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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 28. November 2024, 12:35:53 »Danke Sabine, dann siehst du es genauso.
Ich habe mittlerweile noch andere Institutionen angeschrieben, auch den ADAC. Niemand antwortet. Irgendwie scheint niemand dieses Thema zu interessieren oder keiner will eine klare Aussage machen.
Aber mittlerweile sehe ich es eigentlich so, dass der zitierte Paragraph doch recht eindeutig ist. Es ist nur komisch, dass man hierzu keine klaren Aussagen auf den einschlägigen Seiten (Infobest, Konsulat usw.) findet, denn nicht jeder wird in den Tiefen der Gesetze rumsuchen.
Viele Grüsse,
der Kembser
Ich habe mittlerweile noch andere Institutionen angeschrieben, auch den ADAC. Niemand antwortet. Irgendwie scheint niemand dieses Thema zu interessieren oder keiner will eine klare Aussage machen.
Aber mittlerweile sehe ich es eigentlich so, dass der zitierte Paragraph doch recht eindeutig ist. Es ist nur komisch, dass man hierzu keine klaren Aussagen auf den einschlägigen Seiten (Infobest, Konsulat usw.) findet, denn nicht jeder wird in den Tiefen der Gesetze rumsuchen.
Viele Grüsse,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 27. November 2024, 20:21:50 »Das ist schon der richtige Paragraph:
1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben......
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
....
1a.
die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
....
Und dann unter Paragraph 10 steht, dass man 18 Jahre alt sein muss.
Nach nochmaligen Lesen gebe ich Dir Recht, das "und" im 1a weist darauf hin, dass man trotzdem fahren darf.
VG
Sabine
....
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von readonly am 27. November 2024, 20:14:41 »genau das habe ich vor 2 Wochen auch bekommen gehabt….
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von Sabine am 27. November 2024, 20:07:57 »Also mein Tauschantrag von April wurde heute ‚auf unbestimmte Zeit‘ verschoben:
Votre demande en ligne de permis de conduire no ‚xxx‘ a été mise en attente.
En effet, une contrainte de date nécessaire à l’obtention du titre n’est pas respectée.
Votre dossier sera automatiquement repris par les services de l’Etat une fois cette date échue
Was die wohl einem damit sagen wollen?
Ich habe jetzt nach 5 Monaten die Info bekommen, dass sie noch dran wären und sich melden würden...
Hilft jetzt auch nicht wirklich weiter.
VG
Sabine
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von readonly am 27. November 2024, 18:39:49 »Also mein Tauschantrag von April wurde heute ‚auf unbestimmte Zeit‘ verschoben:
Votre demande en ligne de permis de conduire no ‚xxx‘ a été mise en attente.
En effet, une contrainte de date nécessaire à l’obtention du titre n’est pas respectée.
Votre dossier sera automatiquement repris par les services de l’Etat une fois cette date échue
Votre demande en ligne de permis de conduire no ‚xxx‘ a été mise en attente.
En effet, une contrainte de date nécessaire à l’obtention du titre n’est pas respectée.
Votre dossier sera automatiquement repris par les services de l’Etat une fois cette date échue
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Sonstiges / Französischer Rechtsanwalt, der deutsch spricht - Vertragsrecht (Autokauf)
« Letzter Beitrag von VolkerFR am 22. November 2024, 21:51:58 »Hallo zusammen,
ich suche einen französischen Rechtsanwalt der auch Deutsch spricht. Ich kann zwar französisch reden, aber nicht gut genug um einen etwas komplizierten Fall zu besprechen. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf in Spicheren mit Reparaturfällen am Fahrzeug.
Der Anwalt kann in Grenznähe zum Saarland sein (Sarregueminnes, Forbach, Creutzwald, oder ähnlich).
Wer kann mir da weiter helfen bzw. mir eine Empfehlung geben.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für eure Rückmeldungen
ich suche einen französischen Rechtsanwalt der auch Deutsch spricht. Ich kann zwar französisch reden, aber nicht gut genug um einen etwas komplizierten Fall zu besprechen. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf in Spicheren mit Reparaturfällen am Fahrzeug.
Der Anwalt kann in Grenznähe zum Saarland sein (Sarregueminnes, Forbach, Creutzwald, oder ähnlich).
Wer kann mir da weiter helfen bzw. mir eine Empfehlung geben.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für eure Rückmeldungen
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 22. November 2024, 17:19:36 »Hallo Sabine,
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 22. November 2024, 08:29:16 »Ich stand vor der selben Frage und habe den Gesetzestext in Deutschland rausgesucht. Hier steht explizit, dass man 18 Jahre alt sein muss, um mit dem B-Führerschein Auto zu fahren.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 14. November 2024, 12:13:46 »Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Das ist ja echt "nichts Wildes" dieser Arztbesuch.
Unschön sind allerdings die erforderlichen Nachkontrollen........
In Deutschland gibt es Umtauschpflichten, aber man behält alle Klassen ohne Arztbesuche.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 13. November 2024, 17:50:05 »Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr