Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - spirou

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »
286
Behörden / Re: Französisches Gesetz
« am: 15. September 2011, 08:43:41 »
Hallo,

wie jeder weiß, stammt ja das BGB sowie das Strafrecht in Deutschland vom franz. Code Civil und Code Pénal ab, das Napoleon Bonaparte in Deutschland und seinen anderen europäischen Gebieten einführte. Daher erübrigt sich eigentlich die Frage ob es ein Gesetz wegen übler Nachrede auch in Frankreich gibt eigentlich, denn das Strafgesetzbuch ist in D u F fast identisch und die diffamation ist im Code Civil sowie im Code Pénal geregelt
Hier zwei Artikel aus dem Code Penal.

Article R624-3 - Modifié par Décret n°2005-284 du 25 mars 2005 - art. 1 JORF 30 mars 2005-
La diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur origine ou de leur appartenance ou de leur non-appartenance, vraie ou supposée, à une ethnie, une nation, une race ou une religion déterminée est punie de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est punie de la même peine la diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur sexe, de leur orientation sexuelle ou de leur handicap.

Article R624-2
Le fait de diffuser sur la voie publique ou dans des lieux publics des messages contraires à la décence est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est puni de la même peine le fait, sans demande préalable du destinataire, d'envoyer ou de distribuer à domicile de tels messages.
Les personnes coupables des contraventions prévues au présent article encourent également la peine complémentaire de confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit (Cela peut être votre forum).
Le fait de faciliter sciemment, par aide ou assistance, la préparation ou la consommation des contraventions prévues au présent article est puni des mêmes peines.
Les personnes morales peuvent être déclarées responsables pénalement, dans les conditions prévues par l'article 121-2, des infractions définies au présent article.
Les peines encourues par les personnes morales sont :
1° L'amende, suivant les modalités prévues par l'article 131-41 ;
2° La confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit.

Achtung die Anzeige muß bis spätestens 3 Monate nach der Tat erfolgen und der Betroffene muß sene Aufrichtigkeit nachweisen können.
" Preuve de la "bonne foi""
Attention concernant le délai de la plainte : L'action en diffamation (civile ou pénale) se prescrit après 3 mois, à compter de la première mise en ligne de l'écrit jugé diffamatoire. Il est recommander de demander l’observation des messages diffamatoires à un l’huissier dans les plus brefs délais.[/b][/b]

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben.Und Zugegeben diese Frage gibt ja auch viel Anlass zu Spekulationen. Keiner kennt dich persönlich und auch du kannst ja schreiben was du willst. Was ist wenn du wirklich so ein Kotzbrocken bist, dass dich halt zurecht keiner leiden kann ??? u.s.w.  u.s.w.   

Grüße und viel Erfolg


287
Sonstiges / Re: Kochinteresierte gesucht
« am: 03. September 2011, 08:08:27 »
Hallo,
das hört sich ja nicht schlecht an, was du da brutzeln willst. Also ich hätte heute abend noch Zeit.
Kann zwar nicht kochen, aber um so besser essen.
Ich finde dein Menu echt toll und der oder die die du damit beglücken willst können sich jetzt schon darauf freuen.
Du solltest dich mal bei "diner presque parfait" auf M6 anmelden, da hättest du sicher gute Chancen. Obwohl ich glaube die Franzosen stehn nicht so auf italienisch.(Höchstens mal Pizza auf Flammkuchenboden WÜRG)
Nur eine kleine Anmerkung: Warum servierst du zu einem durch und durch italienischen Menu eine franz. Käseauswahl?
Sollte man da nicht bei italienischem Käse bleiben? Oder wenigstens zum franz. Käse dann einen franz. rouge corsé, ein Médoc o.ä.
servieren.
Ich glaub irgendwo hast du mal was geschrieben du wohnst in der nähe von Seltz? Da hast du ja nicht weit zum Bacchus nach Beinheim.
Die haben tolle Auswahl an Weinen und Käse.

