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Nachrichten - spirou

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Steuern / Re: Zweitjob
« am: 24. Mai 2017, 13:10:23 »
Hallo Eugen,
in F kannst Du dazuverdienen was Du willst, es muß aber der erste € bei der Steuer angegeben werden.
Kompliziert wirds mit der Lohnabrechnung. Da Du (geh ich mal davon aus) Deine Hauptbeschäftigung in D hast wird Dir Dein franz. Arbeitgeber, bzw. sein Steuerberater auch automatisch Sozialabgaben von Deinem Zuverdienst abziehen.
Weil die das nicht kennen, daß man im Ausland schon krankenvers. ist  wirds hochwahrscheinlich sehr kompliziert da rauszukommen. Such Dir lieber einen Nebenjob in D und gib die 450€ an der franz. Steuer an.
Grüße

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Hallo,
schon wieder alles Schnee von gestern.
Macron hat gestern erklärt, er will die Lohnsteuerreform mindestens um 1 Jahr verschieben.
Erst soll seine Steuer- und Sozialabgabenreform greifen.
Abschaffung Wohnsteuer, Anhebung CSG u.s.w.

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Hallo,
dann war dein erster Post aber sehr missverständlich.
Und der zweite ist nicht viel besser.
Was ist jetzt Ausland? Wohnst du in D und willst franz. TNT?
oder wohnst du in F und willst deutsches Sattelitenfernsehen?
Funktionieren beide Teile nicht mehr oder ist nur das deutsche bzw. das franz. Fernsehen abgeschaltet?
Ich zumindest kann mir auf eine sog. Auslands-Karte keinen Reim machen.
Grüße

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Hallo,
eine TNT Karte kostet ca. 30 € für 4 Jahre. ( das tolle dabei ist, es nennt sich TNTgratuite).
Das macht 7.50 € pro Jahr. Willst Du dir das wirklich antun, jetzt wegen €7.50 einen Schuldigen suchen warum deine Karte schon nach 3 Jahren nicht mehr geht? Du weißt genau so gut wie ich daß die franz. Verkäufer und "commercial" Szene zu 90% aus "tricheur" besteht. Schnell was verkaufen, Geld im Sack und nach mir die Sintflut.
Reklamationsabteilungen gibt es nicht, weil es officiell ja gar keine Reklamationen gibt und Briefe werden ungeöffnet weggeschmissen.
Geh in den Laden und hol dir eine neue Kerte und gut ists.
Grüße

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Sonstiges / Re: Mit dem Zug nach Paris
« am: 21. März 2017, 08:47:17 »
Hallo,
ist deine Frage seriös oder ironisch?
Was ist an der SNCF Seite unübersichtlich? Die gibts sogar auf deutsch.
Einfach Abfahrts und Ankunftsort,Reisedaten, Anzahl und Alter der Reisenden eingeben und dann kommt eine Tabelle mit verschiedenen Zügen und Preisen und du hast sofort die totale Übersicht. Bei DB gehst du auf Sparpreisfinder Ausland und hast dann natürlich eingeschränkte Möglichkeiten z.B Karlsruhe-Paris aber natürlich nicht von Strasbourg. Also wir buchen das seit Jahren so das ist vollkommen problemlos und das Auto rentiert sich eigentlich überhaupt nicht mehr vor allem jetzt mit der neuen LGV in 1h45min Str. - Paris, das ist ja schon sensationell.
Noch ein kleiner Tip am Rande, der erste Sonntag im Monat sind die Museen in Paris gratis.
Grüße und schöne Reise

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Steuern / Re: Steuern Monatlich bezahlen.......
« am: 03. Januar 2017, 08:12:38 »
Hallo,
ich wollte mit nervös nur sagen, daß 2017 gerade erst begonnen hat und die Reform erst 2018 beginnt. Also cool bleiben,im Laufe des Jahres wird dieses Thema sicher noch heiß diskutiert.
Was man mit Sicherheit vergessen kann: Sonderauszahlungen, Immobiliengewinne oder Aktiengewinne extra auf 2017 zu legen um Steuern zu sparen, denn diese Gewinne müßen nach wie vor versteuert werden.
Was ich bis jetzt weiß ist, daß 2018 eine Steuererklärung für 2017 abgegeben werden muß aber nur keine Steuer auf Löhne erhoben wird.D.h. normale Lohnerhöhungen wären steuerfrei, alles andere müßte trotzdem versteuert werden.
Wens genauer interessiert, der sucht im Internet nach: prélèvement à la source 2018
Wird sich wie gesagt im Laufe des Jahres sicher noch präzisieren.
Grüße

