Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - maison

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 »
91
Schau mal hier wäre das nicht deine Geschmacksrichtung........?

http://www.leboncoin.fr/motos/offres/alsace/?f=a&th=1&q=Aprilia+Tuono

Und hier Concessionnaires, touvez le concessionnaire Aprilia le plus proche de chez vous.

http://www.concessionnaires-piaggiogroup.fr/aprilia/

Gib einfach auf der Internetseite von concessionnaire Aprilia den Code Postal 67500 von Haguenau ein
und du bekommst ein Ergebnis

Der Rest ist deine Arbeit ;)


92
....oder du kaufst dir eine Maschine die nicht mehr als 100 PS hat, dann kannst
du das ganze Prozedere sparen und hast genug Power.
Oder du kaufst gleich in F, da bekommst du sie regelkonform.

Schon erlebt Motorrad in D gekauft in F gedrosselt für Zulassung, Zulassung erfolgte in F
Drosselung wurde privat entfernt, Motorrad mit Fahrer verunglückte unschuldig, Maschine
wurde in F auf Prüfstand gestellt und natürlich wurde nachgewiesen dass die Drosselung
demontiert wurde, Resultat die Unschuld des Motorradfahrers wurde gewandelt in eine
Mitschuld verbunden mit einer Hohengeldstrafe und Führerscheinentzug von 3 Monaten.

93
Technik / Re: Internet Einheit
« am: 02. Juni 2015, 18:03:32 »
Danke, für die Plaubilisierung der GO Einheit
zu GBYTE, wirklich seltsam, wobei die Kennung GB eine weltweite Größe ist.

94
Technik / Internet Einheit
« am: 02. Juni 2015, 16:30:41 »
Hallo Zusammen,
habe eine Frage an die Internetexperten,
Was bedeutet, heißt 10 GO Maßeinheit bei französischen Internetprovidern im Verhältnis zu 10 GB Maßangabe bei deutschen Providern?
Wie rechne ich die 10 GO in GB um?

 

95
ja, in Frankreich wohnen, in Frankreich FS machen wo ist das Problem?
Theorie ist reines Lernfach und Fahrprüfung mit vereidigtem Dolmetscher wenn euer
französisch nicht reicht.

96
Steuern / Re: Arbeiten in der Schweiz leben in Deutschland
« am: 21. März 2015, 11:45:13 »
Hallo zusammen,

wir überlegen uns in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu wohnen. Ich habe schon viel gegooglet aber habe noch einige Fragen.
Ist es richtig, dass mein Nettolohn aus der Schweiz in Deutschland versteuert werden muss, von diesem Betrag aber die Quellensteuer abgezogen wird?

Zum Beispiel Nettolohn ca 7000 Euro, Lohnsteuer und Soli ca 1600 in Deutschland zu zahlen, minus ca 400 Euro Quellensteuer?

Kann ich mich und meine Familie in Deutschland Privat versichern?

Wenn ich mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz wohne, muss ich keine Lohnsteuer in Deutschland zahlen? Heißt das wenn ich mir ein Zimmer in der Schweiz miete und mindestens 60 mal dort übernachte spare ich mit die Steuer oder habe ich das falsch verstanden?

Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten,

Danke

Hallo,
du bist hier in einem Grenzgängerforum für deutsch-französisch gelandet!!

97
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Ausfuhrkennzeichen
« am: 14. Februar 2015, 13:36:43 »
Auch neuerdings muss dieser dt. TÜV in F anerkannt werden, sofern das Fzg franz. CT benötigt (älter als 4 Jahre).
Hast du eine Quelle dafür?
Wenn ich heute ein gebrauchtes Fzg. mit aktuellem TÜV für D nach Frankreich immatriculliere benötige ich in F für die
Zulassung auf der Pref. einen aktuellen französischen CT ohne diesen geht nix.

98
Hallo,
wo ist das Problem du hast doch Zeugen dabei gehabt war der Unfallflüchtige alleine im Auto!

99
Ich wohne in alsting

Weil man doch mindestens 185 Tage in Deutschland gemeldet sein muss, oder ?

Darf der Dolmetscher auch ein Freund von mir sein ?

Nein muss ein vereidigter zugelassener Dolmetscher sein.

