August 2009, 08:30:22 »
 :smily:

Danke..

445
Steuern / Re: Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
« am: 28. August 2009, 08:28:49 »
Tja,

da haben wir leider Pech gehabt.
Es liegt aber an den unterschiedlichen Systemen.
Vor-oder nachgelagerte Besteuerung. Die deutschen stellen in mehreren Stufen von
der vorgelagerten auf die nachgelagerte um. Das praktizieren die Franzosen
schon lange so. Es gibt da leider eine Doppelbesteuerung (noch).
Ähnlich den verheirateten deutschen Beamten in Frankreich.

Es ist ja für Politiker nicht so leicht die europäischen Rechte zu vereinheitlichen.

Persönliche Meinung: Alles in allem können wir (Grenzgänger) gut damit leben. Oder?

Gruß

Saarbrücker



446
Sonstiges / Re: carte de sejour noch erhältlich?
« am: 28. August 2009, 08:13:36 »
Hi saphir99,

was ist ein deutscher Personalausweis für deutsche im Ausland.
Wie,wo bekommt man/frau so ein Teil und für wieviel euronen?

gruß

Saarbrücker

447
Marktplatz - Biete und Suche / Re: Pakete hüben und drüben
« am: 27. August 2009, 08:23:14 »
Moin,

hast du nicht die Möglichkeit dir deine Post/Pakete in deinen Betrieb/Firma
schicken zu lassen?
Also ich praktiziere dies seit 13 Jahren problemlos: Name; c/o Firma.

saarbrücker

448
Rund um's Kind / Re: Erziehungsurlaub/Elterngeld auch in F ?
« am: 22. August 2009, 15:45:33 »
Hallo,

so ganz erschließt sich mir die Frage nicht.
Da Ihr beide in D arbeitet, kannst du ganz normal deinen
Erziehungsurlaub beantragen, sofern Pflichtbeiträge
zu den Sozialversicherunsträgern geleistet werden.

Schau dazu hier: http://www.malaga.diplo.de/Vertretung/malaga/de/04/Konsularischer__Service/DLD__Kindergeld,property=Daten.pdf

einer von vielen Beiträgen in Google.

gruß saarbrücker

449
Wohnen / Re: Nach Frankreich ziehen - schwierig!!!
« am: 21. August 2009, 16:09:04 »


Was allerdings die Besteuerung betrifft, da habe ich leider Pech gehabt: Als deutscher Beamter darf man seine Steuern nur dann in F zahlen, wenn man die d Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dies ist ja aber gerade nicht (mehr?)

Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, habe ich als Beamter ja prinzipiell auch kein Problem damit, meine Steuern in D zu zahlen. Was ich nicht in Ordnung finde ist, dass F bei der Besteuerung meiner Frau mein höheres Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, während D das für meine Steuer mit dem niedrigeren Gehalt meiner Frau nicht tut. Wir zahlen also vermutlich mehr Steuern als wenn wir nicht verheiratet wären. Aber das wäre wieder ein anderer Thread...

@kembser,

kannst du mir bitte mitteilen, ob du auch in Lohnsteuerklasse 1 eingestuft wirst.
Dies ist bei meiner Frau nämlich so.

gruß
der saarbrücker

450
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 21. August 2009, 15:59:20 »
Hi jeantreve,

ich glaube, dass hier jemand etwas völlig missverstanden hat.
Die Lebenshaltungskosten mögen in Frankreich tatsächlich höher sein als in D.
(Kleine Ausnahmen bitte aussen vor lassen (Diesel billiger in F))
Aber grundsätzlich ist das Leben als "Grenzgänger" günstiger in Frankreich.
Zumal als deutscher Arbeitnehmer mit Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit.

Wohnungen zu mieten in F sind definitiv teurer.

schönes Wochenende

der saarbrücker

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