Grenzgaenger Forum

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Danke dir. Das klingt für mich nicht gut - ich würde nur äußerst ungern die Möglichkeit LKWs über 3,5t fahren zu dürfen, abgeben - Man weiß ja nie , wann man den Zusatz mal brauchen könnte.....

Weißt du, weiß jemand, wie so eine medizinische Untersuchung aussieht? Vielleicht ist das ja mit links zu erledigen.....
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Bin noch U50 und hab die alte Klasse 3.

Nachfolgend der Auszug aus dem Ants Kommentar:
Zitat
Si vous souhaitez conserver vos catégories lourdes (famille des catégories C et D): veuillez faire parvenir un avis médical RÉCENT délivré par un médecin de votre département, agréé pour le contrôle médical de l’aptitude à la conduite (liste téléchargeable sur le site internet de votre préfecture). Si vous ne souhaitez pas les conserver, faire parvenir une attestation manuscrite, datée et signée, le précisant. Vous perdrez vos catégories lourdes et devrez repasser les examens pour les récupérer

Es scheint also generell um die Klasse C zu gehen.
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Meinst du mit dem Arztbesuch nicht die Klasse CE (gilt in Deutschl. normalerweise nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahrs) ?

Auf bmdv.bund steht

Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).

Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
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Wie ich ja bereits in dem anderen Thread zu diesem Thema geschrieben habe: Bei mir hat es letztes Jahr gerade mal zwei Monate gedauert. Warum die Bearbeitungszeiten so unterschiedlich sind, ist mir aber auch nicht klar...
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Danke für deine Antwort. Ist der Arztbesuch vom Alter abhängig?

Die Gültigkeit der franz. (neuen) Führerscheine ist, glaub ich im TV gehört zu haben, identisch mit Deutschland.

7 Monate bis zum 1. Feedback.......... oh jeeeee

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Ich befinde mich seit März diesen Jahres im Prozess und es hat erstmal sieben Monate gedauert, bis ich ein Feedback auf meine hochgeladenen Unterlagen bekommen habe.

Wenn man die C1 und C1E behalten will, muss man in Frankreich zu einem Arzt, welcher von der Préfecture zugelassen ist.

Einen französischen Führerschein kann man auf ants.gouv.fr beantragen. Dort wird beschrieben was alles benötigt wird.

Auch in Frankreich müssen die vorhandenen Führerscheine getauscht werden, aber nicht stufenweise wie in Deutschland, sondern bis 2033

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Hallo,

Wie lange hat das bei euch im Schnitt gedauert, bis ihr den französischen erhalten habt?
Wurden alle Klassen (mein deutscher ist von 1977, Klasse 3 mit LKW bis 7,5t) übernommen?

Über welche Seite wird der Umtausch angestoßen? Was für Unterlagen muss man hochladen?

Gibt es in Frankreich (für französische Papierführerscheine, oder alte Karten-FS) auch eine Umtauschpflicht wie in Deutschland?

Danke euch.
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Servus liebe Forumsgemeinde,

Unsere Freunde verkaufen ihr Haus in 67250 Lobsann. Derzeit ist es ein Restaurant (Les Cordonbleus). Wer hier noch nicht gegessen hat, sollte das bald tun, denn unsere Freunde werden ihren Lebensabend auf Korsika verbringen und werden das Restaurant bald schließen.

Aus meiner Sicht hat das Haus mit Grundstück großes Potenzial: natürlich könnte es ein Restaurant bleiben, aber es eignet sich mit seinen Räumlichkeiten auch als Gites, Werkstatt, Kleinkunstbühne, Ausstellungs-Location und natürlich als Wohnhaus für Leute, die viel Platz brauchen.

Hier ist der Link zur Anzeige in Kleinanzeigen: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/wunderschoenes-grosses-fachwerkhaus-im-elsass-grenzgaengergebiet/2902614534-208-9048

Bei Interesse stelle ich gerne den Kontakt zu den fließend Deutsch sprechenden Eigentümern her.

Schönen Abend!
moni
100
Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von moni am 31. Oktober 2024, 09:28:30 »
Hallo Sable12,

Leider nix neues ... habe aber auch eine Pause gemacht, weil ich in Ruhestand gegangen bin und das beim Antrag einen Unterschied macht. Weder ANTS noch France Connect antwortet mir noch.
Ich werde das Thema aber wieder angehen ...
Falls Du Weiteres in Erfahrung bringst, wäre es prima, wenn Du es posten könntest.

Ich überlege, die "Deutsch-französische Kontaktstelle für Justizfragen in der Grenzregion" und/oder die Pamina zu kontaktieren. Denn die Verweigerung, mir Zugang zu France Connect zu geben, beinhaltet ja auch, dass ich selbst kein Fahrzeug zulassen kann etc.
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