Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1936
Steuern / Re: Firma in Deutschland, Wohnsitz in Frankreich
« am: 13. März 2009, 17:19:02 »
Hallo Markus,

ganz klare Antwort - Geschäftsinhaber mit Wohnsitz in F und Geschäftssitz in D versteuert Einkünfte in D. Anders ist es bei einen GmbH Geschäftsführer, da versteuert die Gesellschaft in D und der GF mit Wohnsitz F in F (er ist ja in diesem Fall wieder Angestellter und Grenzgänger).

Ist der Geschäftsinhaber auch noch Angestellter bei einer Firma und Grenzgänger bezahlt er in beiden Ländern Steuer (Einkünfte aus Selbstständigkeit in D und Einkünfte als Angestellter in F). Das mache ich zur Zeit.

Gruß Ralph

1937
Hallo,

das wundert mich doch auch sehr - Motorräder über 100 Ps ??  Ich kenne auch viele die eine fahren - aber alles illegal offen.

Laut ADAC Definition Frankreich:

Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm, einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung von maximal 73,6 kW (100 PS).
Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 9,6 kW (13 PS) beträgt.

Außerdem Artikel bei Motorrad Online über die Motorradszene in F von 2008:

"Dabei haben es die französischen
Motards ohnehin nicht leicht. So quälen sie sich mit einem antiquierten 100-PS-Limit. Wie viel Spaß kann eine völlig zugestopfte, verzweifelt nach Luft ringende Suzuki GSX-R 1000 schon machen? Kein Wunder, dass nach Schätzungen rund 90 Prozent aller Sportmotorräder gleich nach dem Kauf von diesen Zwängen befreit werden – womit sich ihre Fahrer ins rechtliche Abseits und den versicherungsfreien Raum begeben."

Hab jetzt auch noch in einem französischen Motorradforum geschaut.
Also - wenn ich das richtig verstanden habe gilt der französische Motorradführerschein nur bis 100 PS --- das heißt mit einem franz. Führerschein ist das Fahren über 100 PS illegal.
Andererseits muß Frankreich ein Fahrzeug das innerhalb eines EU Landes zugelassen ist auch in Frankreich zulassen.
Also müßte die Zulassung funktionieren - vorausgesetzt man findet eine Versicherung die das macht.
Aber ein französisches Model hat definitiv eine Drosselung. Scheint also eine Grauzone zu sein bzw. da trifft EU Recht auf nationales Recht.

Also - deutscher Führerschein behalten....... sag ich ja immer....

Gruß Ralph

1938
Hallo Markus,

also ich bin im Moment dabei mir ein Motorrad zu suchen - allerdings kostet meine favoritisierte Marke in Frankreich weniger als in D. Aber in der Regel muß ich Dir rechtgeben, die Preise sind in D wesentlich geringer.
Auch das Angebot ist größer. Mein letztes Bike hab ich mir allerdings in Frankreich gekauft (Winter ist Motorradkaufzeit) - billiger als in D und die Ummeldung ist ja innerhalb Frankreichs auch problemlos.

Bisher hatte ich 2 Motorräder in D zugelassen und nicht "importiert" - eins mit 110 PS und eine Supermoto für die ich keine Konformitätsbescheinigung bekommen habe (da war mir dann der Aufwand zu groß).

Meine 20 Jahre alte Kawa Z hab ich beim Umzug mitrübergenommen - Imatriculation hat aber ca. 4 Monate gedauert (wegen 98 PS statt 100) - ging dann letztendlich über die DRIRE. Ist aber knapp 9 jahre her - es hat sich ja ein bisschen was verändert in dieser Zeit.
Ob die Zulassung hier problemlos geht liegt auch sehr viel am französischen Importeur - Kawa und Honda waren in der Vergangenheit sehr unkooperativ.
Mit COC + <100 PS dürfte das aber auch kein Problem mehr sein.
Ich würde an deiner Stelle aber trotzdem mal zu einen größeren Händler gehen - die sind da momentan sehr preisaktiv, dann sparst Du Dir den Akt der Überführung.

