Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spirou

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Hallo,
das Prozedere ist nicht komplex, nur deine Denkweise ist verkehrt herum.
Ihr wohnt in F ergo müßt ihr in F sozialversichert sein, so sehen es die Franzosen.
Daß du in D versichert bist ist für die Franzosen ein Spezialfall und hilft dir nicht weiter, wenn
du in F ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen mußt.
Daher brauchst du in F die Sozialversicherungsnummer, bei ameli gibt es den Antrag, den könnt ihr ausdrucken und
ausfüllen und zusammen mit allen Papieren auch dem Formular S1, das du von deiner deutschen KK bekommst zurücksenden.
Oder du gehst direkt zur Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM) du Bas-Rhin, je nachdem wo ihr wohnt in Strasbourg, Haguenau, Wissembourg oder Niederbronn zum Beispiel.
Dann bekommst du die carte vitale mit der du auch in F zum Arzt gehen kannst.
Deine Frau wird dann, solange sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bei dir mitversichert, bei deiner deutschen Versicherung.
Eigentlich ganz einfach
Viel Glück


2
Technik / Re: Heizungssanierung
« am: 09. März 2023, 18:06:20 »
Hallo,
du kannst dich an die ADEME wenden, die kommen vorbei und geben Ratschläge, vom Staat kostet nichts.
Ich weiß nicht wie weit du vom parc regional des vosges du nord wegwohnst, die haben auch 2-3 Architekten die umsonst drausen rumfahren
und Beratungen für Ökosanierungen machen. In die Grenzdörfer gehen die noch, einfach mal anrufen

Grüße

3
Versicherungen / Krankenversicherung PUMa
« am: 13. März 2022, 11:40:01 »
Hallo,

seit 2016 gibt es jetzt die allgemeine Krankenversicherung PUMa. Ich trage mich schon länger mit dem Gedanken diese Versicherung zu beantragen, nach der neuesten Erhöhung meiner privaten KK insbesondere.
Der Beitrag von 6,5% vom Gesamteinkommen ist ja sehr gering, ich frage mich wie die Leistungen sind.
Ist jemand von euch dort versichert und kann berichten?
Würden die mich überhaupt nehmen ?

Grüße

4
Versicherungen / Re: CPAM und PKV
« am: 01. Dezember 2021, 17:35:28 »
Hallo,
ich glaube das liegt an der europäischen Ausgleichskasse.
Ich hatte vor einigen Jahren mal das Vergnügen eine Woche im Spital in F zuzubringen, nach D zu kommen hat es mir nicht mehr
gereicht. Außer Untersuchungen, einmal Ultraschall und einmal MRT wurde nichts gemacht. Ich mußte nur liegen, bekam Medikamente und künstliche Ernährung und mußte abwarten bis die Entzündung abklang.
Der Spaß hat mich € 9.235,12 gekostet, meine PKV hat 2.457,81 erstattet.
Ich habe dann bei der Krankenkasse reklamiert, die haben mir aufgeschlüßelt, was die Behandlung in D mit dem Krankenhausaufenthalt kosten würde und das haben Sie erstattet, mehr geht nicht.
Daraufhin habe ich beim Krankenhaus reklamiert, die mir daraufhin Ihre Aufschlüßelung mitteilten.
F hat ein komplett anderes Berechnungssystem wie D. Jeder ist in der gesetzlichen also müßen auch keine Rechnungen nach Leistung geschrieben werden wie in D. Die rechnen einfach das Krankenhaus kostet uns soundsoviel im Jahr, wir haben soundsoviel Patienten im Jahr, macht Kosten durch Betten € 1230 am Tag in meinem Fall. Fertig aus. Da ist es egal ob nur Beobachtung, Chemotherapie Beinamputation oder Herz OP. Alles kostet gleich pro Tag.
Ich sagte zu der Dame in der Buchhaltung, sie könne mir doch nicht weißmachen, daß bei den vielen Grenzgängern, die in D versichert sind die AOK € 9.235,12 zahlen würde wenn meine PKV das auch nicht übernimmt. Da habe ich gelernt, daß die AOK
auch nur den deutschen Satz übernehmen würde, der Rest aber von der europäischen Ausgleichskasse übernommen wird, in die die gesetzlichen Krankenkassen anscheinend einzahlen würden, die privaten aber nicht. Ds heißt der normale deutsche Arbeiter subventioniert auch noch seinem franz. Grenzgängerkollegen den Krankenhausaufenthalt.
Damit könnte es auch zusammenhängen, daß die PKV Versicherten keine Carte Vitale bekommen.

