Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Guest am 11. Januar 2006, 13:35:41
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Hallo zusammen,
ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland, mein Büro ist in Saarbrücken.
Allerdings bin ich mehr als 45 Tage im Jahr im Hotel in Deutschland, daher werde ich meine Steuern vermutlich nicht in Frankreich zahlen können, oder ?
Noch habe ich meinen Wohnsitz offiziel nicht nach Frankreich verlegt, da ich für mein Fahrzeug schnell die Zulassung benötigte, habe ich noch meinen Erstwohnsitz in Deutschland angegeben.
Muss ich jetzt meinen Erstwohnsitz nach Frankreich verlegen, und meinen damaligen Erstwohnsitz in Deutschland (wo ich nur noch selten bin < 10 Tage / Jahr) aufgeben bzw. zum Zweitwohnsitz machen?
Welche Auswirkungen hat dass für mich ? Wo bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte ?
Und muss ich mein Fahrzeug ummelden ?
Vielen Dank für Euro Informationen,
Christian
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Hi Stevi,
Hallo zusammen,
ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland, mein Büro ist in Saarbrücken.
Allerdings bin ich mehr als 45 Tage im Jahr im Hotel in Deutschland, daher werde ich meine Steuern vermutlich nicht in Frankreich zahlen können, oder ?
Ja, du müsstest wohl, trotz Grenzgängerstatus, deine Einkommensteuer in Deutschland zahlen, da bei dir die 45-Tage-Regel greift. Es sei denn, du schaffst es irgendwie unter die 45 Tage zu kommen.
Noch habe ich meinen Wohnsitz offiziel nicht nach Frankreich verlegt, da ich für mein Fahrzeug schnell die Zulassung benötigte, habe ich noch meinen Erstwohnsitz in Deutschland angegeben.
Muss ich jetzt meinen Erstwohnsitz nach Frankreich verlegen, und meinen damaligen Erstwohnsitz in Deutschland (wo ich nur noch selten bin < 10 Tage / Jahr) aufgeben bzw. zum Zweitwohnsitz machen?
Welche Auswirkungen hat dass für mich ? Wo bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte ?
Und muss ich mein Fahrzeug ummelden ?
Die Fragen verstehe ich nicht so richtig. Ob du deinen Wohnsitz verlegen *musst* weiß ich nicht, soweit mir bekannt ist, muss(?) man seinen 1. Wohnsitz dort anmelden, wo man normalerweise lebt. Ob du einen zweiten Wohnsitz in Deutschland behälst, ist ganz alleine deine Sache.
Eine Lohnsteuerkarte hast du als Grenzgänger normalerweise nicht mehr. Du müsstest in deinem speziellen Fall mit dem zuständigen Finanzamt klären, ob du eine bekommst oder nicht, da du über die 45 Tage kommst.
Wenn du einen zweiten Wohnsitz in Deutschland hast, solltest du das Auto dort auch angemeldet lassen können, denke ich zumindest.
In der Hoffnung, trotzdem ein bisschen geholfen zu haben,
Marco
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Hallo zusammen.
Ich werde im nächsten Jahr nach Frankreich ziehen und weiterhin in Deutschland arbeiten - außerhalb des Saarlandes. Jetzt habe ich im Doppelbesteuerungsabkommen gelesen, das ich in Frankreich versteuert werden kann, wenn ich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland bin (arbeite).
Meine Fragen sind nun:
Ist da was dran oder habe ich mich verlesen?
Wie passt das zu der 45-Tage-Regelung?
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.
Gabi
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Hallo Gabi,
die 183 Tage Regelung gilt steuerlich für die Anzahl der Übernachtungen bei deinem Wohnort.
Das bedeudet, übernachtest (lebst) du 183Tage oder mehr innerhalb der Grenzgebiete Frankreichs, diese werden gebildet aus den Departements Moselle, Bas Rhin und Haut Rhin, andere sind mir nicht bekannt. So unterliegst du französischem Steuerrecht.
Andersrum übernachtest du 183Tage oder mehr in Deutschland so unterliegst du deutschem Steuerrecht.