Gruß Ralph

1939
Hallo,

das kommt darauf an was Du unter einem "normalen" Hänger verstehst.
Wenn du damit einen meinst der keine Carte Grise braucht - sicher.

Gruß Ralph

1940
Hallo,

ich habe das Vorhaben vor 5 Jahren aufgegeben und den Wohnwagen fest geparkt. Das Ganze war mir für das alte Teil zu aufwändig.
Ein Wohnwagen wir gehandhabt wie ein normales Fahrzeug - also auch die gleiche Zulassungsprozedur.
Entweder COC oder Konformitätserklärung des Importeurs. Dazu mußt Du halt noch die Vorgaben für die Gasanlage erfüllen - wie da die Bestimmungen sind in F weiß ich leider nicht.


Gruß Ralph

1941
Rund um's Tier / Re: Melden Tiere / Katzen in F
« am: 28. Februar 2009, 00:05:11 »
Hallo Mathis,

wie lange lebst Du nun schon in Frankreich ?  =D

Auch schon ein paar Jahre oder  - Du weißt das einem die Franzosen auslachen wenn man das tatsächlich machen würde.......
Das ist halt der Unterschied zwischen D und F. Immer locker bleiben. Wir unterstützen hier ein Tierheim, wenn wir jede Katze und jeden Hund melden würden...........

Hallo Rebecca --- bienvenue a france    :nogger:

Als wir vor neun Jahren mit 2 Hunden und 2 Katzen nach F gezogen sind und uns auf der Marie erkundigt haben ob wir die Hunde anmelden müßten, mußte ich lediglich meinen Rottweiler anmelden da er in F die Cathegorie 2 (chien d'atac) fällt. Von unserer Dogge und den Katzen wollte keiner was.

Gruß Ralph

1942
Hallo Moni,

wenn Du keine COC hast brauchst Du auch eine Konformitätserklärung - entweder vom Importeuer oder der DRIRE . In deinem Fall geht ja nun ersteres nicht.

Konformität heißt das Dein Fahrzeug mit dem in Frankreich verkauften Modell konform ist...

Ralph

1943
Gesundheitswesen / Re: Carte Vitale
« am: 25. Februar 2009, 20:21:10 »
Hallo,

da hast du was falsches gehört.

Was Du wahrscheinlich meinst (oder der der Dir das erzählt hat)  ist der Betreuungsauftrag (E106) der deutschen Krankenversicherung. Der gilt immer nur ein Jahr. Wenn die deutsche Krankenkasse keinen Neuen automatisch schickt - einfach anrufen.

Die Carte Vitale gilt ohne Datum. Wenn sich etwas geändert hat bekommst Du dann die Aufforderung ein Update zu machen (mise a jour) . Das geht bei jeder Apotheke. Da steht ein Gerät wo Du die Karte einfach reinsteckst und wartest bis es fertig ist.
Das hat aber nichts mit der Laufzeit zu tun.

Gruß Ralph

1944
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Yamaha FJR 1300 AS
« am: 18. Februar 2009, 11:33:41 »
Hallo Andreas,

doch - mit 98 PS bekommst Du sie auch zugelassen - ist aber erheblich komplizierter.
Der Grund liegt darin das Dein Mopped in Frankreich serienmäßig 100 PS hat. Es ist jetzt nicht einfach so das Dein Mopped halt 2 PS weniger hat sondern Du hast ein Motorrad das es so in Frankreich nicht gibt.
Das ist das Problem..... Dann mußt Du den Weg über die DRIRE gehen und quasi über eine Einzelabnahme zulassen oder du sprichst hier mit einem Händler. Die bekommen das auch hin (wollen i.d.R. ca.300 - 500 EUR dafür).

Andere Möglichkeit wäre den französischen Drosselsatz einzubauen (dann hat sie 100 PS) und der Händler soll sie gleich in Frankreich zulassen für Dich.
Der deutsche 98er Satz hilft Dir nicht besonders weiter.

