Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralph

1096
Arbeiten / Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« am: 11. Juli 2012, 09:06:10 »
Alles richtig - aber er muß sich erst arbeitslos melden wenn er auch arbeitslos ist....

Arbeitssuchend kann er sich in D jederzeit und überall melden. Wenn Du davon ausgehen kannst, daß Du Deinen Vertrag verlängert bekommst (das wissen die ja 3 Monate vorher) würde ich im Moment erst mal gar nichts machen.

Viel Glück.

Gruß Ralph

1097
Veranstaltungen / Stammtische / Re: Stammtisch 2012 - Grillen
« am: 25. Juni 2012, 11:05:05 »
von uns ein Reissalat und Karottensalat

1098
Nur mal so zur Info.....ist überhaupt nicht egal was für Tests es sind:

Zitat <<<<<<<<<
Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière)
weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die
gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis
funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der
französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. Ein solcher Einwegtest (z. B. des
französischen Marktführers Contralco, besteht im Regelfall aus einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Die Luft in der Tüte lässt man anschließend in ein Messröhrchen ab, auf dem anhand einer Verfärbung der Alkoholisierungsgrad abzulesen ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.>>>>>>>>>> Zitatende

Quelle http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ComponentId=18826&ItpId=6126&PagingIds=NachrichtenListe&SourcePageId=62927&ReturnUrl=5gPvA5RvvTX8BuyGBuyq5gTxCBqCB5ZJ5TTvBLN9zzgC05RIy1qjzT6IzTIvzoToB1Hr61z87NXbzgV80TVX0uZv2ugH7mk5smZ

Ich habe gelesen das man bei Tests ohne die NF Norm trotzdem bezahlen müsse....bleibt abzuwarten wie das in der Praxis gehandthabt wird.
Was auch interessant ist - mein vorliegender Test verträgt nur 30 °C....wo bleibt es im Sommer im Auto unter 30 ° ?? Brauchen wir jetzt offiziell einen Kühlschrank ?
Welch ein Blödsinn....

1099
Wieso an das Generalkonsulat ?? Die sind sicher nicht daran interessiert wegrationalisiert zu werden.
Vielleicht wäre eine Unterschriftenaktion aller Grenzgänger ein wirksames Mittel ?

1100
Hallo,

ich verstehe jetzt nicht ganz was da bei Dir anders gelaufen ist als üblich / sonst ?

Klar muß man sich bei der Prefeture ausweisen - und die machen dann auch Kopien vom Ausweis / Pass.
Bei uns in 57 wollen sie neuerdings auch noch den aktuellen Steuerbescheid anstatt den Wohnsitznachweis !

Zum Abmelden....kann man bei jeder deutschen Zulassungsstelle machen und ist dann auch wesentlich billiger. Aber wahrscheinlich ist der Wohnort im Dep. 77 für Grenzgänger eher unüblich.

zum Zahlen... i.d.R. bezahlt man bei der Sous Prefecture mit Cart Bancaire, Scheck oder Bar - wird hier in Lothringen eigentlich überall akzeptiert.

Ansonsten Glückwunsch zum Moppedimport - wieviel PS hat den Dein Motorrad ? Gabs irgendwelche Probleme wegen einer deutschen Drosselung (Versicherungsklassen) ? Hattest Du ein COC ?

Gruß Ralph

1101
Sonstiges / Re: Verträge wie Sky etc .
« am: 20. Mai 2012, 14:51:38 »
Hallo,

Sky kannst Du nur behalten wenn der Vertrag auf jemand in D läuft.
Wo dann der Receiver steht - interessiert keinen.

Gruß Ralph

1102
Mir schon - ich hab mir beide Filme angeschaut und mehrfach weiterempfohlen !!
Sehr aufschlußreich...hat mir sehr gut gefallen.

1103
... doch die 19 % sind auf der deutschen Rechnung ausgewiesen, haben das Auto über die FordWerke geholt...


Wenn die Rechnung auf Eure französische Adresse lautet sind die 19 % MwSt - Ausweis falsch. Die bekommt Ihr wieder zurück.
Müßt Ihr mal mit Ford reden ob Ihr das sofort wieder zurück bekommt oder erst gegen Vorlage der Bescheinigung des franz. Finanzamtes.
Das wollen nämlich viele Autohäuser bevor sie die MwSt. wieder rausrücken, weil sie Angst haben auf der Steuer sitzen zu bleiben.
Wenn Ihr dort aber beschäftigt seid, wird das ja sicher auch anders gehen.