Grüße

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Hallo,

das weiß ich nicht mehr mit welcher Versicherung man sich anlegen muß. Der Fall den ich kenne ist 20 Jahre her und das war ein Angestellter, der den Unfall hatte. Aber Fakt ist, daß man den Vorschlag vom Gutachter nicht akzeptieren muß.
Hab jetzt nochmal im Internet nachgeschaut und da steht auf allen Seiten dasselbe, wie ich es heute morgen geschrieben habe.
Ich habe dies in die Suchmaske eingegeben: désaccord expert accident voiture

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Hallo,
den Schaden ausbezahlen, kannst du dir in F so weit ich weiß nicht lassen.
Ich bin kein KfZ Spezialist, ich kann mir aber auch nicht vorstellen, was du mit der ausbezahhlten Summe machen würdest.
Das Auto hat ja dann immernoch den Schaden und ein Unfallfahrzeug mit beschädigtem Rahmen verkaufen, was bringt das ein?
Der Gutachter müßte den Schaden als so hoch einstufen, daß es ein wirtschaftlicher Totalschaden wird, bei € 28000 eher schwierig,
dann bekommst du den Zeitwert ersetzt und kannst ein neues Auto kaufen

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Hallo,
wenn einer einem anderen eine Sache beschädigt, muß der Schädiger dem Geschädigten diese Sache wieder reparieren oder ersetzten, daß der Geschädigte nachher nicht schlechter dasteht wie vorher. Das ist in Frankreich dasselbe wie in Deutschland.
Der Schädiger will natürlich so günstig davonkommen wie möglich, daher holt er(oder seine Versicherung) einen Gutachter, der in seinem Sinne den Schaden beurteilen soll, daß dieser so billig wie möglich repariert wird. Für dich als Geschädigten ist dies ein Vorschlag der Gegenseite, den du aber auf keinen Fall akzeptieren mußt. Du teilst dem Gegner schriftlich mit, daß du mit diesem Vorschlag niemals einverstanden bist und ein zweiter Gutachter wird den Schaden beurteilen. Im günstgsten Fall werdet ihr euch dann einig, falls nicht kommt ein dritter Gutachter ins Spiel. Den dritten Gutachter musst du aber, so viel ich weiß selber bezahlen, kannst ihn aber auch selber auswählen.Ist der Gegner mit dem von dir ausgewählten dritten Gutachter nicht einverstanden geht es vor Gericht und der Richter bestimmt einen dritten Gutachter. Am besten einen Anwalt kontaktieren, es geht dabei natürlich auch um die Nebenkosten, solange das Fahrzeug steht.
Viel Glück

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Versicherungen / Re: Renterechner
« am: 13. Juni 2021, 05:47:53 »
die deutsche Rentanversicherung rechnet dir die französische Rente aus???

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Steuern / Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« am: 04. Juni 2021, 10:05:10 »
Hallo,

ganz einfach, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen in F wird der Rechnungsbetrag incl. MwSt angesetzt.
Grüße

10
Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 30. Mai 2021, 08:37:02 »
Hallo Sable,

Zinsen werden im Wohnsitzland versteuert. Du mußt deiner deutschen Bank deinen ausländischen Wohnsitz mitteilen, dann führt sie die Steuern nicht mehr ab. Vollmachten interessieren das Finanzamt nicht, gehört ja nicht dir.

Grüße

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Gesundheitswesen / Re: Impfung ohne Carte Verte
« am: 23. Mai 2021, 07:24:06 »
Hallo Moni,

du schockierst mich mit deiner Aussage auf lange Sicht bräuchte man einen digitalen Impfnachweis.
Wie kommst du zu der Annahme? Ich will keinen Impfnachweis auf meinem Handy. Und was denkst du, die ganzen Senioren die schon geimpft sind, meinst du die haben alle den Nachweis auf dem Handy? Eher nicht. ich denke nicht, daß man mit einem Papiernachweis und einem Eintag im Carnet de santé Nachteile bekommen kann, das wäre ja wirklich Diskriminierung.
Die Testnachweise haben ja auch auf Papier prima funktioniert.

