Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

541
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

Vergehen   Strafe
Falschparken   ab 15 Euro
Kind unter 10 Jahren saß widerrechtlich auf dem Beifahrersitz    ab 90 Euro
unter 20 km/h zu schnell außerorts   68 - 180 Euro
unter 20 km/h zu schnell innerorts   135 - 375 Euro
zwischen 20 und 49 km/h zu schnell   135 - 375 Euro
mindestens 50 km/h zu schnell   bis zu 1.500 Euro
Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitgeführt   bis zu 1.500 Euro
ohne Warndreieck und/oder Warnweste gefahren   135 Euro
Handy am Steuer   135 Euro
ohne Gurt gefahren (pro Person)   135 Euro
Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille)   135 Euro
Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille)   4.500 Euro, 2 Jahre Haft
Drogen am Steuer   4.500 Euro, 2 Jahre Haft
Drogen und Alkohol (über 0,8 Promille) am Steuer   9.000 Euro, 3 Jahre Haft

Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/frankreich/#auszug_aus_dem_franzoesischen_bussgeldkatalog

franz. Quellen https://fr.wikipedia.org/wiki/Contravention_en_droit_p%C3%A9nal_fran%C3%A7ais
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18509

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Sonstiges / Re: Smart TV
« am: 02. November 2016, 13:31:58 »
bei uns läuft das IPTV auch über den Receiver.
Habe nen X-trend ET 10000 mit open ATV drauf.

Da könnte man sogar - wenn man dürfte - IPTV auf die Festplatte streamen und offline anschauen ^^

543
ich weiß ja nicht wo Du wohnst...
aber im Elsass bezahlst Du 36,50 € je CV in Lothringen ca. 45 € (Dein 205er dürfte 5 oder 6 CV haben, der Clio auch).
Älter als 10 Jahre die Hälfte. Unser Berlingo mit 110 PS hat ca. 250 € gekostet....teurer wird das bei Euch sicher nicht.
Dann noch ein paar Gebühren.... CO2 Taxe dürfte je nach Baujahr gegen 0 tendieren.

Ich denke Du hast die falschen CV eingegeben (woher willst du die auch wissen).
TüV Bescheinigung wie geschrieben max . 6 Monate.
Autos bis 4 Jahre brauchen noch keine CT.

Und immer noch daran denken - in F bezahlst Du das einmal solange Du das Auto hast. Nicht jedes Jahr wie in D.


544
Hallo Moni,

wir haben hier einen Vertrag....ab 2 € / Monat fängts an.....(2 h in Frankreich tel. und 100 SMS).
Roaming geht auch....für Deine Zwecke ganz passend.

https://www.prixtel.com/#!/particulier/offre-forfait-mobile

545
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quadro 3 und 4
« am: 06. Oktober 2016, 22:49:19 »
L5e ist die Fahrzeugkategorie....FS Klasse ist B.....

En France les tricycles à moteur de catégorie L5e peuvent être conduit par les titulaires de permis B sous certaines conditions :
- être âgé de 21 ans
- être titulaire du permis B depuis au moins deux ans
- avoir suivi une formation pratique de 7 heures dispensée par un établissement ou une association (loi 1901) agréés au titre de l'article L.213-1 ou L.213-7.

546
Wohnen / Re: Homeoffice in Frankreich
« am: 04. Oktober 2016, 18:55:20 »
Wenn er soviel Zeit im Homeoffice sitzt, ist er sozialversicherungspflichtig in Frankreich.
Für mich bei 95 % ein ganz normaler steuerpflichtiger Job in Frankreich.
Grenzgänger ist er schon allein deshalb nicht weil er nicht täglich die Grenze überquert.

Darauf wird sich aber der AG wahrscheinlich nicht drauf einlassen. Das wird nämlich teurer und kompliziert für ihn.
Muß normalerweise das französische Arbeitsrecht gelten. Das ist aber aufgrund der komplizierten Sachlage eine Angelegenheit für Steueranwälte....

547
Es gibt bei Credit Mutuel Onlinebanking auf Deutsch....damit kommt man ganz gut klar.
Selbst die Ausführungsbestätigung per mail kommt auf deutsch.
Überweisungen innerhalb der EU sind nun auch bei der CM kostenlos (außer die normalen Buchungsgebühren).
Das ist noch nicht lange so.
Ich habe seit 2 Jahren nur noch ein franz. Konto.
Selbst Abbuchungen meiner deutschen Rentenversicherung klappen .
Gehaltszahlungen sind dank Sepa auch schnell und kostenneutral.