Gruß Ralph

1945
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Yamaha FJR 1300 AS
« am: 15. Februar 2009, 12:53:41 »
Hallo Markus,

also - definitiv bekommst Du das Mopped mit den 143 PS nicht in Frankreich zugelassen.
Du müßtest es in D offiziell auf 100 PS drosseln lassen (achtung - nicht 98) , dann ist es kein Problem.
Oder du sprichst mit einem Händler hier ob er die Drosselung gegenüber der DRIRE bestätigt. Bei Moppeds über 100 PS verkauft dir der Händler i.d.R. das Ding mit 100 PS und entfernt dann die Drossel.
Sonst würden nicht soviele mit über 100 PS hier rumfahren.
Aber - das ist illegal und kann im Falle eines Versicherungsschadens sehr sehr teuer werden.
Wenn Du legal über 100 PS fahren willst mußt Du die Kiste in D anmelden.
In Wolfisheim bei Straßbourg ist der Hondahändler Wolff. Sehr großer Händler mit vielen gebrauchten Moppeds (alle Marken) hauptsächlich aus D / BeNeLux. Der macht Dir auch die Zulassung.

Machs wie ich - kauf Dir ne V2 mit viel Hubraum - ist viel gesünder.......(hab demnächst ne 1400er Intruder mit französischer Zulassung zu verkaufen)

Gruß Ralph

1946
Behörden / Re: Wohnungsnachweiß
« am: 12. Februar 2009, 10:39:07 »
Hallo,

man bekommt in jeder mairie eine Attestation de domizil - kostet nichts und ist ein amtliches Dokument.
Dazu braucht man sich nicht ins Wählerverzeichnis eintragen lassen - ist aber auch ganz löblich wenn man sich hier auch am Gemeindeleben beteiligt.

Gruß Ralph

1947
Hallo Sylvia,

also das kann ich Dir genau sagen da ich in derselben Konstellation tätig bin. 
Er zahlt in D weiterhin Steuer für seine Selbstständigkeit (wobei das Gehalt das er in F versteuert zur Progression mit dazugezählt wird).

Für sein Angestelltenjob (gehe davon aus als Grenzgänger) bezahlt er in F Steuern (muß hier wieder die selbstständigen Einkünfte von D angeben zur Progression, ist allerdings schwierig das die deutschen Steuerbescheide erfahrungsgemäßt bei Selbstständigen mind . 2 Jahre später erst vorliegen).

Also - 2 Steuerbescheide (1 mal F und einmal D) und das gute Gefühl beide Länder finanziell zu unterstützen.   :Tanz:

Gruß Ralph

1948
Steuern / Re: wo muss ich meine STeuern bezahlen???
« am: 20. Januar 2009, 12:16:01 »
hallo Karin,

die Auskunft von deinem Finanzamt finde ich im Ergebnis richtig. Du zahlst deine Steuern in Frankreich.

Mit dem 'Antrag auf Doppelbesteuerung' ist sicherlich die Anerkennung als Grenzgänger gemeint. Und die bekommst du tatsächlich nicht, weil du die Bedingungen für Grenzgänger nicht erfüllst.

Eigentlich kannst du froh sein, dass du nicht Grenzgänger bist. Denn dann würdest du in Deutschland – an deinem Wohnort-  versteuern müssen.

Grüße

Sehe ich auch so - nach den deutschen Vorschriften bist Du eindeutig kein Grenzgänger. Zum Glück für Dich......

Gruß Ralph

1949
Hallo,

es sind 45 Tage. Allerdings ist ja ein Freibrerufler kein "normaler" Steuerpflichtiger. Da würde ich mich an einen kompetenten Steuerberater wenden.
Das Problem ist halt zu vermeiden das man den Status Grenzgänger nicht verliert. Das könnte teuer sein. Daher würde ich mich nur auf Aussagen der Profis (Finanzbehörden oder Steuerberater) verlassen.

Gruß Ralph

1950
Hallo,

lt. EU Recht muß ein Strafzettel in der Landessprache des Empfängers abgefasst sein. Sonst keine gültige Zustellung. Das betriff übrigens alles Rechtssachen / Klageschriften.
Wenn Du - wie Mathis schon geschrieben hat - allerdings mit deinem notierten PKW öfters nach D fährst solltest Du bezahlen sonst wird dann bei der nächsten Kontrolle kassiert.

Gruß Ralph