Wohlgemerkt ich schreibe Übernachtung, du kannst selbstverständlich jeden Tag in D arbeiten und abends ganz normal nach Haue kommen.
Die 45Tage gelten wenn du z.B. bereits in einem dieser Departements gemeldet bist, somit also französischem Steuerrecht unterliegst dann stehen dir 45 "steuerlich schädliche Tage" zu. Du darfst nur für diese Anzahl an Tagen die Grenzgebiete verlassen. InFrankreich bereits erklärt, in Deutschland ist es eine 30km Zone von der Grenzlinie.
Die Feinheiten sind mir hier nicht bekannt. Was ist zum Beispiel wenn ich nur für eine Stunde das Grenzgebiet verlasse. Gilt das als steuerlich schädlich?? Weiß ich nicht.
Ich hoffe ich konnte dir so imgroben zumindest helfen
Gruß
Uwe
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Hallo, ich nochmal.
Ich schaute gerade mal ins Wiki.
Habe dort gelesen, das die 30km Regelung nicht fürs Saarland gilt, sondern für das ganze Saarland.
Also weniger als 30km (grins)
Salut
Uwe
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Hallo Gabi,
eigentlich passt das doch alles ganz gut zusammen, hängt aber natürlich auch damit zusammen womit und wie du dein zu versteuerndes Einkommen erzielst:
- Wenn du in Frankreich mehr als 183 Tage im Jahr wohnst, kannst du dein Einkommen dort grundsätzlich versteuern. Normalerweise würde man davon ausgehen, daß du dein Einkommen in Frankreich erzielst.
- Beziehst du dein Einkommen als abhängig Beschäftigte in Deutschland, so würdest du normalerweise dein Einkommen in Deutschland versteuern. Als Grenzgänger kannst du dich davon allerdings befreien lassen und dein in Deutschland erzieltes Einkommen auch in Frankreich versteuern. Dies ist natürlich an die Bedingungen für Grenzgänger geknüpft, und eine davon ist die 45-Tage-Regel. Wenn du an mehr als 45 Tagen ausserhalb der definierten Grenzgänger-Zone arbeitest, bist du wieder in Deutschland steuerpflichtig. Das ist dann schon alles.
In deinem konkreten Fall heisst das allerdings, daß du in Frankreich wohnst, in Deutschland aber deine Steuern entrichten wirst, wenn du ausserhalb der Grenzgaenger-Zone arbeitest. Um dein Einkommen in Frankreich zu versteuern mußt du eine Grenzgängerbescheinigung (=die Freistellung von der Lohnsteuer in Deutschland) beim Finanzamt durchreichen. Das deutsche Finanzamt wird dieses Schriftstück allerdings nur anerkennen und abstempeln, wenn du aufgrund deines Arbeitsplatzes in der Grenzgänger-Zone liegst. Da dies vermutlich nicht der Fall ist, zahlst du ganz normal wie bisher auch deine Lohnsteuer jeden Monat in Deutschland. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wirst du allerdings diese Steuern in Frankreich dann nicht mehr zu zahlen haben.
Oder befindet sich dein Arbeitsplatz innerhalb der 30km zur französischen Grenze?
Wo steht eigentlich daß du in Frankreich versteuert werden kannst, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist?
Viele Grüße,
Marco
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So also jetzt nochmal, jetzt aber hoffentlich richtig.
habe mir das mit den 183Tagen nochmal genau angeschaut. Meine Erklärung entsprach dem was mir damals mein deutscher Steuerberater erklärte.
hier ist zunächst ein Link zu Eurinfo. Für unser Thema gilt Punkt 6
http://www.euroinfo-kehl.com/d/euroinfo/studien/immobilien/immobilienDF14052001.htm
und jetzt der Auszug aus Punkt 6
-- Neben der Grenzgängerregelung durchbricht die "183-Tage Regelung" das Prinzip einer Besteuerung im Tätigkeitsland. Danach zahlen diejenigen Arbeitnehmer, welche von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber weniger als 183 Tage ins Ausland entsandt werden, ihre Einkommenssteuer im Wohnsitzland. --
Also ich verstehe den Texet so, wäre mein AG in F, ich wohne ebenfalls in F und schickt AG mich für weniger als 183 Tage nach D zur Arbeit so bezahle ich meine Steuer im Wohnsitzland also in F.