P.S. an truebluehero
die n° securité sociale mußt du bei der securité sociale beantragen. Dazu brauchst du, glaube ich eine Bescheinigung deiner dt. Krankenkasse. So genau weiß ich das nicht, da ich vor 20 Jahren in F arbeitete und seither meine Nummer habe, aber es gibt hier im Forum Spezialisten, die das genau wissen.Mach einfach einen neuen Thread mit der Frage auf.
Es ist auf jedenfall wichtig diese Nummer zu haben, da sie in Notfällen sehr nützlich ist,wenn du z.B. nach Unfall o.ä. ins franz. Krankenhaus mußt oder den franz. Hausarzt brauchst, arbeitslos wirst, oder Rentner wirst vielleicht auch unvorhergesehen Frührentner oder arbeitsunfähig. Für all das braucht man die Nummer und die carte vitale
Grüße

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Steuern / Re: Steuern Monatlich bezahlen.......
« am: 01. Januar 2017, 08:21:10 »
Hallo,
was seid Ihr nur so nervös? Seid Ihr so besessen aufs Steuer bezahlen?
In 2017 ändert sich doch überhaupt nichts. Ganz normal im juni die Steuererklärung abgeben für 2016 und gut ist es.
Für 2018 ist noch lange Zeit und ich bin mir sicher daß selbst das Finanzministerium noch nicht genau weiß wie sie das managen wollen
Grüße

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Steuern / Re: Steuern Monatlich bezahlen.......
« am: 28. Dezember 2016, 08:04:55 »
Hallo,
ab 2018 werden die Steuern monatlich bezahlt aber nicht wie Waylon schreibt für 2017 sondern direkt für 2018.
Für 2017 wird keine Steuer erhoben.
Die in F arbeiten, bekommen dann die Lohnsteuer mon. vom Lohn oder Gehalt abgezogen und müßen nichts mehr selber einreichen, wie es sich bei den Grenzgängern verhält weiß ich nicht, wahrscheinlich monatl. Abschlag und nach wie vor am Anfang des Folgejahres die Steuererklärung.
Grüße

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Behörden / Re: Höhe des Arbeitslosengeldes in Frankreich
« am: 23. Dezember 2016, 09:35:05 »

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 19. Oktober 2016, 09:53:46 »
Hallo,
hab grad eine Veröffentlichung vom Finanzministerium gefunden, siehe Anhang, in der erklärt wird wer und wie man die CSG zurückfordern kann. Gleichzeitig wird sie aber vom gleichen Finanzministerium immer noch eingezogen. Die spinnen die Gallier.
Grüße

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 18. Oktober 2016, 14:27:33 »
Hallo,
es kann doch eigentlich nicht sein, daß es anscheinend, wie ich jetzt gelesen habe,  ein Urteil gibt daß CSG von in F wohnenden, aber nicht ins franz. Sozialsystem einzahlenden Bürgern nicht erhoben werden darf und sich keiner dran hält.
Wenn dieses Urteil rechtskräftig ist würden die Richter ja bestätigen daß CSG und Freunde Sozialabgaben sind und nicht, wie mir das Finanzamt durch Verweis auf Gesetze beweisen wollte eine Steuer, die von jedem Steuerpflichtigen zu zahlen sei.
Andererseits verstehe ich dann die AFAL nicht, daß sie anscheinend akzeptiert wenn CSG auf Zusatzrenten erhoben wird und auch Angst hat CSG würde auf Löhne und Gehälter erhoben. Das macht doch alles keinen Sinn.
Wenn es dann so kommen würde, daß CSG von 7,5% auf Lohneinnahmen von und GG erhoben wird, muß ja auch wie für alle Franzosen die Regel gelten, daß man davon 5,1% an der Steuer wieder abziehen kann. Dann wäre es ja nicht ganz so schlimm.
Warten wir mal ab was kommt.
Grüße