Bon appétit

288
Hallo,
ich bin auch in D bei einer privaten KV versichert, was allerdings als selbstst. und ohne Wohnsitz in D gar nicht so leicht war eine zu finden.
Zum Glück bin ich sehr selten krank und ich habe die KV in 8 jahren auch noch nie gebraucht da ich sowieso eine sehr hohe Selbstbeteiligung habe um die Beiträge einigermaßen erträglich zu halten.
Ich habe auch keine CV und zahle in F alles bar beim Doktor.
Die sind sehr gesprächsbereit was die Tarife angelangt, wenn sie nichts schreiben müßen.
Beispiel: Krone in F mit Material und Behandlungskosten € 300.-, selbe Krone in D nur auf der anderen Mundseite mit Rechnung,(Die Ärztin weiß naürlich daß ich privat vers. bin, weil ohne Kärtchen vorlegen machen die ja gar nichts) € 950.-. Kommentar der Ärztin : Da können wir nichts machen das ist halt der Privattarif, mal verdienen wir was mehr, wenns schlecht läuft mal auch gar nichts.
Die PK zahlt übrigens weltweit ohne Kostenvergleich, man muß nur Rechnung einreichen,sollte aber im Urlaub immer etwas Kleingeld dabei haben um wenigstens für die Erstversorgung den Arzt bezahlen zu können.
Das sind nur meine Erfahrungen, kann sein daß andere das völlig anders erleben.

grüße

289
Irgendwann triffts jeden. Ich habe diese Prozedur auch schon hinter mir, Nach über 16 Jahren ist die Falle halt mal zugeschnappt.
Ich wollte auch meinen EU Führerschein ( kein deutscher) nicht verlieren, weil ich Angst hatte wegen den Eintragungen und habe es mit aussitzen und einfach nicht reagieren probiert. Aber nach ca. 4 Monaten kam ein recht "angsteinflössender" Brief aus Paris mit enormen Strafandrohungen der mich dann doch bewegte den Schein zu tauschen.Und siehe da, alle Sorgen total umsonst.
Mit den Paßbildern und dem alten Führerschein zur Unterpräfektur gegangen, den Antrag unterschrieben, ( du bekommst dann einen provisorischen FS für die Wartezeit) und nach ca. 2 Wochen kam der neue Lappen nach Hause mit genau den selben Eintragungen wie gehabt. Nur halt 2 Wehrmutstropfen: LKW ist jetzt zeitlich befristet und dann muß man zum Sehtest. (Aber für die Verkehrssicherheit ist das ja eigentlich nicht schlecht.) und 4 Punkte wurden gleich mit dem neuen FS abgezogen.
Also keine Sorgen und einfach machen, mit FS verlieren kommst du auch nicht weiter, denn in D bekommst du ja sowieso keinen neuen.

Grüße

290
Hallo,

deinen Beitrag habe ich mit Staunen gelesen und kann mir irgendwie nicht vorstellen daß hier alles mit rechten Dingen zugeht.
Natürlich ist das ein sehr kompliziertes Feld mit den verschiedenen Beihilfen aus F u.D die dann kumuliert und gegengerechnet werden und ich kann mir gut vorstellen daß da die Sachbearbeiter auch nicht immer durchblicken und halt auch nach eigenem Ermessen entscheiden um ohne großen Aufwand einen Vorgang abzuschließen und zur Seite legen zu können.
Ich kann dir nur kurz unsere Situation schildern ohne groß in Details zu gehen, dann kannst du ja mal vergleichen:
Meine Frau ist Beamtin in F ich bin selbstst.in D und F.und verdiene ungefähr dasselbe. Wir haben 2 Kinder, bekommen aus Deutschland kein Kindergeld da ich laut Familienkasse und CAF zuviel verdiene.D.h. wir bekommen für 1 Kind Kindergeld aus F, ich glaube das sind um die 70 €/mon.( F zahlt erst ab dem 2. Kind)
Die Sozialabgaben der Tagesmutter werden von der CAF voll übernommen, vom Lohn kann man 50 % direkt an der Steuer abziehen.
So handhaben wir das jetzt schon seit Jahren.
Vielleicht liegt es am deutschen Kindergeld, daß ihr nichts mehr von der CAF erstattet bekommt?
Ich habe keine Ahnung wie hoch das ist aber wahrscheinlich viel höher wie in F, vielleicht wäre es eine Überlegung darauf zu verzichten, wenn das möglich ist und wenn es sich rentiert.
Oder verdienst du tatsächlich soviel daß du über dem Plafond bist und aus allen Leistungen rausfällst?

