Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 20. Oktober 2017, 06:18:43 »
Hallo,
tja, verzwickte Lage.
Homeoffice heißt ja von zuhause aus. Und da du Mieter der Wohnung bist und von dort aus arbeitest, geht das Finanzamt selbstverständlich und auch richtigerweise davon aus, daß du in dieser Wohnung einen Wohnsitz hast. Ob erster oder zweiter Wohnsitz ist dem FA schnuppe, Wohnsitz in D=Steuern in D, Da kannst du mit dem Finanzamt reden, Briefe an die Oberfinanzdirektion schreiben, die lassen sich davon nicht abbringen, das ist so gut wie sicher.
Meiner Meinung hast du 3 Möglichkeiten: Der AG mietet die Wohnung und deklariert das als Büro (Die Miete kann er dir am Lohn ja wieder abziehen), du fährts die paar Kilometer weiter nach KA und arbeitest im offiziellen Büro oder du machst dich in D selbstständig und arbeitest freiberuflich für deinen alten AG(Dann mußt du aber eine GmbH gründen und dich dort anstellen, als Einzelfirma zahlst du weiter Steuern in D)

Viel Glück

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Technik / Re: unerwünschte Anrufer
« am: 04. Oktober 2017, 18:58:51 »
Hallo,
es gibt nur nervige Anrufe, wenn man sich nerven läßt.
Ich laß die Leute immer einen Satz sagen, daß ich weiß wer es ist, ( manchmal ist es auch Thiriet und da ist meine Frau Kunde, obwohl ich schon tausendmal gesagt habe sie soll den Scheiß lassen), dann sofort ins Wort fallen, "merci et au-revoir" sagen und auflegen. Fall erledigt.
Grüße

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Rund um's Kind / Re: Kindergarten ohne Sprachkenntnisse
« am: 02. Oktober 2017, 10:35:05 »
Hallo,
es ist wahrscheinlich so wie die meisten es hier schreiben, daß es den Kindern nichts schadet wenn sie zur Strafe mal in die Ecke gestellt werden aber wer weiß das schon. Man kann es ja nachher nicht nachprüfen wie sich ein Kind entwickelt hätte, hätte man es in der Schule nicht in die Ecke gestellt. Fakt ist jedenfalls, ein Kind vor den Augen der Mitschüler zur Strafe in die Ecke zu stellen ist in Frankreich ich glaube schon seit 1991 verboten, es halten sich nur viele Schulen nicht daran. Daß sie sich nicht daran halten ist wahrscheinlich der Mangel an Alternativen. Die einzig erlaubten Strafen sind Bemerkungen im Betragenheft oder kurzfristiges Ausschließen aus der Klasse. Das Kind darf aber nie unbeaufsichtigt bleiben wenn man es rausschicktund das wird der Haken sein, denn gerade die Maternelles haben oft nicht genug Aufsichtspersonal.
Grüße

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 22. September 2017, 11:49:46 »
Hallo,
also ich bin jetzt über 20 Jahre in F und habe noch nie ein Nummernschild angenietet.
Einmal hab ich beim Einparken einen Pfosten touchiert und das Nummernschildklemmdings ist gebrochen.
Da hab ich das Schild hinter die Windschutzscheibe gelegt und bin dann genau an dem Nachmittag in eine Polizeikontrolle gefallen.
Hat mich 90 € gekostet und die wollten mich so nicht weiterfahren lassen.
Da hab ich den Akkuschrauber aus dem Kofferraum geholt und das Nummernschild mit 4 Schrauben angeschraubt.
Das war denen dann vollkommen egal, hauptsache das Schild war an seinem Platz und hat gehalten. So durfte ich dann weiterfahren.
Grüße

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Versicherungen / Re: Deutsche private Krankenversicherung behalten
« am: 05. August 2017, 08:38:38 »
Hallo Sable,
wie gesagt, das war der Steuerberater, ich habe seit 8 Jahren keinen mehr. Ich weiß nicht mal ob er damals wirklich einen Brief geschrieben hat oder dort nur an der richtigen Stelle angerufen hat, ich weiß nur, es hat funktioniert.
Grüße

