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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von moni am 10. Dezember 2024, 15:08:05 »Danke Dir, Kembser!
Immerhin scheint nichts falsch gelaufen zu sein beim Druck des Führerscheins, außer das das eigentliche Bild zu blass und das Sicherheitsbild daneben zu dunkel ist.
Ich bin gespannt, was bei der ersten Kontroll außerhalb von Frankreich passiert ... wenn Unterschrift und Name und dann auch Name auf Führerschein und in anderen Dokumenten nicht übereinstimmen. Wird auch eine helle Freude werden, wenn man mal einen Mietwagen braucht!
Immerhin scheint nichts falsch gelaufen zu sein beim Druck des Führerscheins, außer das das eigentliche Bild zu blass und das Sicherheitsbild daneben zu dunkel ist.
Ich bin gespannt, was bei der ersten Kontroll außerhalb von Frankreich passiert ... wenn Unterschrift und Name und dann auch Name auf Führerschein und in anderen Dokumenten nicht übereinstimmen. Wird auch eine helle Freude werden, wenn man mal einen Mietwagen braucht!
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von kembser am 10. Dezember 2024, 13:54:44 »Hallo Moni
Dazu kann ich folgendes sagen:
1. Das ist ganz normal. Auch auf dem deutschen EU-Führerschein ist ein D (siehe hier: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Muster/muster_node.html ) Es bleibt halt ein nationaler Führerschein mit EU-weit geregelten Klassen.
2. Also mein Foto ist nicht verblichen.
3. Komisch. Also das Foto ist schon mehrfach zu sehen, das ist ein Sicherheitsmerkmal. Bei mir kann man aber immer noch lesen, was drunter steht. Man muss den Führerschein ein bisschen bewegen.
4. Laut dieser Seite hier wird in französischen Führerscheinen grundsätzlich nur der Geburtsname angegeben: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2695#:~:text=Suite%20%C3%A0%20un%20mariage,permis%20en%20cas%20de%20mariage.
Viele Grüße,
der Kembser
Dazu kann ich folgendes sagen:
1. Das ist ganz normal. Auch auf dem deutschen EU-Führerschein ist ein D (siehe hier: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Muster/muster_node.html ) Es bleibt halt ein nationaler Führerschein mit EU-weit geregelten Klassen.
2. Also mein Foto ist nicht verblichen.
3. Komisch. Also das Foto ist schon mehrfach zu sehen, das ist ein Sicherheitsmerkmal. Bei mir kann man aber immer noch lesen, was drunter steht. Man muss den Führerschein ein bisschen bewegen.
4. Laut dieser Seite hier wird in französischen Führerscheinen grundsätzlich nur der Geburtsname angegeben: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2695#:~:text=Suite%20%C3%A0%20un%20mariage,permis%20en%20cas%20de%20mariage.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von moni am 10. Dezember 2024, 11:47:37 »So, nun kann ich auch mitreden zum Thema Führerscheintausch:
Wir haben unsere Führerscheine (rosa Lappen, der schon Anfang 2023 hätte getauscht sein müssen und einen Kartenführerschein, der 2025 ungültig geworden wäre).
Beantragt haben wir das auf der ANTS-Seite Mitte März 2024 und heute kamen die Führerscheine per Post-Einschreiben.
Aber ... und da würde ich mich freuen, wenn andere, die schon "in den EU-Führerschein" getauscht haben, ihre Erfahrung teilen:
1. Sinn der Aktion war ja, in einen EU Führerschein zu tauschen, aber bei uns steht nun links oben "F" und nicht "EU". Das macht doch gar keinen Sinn??
2. Das Foto ist nicht erkennbar, nach oben hin völlig ausgeblichen
3. Das Foto ist in unterschiedlicher Weise mehrfach auf dem Führerschein zu sehen. Einmal links als normales Foto (aber eben ausgeblichen), dann ist es einmal über den Text auf der Vorderseite (Name, Geb.datum etc) drübergedruckt, so dass man das, was druntersteht, kaum lesen kann. Und ein drittes Mal als Miniatur rechts auf der Vorderseite
4. Mein aktueller Nachname ist überhaupt nirgends zu finden, außer bei meiner Unterschrift. Mir ist bewusst, dass in Frankreich immer der Mädchenname gilt, aber der Ehename sollte schon auch da stehen. Nun stimmt meine Unterschrift nicht mit dem Namen auf dem Führerschein überein und auch nicht mit dem Namen in meinen deutschen Ausweisen.