Grüße

Grüße

291
Hallo,
um Steuererstattungen bei energetischen Sanierungen zu erhalten muß immer eine Firma mit einer französischen Steuernummer für den Gesamtauftrag ( Lieferung und Montage)beauftragt werden. Es geht dem Staat ja nicht vorrangig darum Energie zu sparen (Die verkaufen doch lieber mehr Strom als weniger)sondern um französischen Firmen Aufträge zu verschaffen, da die dann Leute einstellen damit dort bei den Firmen die Steuern abgeschöpft werden können.Dazu muß man wissen, dass in F die Steuern hauptsächlich die Firmen bezahlen, Gewerbesteuer wird z. B. aus der Lohnsumme und dem Anlagevermögen einer Firma berechnet. Die muß man bezahlen ob man Gewinn oder Verlust erwirtschaftet. Dazu noch unzählige Abgaben, 1% Logement z.B. und noch vieles mehr.
Daher kannst du die deutsche Rechnung für Isoliermaterial wahrscheinlich auch noch mit ausgewiesener deutscher MwSt. und ohne Hinweis wo das Material verbaut werden soll getrost in die Ablage "P" werfen oder zur Verbesserung der Isolation im Dach verbauen.

"Attention : pour bénéficier du crédit d'impôt, les équipements doivent être fournis et installés par un professionnel. Si vous achetez directement les équipements et qu'une entreprise en effectue l'installation ou si vous réalisez vous-même les travaux, vous ne pourrez pas bénéficier du crédit d'impôt."

Grüße

292
Marktplatz - Biete und Suche / Re: motorrad treffen
« am: 19. Mai 2011, 08:34:12 »
Hallo,
will euch, die die Vogesen so lieben,mal ein bisschen schlechtes Gewissen machen.
Ich hab mal 2 Jahre in einem verschlafenen Nest mit 250 Einwohnern in der Nähe von La Petite Pierre gewohnt. Dort ist es so ruhig, daß man in der Woche auf der Hauptstraße Tennis oder Fußball spielen kann. Da ich viel unterwegs bin auf staubigen, lauten Baustellen in Strasbourg, Karlsruhe und anderen Städten und viel Stress mit Architekten und Bauleitern und solchen Leuten habe freue ich mich jede Woche auf ein schönes friedliches Wochenende wie vielleicht viele von euch auch.
In diesem Dorf ist es aber so, daß es nur in der Woche friedlich ist. Just am Wochenende, wenn die arbeitende Bevölkerung sich ein wenig erholen will, wird man an schönen Tagen von Motoradgehäule aus dem Bett geholt und man kann sich erst wieder auf die Terasse trauen, wenn die Sonne untergeht.
Sie kommen ab ca. 9 Uhr und man hört alles. Heranrasen aufs Dorf, bremsen, runterschalten, durchs Dorf tuckern und dann 100 m vor dem Ortsschild rrrrrrrrrääääääämmmmm. Vollgas, hochschalten, Vollgas u.s.w. Das muß höllischen Spaß machen, nur das hört man sicher noch 3-4 km weit und das geht furchtbar auf die Nerven. Das ist wie ein Zahnarztbohrer in der Zahnwurzel ohne Betäubung. Und das geht durchgängig den ganzen Tag nur weil diese Strecke in irgendeinem blöden Motorradführer aufgelistet sein muß oder weil man mit dem Motorrad einfach mal nach La Petite Pierre rasen muß.
Sie kommen alleine, zu zweit zu dritt oder auch mal 20 und 30 Motos in der Horde.
Ich kann euch sagen, daß sich in dieser Zeit in mir ein richtiger Hass auf Motorradfahrer entwickelt hat und da man ja keine Nagelbänder auslegen darf, haben wir dann die Konsequenzen gezogen und sind von dort weggezogen.
Also denkt mal dran wenn ihr mal wieder durch die so stillen Vogesenwälder heizt, daß da auch Menschen wohnen und die vielleicht nur Ihre Ruhe wollen und eurem Sport gar nichts abgewinnen können.