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Steuern / Re: Soziale Abgaben in Frankreich trotz Grenzgängerstatus
« am: 15. Oktober 2016, 08:56:33 »
Hallo,

CSG und die anderen Abgaben sind eingeführt worden, um die Löcher der Krankenkassen zu stopfen und werden in F auf praktisch alle Einnahmen erhoben.Bei den in F lebenden Grenzgängern werden diese Abgaben nur auf Miet- und Kapitaleinkünfte erhoben, sowie, wie die AFAL schreibt auf Zusatzrenten. Die größte Sorge ist, schreibt die AFAL,daß in Zukunft CSG auch auf die Lohneinkünfte der Grenzgänger erhoben werden könnte.
Hier im Forum werden Meinungen vertreten, daß wenn man in D Sozialabgaben bezahlt, diese in F nicht nochmal erhoben werden können.
Das Problem ist aber, daß der franz. Staat die CSG nicht als Sozialabgabe ansieht sondern als Steuer.Man zahlt die Abgabe ja auch ans Finanzamt und nicht an die Krankenkasse.
La contribution sociale généralisée (CSG) est un impôt destiné à participer au financement de la protection sociale. Il a été créé par la loi de finances pour 1991.Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir uns dagegen wehren können, da wir ja in F steuerpflichtig sind. Es gibt ja hier im Forum Leute die klagen wollen, warten wir mal das Ergebnis ab.
Ich frag mich auch warum diese Frage jetzt so verstärkt aufkommt, da diese Abgabe ja nichts neues ist und ich so in Erinnerung habe, daß bei mir das schon ewig abgezogen wird. Ich hab deswegen grad mal ein paar alte Bescheide durchgelesen. Also wie gesagt,mindestens seit 2012 zahle ich CSG, CRDS und die 3 anderen Abgaben= insg. 15,5% auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge

Grüße

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Steuern / Re: Formular N 5011 - wohin damit ?
« am: 03. Oktober 2016, 13:48:39 »

Service des impôts des particuliers du centre des finances publiques de Mulhouse
12 Rue Coehorn
68100 Mulhouse


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Steuern / Re: CSG - CDRS
« am: 30. September 2016, 08:03:28 »
Hallo,

Widerspruch gegen den Steuerbescheid schriftlich und formlos an das zuständige Finanzamt mit Angabe der Steuernummer, am besten per Einschreiben oder via Internet bei impots.gouv auf« Ma messagerie sécurisée » dann « Ecrire à l'administration » Es gibt keinen Vordruck. Das Finanzamt muß innerhalb 6 Monaten nach Eingang reagieren. Wenn sie es nicht schaffen, können sie nochmal 3 Monate Nachfrist schriftlich bei dir beantragen. Kommt dann immer noch keine Antwort ist dein Widerspruch akzeptiert. Aber Achtung der Schuß kann auch in den Ofen gehen. Wenn sie den Widerspruch prüfen, werden sie deine  ganze Steuer prüfen und wenn da Unregelmäßigkeiten auftreten prüfen sie die letzten 3 Jahre.
Viel Glück

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Steuern / Re: CSG - CDRS
« am: 29. September 2016, 18:44:36 »
Hallo,

diese Abgabe wird in Frankreich auf Einkommen aus z.B. Mieten und Kapital erhoben und ist von jedem in F steuerpflichtigen zu bezahlen. Ich kann die Argumentation von grenzgaenger89 nicht nachvollziehen warum das eine Doppelbesteuerung sein soll, in D gibt es doch diese Steuer gar nicht. In D werden die Einkünfte aus Verm u. Verp. versteuert und darauf dann in F die CSG die eine franz. Sondersteuer zur Deckung des Krankenkassendefizits ist erhoben.
Und es ist ganz klar eine Steuer, deswegen ans Finanzamt zu bezahlen und keinesfalls eine  Sozialabgabe. Ergo ist man mit Zahlung der CSG nur den in F vermietenden gleichgestellt aber doch keinesfalls diskriminiert oder doppelt besteuert.

Grüße

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