Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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166
Rund um's Kind / Re: Kinderkrippe, ab wann?
« am: 30. Juni 2011, 07:13:21 »

Eine Tagesmutter hatte ich nach zwei Tagen an der Hand. Dann fing sie auch gleich, nach zwei Tagen einarbeit, an 11 Stunden auf Zwergi aufzupassen. Hatte kurzfristig wieder in die Arbeit zurück kehren können. Tagesmütter gibt es einfach wie Sand am Meer.

Hallo Drangonvamp,

schön für Dich, aber die Aussage stimmt so pauschal nicht.
Bei uns in der Gegend gibt es kaum Tagesmütter und wir -und auch andere- hatten Probleme eine Lösung zu finden.
Ich wohne übrigens in Lauterbourg

LG
Sabine

167
Hallo,

abmelden mußt Du es schon.
Es gibt von der Präfektur ein Formular "Certificat de cession d'un véhicule" - ist aber nur für Verkauf und Verschrottung gedacht, das habe ich beim Verkauf immer ausgefüllt und ein Exemplar hat dann die Präfektur als Abmeldung von mir erhalten.

Wie das jetzt läuft, wenn Du es nur nach DE ummeldest, weiß ich nicht..

LG
Sabine

168
Hallo,

lese den Fred jetzt erst.
Meine Erfahrung mit Haguenau: habe bisher noch jedes Auto mit deutschen COC-Papieren angemeldet bekommen.
Die Nummern auf dem Papier sind ja auch eindeutig - da braucht man kein deutsch zu können....

Allerdings zieht Haguenau das COC-Papier ein, also vorher besser eine gute Kopie (also doppelseitig wie das Original) machen und die abgeben.
Sonst hat man ggfs. Probleme, das Auto wieder in DE anzumelden....

LG
Sabine

169
Behörden / Re: Lohnsteuer
« am: 05. Juni 2011, 15:00:56 »
Hallo,

da zahlst du die Sozialabgaben in Frankreich und die Lohnsteuer in Deutschland.
Ob Du bei Deiner Krankenversicherung bleiben kannst, weiß ich nicht...

LG
Sabine

170
Steuern / Re: Formular 2047-K
« am: 28. Mai 2011, 20:49:45 »
nö, das Gehalt nur unter 1 traitements, salaires

LG
Sabine

171
Gehört habe ich nichts. Aber im Internet diesen Artikel vom Januar diesen Jahres gefunden:

http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2011/01/24/01016-20110124ARTFIG00735-vers-une-reforme-des-rythmes-scolaires.php

Klingt nicht so, als ob es da bald eine Entscheidung gäbe....

LG
Sabine

172
Steuern / Re: steuer wp kilometer eintragen ???
« am: 22. Mai 2011, 16:49:24 »
Hallo,

ich rechne die Arbeitstage immer sehr genau aus. Im Gegensatz zum deutschen Finanzamt, dass ja unbesehen 230 Arbeitstage akzeptiert, wollen die Franzosen bei einer Prüfung ggfs. eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Auch solltest Du darauf achten, dass die Laufleistung Deines Autos im Jahr auch belegbar über der angegebenen Laufleistung liegt, die Du zur Abrechnung bringst...

LG
Sabine

173
Steuern / Re: Steuerformulare
« am: 22. Mai 2011, 15:13:06 »
Hallo Stini,

2047k: Seite 2 oben unter IV - da gibt es auch eine Zeile TR

LG
Sabine

174
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 18. Mai 2011, 20:16:41 »
Also mein Mann und ich arbeiten beide in Deutschland und haben auch in Deutschland anstandslos Elterngeld bekommen - auch bei Wohnsitz in Frankreich.
Ausschlaggebend ist, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Auf der Hotlinenummer der Elterngeldstelle wußten die das allerdings auch nicht.

LG
Sabine

175
Steuern / Re: Umzug nach Deutschland
« am: 16. Mai 2011, 20:51:28 »
Ich denke, es wird wie beim Zuzug nach Frankreich sein: getrennte Steuererklärungen für den jeweiligen Zeitraum, d.h. das Einkommen in diesem Zeitraum wird als Jahreseinkommen betrachtet, mit den jeweiligen Freigrenzen im entsprechenden Staat. Vom Gefühl her würde ich dann eher schauen, dass ich den Zeitraum so wähle, dass ich in DE relativ nahe am Freibetrag bleibe. Bei gleichbleibendem Einkommen also eher in der 2. Jahreshälfte...