Grüße und schöne Pfingsten

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Hallo Guy,
bin etwas verwundert über Deine Reaktion zwecks den Sozialabgaben.
Du schreibst doch, daß Du schon Immobilien in F besitzt. Zahlst Du auf Deine revenues fonciers keine CSG?
und Sabine, wie hast Du es geschafft keine CSG auf deine Immobilieneinkünfte in D zu zahlen?
Mein Steuerberater sagt mir daß CSG also die Sozialabgaben auf Einkünfte die nicht aus unselbststständiger Arbeit entstehen
nichts mit den in D bezahlten Sozialabgaben zu tun haben. Du bist ja dadurch nicht sozialversichert, das ist nur eine Abgabe um das marode Krankenkassensystem in F zu stützen. Fällt übrigens auch bei Immobilienverkäufen an, falls diese unter die Steuerpflicht fallen(10 Jahres Regel z.B.)
Und wegen da bleibt nichts mehr hängen: Es bleiben halt nur 17% weniger hängen, draufzahlen musst du nichts .
Blöd ist halt, daß man in D keinen Steuerfreibetrag mehr hat. Aber mann kann sich ja nicht hüben und drüben nur die Rosinen
rauspicken und die Steuern sollen dann ruhig die anderen bezahlen

Grüße

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Hallo Guy
zeig mir mal die Anlage bei der man die Tilgungsraten von der Steuer absetzen kann, da mach ich dann sofort mit.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in dem Land zu versteuern wo das Gebäude steht.
Du mußt in D eine Steuererklärung abgeben, hast aber als beschränkt Steuerpflichtiger keinen Steuerfreibetrag.
Warum kaufst du nicht in F? Bei den Preisen in D bekommst du in Strasburg ein 6 Parteienhaus zum selben Preis wie in Karlsruhe ein 4 Familienhaus und die Rendite ist meist besser.
Grüße

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Gesundheitswesen / Re: Impfung ohne Carte Verte
« am: 01. Mai 2021, 17:34:10 »
Hallo zusammen,

will auch kurz meinen Senf dazugeben, wie das bei der Impfung abgelaufen ist. 1.) Superschnell, gestern morgen um 8.00 bei Doctolib angemeldet für 23.00 Uhr einen Termin in Vendenheim bekommen Astra-Zeneca. 2.)So wie Moni sagt, alles ganz entspannt,
alle super freundlich 3.) Ich hab bei der Anmeldung meine alte N° securité sociale angegeben, da ich mal eine zeitlang in F gearbeitet habe und sozialverichert war. Am Empfang wollten Sie die carte vitale sehen, ich habe keine, in D privatversichert,ich hatte meinen Rentenabrechnungszettel mit der Sozialnummer dabei, die haben sie eingetragen, das ging dann bis zur Impfung durch. 4.) ich glaube für nicht französisch sprechende wirds schwierig, erst einen Zettel mit ca. 15 Fragen zum Gesundheitszustand ausfüllen, dann ein Gespräch mit einem Arzt, nochmal in etwa die gleichen Fragen im Gespräch abgefragt, dann die Impfung und Hinweise wie man sich in den nächsten 2 Tagen verhalten soll und was zu tun ist falls es Komplikationen gibt. Ich denke es gibt bestimmt welche die deutsch sprechen, ich hab nicht nachgefragt 5.) 15 min Ruhepause und Zettelanfertigung, dann ein kleines Problem. Sie haben natürlich bemerkt, daß meine Sozialnummer nicht mehr bei der Krankenkasse registriert ist. ( war mir etwas egal, ich war ja schon geimpft), der Apotheker, der die Abrechnung macht hat dann regime libre privé eingetragen und es ist durchgegangen. 6.) Jetzt muß ich leider 77 Tage bis zur Zweitimpfung warten. Was bringt es dann noch? Bis dahin sollte ja sowieso alles vorbei sein.

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Hallo,
wie kommst du darauf die 1% doppelt zu bezahlen?
Ist doch logisch, daß du die km nicht angeben kannst wenn dir dein AG das Auto zur Verfügung stellt.
Du hast einen geldwerten Vorteil von x €uro, weil das Auto dem Betrieb gehört und du es privat nutzen kannst.
Den muß man natürlich versteuern, dafür keine Ausgaben fürs Auto.
Mehr Geld kann man eigentlich nicht sparen.

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