Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - cogee

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also die in haguenau auf dem FA bocken immer etwas ich war in wissembourg auf dem CDI mit deutschen kaufvertrag und die haben das papier sofort ausgestellt ohne nach ausweis oder rechnung zu fragen

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Wohnen / Re: Finanzierung einer Neubauwohnung in Frankreich
« am: 17. August 2018, 21:36:19 »
wieso nehmen die einen nicht wenn man selbstständig ist?

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ok vielen dank, was waere dann mein mir die 1, dann mus ich mich mal mit dem zustraendigen FA in MA in verbindung setzen, ich habe naemlich die 6 drauf und keine zweitjob, habe gedacht ich kriege es dann ueber die steuererklärung wieder

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hallo, weiss keiner von euch eine antwort auf meine frage?

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Sonstiges / Re: Trickbetrüger Autobahn Seltz
« am: 02. November 2015, 12:43:05 »
in lauterbourg am penny ist auch manchmal einer mit koelner kennzeichen, der will immer "katzengold" verkaufen

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hallo,
ich bin am ueberlegen, ob ich einen job in mannheim annnehmen soll. leider liegt MA ja ausserhalb des grenzgebiets und somit waere ich kein GG mehr.
weiss jemand von euch wie das ist? muesste ich dann in D mit meiner alten Lstkl (1) versteuern, oder wuerde ich dann die 6 bekommen?
und wenn man die 6 kriegt, bekommt man dann sein geld am ueber eine deutsche steuererklaerung wieder?

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also ich habe meinen FS 2005 gemacht und 2009 in F umgeschrieben, vorne bei B/B1 steht das datum der ertielung der fahrerlaubnis und daneben ist  ein stempel von der prefecture

hinten steht der A1 darauf aber nur fuer nationale nutzung, allerdings ist kein stempel dabei, darf ich jetzt trotzdem fahren, oder muesste ich auch so eine formation machen?

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Steuern / Re: Terminkalender Steuern 2013
« am: 03. Mai 2013, 08:26:03 »
meins kam auch noch nicht als ich letzte woche beim finanzamt war nachfragen, wo es ist, weil alle meine freunde und nachbarn es schon haben und ich letztes jahr 2 mal umgezogen bin wurde mir nur gesagt wenns bis 6. mai nicht da ist sollte ich mir erst anfangen sorgen zu machen.
weiss eigentlich einer den umrechnungskurs vom schweizer franken fuer die jetztigen steuererklaerung?

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Sonstiges / kontoeroeffnung in F bei deutschen wohnsitz
« am: 29. März 2013, 14:30:12 »
hallo,
ein bekannter von mir zieht demnaechst nach F, will er schon vorher aus D ein Konto eroeffnen, ich habe schon von einigen leuten gehoert dass dies online geht mit deutschem wohnsitz, hat jemand von euch erfahrung mit diesem thema bzw kann eine bank empfehlen?

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Arbeiten / Re: Recht auf Arbeitslosengeld?
« am: 22. März 2013, 10:29:30 »
also egal wo du gearbeitest hast in der EU/CH das ALG wird immer vom wohnsitzland bezahlt nach deren regelung, wenn du 10 jahre gearbeitet hast, hast du einen leistungsanspruch fuer 2 jahre (3 wenn du ueber 50 bist) dazu brauchst du das formular U1 von CH. allerdings nur wenn man unfreiwillig arbeitslos wird. da du aus gesundheitlichen gruenden gekuendigt hast, ist es ermessenssache der pole emploi, ich kenne denn fall aus einem bekanntenkreis und mein freund hat 2 jahre gar nichts bekommen, wenn dein antrag abgelehnt wird kannst du aber rechtsmittel einlegen und deine situation genau schildern

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alternativ hast du aber auch die moeglichkeit dich in D (kurz) wieder anzumelden und dort zu beantragen ist wahrscheinlich leichter

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also das bedeutet wo bei mir rechts oben alsace steht und unten 67 dass ich da einfach einen anderen aufkleber draufmachen kann mit z. B. lorraine 57? irgrendwie kann ich mir das nicht so vorstellen, weil was is wenn ich jetzt mit dem schild geblitz werde und es steht ein anderes department drauf, dann kriegt ja der der in lothringen der das selbe kennzeichen hat wie ich den brief, ist dass dann nicht schon kennzeichenfaelschung?

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hallo;
seit kurzem steht auf der autobahn zwischen seltz und roppenheim so eine bruecke mit kameras, weiss jemand von euch was es damit auf sich hat?

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"Das "Loi Duflot" ersetzt das "Loi Scellier". Auch wenn die Kriterien strenger sind, ist das neue Gesetz doch interessanter. Für Käufer neuer Häuser gibt es bis 18 Prozent Steuerermäßigungen in 9 Jahren, basierend auf eine maximale Investition von 300.000 Euro. Das kann bis zu 6.000 Euro pro Jahr an Steuerermäßigung führen.

Reform der "Null-Zins-Darlehen". Betrifft im Kern den Kauf neuer Wohnungen und zielt darauf, den Erwerb von Wohneigentum durch Haushalte mit geringen Einkünften zu fördern. Die Haushalte der geringsten Einkommensstufe müssen die Darlehen erst nach 14 Jahren zurückzahlen, die Haushalte mit höheren Einkünften schon nach 5 Jahren. "

dazu haette ich mal eine frage und zwar wohin man sich wendet wegen dem null zins darlehn?

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soviel ich weiss gibt es in paris als einziger region eine meldevorschrift fuer auslaender, alternativ kannst du dich ja auch einfach woanders anmelden und dort den fs beantragen, allerdings seh ich auch keinen sinn im dem umtausch

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