293
Behörden / Re: Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 19. Mai 2011, 08:01:40 »
Hallo,

da ich selbstständig bin habe ich auch einigen Papierkrieg mit Behörden, Banken, Kunden, Lieferanten u.s.w. zu erledigen und war  lange Zeit in der selben Situation daß ich wegen jedem Mist jemanden fragen mußte.
Ich hatte damals eine Büroangestellte, die den Schriftverkehr erledigte. Der hatte ich am Anfang zwangsläufig voll vertraut. Nach und nach merkte ich, daß es mit nur wenig französisch auch im Elsass nicht mehr geht und ich begann mein franz. zu verbessern und was ganz wichtig war ich habe irgendwann angefangen mit den Leuten franz. zu sprechen.
Dann begann ich zu merken, daß meine Angestellte zeitenweise einen ganz schönen Mist geschrieben hat, den ich ja vorher nie kontrollierte.
Wir haben uns getrennt und das war der berühmte Sprung ins kalte Wasser. Schwimmen oder untergehen.
Seither mache ich meine Korrespondenz selber.
Ich habe nie franz. schreiben gelernt, aber ich habe im Internet einige Seiten mit Briefvorlagen gefunden z.B. www.la-lettre.com oder www.netpme/lettres-contrats.fr dazu im Word das Rechtschreibprogramm aktiviert und für die fehlenden Worte oder Phrasen www.leo.de
So schlage ich mich jetzt seit 2004 durch und es klappt ganz gut.
Den deutschen "Slang" kriegst du sowieso nicht los.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen und wünsche alles Gute mit dem Bankenwechsel.

Grüße

P.S. Wenn du der Bank nur einen bösen Abschiedsbrief schreiben willst kommts auf die Form ja auch nicht so an.


294
Wohnen / Re: Förderung von Photovoltaikanlagen
« am: 12. März 2011, 10:33:55 »
Hallo,

das mit den 3 kWp und die Paneele ins Dach integrieren um die max. Förderung und Steuerfreiheit zu bekommen finde ich auch etwas schwachsinnig und u.a. deshalb habe ich diesen Gedanken für mich auch wieder verworfen.Wie Matthias aber schon angemerk hat ist es nicht verboten mehr zu installieren. Die Vergütung bleibt die gleiche, es entfällt lediglich die Steuerfreiheit der Einnahmen.
Es ist in diesem Falle dann zu überlegen ob man mit der Mehrinstallation wartet, wie Matthias und dann weniger Vergütung in Kauf nimmt oder gleich mehr installiert und Steuern bezahlt oder ob sichs überhaupt noch rechnet. Wenn ich sehe wie im Moment Feldscheunen mit Südpultdächern, die komplett mit Photovolaik eingedeckt sind aus dem Boden schießen, kann ich mir gut vorstellen, daß sichs rechnet mehr zu installieren und Steuern zu bezahlen.
Zu den ausführeneden Firmen noch ein Wort: Am besten Hände weg von allem was sich Techno-Commercial schimpft und mit Glanzprospekten hausieren geht. Bei franz. Firmen ist es immer gleich. Wenn Fördergelder bezahlt oder Steuernachläße gewährt werden, versuchen die diesen Vorteil in Ihre Tasche zu stecken. Was denkst du, warum in F das KW ca. 5000 €uro kostet?
Geh am besten zu einem ganz normalen Elektrikerbetieb oder frag einen Architekten.
Wir haben z. B. 2009 eine Erdwärmeheizung mit Wärmetauscher installieren laßen. Nachdem ich 3 Firmenvertreter im Hause hatte die mir alle 30seitige Dossiers als Angebot geschickt hatten (einer hatte es sogar gebunden) und die Preise zwischen 30-und 38000 €uro lagen hatte ich die Schnauze voll und bin zum Dorfarchitekten gegangen. Der hat eine kleine Ausschreibung gemacht und an drei Heizungsbauer mit denen er arbeitet geschickt. Der Preis der Komplettleistung lag bei 21000 €uro, für den Architekten habe ich incl. der Bauüberwachung und Abnahme der Anlage 1200 €uro bezahlt.
Nur eine Anmerkung