Sorry habe da wohl was durcheinandergewürfelt.
Ciao
Uwe
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Hallo Ihr lieben,
habe wahrscheinlich ab Juni einen Arbeitsplatz in SB, der mich ebenfalls wie Stevie mehr als 45 Tage im Jahr in Hotels unterkommen lässt.... Kurze Frage:
a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?
b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?
c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Rox
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Hi Rox,
a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?
Erstmal niemand, es sei denn jemand schöpft Verdacht oder stolpert zufällig drüber. Zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Sozialversicherungsprüfung. Da kommt also ein Prüfer in's Haus deines Arbeitgebers und prüft erst mal was er normalerweise so prüft. Da diese Leute dafür ausgebildet wurden, gerade die Unregelmässigkeiten zu finden, werden sie bei potenziellen Unregelmässigkeiten genauer hinsehen, also bei Grenzgängern oder Familienangehörigen der Geschäftsleitung zum Beispiel. Sollte dabei eben (anhand von Reisekostenabrechnungen, Spesenabrechnungen etc) festgestellt werden, daß ein verstoss vorliegt, so kann das im besten Fall dazu führen, daß Rückwirkend in Deutschland Steuern gezahlt werden müssen und in Zukunft auch bezahlt werden. Im schlechteren Fall würde das bedeuten, daß man dir die Absicht unterstellt und dich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen will. Ich habe zwar noch von keinem Fall gehört, aber das heißt nicht daß es nicht vorkommen kann.
b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?
Erste Voraussetzung dafür wäre, daß dein Privat-PKW in Frankreich zugelassen ist. Kein Auto in Frankreich -> keine Möglichkeit etwas abzusetzen.
Wie es damit überhaupt aussieht weiß ich allerdings nicht, da müsstest du beim französischen Finanzamt nachfragen (und hinterher hier bitte reinschreiben :-)).
c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?
Klar, schau mal ins Wiki rein:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Immobilien_in_Frankreich
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Kleinanzeigen
Ansonsten noch die üblichen Quellen: Findling, Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel.
Grüße,
Marco
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Hallo,
jemand arbeitet in Deutschland und hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Dieser besteht aus einer sehr kleinen Wohnung.
Nun hat er aber in Deutschland noch eine Wohnung die nicht gemeldet wurde. Also weder Erst- noch Zweitwohnsitz.
Diese Wohnung ist allerdings größer als die in Frankreich.
Er wird in Frankreich versteuert.
Müsste man in dem oben genannten Fall aber nicht von Betrug aus gehen. Denn warum hat jemand in Deutschland eine größere Wohnung als in Frankreich, wenn er doch nur in Frankreich wohnt?
Welche zuständige Behörde prüft solche Unregelmäßigkeiten? Das informierte Fiananzamt will sich mit solchen Sachen nicht beschäftigen?
Wer ist die übergeordnete Behörde?
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jemand arbeitet in Deutschland und hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Dieser besteht aus einer sehr kleinen Wohnung.
Nun hat er aber in Deutschland noch eine Wohnung die nicht gemeldet wurde. Also weder Erst- noch Zweitwohnsitz.
Diese Wohnung ist allerdings größer als die in Frankreich.
Er wird in Frankreich versteuert.
Müsste man in dem oben genannten Fall aber nicht von Betrug aus gehen. Denn warum hat jemand in Deutschland eine größere Wohnung als in Frankreich, wenn er doch nur in Frankreich wohnt?
Welche zuständige Behörde prüft solche Unregelmäßigkeiten? Das informierte Fiananzamt will sich mit solchen Sachen nicht beschäftigen?
