Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - maison

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Wohnen / Re: Mietminderung bzw. Anwalt
« am: 07. September 2010, 15:36:04 »

 hat man uns zugesichert die Ventile der Heizkörper würden ausgetauscht. Diese sind defekt.

mündlich oder schriftlich??

Winter steht vor der Tür und unser Vermieter kommt einfach nicht in die Gänge die Heizung zu reparieren. Die obere Etage unseres gemieteten Hauses ist kalt. EG geht die Heizung.

Kann es sein, dass der Vermietter euch draussen haben will bei einer solchen Gangart?



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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: COC Papiere Prefecture
« am: 06. September 2010, 13:35:32 »
Hallo Maison,

COC reicht aus - wenn es dann noch 2/3 sprachig ist umso besser.
Rest wie früher (Kaufvertrag, Originalpapiere, Quitus Fiscal, CT).

Gruß Ralph

Danke Ralph, für die schnelle Antwort. :doppeld:

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / COC Papiere Prefecture
« am: 06. September 2010, 13:08:12 »
Hallo Zusammen,

seit zwei Jahre habe ich kein Auto mehr nach F immatrikuliert, deshalb meine Frage an die die in der letzten Zeit aktuell ein Fzg. nach F Immatrikulliert haben, reichen die die COC Papiere aus, oder muss immer noch das Hersteller Certificat de Homologation in F für die Prefecture angefordert werden?

Danke für Eure Antworten.


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Hallo zusammen,

ich beachsichtige an ma 2cv mit französischer Zulassung eine Anhängerkupplung zu montieren.

1. Welche Kupplungen sind beim CT erlaubt?
2. Auf was ist sonst noch zu achten?


Ich habe unterschieldiche Meinungen dazu bisher gehört, auch beim CT, ich weiß garnicht mehr, wem ich was noch glauben kann...?!

Wer weiß Rat?

Zieht dein 2cv überhaupt eine Remorque?  =D

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1) mein Auto ist  Bj 10/2007 muss ich dann auch diese Ökosteuer zahlen ( welche ja ziemlich hoch ist )

2) mein Händler hat mir beim Kauf leider nur eine Kopie der COC Bescheinigung gegeben, reicht die aus oder brauch ich zwingend das Orginal ????

Vielen Dank im Voraus  :)


Punkt 1 ja, bezahlst du bei der Immatriculation wird mit den Kosten für die Carte Grise einmalig erhoben,
hier die Formel dafür:

seit Juli 1998 gilt folgende Formel:
 
PA = CO2 / 45 + (P / 40)^1,6
 
mit PA: Steuer-PS (CV) auf ganze Zahlen gerundet
 
P: tatsächliche Leistung in kW

CO2: Kohlendioxidemissionen in g/km im standardisierten Zyklus


Vor 1998 war es noch etwas komplizierter:

PA = m (0,0458 x C/K)^1,48

mit m: Koeffizient (1 für Benziner und 0,7 für Diesel)

C: Hubraum in ccm
 
K: das gewichtete arithmetische Mittel der Geschwindigkeiten in km/h, die der Motor in jedem der Vorwärtsgänge bei 1.000 U/min theoretisch erreicht.

Dies erklärt z.B., warum das Getriebe Einfluss auf die CV-Einstufung hat, also z.B. ein drehzahlsenkender fünfter Gang die CV-Zahl senkt oder ein Automatikfahrzeug anders eingestuft wird/wurde als ein sonst identischer Handschalter.

Punkt 2 du musst das Original COC Papier der Prefecture vorlegen, Kopie oder Duplikat wird nicht akzeptiert.
 
 

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Steuern / Re: Steuerbescheid
« am: 14. August 2010, 07:52:46 »
also ich hab meinen heute bekommen und kriege noch geld raus,allerdings frag ich mich wie, weil es liegt weder ein scheck bei noch hat das FA mein konto oder nach einer RIB verlangt...

Hast Steuer per Internet gemacht? Wenn ja haste sicher deine Bankverbindung angegeben, so bei uns die Steuerbehörde überweist direkt auf Konto. 

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hä?
ich dachte immer man brauch für ein 50 ccm roller kein führerschein in F?

wie kommst du darauf :xc:

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Ah danke
Jo ich wohne in Frankreich,in Merten
Hab gerade in einer Fahrschule in Boulay angerufen aber die Frau meinte das ich ohne den BSR  nichts da machen kann in Frankreich.
Das ich den bei denen machen kann hat sie aber nicht gesagt..


