Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 07. April 2020, 06:42:32 »
Hallo zusammen,

wie schon mehrfach hier erwähnt werden Deutsche wohl immer nach Deutschland reingelassen, das ist den Franzosen ja auch Wurst wenn die abhauen.
Ihr schreibt hier immer von Bundespolizei muß uns reinlassen wir haben ein Recht in D einzukaufen zum Arzt zu gehen u.s.w.
Das mag ja alles sein und so zutreffen, ich habe aber schonmal darauf hingewiesen, daß den französischen Polizisten ein  Schreiben der Bundespolizei, daß ihr nach D einreisen dürft wahrscheinlich herzlich egal sein wird und ihr den franz. Beamten klarmachen müßt warum ihr die Ausgangssperre verletzt und nicht den Deutschen.
Blöd wirds halt wenn euch die Deutschen nach D reinlassen aber die Franzosen nicht mehr nach Frankreich.
Ich habe am Samstag Nachmittag eine Grenzkontrolle der Franzosen erlebt. 2 Autos vor mir war ein Auto mit deutschem Kennzeichen.
Ich kann natürlich nicht sagen aus welchem Grund der Fahrer nach F wollte auf alle Fälle hatte er viele ausgefüllte Papiere dabei die er immer wieder aus dem Fenster hielt. Die Polizistin hat lange ( ca. 10 min ) mit dem Fahrer diskutiert immer wieder ein Handzeichen gemacht er möge umdrehen und mit dem Finger auf ihre Arnbanduhr gezeigt bis das Auto dann endlich gewendet hat und wieder Richtung D losfuhr.
Wie gesagt, ich weiß nicht was da vorgefallen ist aber wenn es ein Deutcher  war der in F wohnt und z.B. einen deutschen Geschäftswagen hat
und nicht mehr reingelassen wird, weil sein Ausgangspapier nicht anerkannt wird ist es halt etwas dumm gelaufen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. März 2020, 08:40:54 »
Chaque déplacement doit être justifié et accompagné d’une attestation de déplacement dérogatoire dûment complétée à l’encre indélébile. On ne peut cocher qu’une seule case à la fois. Si vous sortez pour vous rendre au travail, puis faire les courses, il faudra deux attestations. L’attestation est individuelle. Si vous êtes deux dans un foyer, il faudra deux attestations en cas de sortie impérative

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. März 2020, 07:45:30 »
Hallo Leute,

da interessiert die franz. Polizisten nicht. wie die Lage in D ist.
Für die zählt nur die franz Ausgangssperre. Du darfst das Haus nur verlassen um zur Arbeit zu fahren. Punk und fertig
Zum Haus raus, nirgends anhalten, zur Arbeit, dort nicht raus und Vesper holen, das ist undenkbar, Arbeit beenden, ins Auto und ohne Anhalten wieder heim.
Das ist die Regel Fertig
Und die interessiert es nicht ob du Grenzgänger bist und in D ohne Beschränkungen einkaufen gehen kannst, das ist denen völlig wurst.
Ist halt eine sehr angespannte Lage

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 26. März 2020, 18:10:52 »
Hallo Saarbrücker,
man darf sich eigentlich nur alleine draußen aufhalten, das gilt auch für den Sport im Freien.
Einkaufen nur alleine, der Sinn und Zweck ist so wenig Leute wie möglich zusammen im Supermarkt.
Aus der Zeitung:
 "Non. Vous ne pouvez pas faire vos courses en couple
Les supermarchés et autres commerces sont des lieux favorables à la circulation du virus. Pour minimiser les chances d’infection de votre foyer et pour ne pas prendre le risque d’introduire le virus dans ces espaces de vie, il est préférable de faire ses courses seul. La plupart des magasins filtrent d’ailleurs l’accès à une personne d’un foyer seulement."

Grüße

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. März 2020, 06:48:56 »
Hallo Waylon,

ich habe doch nicht behauptet, daß du in D nicht einkaufen gehen darfst. Es ging nur darum, daß Nase in einigen Posts immer wieder
darauf hingewiesen hat, daß D deutschen Staatsbürgern die Einreise nicht verweigern darf.
Das habe ich dann so interpretiert, daß er diesen Umstand benutzen würde um öfters nach D zu fahren um z.B. einzukaufen, was offensichtlich ja aber nicht zutrifft. Ich wollte eigentlich nur warnen, daß nicht nur D die Einreise kontrolliert sondern F im generellen die Ausgangssperre kontrolliert und es halt für denjenigen nicht gut aussieht, wenn er 15 km von zuhause weg ohne Papier, nur weil er Deutscher ist mit deutschen Einkaufstüten im Auto angehalten wird. Ich wollte damit sagen, daß es den franz. Polizisten nicht interressiert ob du Deutscher, Afghane oder Franzose bist, der kontrolliert nur die Ausgangssperre. Mit dem nächlichen Ausgangsverbot hat es damit was zu tun, daß die Regierung überlegt es flächendeckend einzuführen, falls es weiterhin zu viele Verstöße gegen die Ausgangssperre gibt. Mir persönlich wäre das sowieso Wurst, zur Zeit der nächlichen Ausgangssperre bin ich eh zuhause.