Grüße

295
Behörden / Re: Scheck
« am: 04. Januar 2011, 17:01:26 »
Hallo,

was erwartest du darauf für eine Antwort?
Es kann dir doch hier  niemand sagen wann das Geschäft den Scheck zur Bank bringt.Ruf halt mal an.
Aber normalerweise sind Franzosen sehr schnell wenns ums einkasieren geht.

Grüße

296
Steuern / Re: Antrag auf franz. Umsatzsteuer-ID
« am: 04. Januar 2011, 16:57:28 »
Hallo,

da du nicht angibst, ob du die n°TVA privat oder gesch.brauchst hier einige Antworten zur Auswahl:
1.Du hast eine deutsche Firma und willst in F arbeiten, dann mußt du beim Centre de n°tva pour entreprises étrangères in Noisy le Grand eine Nummer beantragen.
2. Du bist selbstständig und willst jetzt von F aus arbeiten, dann mußt du deinen Betrieb in F anmelden, die TVA Nummer kommt dann von alleine.
3. Du bist Privatmann und brauchst eine TVA Nummer, weil du eine deutsche Firma mit Arbeiten beauftragt hast und diese keine Nr. hat. Hier ist dein CDI zuständig.Auf jeden Fall aber darauf hinwirken, daß der jeweilige Unternehmer sich selbst eine Nummer besorgt, es ist ja nicht Sache des Privatmannes die MwSt. korrekt abzuführen.

Ob das online geht, keine Ahnung

Grüße

297
Hallo,

wenn du wirklich von dir aus einen F Führerschein willst, kannst du sicher diesen ganzen Papierkram und einen Tag Urlaub und sinnlose Warterei auf dem amt auf dich nehmen, wenn du aber den Führerschein nur tauschen willst, weil ein Polizist, weil er es halt nicht besser weis dich aufgefordert hat das zu tun und du es eigentlich gar nicht willst, würde ich es lassen, bevor nicht was schriftliches von irgendeinem Amt kommt. Ich würde mir da keine Sorgen machen

Grüße

298
Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 20. November 2010, 09:09:00 »
Hallo Wolf,

es ist ja müßig darüber zu diskutieren, was man kann, will und darf und was gesetzlich erlaubt ist. Jeden Tag werden hunderttausende Verträge unterschrieben, die nicht hundertprozentig der Rechtslage entsprechen und wie ich oben schon bemerkte: wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist halt einfach so, in diesem Gesetz, das übrigens von der Regierung unter Sarko gemacht wurde um die Kaufkraft der Franzosen zu stärken, steht klipp und klar es darf höchstens eine MM depot de garantie vom Vermieter verlangt werden. Weniger ja, mehr nein. Das ist genau dasselbe wie wenn du einen Arbeiter mit 12 Tagen Jahresurlaub einstellst obwohl im Gesetz ein Mindesurlaubsanspruch von 18 Tagen steht. Beide unterschreiben den Vertrag, das geht 5 Jahre gut, dann kommt der Arbeiter dahinter. Der Arbeitsvertrag war nie rechtswirksam und der Arbeitgeber hat ganz schlechte Karten. Vielleicht wäre das auch eine Lösung für Sven. Vertrag unterschreiben, 2 Monate drin wohnen und dann die 2 MM zurückverlangen. Da würde der Vermieter glaube ich sehr alt aussehen, da die Passage mit den 3 MM halt nicht wirksam sprich ungültig ist.Deshalb ja auch mein Rat mit dem Standardmietvertrag, da steht das alles drin.

