Hallo Gabi,
eigentlich passt das doch alles ganz gut zusammen, hängt aber natürlich auch damit zusammen womit und wie du dein zu versteuerndes Einkommen erzielst:
- Wenn du in Frankreich mehr als 183 Tage im Jahr wohnst, kannst du dein Einkommen dort grundsätzlich versteuern. Normalerweise würde man davon ausgehen, daß du dein Einkommen in Frankreich erzielst.
- Beziehst du dein Einkommen als abhängig Beschäftigte in Deutschland, so würdest du normalerweise dein Einkommen in Deutschland versteuern. Als Grenzgänger kannst du dich davon allerdings befreien lassen und dein in Deutschland erzieltes Einkommen auch in Frankreich versteuern. Dies ist natürlich an die Bedingungen für Grenzgänger geknüpft, und eine davon ist die 45-Tage-Regel. Wenn du an mehr als 45 Tagen ausserhalb der definierten Grenzgänger-Zone arbeitest, bist du wieder in Deutschland steuerpflichtig. Das ist dann schon alles.
In deinem konkreten Fall heisst das allerdings, daß du in Frankreich wohnst, in Deutschland aber deine Steuern entrichten wirst, wenn du ausserhalb der Grenzgaenger-Zone arbeitest. Um dein Einkommen in Frankreich zu versteuern mußt du eine Grenzgängerbescheinigung (=die Freistellung von der Lohnsteuer in Deutschland) beim Finanzamt durchreichen. Das deutsche Finanzamt wird dieses Schriftstück allerdings nur anerkennen und abstempeln, wenn du aufgrund deines Arbeitsplatzes in der Grenzgänger-Zone liegst. Da dies vermutlich nicht der Fall ist, zahlst du ganz normal wie bisher auch deine Lohnsteuer jeden Monat in Deutschland. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wirst du allerdings diese Steuern in Frankreich dann nicht mehr zu zahlen haben.
Oder befindet sich dein Arbeitsplatz innerhalb der 30km zur französischen Grenze?
Wo steht eigentlich daß du in Frankreich versteuert werden kannst, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist?
Viele Grüße,
Marco