Wer ist die übergeordnete Behörde?
man kann in deutschland sogar immobilien besitzen, die dann zum beispiel vermietet sind. da muss also nichts dahinter stecken. die einnahmen aus den immobilien werden dann allerdings auch in deutschland versteuert.
Grüße,
Marco
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Hi Rox,
a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?
Erstmal niemand, es sei denn jemand schöpft Verdacht oder stolpert zufällig drüber. Zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Sozialversicherungsprüfung. Da kommt also ein Prüfer in's Haus deines Arbeitgebers und prüft erst mal was er normalerweise so prüft. Da diese Leute dafür ausgebildet wurden, gerade die Unregelmässigkeiten zu finden, werden sie bei potenziellen Unregelmässigkeiten genauer hinsehen, also bei Grenzgängern oder Familienangehörigen der Geschäftsleitung zum Beispiel. Sollte dabei eben (anhand von Reisekostenabrechnungen, Spesenabrechnungen etc) festgestellt werden, daß ein verstoss vorliegt, so kann das im besten Fall dazu führen, daß Rückwirkend in Deutschland Steuern gezahlt werden müssen und in Zukunft auch bezahlt werden. Im schlechteren Fall würde das bedeuten, daß man dir die Absicht unterstellt und dich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen will. Ich habe zwar noch von keinem Fall gehört, aber das heißt nicht daß es nicht vorkommen kann.
b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?
Erste Voraussetzung dafür wäre, daß dein Privat-PKW in Frankreich zugelassen ist. Kein Auto in Frankreich -> keine Möglichkeit etwas abzusetzen.
Wie es damit überhaupt aussieht weiß ich allerdings nicht, da müsstest du beim französischen Finanzamt nachfragen (und hinterher hier bitte reinschreiben :-)).
c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?
Klar, schau mal ins Wiki rein:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Immobilien_in_Frankreich
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Kleinanzeigen
Ansonsten noch die üblichen Quellen: Findling, Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel.
Grüße,
Marco
hallo
verstehe ich das dann richtig, wenn ich mir ueber barzahlung ein kleines 1-zimmer-appartement in einem gebiet nehme in dem ich oft unterwegs bin, alle belege wie tanken usw im grenzgaengergebiet erzeugt werden und meine reisekostenabrechnung nicht mache sondern bürotage daraus mache, dass ich mich so unter die 45 tageregel schaffen kann?
ich habe einen firmenwagen und mehrkm kann ich ja als privatfahrten deklarieren, was weiss ich, ich war saarbrücken in ingolstadt schauen als bsp ^^ ;)
bin heute ziemlich aus allen wolken gefallen als ich das it der 45tage regelung gehoert habe :( war mir schon haeuser anschauen :(
grüße jason
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verstehe ich das dann richtig, wenn ich mir ueber barzahlung ein kleines 1-zimmer-appartement in einem gebiet nehme in dem ich oft unterwegs bin, alle belege wie tanken usw im grenzgaengergebiet erzeugt werden und meine reisekostenabrechnung nicht mache sondern bürotage daraus mache, dass ich mich so unter die 45 tageregel schaffen kann?
ich habe einen firmenwagen und mehrkm kann ich ja als privatfahrten deklarieren, was weiss ich, ich war saarbrücken in ingolstadt schauen als bsp ^^ ;)
bin heute ziemlich aus allen wolken gefallen als ich das it der 45tage regelung gehoert habe :( war mir schon haeuser anschauen :(
Funktionieren könnte das. Je nach dem könnte dir das aber jemand als Steuerhinterziehung anlasten, wenn man irgendwann zufällig drauf stieße. Ich würde dazu mal einen Steuerberater fragen, bevor ich mich auf solche Pfade begebe. Der sollte wissen, ob und wie das auf dich zurückfallen könnte oder ob das schlimmste, was dir passieren könnte, die Wiederversteuerung in Deutschland ist.
Anhand von Belegen kann man natürlich schon darauf schliessen wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat (Telefon-, Strom-, Gas-, Wasserrechnungen etc.). Und nach der französischen Steuererklärung könnte es eben auch sein, daß das frz. Finanzamt bestimmte Belege sehen möchte, dann würden sie dich allerdings gesondert dazu anschreiben.
