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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von Dieter12 am 26. März 2025, 22:00:28 »
Ich habe seinerzeit in Paris gewohnt und bei einer französischen Firma gearbeitet. Da habe ich die französische Sozialversicherungsnummer erhalten und den Zugang zur Sécurité sociale (carte vitale gab es damals noch nicht).

@kembser: 8RP und 8SH habe ich auf meiner Steuererklärung noch nie gesehen. Das Finanzamt hat sich auch nicht weiter nachgefragt, wenn ich meine deutschen Einkünfte in 8TK eingetragen habe.

Die ganze Sache ist ins Rollen gekommen, weil ich eine Steuerkontrolle bekommen habe und man mir wegen der Carte vitale, die ich 24 Jahre nicht mehr benutzt habe, jetzt die CSG abknöpfen will.

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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von kembser am 26. März 2025, 20:09:01 »
Naja, Dieter schreibt ja, dass er mal in F gearbeitet hat. Ich nehme mal an, von damals hat er eine CV. Die dürfte allerdings längst ungültig geworden sein.

@Dieter12: Bei der Steuererklärung gibt es zwei Felder, die du ankreuzen müsstest:

8RP (absence de regime obligatoire français d’assurance maladie) sowie
8SH (affiliation régime assurance maladie EEE RU Suisse)

Eigentlich sollte das Finanzamt dann wissen, dass du nicht in Frankreich versichert bist, und sollten dir keine CSG CRDS usw. abziehen. Eigentlich…   :anixwissen:
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von readonly am 26. März 2025, 17:58:24 »
Ich hab das mit PKV einfach gemacht, d.h. die CV beantragt inkl. Arztformular. Dann kam ein Bestätgubgsschreiben *inkl. zugeteilter Sozialversicherungsnummer* und einige Tage später die Ablehnung der CV wg. PKV.
Das Ganze ist gut 5y her, ich kann also nicht sagen, ob das heute noch funktioniert.
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von moni am 26. März 2025, 15:42:09 »
Genau wie Kembser schreibt: wie kommt man mit PKV an die Carte vitale? Wenn man die hat, dann hat man ja auch eine französische Sozialversicherungsnummer ...
Ich versuche seit vielen Jahren ene französische Sozialversicherungsnummer zu bekommen (z.B. für die Naturalization oder um France Connect verwenden zu können). Ich bin privat krankenversichert. Keine Chance, eine französische Sozialversicherungsnummer zu bekommen!
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von Dieter12 am 26. März 2025, 09:52:33 »
Ich wohne seit 1989 in Frankreich und habe hier 7 Jahre gearbeitet. Dann ist es normal, dass man die Carte vitale hat. Aber heute scheint es mir leichter die Carte vitale zu bekommen, als sie zurückzugeben.
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von kembser am 26. März 2025, 09:25:34 »
Na das hört sich doch schon mal gut an.
Ich finde es übrigens interessant, dass du überhaupt eine Carte Vitale hast, wenn du in der deutschen PKV bist. Wie geht das?
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von Dieter12 am 25. März 2025, 12:09:35 »
Habe das Finanzamt in Mulhouse am Telefon gehabt. Die Sache scheint sich etwas zu klären.
Ich gehe zum Arzt in Deutschland oder in Frankreich, bezahle direkt und rechne dann alles mit der Beihilfe (Krankenkasse der Beamten) und meiner deutschen Zusatzversicherung ab. Die Carte vitale benutze ich nicht. Von der Beihilfe kann und will ich mich auch nicht lossagen. Die einzige Möglichkeit, keine doppelten Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, besteht darin, die Carte vitale zurückzugeben. Mit diesem Vorgang bin ich gerade beschäftigt und werde dann später nochmals berichten, wie es gelaufen ist.
Wichtig dabei: Wenn ich nicht mehr der französischen Krankenkasse (sécurité sociale, Carte vitale) unterliege, gibt es für das französische Finanzamt keinen Grund mehr, mir die GSG auf meine deutsche Beamtenpension zu berechnen.
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« Letzter Beitrag von kembser am 23. März 2025, 20:07:44 »
Das ist dann in der Tat merkwürdig, denn wenn man im Ausland krankenversichert ist, muss man eigentlich keine CSG / CRDS zahlen.
Vielleicht musst du mal direkt zum Finanzamt in Mulhouse und dort nachfragen, warum sie dir das berechnen.
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