Also es ist doch gar nicht so schwer - entweder KM Stand auf der Rechnung ändern lassen oder die 19 % von Ford holen.
Warum der Umweg über eine zusätzliche Zulassung ? Das vermindert ja auch den Wert des Autos wenn es mal weiterverkauft wird. Und Geld kostet es obendrein.


1104
Nene - es ist nicht die Differenz. Wenn Du den Kaufvertrag mit diesem KM Stand beim franz. Finanzamt vorlegst mußt Du die volle MwSt in F bezahlen und schauen das Du die in D zuviel gezahlte zurückbekommst .

Die andere genannte Möglichkeit wäre besser  :rolleyes:

1105
wieviele PS hat denn Deine CX  ?
Wenn es auf deutsche Versicherungsklassen gedrosselt ist bekommst Du sowieso keine Attestation de conformation weil es das Mopped so in F nicht gab.
Ich würde hier zu einem Hondahändler gehen und ihn das machen lassen. Du zahlst zwischen 150 und 200 EUR und er macht alles soweit klar das Du zulassen kannst.
Das ist der einfachste und schnellste Weg Moppeds ohne COC zuzulassen.

Ansonsten ist hier das Procedere bei Honda France beschrieben - samt Adresse http://moto.honda.fr/Services/Honda_Homologation_ID32136123.html

1106
Wohnen / Re: Monatliche Stromkosten
« am: 04. Mai 2012, 08:59:40 »
Also - eigentlich wollte Spilly wissen wie hoch ungefähr die monatlichen Stromkosten / Gaskosten sind und nicht Meinungen oder gar die "Erlaubnis" zum Gasheizen.

Daher möchte ich darum bitten wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen oder - wie von Toyotafan vorgeschlagen - Eure Diskussion per PM weiterzuführen.

Vielen Dank.

1107
Hallo Mark,

also das mit dem Gas mußt Du auf jedenfall nach F Norm umbauen / lassen. Sie verlangen in F andere Gasleitungen / Anschlüsse sowie größere Belüftungen.
Ansonst hab ich mich mit dem Thema WoMo auch gerade befasst - hier mal die Antwort von Bürstner in Kehl bezüglich der Zulassung von deutschen WoMo´s / Wohnwagen in Frankreich :

Zitat<<<<<<
leider ist es immer noch nicht so einfach wie bei einem PKW.
Das Reisemobil oder auch Wohnwagen muss immer noch nach der Norm in Frankreich umgebaut werden.
Die Reisemobile haben ab dem Bj. 2003 und Wohnwagen ab Bj. 2010 auch COC Dokumente (vorher National),
was vor diesen Terminen ist müssen wir im Einzelfall prüfen ob wir die Fahrzeuge in Frankreich Typisiert haben.
Die Fahrzeuge müssen immer nach der (F) Norm umgebaut und bei der Veritas oder Apav vorgestellt werden,
nach erhalt der Prüfungsunterlagen erhalten Sie gegen eine Gebühr von 300,00€ von uns die Zulassungsdokumente.

Mit freundlichen Grüßen aus Kehl am Rhein
>>>>>>>

1108
Wenn Du Dein Gewerbe in D angemeldet hast (und Du nicht angestellter GmbH Geschäftsführer bist) bist Du auch weiterhin in D steuerpflichtig - und das dann mit Wohnsitz in F "beschränkt" . Das bedeutet höhere Steuern als bisher als unbeschränkt Steuerpflichtiger.


1109
ist leider gar nicht identisch mit PKW....und schon gar nicht mit deutschen Modellen und ihren Versicherungsklassen.
Wenn Du Fragen hast....

1110
Hallo,

also ich versteh ehrlich gesagt Deine Frage nicht ganz.
Ist das Auto nun schon in Frankreich zugelassen oder nicht ?
Quitus Fiscal braucht man bei jedem nach Frankreich eingeführten Fahrzeug. Und das muß man auch nicht aufheben sondern wird bei der Sous Prefecture mit abgegeben.
Wenn das Auto das auf Deinen Vater läuft schon in F zugelassen ist und das nur auf Dich umgeschrieben werden soll, brauchst Du auch kein QF.

Ist das Auto noch in D zugelassen - auf wen auch immer - und soll nach F importiert werden und auf Dich zugelassen werden, mußt Du ein QF beim Finanzamt holen.
Dazu brauchst Du entweder einen Kaufvertrag (in welcher Sprache auch immer - hatte immer einen ADAC Mustervertrag vorgelegt) oder eine Rechnung eines Händlers.
Und wenn der "Verkäufer" Dein Vater ist brauchst Du das auch.
Der Kaufvertrag wird nur hinfällig wenn Du nach F ziehst und Dein "deutsches " Auto mitnimmst.

Gruß Ralph