Selten, aber möglich ist auch ein Besuch von offizieller Stelle (Stichwort: Volkszählung). Kam bei mir zwar erst ein einziges mal vor, aber die nette Damen kam wirklich öfter vorbei tagsüber (ich bin nun mal berufstätig), erwischte mich aber erst an einem Samstag morgen. Nach 5 Minuten waren die Fragen beantwortet und das Thema durch.
Grüße,
Marco
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Ist vielleicht schon bekannt, aber es gibt vom Bundesfinanzministerium eine neue (Datum: April 2006) "Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung und zur Anwendung der Grenzgängerregelung". Dort wird in preußischer Genauigkeit ;-) ausführlichst dargelegt (mit Fallbeispielen), ab wann man ein Grenzgänger ist und wann nicht: http://www.bundesfinanzministerium.de (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf). Es ersetzt die Vereinbarung von 1980.
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Hallo
Habe auch eine Frage...
Wir wohnen in Frankreich ,Lothringen ..
mein Mann arbeitet in Saarbrücken ...ich bin Deutsche ,er Franzose....
wir wollen uns nun in Deutschland ein Haus kaufen wo nur ich gemeldet bin ...mein Mann weiter in Frankreich ,da wir gerne die Autosteuer etc. sparen möchten so...(in Frankreich bezahlen wir weder Auto noch Hunde noch Kirchensteuer) :-))))
Ist das möglich,oder gibt es da Probleme...oder sollte bzw. kann man das Haus in Deutschland als Zweitwohnsitz anmelden?
Momo
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hi momo,
nach meinem wissen fällt nur unter die grenzgänger-regelung (d.h. besteuerung im wohnland), wer keinen zweitwohnsitz im jeweils anderen land hat. vielleicht hat auch noch jemand andere infos.
viele grüße,
marco
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183 Tage Regel???
Also ich verstehe nur noch Bahnhof !Kann da jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen !Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??
Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen??????
Wer weiss Rat?
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183 Tage Regel???
Die 183-Tage-Regelung (Art.13, Abs.4) betrifft meines Wissens allgemein die Besteuerung von Gehältern von Personen die außerhalb der Grenzgebiete leben und/oder sich (zum Arbeiten) über längere Zeit im Nachbarland aufhalten (Bspw. ein Münchner, der sich beruflich in Paris aufhält).
Für die meisten von uns hier ist die "Grenzgängerregelung" (Art.13, Abs.5) interessant, die sich auf die Bewohner der "grenznahen" Gebiete bezieht, die täglich zum Arbeiten in grenznahe Gebiete des jeweilig anderen Landes pendeln.
Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??
Wenn man in den Grenzgebieten wohnt und arbeitet (und jeden Abend zur Wohnung zurückkehrt), zahlt man im "Wohnland" Steuern.
Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen??????
Ja. Es sei denn er arbeitet in Frankreich beim öffentlichen Dienst oder verbringt mehr als 45 Tage und Nächte in Frankreich.
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Hi Sascha,
Muss man sich deiner Meinung nach als Grenzgänger deklarieren oder hat man die freie Wahl, denn im Doppelbesteuerungsabkommen steht in Artikel 13 Abs.5 "können" und nicht "müssen".
Gruss, Dieter
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Hallo,
gibt es irgendwo auch Informationen dazu, in welcher Höhe die steuerlichen Vorteile liegen, oder hat jmd. eine Art Brutto/Netto Rechner auch schon für Frankreich gefunden. Was bleibt zum Beispiel bei einem Brutto Gehalt von 4000 € in Deutschland nach Abzug als Netto ürbig und was bleibt in Frankreich als Netto übrig ?
Danke ...
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Hallo Ihr Lieben ,
ich habe eine Frage bezüglich der Grenzgänger Reglung.Ich werde bald in Frankreich wohnen und in SB Stadtmitte arbeiten, der Hauptsitz meiner Firma liegt aber in Düsseldorf(ich arbeite in der SB Niederlassung),dort bin ich aber wenn es hochkommt zweimal im Jahr.