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Hallo,
wenn du schon versucht hast, die Steuererklärung online zu machen, dann mußt du dich ja zwangsläufig auf
impots.gouv schon registriert haben. Wenn nicht mußt du das noch machen, denn dann kannst du in deinem espace particulier in der Rubrik " Consulter"  den Steuerbescheid ( avis d´impôts) auf den du ja wartest anschauen und ausdrucken. Die Bezahlung geht nur mit Bankeinzug oder direkt online. Diese Zahlungsmodalitäten findest du in der Rubrik " Payer". Der Rest, was geschrieben ist, ist uninteressant, von der Steuererklärung schreiben sie nichts, es geht nur um den Bescheid.
Grüße

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Hallo sable,
ja die RSI ist schon ein spezieller Verein. Als ich damals nach D ging und die Firma aufmachte wollte ich eigentlich die F Firma nebenher erhalten. Mein Steuerberater hat dann der RSI einen Brief geschrieben, daß ich ab dem soundsovielten in D krankenversichert bin und 2 Krankenversicherungen eine zuviel sind. Die RSI hat mich daraufhin tatsächlich rausgelassen und nach 2 Jahren völlig unvorhergesehen und ohne Plan sogar ein paar Beiträge zurückerstattet.
Die Firma habe ich dann trotzdem geschloßen, da die ganzen anderen Zwangsbeiträge wie CCI, décenalle bei uns im Baugewerbe, Gewerbesteuer u.s.w. die ja immer erhoben werden, auch wenn du fast keinen Umsatz und überhaupt keinen Gewinn machst einfach auf Dauer zu hoch waren.
Grüße

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Hallo Blackstar,
selbstverständlich kann eine private KK dich als Kunden mit ausl. Wohnsitz ablehnen.
Es ist ja keine Pflichtversicherung und gemacht als Versicherung in D für D.
Saarbrücker widerspricht sich in einem Satz ja auch selbst.
Er schreibt, gilt weltweit sofern nicht dauernder Wohnsitz im Ausland, das ist richtig
Dann schreibt er, du brauchst keine Adresse in D.
Das ist nicht richtig, wie gesagt, das hängt von der Vers. ab.
Ich habe damals vor 10 Jahren, als ich von der franz.RSI ( Staatsversicherung für Selbstständige) in die deutsche PK gewechselt bin bei 8 Versicherungen angefragt und keine hat die franz. Adresse akzeptiert.
Mit meiner jetzigen Vers. habe ich mich dann so geeinigt, daß wir die Firmenadresse in D  als Wohnadresse angegeben haben.
Das funktionierte 10 Jahre wunderbar, ich ging kaum zum Arzt und wenn ging ich in F als Barzahler (wesentlich billiger als in D), da ich sowieso nie über den Selbstbehalt kam.
Letztes Jahr kam es dann wie es kommen mußte, ich mußte eine Woche als Notfall in F ins Krankenhaus.
Die PKK zahlt zwar weltweit, aber nur den deutschen Satz und mir wurde eine Rechnung präsentiert, die für 2 Wochen Präsidentensuite im Brenner Baden-Baden gereicht hätte incl. täglichem Sternemenu.
Die Versicherung zahlte mir genau 25% der Rechnung abzgl. 1000€ Selbstbehalt, das wäre der deutsche Satz für diese Behandlung gewesen.Den Rest stottere ich immer noch ab und ärgere mich jeden Monat grün, wenn ich die Überweisung mache.
Auslands-Reiseversicherungen gehen natürlich auch nicht, da der Wohnsitz ja F ist.
Du mußt dich also auf die Suche machen, nach einer PKK, die deinen ausl. Wohnsitz akzeptiert und alle Kosten im Wohnland übernimmt, nach Echtkosten und nicht nach deutschen Sätzen.
Deswegen versuche ich seit längerem in die sec. sociale zurückzukommen, was gar nicht so einfach ist.
Also, verhandel mit deiner PK, leg alle Fakten auf den Tisch ich hoffe du findest eine die dich gut in F und D versichert.
Grüße


