Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Sabine

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 »
211
Wohnen / Re: EDF/GDF Büro Lauterbourg oder Hagenau
« am: 10. Mai 2009, 10:42:29 »
Hallo Bianca,

und? wie ist es gelaufen?
Ich wohne auch in Lauterbourg.
Konto und Versicherungen sind kein Problem auch auf deutsch.
Telefon in Hagenau auch nicht.

Aber bei der EDF habe ich niemand gefunden, der deutsch versteht! Auch wenn man bei der Telecom anruft, gibt es da nur französischsprachige Leute.
So ganz ohne französisch-Kenntnisse kann es da dann doch ganz schön schwer werden...

Gruß
Sabuine


212
Wohnen / Re: Immobilienfinanzierung Alsace
« am: 10. Mai 2009, 10:37:21 »
Wir hatten vor fünf Jahren auch überlegt, über eine deutsche Bank zu finanzieren. Problem war nur, dass die dann erstmal einen Gutachter geschickt hätten (der natürlich auch Geld gekostet hätte) und dann nur bis 60 oder 70% des Wertes des Hauses beliehen hätten. Das hätte uns dann nichts gebracht.
Haben dann Angebote bei französischen Banken eingeholt, die zumindest damals wesentlich günstiger waren als in DE.

213
Steuern / Re: Umrechnung PS in CV
« am: 12. April 2009, 10:59:08 »
Halli Hallo,

ich mache zum ersten mal meine Steuererklärung!
Leider weiß ich nicht wie ich die PS Zahl meines Autos in die gewünschte CV Zahl umrechnen kann.
Kann mir das jemand erklären oder mir sagen, wo ich das raus finden kann?
*
Schonmal vielen Dank!

Hallo Sina,

seit Juli 1998 gilt folgende Formel:
 
PA = CO2 / 45 + (P / 40)^1,6
 
mit PA: Steuer-PS (CV) auf ganze Zahlen gerundet
 
P: tatsächliche Leistung in kW

CO2: Kohlendioxidemissionen in g/km im standardisierten Zyklus


Vor 1998 war es noch etwas komplizierter:

PA = m (0,0458 x C/K)^1,48

mit m: Koeffizient (1 für Benziner und 0,7 für Diesel)

C: Hubraum in ccm
 
K: das gewichtete arithmetische Mittel der Geschwindigkeiten in km/h, die der Motor in jedem der Vorwärtsgänge bei 1.000 U/min theoretisch erreicht.

Dies erklärt z.B., warum das Getriebe Einfluss auf die CV-Einstufung hat, also z.B. ein drehzahlsenkender fünfter Gang die CV-Zahl senkt oder ein Automatikfahrzeug anders eingestuft wird/wurde als ein sonst identischer Handschalter.



Hallo Alsacien,

das kann ich jetzt nicht ganz glauben, dass diese Formel allgemeingültig sein soll.
Bei gleicher Motorleistung wurde ich wegen dem Automatikgetriebe eine Steuerklasse weiter oben eingstuft....

214
Beim Mutterschaftsgeld wird ja schon eine fiktive Steuer in Deutschland abgezogen, wenn Du das jetzt einfach auf das Gehalt draufaddierst, zahlst du quasi doppelt Steuer.

Schau mal hier, was mir gesagt wurde zu diesem Thema:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/mutterschutzgeld-als-grenzgaenger-probleme-t881.0.html

215
Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 30. November 2008, 09:57:23 »
Kollegen von mir haben auch einen Geschäftswagen.
Dass Du Sozialabgaben für das erhöhte Brutto zahlen mußt, ist korrekt - aber dieses Brutto erscheint nicht auf der Abrechnung für die französische Steuer, sondern nur das Brutto ohne geldwerten Vorteil.

Ich habe zwar keinen Geschäftswagen, hatte aber auch schon öfters geldwerten Vorteil auf der Abrechnung - und in keinem Fall war das auf der endgültigen Abrechnung für das französische Finanzamt drauf....

216
Ich war noch nicht so oft beim Arzt bzw. Zahnarzt.
Bei den wenigen Malen hat die Kasse 90% der Kosten erstattet.
Für die Kronen beim Zahnarzt war es wesentlich weniger, aber immer noch mehr, als ich in DE bekommen hätte. (Gibt aber vorher einen Kostenvoranschlag.)
Für sowas lohnt sich sicherlich eine Zusatzversicherung, habe aber keine...)

217
Arbeiten / Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
« am: 08. November 2008, 18:23:18 »
Hallo Max,

bekommst du die Prozente von deinem "normalen" Netto oder von einem rechnerischen Netto (nach Abzug der fiktiven deutschen Steuer?)