wünsche einen schönen Tag


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 24. März 2020, 09:23:02 »
Hallo Nase,

ich würde mir da jetzt keinen Spaß drausmachen und mich immer wieder darauf berufen als deutscher darf ich immer nach Deutschland einreisen
und da ein fröhliches Grenzhopping draus zu machen.
Natürlich darfst du als Deutscher nach D einreisen aber das ist ja zum Zweck gedacht das du heimkommen kannst und dann in D bleibst.
Du weist genau, daß in F eine sehr strenge Ausgangssperre gilt, für die es nur aus sehr trifftigen Gründen Ausnahmen gibt.
Wenn die Franzusen dich mal 15 km von deinem Haus entfernt mit vollen Einkaufstüten aus D kontrollieren wird dich das ohne Umschweife 135 € kosten. In Charleville-Mézières haben sie einen 6 mal erwischt, den haben sie in U-Haft genommen und genau wegen solchen Typen wurde dann
ein nächtliches Totalausgangsverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in Charleville Mézières eingeführt.

Grüße

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Hallo,

den Scheiß hat mir meine Tochter diese Woche schonmal aufs Handy geschickt.
Gib mal den ersten Satz den du schreibst in googlesuche ein, diese Nachricht ist vom 15. oder 16.3.
Mensch Leute laßt euch doch nicht von Spekulationen verückt machen, warten wir ab bis was offiziell ist und nicht was wenn vielleicht und
wäre wenn jemand was heute vielleicht noch sagen würde.

Grüße

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. März 2020, 10:18:49 »
Hallo,
nach den Hinweisen des Innenministeriums sind nur die nötigsten Einkäufe des täglichen Bedarfs im nächstgelegenen Geschäft erlaubt.
"Faire ses achats de première nécessité dans les commerces de proximité autorisés "
Es wird aber toleriert wenn man in eine großen Supermarkt auch weiter weg fährt; falls es keine andere Möglichkeit gibt.
"Le ministère de l'Intérieur indique que les courses doivent «se faire au plus près de chez soi», mais tolère qu'on se rende dans une grande surface si l'on n'a «pas d'autres solutions"
Nach D zum Einkaufen würde ich jetzt grad nicht fahren.
Mein Konsulat (ich bin EU-Bürger, nicht deutsch) hat mir übrigens diese Verhaltensregeln per mail gesendet, auch den Zettel zum Ausfüllen um das Haus zu verlassen. Macht das D auch?
ein franz. Krankenwagen bringt Dich natürlich nicht ins deutsche Krankenhaus.
Das geht glaube ich schon wegen den betrieblichen Versicherungen und Bestimmungen u.s.w. nicht.
Du müßtest dich dann im franz. Krankenhaus vom Rückholdienst holen lassen.
Inwieweit das gehen würde, da du ja gar nicht in D wohnst weiß ich nicht.
Grüße

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Hallo,

wie ihr ja mitlerweile bemerkt habt, geht es nicht einen deutschen Führerschein in F verlängern zu lassen.
Jetzt habt ihr einen franz. beantragt, das große Problem ist aber er ist ja mitlerweile abgelaufen.
Ich weiß nicht ob ihr einen abgelaufenen man kann ja auch sagen ungültigen Führerschein einfach umgetauscht bekommt.
Normalerweise kommt dieser provisorische Führerschein" permis de conduire provisoire" automatisch, wenigstens ist das bei Fahranfängern, die gerade ihre Prüfung gemacht haben so. Ich nehme an, daß das Prozedere bei Umtauschern dasselbe ist und auch gleich heißt.
Ich würde, wenn ich dein Mann wäre, mich kurz in D wieder irgendwo bei Freunden oder Familie anmelden, den deutschen Führerschein in D verlängern lassen, dann wieder abmelden und das ganze Prozedere mit dem Umtausch nochmal mit mehr Zeit angehen.
Viel Glück