Ja in Frankreich ist als Bankkarte eine Kreditkarte üblich.
Da kannst du wählen zwischen Visa und Eurocard / Mastercard.
Mit der Mastercard hab ich eigentlich sogut wie keine Probleme in D zu bezahlen.
Visa hatte ich noch nie. Kannst ja nächstes Mal eine Mastercard nehmen.

Bankautomaten sind in F mehrsprachig wählbar.
Das mit dem Überweisungsautomaten weiß ich nicht - die sind in Frankreich eher unüblich.
Da bezahlt man mit alles mit Scheck.
Aber mit Onlinebanking brauchst Du ja keine Überweisungsautomaten mehr.

Ansonsten bekommst Du in D schon ein Konto wenn Du keinen Wohnsitz in D hast.
IdR machen sie halt blöd wegen Kreditlimit oder Krediten.
Wie das mit den kostenlosen Girokonten ist weiß ich nicht - da hab ich mich noch nie dafür interessiert.
Mit war es immer wichtiger einen guten persönlichen Kontakt und zuverlässige Sachbearbeiter zu haben.

548
Arbeiten / Re: Grenzgänger Bereich
« am: 22. September 2016, 12:55:49 »

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
« am: 17. September 2016, 02:54:23 »
klar hast Du in F Anspruch auf Arbeitslosengeld.....evtl. halt eine Sperre ähnlich wie in D.

Carte Vitale schnellstens beantragen...sollte jeder der in F lebt eine haben, weil man damit automatisch
eine Sozialversicherungsnummer in F hat.
Sozialversichert bist Du als AL automatisch über das französische Arbeitsamt.
Das übrigens auch dann, wenn Du keine Leistung vom Amt (mehr) bekommst.



550
Sonstiges / Re: Container für alles mögliche.....
« am: 05. September 2016, 01:54:46 »
sortenreine Container sind um einiges billiger als Mischabfall....(leider kenne ich nur die Containerdienste bei uns)

Ein Tip : Ziegel - insbesondere aus Ton werden sehr gerne von Land- und Forstwirten genommen.
Die unterfüttern damit ihre Wege.
Ansonsten - die Dechettrie nimmt alles kostenlos an.

551
zum Zoll ??
Natürlich müßt ihr nicht zum Zoll sondern zum Finanzamt wegen der Umsatzsteuer (quitus fiscal).
Wir sind schließlich innerhalb der EU....

Aber um auf die eigentliche Frage zurückzukommen.
Das Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen kann sinnvollerweise auch der Verkäufer besorgen.
Der bekommt es meist problemloser.
Im Badischen Grenzgebiet bekommt man auch noch bei einigen Zulassungsstellen Kurzzeitkennzeichen
obwohl man das eigentlich ohne deutschen Wohnsitz nicht mehr bekommen sollte.

Man könnte das Ganze auch ganz ohne machen....
Verkäufer / Händler schreibt Euch eine Rechnung - Ihr überweist die Summe und erhaltet dann die deutschen Papiere.
Geht damit zum Hotel d'impot wegen des Quitus Fiscal und danach zur SousPrefectur zum Zulassen.
Dann mit den neuen Schildern das Auto abholen....



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Steuern / Re: "TO DO" Liste beim Auswandern
« am: 19. August 2016, 14:17:02 »
Siehste - da hast Du ja unsere "todo" Liste schon gefunden....
 :doppeld:

553
angemeldet / abgemeldet wie in D gibt es in F nicht.
Es gibt hier nur versichert / nicht versichert.

Wenn Du es in D wieder auf Dich angemeldet hast, würde ich einen kleinen formlosen Brief an die Sous-Prefectur schreiben und Sie darüber informieren....Pflicht ist das keine.
Kann ja auch nichts passieren, da das Auto ja in Deinem Besitz bleibt.

554
Vorstellungen / Re: Hallo und Salut, und gleich die ersten Fragen
« am: 08. August 2016, 18:23:55 »
Das mit dem Saarland ist auch ein Sonderfall.....

555
Es wäre evtl. auch für Andere hilfreich die Lösung zu präsentieren....