Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Technik / Re: Orange hat Livebox geändert / Orange Wifi
« am: 01. Juli 2013, 18:26:59 »
ich habe wohl noch eine Livebox 1 mit der geht das mit dem Hotspot eh nicht.
Allerdings wollten wir auch schon mal die Livebox vom Nachbarn mitbenutzen, aber das Wifi-Signal war viel zu schwach.
Wie soll das dann als Hotspot funktionieren? Da müsste ja irgendwas "leistungssteigerndes" dabei sein. Oder sind die Livebox-2 einfach schon stärker in der Sendeleistung?

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abmelden muss man da nichts. Hatte bei meinem Cabrio damals mit der Versicherung gesprochen, die kann man ruhen lassen.
Also dort anrufen und Fall schildern und nach Möglichkeiten fragen.

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Technik / Re: Orange hat Livebox geändert / Orange Wifi
« am: 27. Juni 2013, 19:18:30 »
Bei mir ist das (bis jetzt) nicht der Fall.

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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung Kind
« am: 26. Juni 2013, 21:36:14 »
Komische Sache. Zugegebenermaßen kann ich mich nicht mehr erinnern, wann ich mein Kind bei welcher Kasse zuerst angemeldet habe. Wird wohl nahezu gleichzeitig gewesen sein, da ich in Frankreich entbunden habe und für den französischen Kinderarzt die französische Karte benötigt habe.

Hoffe, das lässt sich bei Euch schnell klären.

LG Sabine

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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung Kind
« am: 26. Juni 2013, 13:57:55 »
bin bei der TK in Karlsruhe - habe kein Problem. Habe eine deutsche und eine französische Versichertenkarte für mein Kind.
Hilft Dir zwar jetzt nicht weiter, aber vielleicht sollte sich der Sachbearbeiter mal bei einem Kollegen erkundigen, der sich damit auskennt....


Gruß
Sabine

P.S. kann Dir auch gerne meine Namen per PN schicken, falls die in SB in Karlsruhe konkret nachfragen wollten.

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Soweit ich jetzt weiß, wird in den F-Führerschein nur das Fahrverbot für D eingetragen, danach kommt der F-FS zurück, somit kann in F wieder gefahren werden.

Hallo,

so wie oben beschrieben war es auch bei einem Bekannten, nach der Verhandlung bekam er ihn mit Eintrag zurück.
Ein anderer Bekannte ist, nachdem er sich bei seinem Anwalt erkundigt hat, auch in Frankreich weiter Auto gefahren, obwohl der in DE noch eingezogen war.
Aber auf was für eine Rechtsgrundlage er sich da bezogen hat, weiß ich nicht - erwischt wurde er meines Wissens in der Zeit auch nicht (4 Wochen), so dass ich nicht sagen kann, ob das auch okay war.

LG
Sabine

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Versicherungen / Re: Versicherungsvergleich Auto, Haus
« am: 02. Juni 2013, 13:20:17 »
Das wird wohl nicht so einfach zu vergleichen sein.
Unser Haus ist kleiner, dafür unser Auto größer als Eure ;)

Wir haben damals einfach mal bei einer anderen Bank die Kosten angefragt.
Kostet nix und geht ja schnell.
Dann hast Du einen direkten Vergleich

Gruß
Sabine

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Nur mal noch zur Info;

Wie kommt der D-Käufer zu seinem Fahrzeugbrief den er für die Zulassung in D benötigt?


Danke

Hallo,
in dem der Käufer mit den Unterlagen, die BAD911 genannt hat zur Zulassungsstelle geht.
Außerdem muss er vorher in DE TÜV gemacht haben.
Einen "normalen" TÜV, wenn er die CoC-Papiere des Autos der Zulassungsstelle vorlegen kann oder eine Komplettabnahme durch den TÜV, wenn er die CoC-Papiere nicht hat. (Kostet ein paar Euro mehr)

Daher der Tip:
Bei der Anmeldung des Autos nie die Original-CoC-Papiere abgeben, sondern nur eine gute Kopie :)

LG
Sabine

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Steuern / Re: Haus erben
« am: 27. Mai 2013, 19:18:08 »
Hi Sabine,

is ja 'n Ding! Verstehe ich das richtig? Du musst also Mieteinkünfte in Deutschland UND Frankreich versteuern? Bedeutet: Dein Gehalt UND Mieteinkünfte (Deutschland) werden in Frankreich versteuert und nur die Mieteinkünfte zusätzlich auch noch in Deutschland?