 

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Hallo,
ich wollte grad was schreiben, habs mir aber nochmal verkniffen.
Wieviele Jahre wohnst du schon In F?
freundliche Grüße und viel Glück in unserer schönen Landeshauptstadt

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Hallo,
also als Privatperson mußt du immer MwSt. bezahlen. Bei relativ neuen Autos mußt du in F bezahlen bei älteren legen die Franzosen glaub ich keinen Wert mehr drauf und du kannst sie in Deutschland bezahlen.
Bringt es eigentlich noch was in D einen gebrauchten zu kaufen? Die paar Euro Preisvorteil werden doch sicher von der Ecosteuer wieder aufgefressen und dann die ganze Rennerei mit dem Ummelden
Grüße

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Hallo,
das habe ich gerade auf carte-grise.org gefunden, da ich mich auch mein deutsches Firmenfahrzeug in F privat zulassen wollte.
Nach diesem Satz:
L'écotaxe s'applique aux véhicules particuliers (genre VP) acquis et immatriculés pour la première fois en France ou à l'étranger, à compter du 1er janvier 2008. Les véhicules n'entrant pas dans ce champ d'application sont alors soumis à la surtaxe CO2.
Donc sont concernés tous les véhicules particuliers VP neufs (acquis en France ou à l'étranger) à compter du 1er janvier 2008 ainsi que les véhicules particuliers d'occasion importés de l'étranger, immatriculés à l'étranger à compter du 1er janvier 2008 et immatriculés pour la première fois en France.

Alle Gebrauchtfahrzeuge, die nach 1.1.2008 im Ausland zugelassen wurden und zum ersten Mal in Frankreich zugelassen werden sind betroffen

hat sich das Ansinnen für mich erledigt.
Hat also mit 6 Monaten und 6000km nichts zu tun, das betrifft glaube ich nur die Mehrwertsteuer

Grüße

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Hallo,

brauchts wegen so einer Bagatelle wirklich einen Anwalt?
Nach meinem Kenntnisstand muß das Gericht einen Dolmetscher stellen, kostenlos.
Bei mir war das damals wenigstens so, ist aber schon 20 Jahre her, heute würde ich keinen mehr brauchen.
Würde das nicht reichen?

Grüße und viel Glück

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Hallo,
achtung Dragonvamp hat da was verwechselt. Pendlerkilometer kann man bis 40 km Entfernung Arbeitsort vom Wohnort angeben. Mehr wird nicht anerkannt. Wohnt man weiter von seinem Arbeitsplatz entfernt, bleibt man auf den restlichen km sitzen oder man bekommt eine Ausnahmenregelung bei speziellen Fällen, die ich aber auswendig jetzt nicht nennen kann.
Grüße

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Hallo Elliot,
lies mal die Steuererklärung ganz durch, dann findest Du bei Punkt 8 Divers ganz unten dies:
Comptes ouverts, utilisés ou clos à l’étranger
Joignez la déclaration n° 3916 ou la liste des comptes sur papier libre

ich habs auch noch nie gemacht
Grüße
 

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Hallo Franniusine,
was willst Du, was man Dir auf diese Frage antwortet?
Ich bemängle schon lange, daß bei mindestens 50% der Fragen die hier gestellt werden, kein Außenstehender wissen kann um was es eigenlich geht.
Ihr denkt alle, man kann in eure Köpfe reinschauen.

Also:
Du bist zu schnell gefahren! OK aber wo? D oder F?
Hast Du den Führerschein noch oder wurde er einbehalten? In dem Fall könnte es ja nur in D passiert sein, Du hast ja einen D-EU-Führerschein, richtig?
Entsprechende Punkte wurden einbehalten? Wie soll das gehen wenn Du nicht mal nen F-Führerschein hast?
Fragen über Fragen

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