101
Soso Fakt ist nach deiner Definition ......

Okay, könnte nun sagen, habe ich übersehen. Bzw könnten einige Mitleser denken, aber was manche denken ist mir eh Wurscht.
Zumal manche mit dem denken eh aufhören wenn sie eine Meinung haben ;-)
Aber einfach zu sagen dies und das ist "Fakt", ist nur Fakt für manche.
Hallo Helmut,
ich muss mal wieder nachfragen, was willst du mit dem obengenannten Gedankengut von dir dem Forum sagen?

102
Hallo,
da ich im Forum keine eindeutige Antwort gefunden habe, meine Frage:
darf man mit einer vorläufigen carte grise im Saarland fahren? In Baden-Würtemberg soll das möglich sein.

Ich wäre für eine Info dankbar.

Nein mit der vorläufigen Carte grise darf nur in Frankreich gefahren werden, auch nicht in BW.
Müsste aber auf der vorläufigen Carte grise stehen oder vermerkt sein, meines wissens.

103
wo bitte liegt denn Weißenbach, oder soll das Wissembourg heißen?  ;)

104
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Fahrerkarte
« am: 03. Februar 2014, 07:38:19 »
Ich habe die Module jetzt in Deutschland gemacht . Wo werden diese eingetragen ?
Bevor ich auf deine Frage antworten, habe ich noch zwei Fragen an dich, hast du schon
die Altersgrenze von 50 Jahren erreicht?
Benötigst du gewerblich den Führerschein?

105
Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 11. Januar 2014, 09:09:54 »
Zitat Dragonvamp: Ich will ja nichts sagen. Raus reden hin oder her. Fakt ist, er war nie da und somit bestand keine Genehmigung, also ist der Besitzer selbst Schuld. Ich weiß schon warum ich lieber warte als ohne Bescheinigung zu heizen. Danke für das Super Beispiel. -Zitatende-

Wie man sieht, geht es hier mal wieder um die Geschäfte mit der Angst und gewollten Ungereimtheiten.

Im ersten Thread war die Rede von einem Kamin obwohl man dazu besser Ofen sagen sollte. Unter einem Kamin verstehe nicht nur ich das im Hausmauerwerk integrierte Ding, das sich Kamin nennt. Man kann auch Rauchabzug oder Esse dazu sagen, was aber wieder missverständlich sein kann, denn ein Ofenrohr ist auch ein Rauchabzug, aber kein Kamin.

Grundsätzlich gilt zu beachten, es gibt viele Dinge die keine Genehmigung brauchen, weil die sogenannte Betriebsgenehmigung das schon regelt. Ein Ofenhersteller liefert mit seinem Ofen quasi eine Betriebsgenehmigung mit, weil dieser Ofen nur nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden kann.

Das gilt ebenso für Ofenrohre und den eigentlichen Kamin.
Streitfälle vor Gericht laufen zuerst auf Untersuchungen hinaus, ob die anerkannten technischen Richtlinien eingehalten wurden.

Versicherungen argumentieren ohnehin immer so wie es ihnen in den Kram passt, damit sie nur ja nicht für irgendwas zahlen müssen. Eventuell nützt auch ein Zettel nichts, auf dem ein Schornsteinfeger eine Kaminsäuberung zum Zeitpunkt X bescheinigt, wenn sich die Versicherung bemüht, nicht zahlen zu müssen.

Wenn der Ofen also technisch in Ordnung ist, das angeschlossene Ofenrohr ebenfalls, dann darf geheizt werden.
Keine Versicherung verbietet das, sondern die lehnen höchstens im Falle eines Schadens ab. Was sie aber ohnehin versuchen werden.

Wir sind teilweise zu sehr an deutsche Denkweisen gewohnt. In Deutschland kommt regelmäßig ein Kaminfeger um seinen Obolus zu kassieren, auch wenn er garnicht gefegt oder nachgeschaut hat!
Komisch, warum geht keiner der so sicherheitstechnisch orientierten Leute dann davon aus, es könne was schlimmes geschehen? Theoretisch könnte es so ja auch zu einem Kaminbrand führen, wenn weder gefegt noch nachgeschaut wurde. Aber davon geht hier niemand aus.

Es gibt keine absoluten Sicherheiten. Es gibt Regeln, meist technische Regeln an die man sich zu halten hat und davon ausgehend ist dann das Risiko minimal.