Hallo Sven,

zu deiner Frage über den Makler kann ich dir nichts hundertprozentiges sagen, da ich ja nicht weiß, was du unterschrieben hast.
So wie ich aus deiner Frage rauslese, ist ja der Vermieter Franzose und du hast mit ihm die Wohnung besichtigt, dann erst ist der Makler dazugestoßen.Das heist, der Vermieter nimmt sich einen deutschen Makler, will warum auch immer offenbar an deutsche vermieten .
Wenn der Makler nun wirklich in F keine Niederlassung oder ein Partnerbüro o.ä. hat, aber das müsstst du ja anhand seines Besichtigungsformulars, Internetseite, Firmenverzeichnissen oder so was rausfinden, kann er nicht viel machen wenn du dem Vermieter seine Adresse rausfindest und mit ihm direkt abschließt.Und dem Vermieter seine Adresse rausfinden kann ja nicht so schwer sein.
Wenn der Makler aber in F registriert ist kann das unangenehm werden. Das haben die Makler nämlich gar nicht gern, wenn man sie umgehen will und da schreiben sie auch immer einiges in die Besichtigungsformulare rein, da mußt du mal schauen was du unterschrieben hast.

Grüße

299
Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 19. November 2010, 09:06:53 »
Hallo,

du fragst wie du den Vermieter dazu bringen kannst sich an die Gesetze zu halten.
Ganz einfach indem du es ihm sagst.
Der wichtigste  Vorschlag von mir: Deutsche Denke ausschalten und handeln wie ein Franzose.
Was würde der tun? Meinst du der wäre bereit 3 Mieten Kaution zu bezahle wenn er nur eine muß?
Also, geh in eine Librairie und hol dir einen vorgedruckten Standardmietvertrag, da steht alles drin was der Mieter und der Vermieter kann darf und muß, oder such im Internet und lad dir einen runter.Füll den Vertrag aus und halt ihn dem Vermieter hin zum unterschreiben.
Unterschreibt er nicht, ist sowieso irgendwas faul. Das ist aber nur meine pers. Meinung.
Grüße

300
Wohnen / Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 18. November 2010, 07:35:41 »
Hallo,
also es ist nicht so daß laut Gesetz eine Monatsmiete Kaution "Pflicht"  ist und man darüber hinaus machen kann was man will.
Es steht im Gesetz daß für leere Wohnungen die als residence principale genutzt werden höchstens eine Monatsmiete Kaution verlangt werden darf.Punkt. Darüber ist halt nicht erlaubt. Verträge die anderes enthalten sind dann also ungültig, da sie nicht der Rechtslage entsprechen. F ist ja schließlich kein rechtsfreier Raum wo jeder nach gut dünken alles in irgendwelche Verträge reinschreiben kann wie er will. Anders sieht es bei möblierten Wohnungen aus, da ist die Kaution frei verhandelbar. Inwieweit eine Einbauküche möblierte Wohnung ist weiß ich nicht, aber meiner Meinung nach zählt Einbauküche nicht als Möbel, sondern als fest im Haus integriertes Teil. Gilt ja z.B. auch so bei der TVA 5,5% für Renovierungen. ( Möbel TVA 19,6%, Einbauküchen und fest eingebaute Wandschränke TVA 5,5%)
Desweiteren wäre ich sehr vorsichtig mit einem deutschen Makler in F. Ihr meint immer es geht alles wie in D. Vermieter D Makler D Mieter D alles paletti das macht man halt wie zuhause. Das Objekt ist aber eine Immobilie und wie der Name sagt nicht mobil, steht in Frankreich und kann nicht mal kurz nach D verschoben werden zum Vertragsabschluß und dann zurück nach F. Also wird der ganze Abschluß nach franz. Recht getätigt. Du mußt schon nachfragen ob der Makler eine Zulassung, Steuernummer oder Niederlassung in F hat, weil er ja auch seine Mehrwertsteuer in F angeben muß, wenn er in F arbeitet sonst arbeitet er schwarz und dann schaust du in die Röhre wenn du nachher nochmal was von ihm willst.
Im übrigen wird natürlich der Vertrag immer zwischen Vermieter und Mieter geschloßen und nicht mit dem Makler. Die haben so oder so nicht all zuviel zu befürchten bei irgendwelchen Streitigkeiten und ...wo kein Kläger ist ja bekanntlich auch kein Richter

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 »