218
Behörden / Re: Elterngeld
« am: 08. November 2008, 18:21:32 »
Sorry Mone,
war eine Weile nicht im Forum.
Hat das mit dem Kindergeld beantragen inzwischen geklappt?
Ansonsten schick mir doch eine Mail (sabine.sojka (at) wanadoo.fr).

219
Wenn Ihr in Ettlingen wohnt, dann kommt doch einfach mal in Lauterbourg, z.B. am Wochenende vorbei.
In der Hauptstrasse ist ein Schreibwarengeschäft (Fetsch), das hat einen Schaukasten u.a. mit Wohnungsangeboten....

220
Steuern / Re: Studieren in Frankr. wohnen in Deutschl.
« am: 07. November 2008, 07:38:00 »
Hallo Ahmet,

ich habe selber ein BA-Studium gemacht, wenn auch nicht im Ausland.
Da Du einen Arbeitsvertrag hast, bist du über deinen Arbeitgeber sozialversichert und nicht mehr über deine Eltern.
Da der Arbeitgeber in Frankreich sitzt, wirst du wohl deine Sozialabgaben in F zahlen müssen, und da du außerhalb der Grenzzone wohnst, auch deine Steuer.


221
Steuern / Re: Steuern wärend des Mutterschutz
« am: 24. Oktober 2008, 10:21:02 »
Ich hatte auf eine ähnliche Frage schon mal geantwortet,
schaut hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/mutterschutzgeld-als-grenzgaenger-probleme-t881.0.html

222
Behörden / Re: Elterngeld
« am: 22. August 2008, 14:13:46 »
Hallo,
wir sind in der selben Situation wie Ihr, wohnen allerdings im Elsass, so kenne ich nur die zuständigen Stellen zuständig für das Elsass.
Kindergeld bekommen wir aus Deutschland (Familienkasse), mußten uns aber vorher bei der französischen CAF anmelden, um das deutsche Formular von dort unterschrieben zu bekommen.
Formular wurde uns von der deutschen Familienkasse zugeschickt.
Elterngeld beziehen wir ebenfalls aus Deutschland. Paßt aber auf! Bei uns war der Bescheid erstmal zu niedrig!

223
Hallo Rüdiger,

siehe meinen Beitrag hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zeitpunkt-umzug-nach-frankreichsteuerberechnung-t1104.0.html

Ging uns mit dem Pforzheimer Finanzamt genauso.
Haben denen dann das Formular gesendet, dass das Karlsruher Finanzamt von mir ausgefüllt wollte.
Leider habe ich keiine Kopie gemacht.
Aber ruf doch dort einfach an, und frag nach dem Formular für das Umsiedelungsjahr als Grenzgänger.

In dem Formular muß auf jeden Fall stehen "Nichselbstständige Arbiet (Einkünfte, die im Inland nicht der Besteuerung unterliegen)

224
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 22. Juni 2008, 22:18:02 »
Ist zwar schon vier Jahre her als wir umgezogen sind, aber das war zumindest damals so:
Umzug 15.3.2004, Steuern in Deutschland bezahlt bis Juni glaube ich, weil vorher der Freistellungsbescheid nicht vorlag.
Steuererklärung in Deutschland:
Zu versteuern waren die Einkünfte bis 15.3. unter Progressionsvorbehalt. Vom Karlsruher Finanzamt haben wir daher noch ein Formular bekommen, dessen Namen ich leider nicht mehr weiß, auf dem die Einkünfte anzugeben waren, die man als Steuerausländer in diesem Jahr noch bekommen hat, die aber nicht der deutschen Steuer unterliegen.
Das Pforzheimer Finanzamt hat das falsche Formular meinem Mann zukommen lassen, dass wir nicht ausgefüllt haben (Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommenssteuererklärung), das haben wir nicht ausgefüllt!!

In der französischen Erklärug wollten sie nur die Einkünfte nach dem 15.03., also ohne Progressionsvorbehalt.

In dem Jahr in dem man umzieht, zahlt man also definitiv weniger Steuern, weil nur ein verkürztes Jahr als komplettes Jahreseinkommen gewertet wird.
Genauso übrigens, wenn man unterjährig heiratet!

Die Vorausberechnung ist dann natürlich zu niedrig und man sollte Geld zurück legen oder freiwillig höhere Abschlagszahlungen tätigen.

Ich hoffe, damit geholfen zu haben!

225
Hallo,

bei der Anmeldung von Neufahrzeugen werden in Frankreich bei entsprechendem CO2-Ausstoss ja entweder Steuergeschenke gemacht oder es werden Strafzahlungen fällig.

Weiß jemand, ob dies auch für die Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen gilt, die ihre Erstzulassung vor dem 01.01.2008 hatten?

Danke im Voraus!


Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 »