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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von kembser am 14. März 2024, 11:12:29 »... abgesehen davon: Auf der Bescheinigung stand nirgends, dass sie nur in F gilt.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von kembser am 14. März 2024, 11:08:30 »@sable12
Ich hatte noch die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen bis 7.49 t. Das hab ich bisher nie gebraucht und habe daher darauf verzichtet.
Zum Einschicken des FS: Ich hatte mir vorher eine Kopie gemacht. Wäre ich in D kontrolliert worden, hätte ich denen halt die Kopie und die franz. Bescheinigung gezeigt. Ich habe einfach mal gehofft, dass das dann in Ordnung gewesen wäre...
Ich hatte noch die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen bis 7.49 t. Das hab ich bisher nie gebraucht und habe daher darauf verzichtet.
Zum Einschicken des FS: Ich hatte mir vorher eine Kopie gemacht. Wäre ich in D kontrolliert worden, hätte ich denen halt die Kopie und die franz. Bescheinigung gezeigt. Ich habe einfach mal gehofft, dass das dann in Ordnung gewesen wäre...
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 13. März 2024, 22:01:20 »@Kembser: warum hast du auf (welchen?) den LKW FS verzichtet?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 13. März 2024, 21:08:32 »Wenn man den alten einschicken muss, ist man ja ohne FS. Ich habe gelesen, es gibt eine Bescheinigung, die aber nur in Frankreich gilt? Was ist, wenn ihr in der Zeit, bis der neue kommt, nach Deutschland müsst?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von kembser am 12. März 2024, 06:43:51 »Guten Morgen,
Hier ist alles beschrieben:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1727
Viele Grüße,
der Kembser
Hier ist alles beschrieben:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1727
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch Papier- in Karten-Führerschein
« Letzter Beitrag von Jörg_88 am 11. März 2024, 19:42:44 »Hallo beisammen
Finde meine Roten Lappen F nimmer iwo verlorengegangen.
Welche Anlaufstelle muss ich aufsuchen ?
Oder gibt es da schon Online Abhilfe ?
Habe alles durchgelesen finde online aber nichts wen man ihn verloren hat kann da jemand helfen.
Danke für eurer Hilfe !
Finde meine Roten Lappen F nimmer iwo verlorengegangen.
Welche Anlaufstelle muss ich aufsuchen ?
Oder gibt es da schon Online Abhilfe ?
Habe alles durchgelesen finde online aber nichts wen man ihn verloren hat kann da jemand helfen.
Danke für eurer Hilfe !
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Steuern / Re: Grenzgängerstatus mit Arbeitgeber US Amy möglich?
« Letzter Beitrag von Nase am 04. März 2024, 09:14:07 »Ich war zwar etwas verwundert, aber Ramstein ist wohl noch im Grenzgängergebiet. Hier mal ein Link zur Liste der Gemeinden in Deutschland:
https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/liste-des-communes-allemandes-de-la-zone-frontaliere-nexcedant-pas-30km/land-de-bade-wurtemberg-bw-et-la-rhenanie-palatinat-r-pf/
Weitere Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Grenzgängerstatus findest Du dann hier:
https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/determination-de-votre-statut-fiscal-frontalier-non-frontalier/
Ich würde aber zur Sicherheit auf jeden Fall mal beim zuständigen, deutschen Finanzamt anrufen!
Die Sozialversicherung zahlst Du auf jeden Fall in Deinem Arbeitsland, es sei denn, es gäbe für das amerikanische Militär irgendwelche Sonderregeln, was ich aber nicht glaube und was Du aber ja direkt beim Arbeitgeber erfahren kannst.
Grüße
https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/liste-des-communes-allemandes-de-la-zone-frontaliere-nexcedant-pas-30km/land-de-bade-wurtemberg-bw-et-la-rhenanie-palatinat-r-pf/
Weitere Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Grenzgängerstatus findest Du dann hier:
https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/fiscalite-des-frontaliers-en-allemagne/determination-de-votre-statut-fiscal-frontalier-non-frontalier/
Ich würde aber zur Sicherheit auf jeden Fall mal beim zuständigen, deutschen Finanzamt anrufen!
Die Sozialversicherung zahlst Du auf jeden Fall in Deinem Arbeitsland, es sei denn, es gäbe für das amerikanische Militär irgendwelche Sonderregeln, was ich aber nicht glaube und was Du aber ja direkt beim Arbeitgeber erfahren kannst.
Grüße
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Steuern / Grenzgängerstatus mit Arbeitgeber US Amy möglich?
« Letzter Beitrag von Schnaeggschje am 02. März 2024, 20:53:31 »Hallo zusammen,
Ich hab da mal ein Problem
Ich habe ein Jobangebot bekommen um in Ramstein bei der US Army zu arbeiten.
Jetzt stellen sich natürlich einige Fragen:
- Wo werde ich denn dann versteuert? Weiterhin in Frankreich? Habe ich dann überhaupt noch den Grenzgängerstatus?
- Wo werden denn meine Sozialabgaben eingezahlt? Wenn in F stellt sich natürlich die Frage der Höhe?
Ich hab grad gar keine Idee, welches Amt / Institution mir dazu Auskunft geben könnte?
Ich hab da mal ein Problem
Ich habe ein Jobangebot bekommen um in Ramstein bei der US Army zu arbeiten.
Jetzt stellen sich natürlich einige Fragen:
- Wo werde ich denn dann versteuert? Weiterhin in Frankreich? Habe ich dann überhaupt noch den Grenzgängerstatus?
- Wo werden denn meine Sozialabgaben eingezahlt? Wenn in F stellt sich natürlich die Frage der Höhe?
Ich hab grad gar keine Idee, welches Amt / Institution mir dazu Auskunft geben könnte?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Anmeldung Auto
« Letzter Beitrag von readonly am 01. März 2024, 21:35:36 »Hallo zusammen,
beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.
Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und 1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?
beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.
Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und 1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?
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Versicherungen / Re: Krankenversicherung als „Privatier“
« Letzter Beitrag von kembser am 27. Februar 2024, 14:13:08 »Hallo Marion,
Wenn man weder arbeitet noch arbeitslos ist und du nicht mit einem Lebenspartner mitversichert werden kannst, kannst du über die "PUMa" (Protection Universelle maladie) versichert werden. Alles wichtige findest du hier:
https://www.ameli.fr/haut-rhin/assure/droits-demarches/vie-professionnelle-retraite/sans-emploi
Viele Grüsse,
der Kembser
Wenn man weder arbeitet noch arbeitslos ist und du nicht mit einem Lebenspartner mitversichert werden kannst, kannst du über die "PUMa" (Protection Universelle maladie) versichert werden. Alles wichtige findest du hier:
https://www.ameli.fr/haut-rhin/assure/droits-demarches/vie-professionnelle-retraite/sans-emploi
Viele Grüsse,
der Kembser