Wo zahle ich den jetzt die Steuern ?
Liebe Grüße
Natascha
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hallo.
da ich in saarbrücken arbeite und im nördlichen saarland wohne,möchte ich mir in frankreich eine wohnung nehmen.
welche lohnsteuer muss ich zahlen? und wieviel?
gruss toni.
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dein wohnort und arbeitsort dürfen nicht weiter als 30km auseinander sein ... sonst verliert sich der grenzgängersatus... und du wirst nach deutschem recht versteuert...obwohl du in F wohnst!!
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Hi!
dein wohnort und arbeitsort dürfen nicht weiter als 30km auseinander sein ... sonst verliert sich der grenzgängersatus... und du wirst nach deutschem recht versteuert...obwohl du in F wohnst!!
Es gibt eine Ausnahme: das gesamte Saarland wird als Arbeitsort akzeptiert, d.h. hier dürfen es auch mehr als 30 km Entfernung von der Grenze bis zum Arbeitsort sein. Bei den anderen in Frage kommenden Bundesländern (als da wären: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) gilt: 30 km Luftlinie von der Grenze bis zur Arbeitsstelle. Der Weg innerhalb Frankreichs ist nicht wichtig, wenn der Arbeitnehmer in einem der Départements mit der Nummer 57, 67 oder 68 wohnt.
Gruß Mathis
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stimmt nicht ganz. es gilt 30 km auf der deutschen seite und 20-30km auf der französischen seite. ausnahme ist das saarland, hier gelten keine 30km sondern das komplette bundesland. und im prinzip ist egal, wie weit dein arbeitsweg ist, so lange du innerhalb der grenzzone arbeitest und wohnst.
unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F gibt es einen link zur CRD EURES, wo man auch die gemeinden sieht, in denen man den grenzgänger-status bekommen kann.
toni, was du allerdings beachten musst: so lange du noch einen wohnsitz in deutschland hast, zahlst du auch in deutschland deine steuern.
grüße,
marco
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da kam mir mathis doch glatt zuvor :-)
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hi marco.
danke für deine antwort.
kannst Du mir noch bitte sagen,wie hoch die lohnsteuer in frankreich ist?
gruss toni.
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da das von deiner persönlichen situation abhängt kann ich dir das nicht ohne weiteres beantworten. aber du kannst unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich#Einkommensteuer nachschauen wie du sie selbst berechnen kannst.
grüße,
marco
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da das von deiner persönlichen situation abhängt kann ich dir das nicht ohne weiteres beantworten. aber du kannst unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich#Einkommensteuer nachschauen wie du sie selbst berechnen kannst.
grüße,
marco
Hi
unter:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/home?pageId=home&sfid=00
calculez votre impots sur le revenu 2007
kann man's berechnen lassen ;)
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ja, natürlich :-).
bringt aber wenig, wenn man nicht weiss, was man wo eintragen soll :).
grüße,
marco
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Hallo Leute
folgende Frage zum Thema wohnen in Frankreich und Einentumswohung in Deutschland finanzieren
Wir haben deutsche stadstangehörigkeit, wohnen aber zur Zeit in Frankreich.
Wollen eine Immobilie kaufen, es ist aber sehr teuer in Frankreich.
Daher folgender Ansatz. Eine Wohnung in Deutschland kaufen um sie zu vermieten.
Und weiterhin Wohnsitz und Wohnung in Frankreichen behalten
Mit der Steuerersparnis und der Miete die Wohnung in Deutschland finanzieren
Weis aber nicht, wie werden dann die Einkünfte aus Vermietung versteuert.
In Deutschland oder in Frankreich?
Müssen wir den Kredit in Frankreich aufnehmen, weil dort zeit unserer Wohnsitz ist,
oder können wir auch bei einer bank in Deutschland die Wohnung finanzieren ?
Wenn die Einkünfte in Deutschland versteuert werden, ob man die Zinsen absetzen kann?
Wer kann uns einen Rat geben?
Danke im voraus für die Hilfe.