Übrigens werden gewisse Regeln gerne auch völlig außer acht gelassen, wenn es den wirtschftlichen Interessen namens Profitgier dient. So darf z.B. mit hochbrennbarem Dämmmaterial teuer gedämmt werden, obwohl jeder Feuerwehrmann genau weiß was im Brandfalle bezüglich Dämmmaterial geschieht. Versicherungen wissen das auch, aber verbietet das eine große Gesellschaft, oder fordert entsprechende gesetzliche Anpassungen an bestehende Regelwerke? Nein.

Da aber bei manchen Teilnehmern des Forums die Angst nicht einfach zu reduzieren ist, indem man auf manchen Unsinn hinweist, versuche ich es mal auf andere zweckmäßige Art.

http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2012/december/article/neues-gesetz-ab-1-januar/?print=1&cHash=0d594e3a1af4f219e6dbb991e843d017

Wie in obigem Link zu lesen, hat sich einiges getan. Nicht nur französische Feger dürfen im Nachbarland -in der Grenzregion- fegen und arbeiten, sondern auch deutsche Feger dürfen in Lothringen und im Elsass arbeiten.
Manche Deutsche nehmen lieber einen Franzosen, weil die kostengünstiger arbeiten, sofern diese Deutsch wissen sie haben Alternativen.

Anstatt also Geld an Heizkosten für Elektroheizung bei vorhandenem Ofen und fehlendem Feger zu bezahlen, sollte man sich einen eventuell teueren deutschen Feger ordern.
Daran denken, preisliche Verhandlungsbasis.

Falls jetzt Argumente kommen, eine franz. Versicherung müsste -angeblich- einen deutschen Feger nicht akzeptieren, ist das zuerst mal nur ein Versuch die Leute nach Laune zu manipulieren.
Wir leben in Europa und wie man an obigem Link sieht, wird europäisch einiges geregelt, es dauert manchmal nur etwas.

Wenn ein Deutscher Feger da war und die franz. Versicherung das nicht akzeptieren will, ist es vorerst nur ein Problem falls ein Schaden entstanden wäre. Falls es keine französischen Regelwerke gibt, oder deutsche angeblich nicht gültig sind, darf man getrost von jeweiligen Regeln ausgehen die zwar noch nicht eindeutig geklärt sind, aber notfalls per übergeordneten Rechtsstellen geklärt werden können. Über den nationalen Gerichtsbarkeiten stehen die europäischen.

Dragonvamp, versuche einen deutschen Feger zu befragen bzw zu ordern. Verweise notfalls auf den eingestellten Link, falls sich der deutsche Kollege rausreden will. Du hast quasi einen Fachmann beauftragt und keinen Bäcker oder Metzger nach deinem Kamin und Ofen schauen lassen, wenn du einen Fachmann beauftragst.
Versuche es und lasse dich nicht einfach von irgendwem abwimmeln, dem/der es zu viel Aufwand wäre, nach zu schauen wie dies und jenes im Falle des Falles übernational zu sehen wäre, bzw bereits geregelt ist.

Für mich hier in Lothringen wäre die saarländische Schornsteinfegerinnung der Ansprechpartner. Auf deren Internetseite findet sich auch eine Suchoption, die einen Feger für einen Ort angibt, bzw danach suchen lässt.
Du könntest also nach einer entsprechenden Innungsstelle im Raum gegenüber des Elsass schauen, oder ob du sonstwie an den nächstgelegenen deutschen Feger im grenznahen Raum finden und ansprechen könntest.
Geregelt dürfte es sowohl für deutsche wie für französische Feger sein, denn der Link lässt dies mehr als vermuten.

Ich hatte übrigens nach Jahren ohne Feger mal einen aus meiner Region -Franzose- geordert, nach zu sehen und zu tun was er meint, müsse getan werden. Der angesprochene kam auch innerhalb kurzer Zeit. Ein deutscher Feger aus dem näheren Umfeld der Grenzregion käme auch rüber zu mir.


Hallo Helmut,
was ist das Ziel deines Beitrages???
Bitte nicht falsch verstehen oder als Angriff, bin des deutschen Lesens mächtig, suche in den was du hier geschrieben hast eine für mich verwehrtbare Information heraus zu holen, was mir leider nicht gelingt.

Ich denke ein Forum wie dieses hier eignet sich schlecht zum philosophieren, da gibt es andere Foren die du bestimmt kennst.
Glaube ich habe es dir bei einem vergangenen Beitrag schon mal als Rat empfohlen "manchmal ist weniger mehr"! und dann auch für den Einzelnen hier verwertbar.


Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 »