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Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von moni am 07. Dezember 2024, 18:30:45 »Hallo Sable12, über welches Portal hast Du es eingereicht? France Connect?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 07. Dezember 2024, 17:54:59 »Hallo Kembser,
die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort
VG
Sabine
die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort

VG
Sabine
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Behörden / Re: Natiralisation - französische Staatsbürgerschaft beantragen
« Letzter Beitrag von sable12 am 07. Dezember 2024, 10:07:43 »Hallo,
zur Info: ich habe diese Woche alle Unterlagen online eingereicht. Jetzt heißt es warten.
zur Info: ich habe diese Woche alle Unterlagen online eingereicht. Jetzt heißt es warten.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 06. Dezember 2024, 21:21:46 »Hallo Sabine
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 06. Dezember 2024, 17:52:48 »Mein Sohn hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:
Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:
Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de
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Steuern / Re: Steuerberater für deutsches/französisches Steuerrecht im Saarland
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 02. Dezember 2024, 22:20:22 » Huhu,
Ich kann dir die Frage nicht beantworten, aber wenn du in Frankreich leben solltest und der Erblasser in Deutschland lebte, dann hast du 6 Monate Zeit. Das nimmt dir vllt ein wenig die Sorge bzw. die schlaflosen Nächte, da du mehr Zeit hast
Grüße
Ich kann dir die Frage nicht beantworten, aber wenn du in Frankreich leben solltest und der Erblasser in Deutschland lebte, dann hast du 6 Monate Zeit. Das nimmt dir vllt ein wenig die Sorge bzw. die schlaflosen Nächte, da du mehr Zeit hast
Grüße
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 01. Dezember 2024, 23:46:32 »Danke dir.
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Steuern / Steuerberater für deutsches/französisches Steuerrecht im Saarland
« Letzter Beitrag von Micha M. am 01. Dezember 2024, 18:48:07 »Hallo zusammen,
ein altes Thema (ich habe tonnenweise Foreneinträge durchforstet), aber bei mir leider sehr aktuell. Ich suche vor dem Hintergrund einer Erbschaft in DE dringend einen Steuerberater mit entsprechender Expertise in deutschem/französischen Steuerrecht, denn ich habe keine Ahnung was da auf mich zukommt, habe nur 6 Wochen um das Erbe eventuell auszuschlagen, und die Sache kostet mich mittlerweile meinen Schönheitsschlaf.
Es müsste jemand im Raum Saarland sein. Hier im Forum wurde oft auf Frau Reichertz aus Völklingen verwiesen. Das war auch ein vielversprechender Kontakt, aber die gute Frau nimmt scheinbar keine neue Mandanten mehr an (zumindest wird am Telefon E-Mail Kontakt erbeten und auf E-Mails wird dann nicht reagiert).
Daher wäre ich sehr dankbar für alle Kontakte, die mir in dieser Sache behilflich sein könnten!
Danke und einen schönen Sonntag allerseits,
Micha
ein altes Thema (ich habe tonnenweise Foreneinträge durchforstet), aber bei mir leider sehr aktuell. Ich suche vor dem Hintergrund einer Erbschaft in DE dringend einen Steuerberater mit entsprechender Expertise in deutschem/französischen Steuerrecht, denn ich habe keine Ahnung was da auf mich zukommt, habe nur 6 Wochen um das Erbe eventuell auszuschlagen, und die Sache kostet mich mittlerweile meinen Schönheitsschlaf.
Es müsste jemand im Raum Saarland sein. Hier im Forum wurde oft auf Frau Reichertz aus Völklingen verwiesen. Das war auch ein vielversprechender Kontakt, aber die gute Frau nimmt scheinbar keine neue Mandanten mehr an (zumindest wird am Telefon E-Mail Kontakt erbeten und auf E-Mails wird dann nicht reagiert).
Daher wäre ich sehr dankbar für alle Kontakte, die mir in dieser Sache behilflich sein könnten!
Danke und einen schönen Sonntag allerseits,
Micha
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 01. Dezember 2024, 09:14:10 »Ich gehe davon aus, dass einfach jeder nach einer gewissen Zeit den Hinweis bekommt, dass es noch länger dauert. Ich hatte die gleiche Meldung wie @readonly. Sechs Wochen später wurde mir dann mitgeteilt, was bei meinem Antrag fehlt.
Nachdem ich das Formular vom Arztbesuch nun hochgeladen, kam auch recht zügig der Hinweis, dass ich meinen deutschen Führerschein einschicken muss.
Ich werde dann berichten wie lange ich dann auf den französischen Führerschein warten musste.
Nachdem ich das Formular vom Arztbesuch nun hochgeladen, kam auch recht zügig der Hinweis, dass ich meinen deutschen Führerschein einschicken muss.
Ich werde dann berichten wie lange ich dann auf den französischen Führerschein warten musste.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 29. November 2024, 14:59:23 »Wirklich seltsam.