Wohnt Ihr in Lauterbourg zu Miete oder im Eigentum?
Wir suchen nämlich noch ein Haus in Lauterbourg zu kaufen....

LG
Sabine

176
Steuern / Re: Wo bei der Steuererklärung Kind etc. angeben?
« am: 16. Mai 2011, 20:47:08 »
Hallo,
das Kind wir angegeben unter "Votre situation familliale" unter C - Personnes à charge en 2010.
Mutterschafts- oder Elterngeld gehört wahrscheinlich in das rosa Formular unter VI revenus imposables de source étrangere ouvrant droit à un crédit d'impôts...
Wenn Du sicher sein willst, frag beim Finanzamt direkt nach.

LG
Sabine

177
Steuern / Re: Deutsches Finanzamt!
« am: 13. Mai 2011, 15:00:25 »
Wahrscheinlich kennt sich das Finanzamt mit Grenzgängern nicht aus?
Ich hatte damals das Problem nicht, aber von meinem Lebensgefährten wollte ein anderes Finanzamt eine "Bescheinigung EU/EWR" ausgefüllt und von der französischen Steuerbehörde bestätigt bekommen.

Wir haben zurückgeschrieben:
beigelegt erhalten Sie:
- eine Abmeldebestätigung aus Deutschland
- eine Anmeldebestätigung in Frankreich
- eine Kopie des Reisepasses aus dem der Wohnsitz in FR hervorgeht
- eine Bescheinigung des franz- Finanzamtes, aus dem hervorgeht, dass der Wohnsitz in Frankreich liegt und der französischen Besteuerung als Grengänger im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 des deutsch-franz. Doppelbesteuerngsabkommen unterliegt.

Daher unterliche ich aber... nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer. Die franz. Steuerabrechnung liegt im Moment noch nicht vor (voraussichtlicher Termin: ende Oktober), daher kann ich ihnen diese nicht beilegen.



--> Danach kam nie wieder was... wir haben die  fr. Abrechnung auch nicht mehr nachgeschickt.

LG
Sabine

178
Steuern / Re: Krankengeld / Steuererklärung
« am: 30. April 2011, 19:35:37 »
Hallo,

ich nehme an, beim Krankengeld verhält es sich wie beim Mutterschaftsgeld, welches ja auch von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es wird in Deutschland pauschal versteuert und es wird dabei gerechnet, als ob man Steuerklasse 1 hätte. - Man bekommt damit einfach weniger ausgezahlt.

Ich habe damals beim Mutterschaftsgeld bei der Pamina nachgefragt und erhielt zur Antwort, wo ich das eintragen müsste.
Im Prinzip erhöht es halt die Berechnungsgrundlage, auf die man Steuern zahlen muß und im Gegenzug bekommt man einen crédit d'impôts für die in DE quasi gezahlten Steuern.

Am besten gehst du zu deinem zuständigen Finanzamt und fragst nach, wo du das eintragen mußt.

LG
Sabine

179
Technik / Re: TNT???
« am: 29. April 2011, 20:57:31 »
Also wir haben eine Satelittenschüssel mit einer Receiver, der für TNT einen Smartkarteneinschub hat.
Die TNT-Karte selbst kostet nix.
Mit der TNT-Karte können wir über Astra auch die französischen Sender empfangen, die sonst nur über Eutelsat kommen.

Paßt diese Info irgendwie zu der Aussage von deinem Vermieter?

LG
Sabine

180
Steuern / Re: Berechnung der Steuern
« am: 25. April 2011, 17:06:07 »
Tja, was soll man da sagen? Ohne jetzt die Details zu kennen?
Vielleicht hast Du Dich beim manuellen ja verrechnet?
Zu der Online-Kalkulation kann ich Dir leider nicht viel sagen, da die Sonderfälle, die ich habe, da leider nicht abgebildet sind... Hab's also noch nie probiert.

LG
Sabine

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