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Wohnen / Re: nachträgliche Mängel nach Hauskauf
« am: 04. Februar 2020, 13:41:03 »
Hallo,
Du stellst hier Fragen, die natürlich niemand beantworten kann mit diesen dürftigen Informationen.
Grundsätzlich ist natürlich mit dem Kauf für den Verkäufer alles geregelt, gekauft wie gesehen notariell beglaubigt,
die vorgeschriebenen Papiere habt ihr ja alle unterschrieben. Da steht ja alles klipp und klar drin. Energieausweis, verbautes riskantes Baumaterial, Umwelt Risikozone und aller pipapo das habt ihr ja gelesen, beglaubigt und unterschrieben.
Wenn da jetzt natürlich grobe Fehler drinstehen oder ihr dem Verkäufer nachweisen könnt, daß er Baumängel die er wissen mußte verschwiegen hat könnte das ein Hinweis sein, daß er nachträglich für was haftbar gemacht werden kann.
Da kommt es natürlich wieder drauf an wie das Verhältnis des Verkäufers zum Haus war. War er der Bauherr, hat er es auch nur gekauft und dann weiterverkauft, hat er große Umbauarbeiten gemacht die statische Auswirkungen hatten, Hatte er dafür eine Baugenehmigung usw und sofort....
Dann spielt natürlich auch das Alter des Hause eine Rolle, sind da z.B. noch Garantieansprüche an die Handwerker zu stellen??
Ganz wichtig ist natürlich auch um welche Art von Schaden es sich handelt. Wenn es ein Wasserschaden ist und durch Hochwasser verursacht wurde ist es ja vielleicht auch ein Elementarschaden der die Hausversicherung betrifft.
Wenn natürlich das Wasser durch eine löchrige Dachrinne ins Haus läuft ist es euer Problem, sowas muß man bei der Besichtigung sehen.
Also ich hätte als erstes mal den Gutachter gefragt, was der meint wer für den Schaden verantwortlich ist, der müßte es ja am Besten wissen.
Ich hoffe es war ein französischer

Grüße und viel Glück

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Behörden / Re: Adresse auf Ausweis
« am: 01. Februar 2020, 13:35:48 »
Hallo zusammen,

bringt das wirklich was der ADAC? und nur wegen der Pannenhilfe?
Pannenhilfe ist ja bei französischen Autoversicherungen eigentlich immer schon dabei ab 50 km vom Haus weg standard.
Ich kenn das eigentlich nicht anders.
Bin vor Jahren mal in München stecken geblieben, die Pannennummer auf dem grünen Vers.schein angerufen und eine halbe Std. später stand
der ADAC da. Geht auch so.
Grüße

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Rund um's Kind / Re: Tagesmutter in D wohnen in F
« am: 18. November 2019, 06:04:21 »
Hallo,

da hast Du aber eine sehr eigenwillige Sichtweise. Es ist doch nicht der Regionalverband, der euer Kind aus der gewohnten Umgebung herausnehmen will, es seid doch ihr als Eltern. Und euer 20 Monate altes Kind ist voll integriert?? Integriert in was?
Wenn man auswandern will, muß man halt auch die Konsequenzen in Kauf nehmen. Ihr müßt euch davon trennen zu denken es steht ja nur das Haus in F, so sparen wir ein paar 100€ an Steuern der Rest von uns bleibt 100% deutsch. Denkt einfach ihr würdet nach Lyon oder Marseille auswandern und beginnt euch mit den französischen Gewohnheiten zu befassen. Dann geht alles viel entspannter. In F wachsen auch Kinder auf. Ganz ohne deutsche Beteiligung.

Grüße und viel Glück beim Auswandern

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Steuern / Re: Freibeträge für Schenkungen
« am: 10. November 2019, 15:27:46 »
Hallo,

es ist doch alles oben sehr gut erklärt worden. Meinst Du es macht einen Unterschied ob Deine Mutter in Spanien oder in D wohnt?
Du kannst natürlich versuchen das Geld zu verstecken, vielleicht merken sie es nicht aber spätestens wenn Du es ausgeben willst...
Du willst doch ein Haus kaufen. Beim Notar mußt Du ab einer gewissen Summe Eigenkapital angeben, wo das Geld herkommt und bei Überweisungen ist es ja leicht nachzuvollziehen.
Grüße

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Arbeiten / Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 10. November 2019, 15:21:37 »
Hallo,

kannst Du erklären was das für eine Bewandnis hat mit der Anmerkung: in D wird das soundso gehandhabt?
Wie machen sie es in Portugal oder in Italien oder in Polen?
Weist Du es? Interessiert das in F jemand? Nein es interessiert nicht da wir hier in F sind und nicht in D oder I oder sonstwo.
Du kannst dich an eine Firma wenden, entweder eine ganz normale Reinigungsfirma, die Dir dann je nach Bedarf jemand schicken oder eine
Firma die aide à domicile genannt werden, für die kannst Du je nach deiner sozialen Eingruppierung z.B. falls ihr 4 Kinder oder sowas haben solltet Beihilfe von der CAF bekommen.
Du kannst auch eine freie Putzhilfe engagieren, die findet man meistens in den kostenlosen Werbeblättern, die sind dann bei der ich glaube CESU oder so ähnlich heißt das versichert, dorthin zahlst Du dann die Sozialabgaben, Urlaubsgeld u.s.w.
Falls Du das System "schwarzer Neger" bevorzugen solltest ist das in F nicht empfehlenswert und meiner Erfahrung nach will das auch fast keine Putzhilfe akzeptieren.

Grüße

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Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungen in Frankreich
« am: 27. Oktober 2019, 13:18:31 »
Hallo,

was genau ist jetzt an französischen Versicherungen so schlimm?
Ich habs noch nicht verstanden

Grüße

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