Die Fahrschule muss natürlich auch so eine Ausbildung anbieten (tun nicht alle) für den ASR= Grundquali. BSR = 1 1/2 Stunden Theroie und 3-4 Stunden fahren mit dem Mofa/ Scooter in Begleitung eines Fahrlehrers, haben beide meiner Söhne so gemacht wobei sie die ASR Quali. in der französischen Schule mit bekommen haben.
Ich weiß das es möglich ist wenn man den ASR nicht hat der Vorrausetzung ist für den BSR dass man beides in einer Fahrschule machen kann die eine solche Ausbildung anbietet. 
http://www.autoecolemario.com/index.php?page=pw-49&PHPSESSID=a8f9997eff748debca455a3689c46c35
Schau mal in den Link ist glaube ich eine Fahrschule in Forbach frag nach dort mal nach sie bieten den ASR/BSR.
Auf dem Lande etwas schwieriger, im Stadtgebiet gibt es mehrere Fahrschulen die das anbieten.

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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.Und zwar geht es darum das ich den 50 ccm Roller Führerschein in Frankreich machen will, aber da ich in Deutschland in die Schule gehe, fehlt mir diese Bescheinigung(ASR/BSR), die die Franzosen in der Schule machen.
Nun kann mir kaum wer weiterhelfen weil sich keiner damit auskennt...

Hi,

Wohnsitz in F? Wenn ja dann kannst du gegen Bezahlung den ASR/BSR auch in einer F Fahrschule
machen.
Ob in Creutzwald oder Umgebung eine F - Fahrschule deutsch spricht kann ich dir nicht sagen, da ich
im Bas-Rhin Zuhause bin, aber ganz ohne Sprachkenntnis schwierig  :anixwissen:.

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Hi, schau mal mein Infobeitrag in "Auto anmelden"
meint die grenzgängerin

Auch dir DANKE Grenzgängerin für den Link  :doppeld:

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Ja, das geht! Ich hab das vor 3 Monaten auch gemacht. Du meinst das Zollkennzeichen (rot, zeitlich begrenzt gültig), oder? Ich geb dir nur einen Tipp: Bestell dir die dazugehörige Deckungskarte im Internet. Die Schilderverkäufer in der Nähe der Zulassungsstelle bieten es zwar auch an, sind aber wesentlich teuerer :-)
Ach nochwas: Das Auto muss über gültigen Tüv und AU verfügen- erst dann bekommst du den internationalen Fahrzeugschein!
LG

Hallo Nadine,

Prozedere wr mir so nicht bekannt, DANKE!  :winkerwinker:

ebenso
LG

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Hallo Zusammen,

habe ne Frage Prozedere Ausfuhrkennzeichen.

Folgendes ich wohnhaft in Frankreich, möchte ein Fzg das in D erworben wurde von D ausführen und in Frankreich einführen dazu benötige ich das Ausfuhrkennzeichen. (Habs früher anders gemacht  :pfeif:, aber geht heute nicht mehr  :police: ?

Wie ist der Ablauf, kann ich wohnhaft in F, auf eine deutsche Zulassungsstelle und ein solches Ausfuhrkennzeichen beantragen oder wie? 

283
Eine K1300s  :pfeif:

 :doppeld: gute Wahl, ich fahre eine Q R1100S und sie grast sehr gerne
auf frischer Weide :eijoo:

Zu dem Zulassungsthema werden sich hier die Experten sicher noch zu Wort melden,
gel Ralph  :winkerwinker:

284
Salut Grenzgänger,

ich will meine Harley und meine Triumph,beide in Frankreich zugelassen,
jetzt verkaufen und mir eine BMW ins Haus holen.

Gut Entscheidung, was soll`s denn für ne BMW werden?

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Steuern / Re: bin ich Grenzgänger????
« am: 01. Juli 2010, 15:28:33 »
hallo,
das hat mir meine versicherung so gesagt. ich wollte bei der credit mutuel wissen, ob ich einen rechtsschutz für einen bestimmten fall bekomme, da ich ja auch eine rs-versicherung abgeschlossen hatte. da hies es dann NEIN, da ich zwar in f wohne und in d arbeite, ABER meine steuern nicht in frankreich, sondern in deutschland bezahle. ich wäre nur grenzgänger wenn ich meine steuern in f bezahlen würde und dann würde auch die rechtsschutzversicherung bezahlen. hmm ??????  :anixwissen:
es gelten also 3 dinge: wohnort, arbeitsort und Ort, an dem die Steuer bezahlt wird.
lg blue

Sso...... ein quatsch, diesen Sachbearbeiter/in von der CM würde ich gerne mal unter vier Augen reden.
Wieso soll bitte schön der Versicherungsschutz abhänig sein ob du in F Steuern bezahlst odewr nicht? Du bezahltst für dein Rechtsschutzpaket einen jährlichen Beitrag und somit kannst du im Falle diesen auch in Anspruch nehmen. Soviel Inkometenz habe ich schon lange nicht mehr gehört, oder du hast es falsch verstanden?
Bin bei der CM Rechtschutzversichert. 

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