Grenzgaenger Forum

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Sonstiges / Französischer Rechtsanwalt, der deutsch spricht - Vertragsrecht (Autokauf)
« Letzter Beitrag von VolkerFR am 22. November 2024, 21:51:58 »
Hallo zusammen,
ich suche einen französischen Rechtsanwalt der auch Deutsch spricht. Ich kann zwar französisch reden, aber nicht gut genug um einen etwas komplizierten Fall zu besprechen. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf in Spicheren mit Reparaturfällen am Fahrzeug.

Der Anwalt kann in Grenznähe zum Saarland sein (Sarregueminnes, Forbach, Creutzwald, oder ähnlich).

Wer kann mir da weiter helfen bzw. mir eine Empfehlung geben.

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für eure Rückmeldungen
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 22. November 2024, 17:19:36 »
Hallo Sabine,

kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.

Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 22. November 2024, 08:29:16 »
Ich stand vor der selben Frage und habe den Gesetzestext in Deutschland rausgesucht. Hier steht explizit, dass man 18 Jahre alt sein muss, um mit dem B-Führerschein Auto zu fahren.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.
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Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.

Das ausgedruckte Formular hat  der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.

Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.

Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.

Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:

bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Das ist ja echt "nichts Wildes" dieser Arztbesuch.

Unschön sind allerdings die erforderlichen Nachkontrollen........

In Deutschland gibt es Umtauschpflichten, aber man behält alle Klassen ohne Arztbesuche.
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Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.

Das ausgedruckte Formular hat  der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.

Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.

Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.

Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:

bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
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Gleicher Grund wie bei dir warum ich gerne die C Führerscheine mit eingetragen bekommen will.

Ich hab den Termin am nächsten Dienstag und weiß, dass ich ein Formular und 36€ mitbringen soll. Keine Ahnung was da gemacht wird, ich kann dann aber gerne berichten.

Wie ist es gelaufen?
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 11. November 2024, 08:25:33 »
Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.

Also zumindest in Deutschland, denn es ist ja ein deutscher Gesetzestext. Bei meinen Recherchen habe ich einen Artikel bezüglich Spanien gelesen. Da kann man wohl nicht fahren, da dort die Gesetzeslage auf jeden Fall ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 10. November 2024, 14:47:43 »
Sehr interessante Thema, mit dem ich mich demnächst auch hätte befassen müssen.

Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.
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Ich beantworte jetzt mal nur die Dauer:
Meiner hat letztes Jahr zwei Monate gedauert. Der von meinem Mann, in diesem Jahr, acht Monate  :rolleyes:
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 10. November 2024, 12:50:57 »
Huhu,

Mein Sohn ist 16 und macht auch seinen Führerschein. Wenn alles gut läuft, hat er diesen auch mit 17. Uns wurde von der Fahrschule aber direkt mitgeteilt, dass er dann lediglich in Frankreich alleine fahren darf, da in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben ist.
Wir werden uns daran halten, da ich selber auch keine anderen Aussagen bekommen habe. Solltest du allerdings noch was anderes „schwarz auf weiß“ bekommen, würde ich mich an dieser Stelle freuen  :doppeld:
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