Wird da eigentlich vom frz. Finanzamt auf die für Mieteinkünfte gezahlten Steuern (in Deutschland) ein Crédit gegeben?

Wäre hochinteressant zu wissen, das betrifft nämlich einen lieben Menschen in meiner Nachbarschaft (der bisher davon wohl noch nichts wusste). Und deshalb wäre es von großem Interesse, auch noch zu wissen: Seit WANN?

Danke mal im Voraus für eine "Aufklärung"

lg Gabrielle

Hallo Gabrielle,

ich hatte die Einkünfte schon vor meinem Umzug nach Frankreich - die Mietwohnung lag nicht im Einzugsbereich meines Wohnfinanzamtes.
Aber nach dem Umzug nach Frankreich, bekam ich vom Finanzamt, in dem die Mietwohnung liegt, die Aufforderung eine Steuererklärung zu machen. (Vereinfachte Form)
Dieser Aufforderung komme ich jetzt einmal jährlich nach, muss aber keine Steuern bezahlen, sondern bekomme immer meine Soli-Beiträge zurück.
Die Mieteinkünfte deklariere ich auf den französischen Formularen, als bereits verteuert (ouvre droit à un crédit d'impot - Für Rechtschreibung keine Garantie ) - Doppelt zahlen tue ich also nicht.

Entsprechender Paragraph der Steuergesetzgebung müsste dieser hier sein:
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind ...

....Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1 bis 5 gehören, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden;
....

LG
Sabine

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Steuern / Re: Haus erben
« am: 27. Mai 2013, 13:59:27 »
...Mieteinnahmen müssen - bei Rentenzahlungen aus Deutschland, dann auch in Deutschland versteuert werden. Bis dahin (Rente) musst du die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern....
lg Gabrielle

Hallo Gabrielle,

da muss ich Dir widersprechen: Ich bekomme Gehalt und keine Rente aus Deutschland und muss/darf diese in Frankreich versteuern.
Für die Mieteinkünfte aus Deutschland muss ich aber heute schon eine Steuererklärung in DE abgeben - darauf besteht das deutsche Finanzamt.
Ist also unabhängig vom Rentenstatus.

LG
Sabine

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Steuern / Re: Haus erben
« am: 26. Mai 2013, 15:17:11 »

Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.

Das stimmt nicht immer. Wenn ich mich richtig erinnere, fallen als Rentner für die gesamten Einkünfte die Steuern an, wenn man im Ausland lebt, aber mit Wohnsitz im Deutschland erst ab einem bestimmten Betrag - da stimmt obige Einschätzung.

Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung gibt es aber so was nicht. Solange die Einkünfte unter dem normalen Satz liegen, ab dem erst Steuern auf Einkünfte aller Art anfallen, muss man auch in Deutschland als im Ausland lebender Besitzer keine Steuern zahlen.
Es geht hierbei auch nur um das in DE erzielte Einkommen, das in Frankreich zählt dazu nicht.
Wo die Grenze liegt, weiß ich leider nicht - ich zahle für meine Mieteinahmen auf jeden Fall nix - sind aber auch nicht so viele :)

LG
Sabine

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Steuern / Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 19. Mai 2013, 21:37:01 »
Habe mal in einer alten Mail gesucht und gefunden:
Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.


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Steuern / Re: steuerpflichtige Sachbezüge
« am: 17. Mai 2013, 11:30:16 »
Hallo,

nein, die sind meines Wissens in Frankreich nicht zu versteuern.
Auf meiner Entgeldbescheinigung wird dieser Wert separat aufgeführt und den ziehe ich dann vom Brutto erstmal ab.

Gruß
Sabine

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Steuern / Re: Wohnen in F ... Mieteinnahmen in D
« am: 14. Mai 2013, 14:53:13 »
Hallo,

Formular Déclaration des revenus fonciers - Formular 2044 Numero cerfa 10334*17

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Da ich gerade meine Steuererklärung gemacht habe (wie die Dame auf dem Finanzamt in Wissembourg es mir mal erklärt hat)

Bei Dividenden:
Nettoerträge (also minus Kapitalertragssteuer und Soli) * 0,177 gehört in Feld AB
Ins Feld TR gehören die Nettoerträge plus oben ausgerechneter Wert AB.

Ins Feld TS gehören Spareinkünfte (in DE nicht besteuert, da nicht steuerpflichtig)

Ins Feld CA kann man alle anfallenden Kosten wie Depotgebühren eintragen.

Felder AB, TR und TS gibt es im rosa und blauen Formular, Feld CA nur im blauen.

Mitschicken musst Du nix, aber aufheben für Nachfragen

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