Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 31. März 2021, 13:45:53 »
kennt eigentlich jemand die genaue rechtliche (nicht steuerrechtliche!) Definition von ‚Grenzgänger‘ und ‚Grenzpendler‘ lt. Verordnung ?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 30. März 2021, 17:31:41 »
lt meinem Arzt können auch Firnen selbst - bei Abgabe von Testkits an Mitarbeiter und ‚entsprechender Fachkunde‘ (eine einmalige Einweisung durch einen Arzt reicht)- die Testbescheinigungen ausstellen.
Fragt mal in Euren Personalabteilungen nach, ob sie dazu bereit sind.
Meine ist es und ich werde dies einfach mal so machen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 29. März 2021, 19:02:25 »
Die Apotheke in Seltz beim SuperU sagte: diese Woche gibts keine Termine mehr und ob es nächste Woche wieder welche gibt, wisse man nicht.
Eine offizielle Teststelle Innenstadt Wissembourg testet nur gegen Bezahlung, wenn man keine Carte Vital vorlegen kann.

Prima!

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Behörden / Re: Grenzg?nger Corona
« am: 28. März 2021, 21:12:01 »
Schaut Euch mal die Termine in Rastatt an.
Ab 18:00 Uhr, und das auch nicht jeden Tag.
Wie soll das funktionieren?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. März 2021, 12:48:42 »
Grenzgänger nach BW brauchen ja nur 2 Tests kalenderwöchentlich und kann diese auch ‚unmittelbar‘ nachholen. Und wenn ich keine Teststation mit freiem Termin finde?
Im Kreis RA/BAD machen die alle erst um 16:00 Uhr auf.

Was ein Chaos....

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Technik / Fritzbox direkt an LWL Orange
« am: 27. Februar 2021, 15:28:41 »
Hallo zusammen,

hat jemand schon mal eine Fritzbox 5530 (GPON) direkt am Glasfaseranschluss von Orange zum Laufen gebracht? Die Box hängt im ‚Fiber-Training‘ fest und der SFP geht nicht up.
Livebox geht, Fritzbox hinter Livebox auch.

Direkt wärs schöner..

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 10. Februar 2021, 10:24:36 »
@Dragonvamp:
Das wurde in der Tat geändert, es kostet jetzt gleich. Bei meiner Beantragung vor 4 Jahren war es noch unterschiedlich.

BTW: Auf dem Merkblatt des Konsulats Strasbourg steht nach wie vor, dass keine franz. Adresse eingetragen wird.

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 09. Februar 2021, 20:04:15 »
Du kannst in jedem Amt die Ausweise beantragen. Man muss begründen, warum man das nicht in F macht. Hier reicht ein ‚liegt Näher als Konsulat‘ aus. Preis ist immer doppelt so hoch als im Konsulat.

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 09. Februar 2021, 09:19:47 »
Beim Abholen meines Persos vor einigen Jahren ohne Adresse drin sagte die Dame am Schalter: „ Oh, das ist ja wie bei den Obdachlosen....“

Probleme mit Mietwagen kann ich bestätigen, auch gibt es keine 0%-Finanzierungen im Elektronikmarkt damit.

Auch das mit dem doppelten Preis stimmt bei Beantragung in D, wobei ich die Rechtmäßigkeit doch sehr anzweifele.
Aktuell lehnen die Ämter aber mit Verweis auf Corona den Antrag/Besuch ab.

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Technik / Re: Spamaccounts
« am: 28. November 2020, 08:29:11 »
und endlich mal SSL/TLS-verschlüsselte Forumseiten.

Aktuell kann jeder das Anmeldepasswort - mit gewissem Aufwand - mitlesen. Ich rate allen, die zum Anmelden im Forum verwendete Benutzername/Passwortkombination *ausschließlich* hier und nicht noch zusätzlich irgendwo anders zu verwenden!

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Steuern / Re: Erbschaftsteuer
« am: 07. Oktober 2020, 13:44:40 »
Die Sache ist recht einfach.
Das Erbe wird zunächst nach dem Erbrecht des Landes vererbt, an dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, als er verstorben ist.
Versteuern muss der Erbe dies in dem Land, in der steuerrechtlich ansässig ist.

Beispiel: Deutsche Person mit Wohnsitz in D aber im Winter Aufenthalt in Spanien, dort verstorben-> spanisches Erbrecht für Weltvermögen des Erblassers.
Erblasser kann vor Tod testamentarisch deutsches Erbrecht notariell festschreiben lassen. Wenn er das für dt. Erbrecht gemacht hat (man kann nur Länder wählen, deren Staatsbürgerschaft man hat oder in denen man ansässig ist) und in Spanien verstirbt, kommt dt. Erbrecht zur Anwendung. Österreichisches Erbrecht kann in diesem Beispiel nicht gewählt werden.
Achtung: Erbrecht ist nicht Erbschaftsteuer!

Der Erbe muss das Erbe versteuern. Und zwar nach Steueransässigkeit und bei Immobilien ggf. nach Standortland.
Im Beispiel oben würde der dt. Staat die vererbte Immobilie besteuern und wenn der Erbe in F ansässig ist, wird Frankreich nach Abzug der in D ggf. entrichteten Steuer auch noch was haben wollen. Freibeträge D>>>F!
Ist die Immobilie in F, dann wird nur der franz. Staat zuschlagen.

So hats mir vor 3y ein franz. Notar erklärt.

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