Wie sieht das bei Euren neuen Führerscheinen aus?
Danke!
moni
Wir haben unsere Führerscheine (rosa Lappen, der schon Anfang 2023 hätte getauscht sein müssen und einen Kartenführerschein, der 2025 ungültig geworden wäre).
Beantragt haben wir das auf der ANTS-Seite Mitte März 2024 und heute kamen die Führerscheine per Post-Einschreiben.
Aber ... und da würde ich mich freuen, wenn andere, die schon "in den EU-Führerschein" getauscht haben, ihre Erfahrung teilen:
1. Sinn der Aktion war ja, in einen EU Führerschein zu tauschen, aber bei uns steht nun links oben "F" und nicht "EU". Das macht doch gar keinen Sinn??
2. Das Foto ist nicht erkennbar, nach oben hin völlig ausgeblichen
3. Das Foto ist in unterschiedlicher Weise mehrfach auf dem Führerschein zu sehen. Einmal links als normales Foto (aber eben ausgeblichen), dann ist es einmal über den Text auf der Vorderseite (Name, Geb.datum etc) drübergedruckt, so dass man das, was druntersteht, kaum lesen kann. Und ein drittes Mal als Miniatur rechts auf der Vorderseite
4. Mein aktueller Nachname ist überhaupt nirgends zu finden, außer bei meiner Unterschrift. Mir ist bewusst, dass in Frankreich immer der Mädchenname gilt, aber der Ehename sollte schon auch da stehen. Nun stimmt meine Unterschrift nicht mit dem Namen auf dem Führerschein überein und auch nicht mit dem Namen in meinen deutschen Ausweisen.
Wie sieht das bei Euren neuen Führerscheinen aus?
Danke!
moni
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Steuern / Re: Steuerberater für deutsches/französisches Steuerrecht im Saarland
« Letzter Beitrag von Micha M. am 08. Dezember 2024, 19:22:26 »Hi,
Das sind erstmal gute Nachrichten, danke für die Info.
Ich habe mittlerweile das franz. Finanzamt angeschrieben und gefragt, wie sich die Sache in groben Zügen verhält. Das wird dann hoffentlich zur Entscheidungsfindung, ob ich das Erbe annehme, beitragen.
Aber ich wäre nach wie vor sehr dankbar für Kontakte zu geeigneten Steuerberatern (DE oder FR) im Raum Saarbrücken/Forbach, denn in den Details werde ich mich so oder so beraten lassen müssen.
Zitat
wenn du in Frankreich leben solltest und der Erblasser in Deutschland lebte, dann hast du 6 Monate Zeit.
Das sind erstmal gute Nachrichten, danke für die Info.
Ich habe mittlerweile das franz. Finanzamt angeschrieben und gefragt, wie sich die Sache in groben Zügen verhält. Das wird dann hoffentlich zur Entscheidungsfindung, ob ich das Erbe annehme, beitragen.
Aber ich wäre nach wie vor sehr dankbar für Kontakte zu geeigneten Steuerberatern (DE oder FR) im Raum Saarbrücken/Forbach, denn in den Details werde ich mich so oder so beraten lassen müssen.
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Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von sable12 am 07. Dezember 2024, 23:45:43 »Étrangers en France
Direction Générale des étrangers en France
dann: France connect
Impots.gouv mit meiner Steuernummer.
Direction Générale des étrangers en France
dann: France connect
Impots.gouv mit meiner Steuernummer.
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Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von moni am 07. Dezember 2024, 18:30:45 »Hallo Sable12, über welches Portal hast Du es eingereicht? France Connect?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 07. Dezember 2024, 17:54:59 »Hallo Kembser,
die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort
VG
Sabine
die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort

VG
Sabine
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Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von sable12 am 07. Dezember 2024, 10:07:43 »Hallo,
zur Info: ich habe diese Woche alle Unterlagen online eingereicht. Jetzt heißt es warten.
zur Info: ich habe diese Woche alle Unterlagen online eingereicht. Jetzt heißt es warten.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 06. Dezember 2024, 21:21:46 »Hallo Sabine
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 06. Dezember 2024, 17:52:48 »Mein Sohn hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:
Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:
Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de